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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2252
BGH, 06.05.1997 - 4 StR 152/97 (https://dejure.org/1997,2252)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1997 - 4 StR 152/97 (https://dejure.org/1997,2252)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 4 StR 152/97 (https://dejure.org/1997,2252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen - Zulässigkeit des Wiedereinsetzungsbegehrens bei Nichtgewährung von Akteneinsicht bis kurz vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz angemessener Bemühungen des Verteidigers - Tateinheit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 142; StPO § 44

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 302 (Ls.)
  • StV 1997, 562 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20

    Bemessung der Tagessatzhöhe bei einer Geldstrafe (Begriff des Einkommens);

    Sie kann nur ausnahmsweise dann gewährt werden, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen keine vollständige Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensbeschwerden erhoben werden sollen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 Rn. 4 mwN für den Fall der Nichtgewährung der Akteneinsicht bis kurz vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist).
  • BGH, 10.03.2005 - 4 StR 506/04

    Urteil wegen der Tötung einer Erzieherin des Jugendheims in Rodalben

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ausführung einer bisher nicht in zulässiger Weise erhobenen Verfahrensrüge kommt, wenn die Revision - wie hier - jedenfalls mit der Sachrüge form- und fristgerecht begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97; BGH, Beschluß vom 8. August 2001 - 2 StR 313/01).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt aber nach dem Vorbringen des insoweit darlegungspflichtigen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH, Beschluß vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 m.w.N.) Beschwerdeführers nicht vor.

  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision wegen fehlender Akteneinsicht

    Es ist ihm deshalb nicht zuzumuten, die Begründung für die Nichtzulassungsbeschwerde zunächst allein auf der Grundlage des Berufungsurteils zu fertigen und (nur) zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten, nach Akteneinsicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, wie dies im Strafprozeß in Betracht kommen kann (BGH, Beschluß vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99, NStZ 2000, 326 unter 1; Beschluß vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97, NStZ-RR 1997, 302 unter 1).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 8/23
    Es kommt daher nicht darauf an, dass eine Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Revision hinsichtlich der Verfahrensrüge grundsätzlich nicht in Betracht kommt, wenn die Revision - wie hier - mit der Sach- und der Verfahrensrüge fristgemäß begründet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2021 - 1 StR 242/20 Rn. 14; vom 10. Juli 2012 - 1 StR 301/12 und vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 Rn. 4).
  • BGH, 29.06.2006 - 4 StR 146/06

    Grundsätzlich keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung von

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ausführung einer bisher nicht in zulässiger Weise erhobenen Verfahrensrüge kommt, wenn die Revision - wie hier - im Übrigen form- und fristgerecht begründet worden ist, grundsätzlich nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 7; BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97 und vom 8. August 2001 - 2 StR 313/01).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt hier aber auch nach dem Vorbringen des insoweit darlegungspflichtigen (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 10; BGH, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97) Beschwerdeführers nicht vor.

  • BGH, 10.01.2023 - 1 StR 464/22
    Ein Ausnahmefall zur Nachholung oder Ergänzung von Verfahrensrügen liegt ersichtlich nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2021 - 1 StR 242/20 Rn. 9 ff. und vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97).
  • OLG Hamm, 06.01.2021 - 4 RVs 131/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Mängel in der Revisionsbegründung

    Der Beschwerdeführer muss zur Zulässigkeit seines Wiedereinsetzungsbegehrens für jede Rüge ausreichend darlegen, dass er gerade durch die fehlende Akteneinsicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (BGH Beschl. v. 06.5.1997 - 4 StR 152/97; BeckRS 1997, 31121070).

    (c) Hinzu kommt, dass die Begründung der Verfahrensrüge auch den Anforderungen von § 344 Abs. 2 S. 2 StPO genügen muss, damit das Wiedereinsetzungsgesuch zulässig wäre (vgl. BGH Beschl. v. 06.05.1997 - 4 StR 152/97; BeckRS 1997, 31121070; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 44 Rdn. 7a).

  • BGH, 12.08.2004 - VIII ZR 10/04
    Es ist ihm deshalb nicht zuzumuten, die Begründung für die Nichtzulassungsbeschwerde zunächst allein auf der Grundlage des Berufungsurteils zu fertigen und (nur) zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten, nach Akteneinsicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, wie dies im Strafprozeß in Betracht kommen kann (BGH, Beschluss vom 1.2. 2000 - 4 StR 635/99, NStZ 2000, 326 unter 1; Beschluss vom 6.5.1997 - 4 StR 152/97, NStZ-RR 1997, 302 unter 1).
  • BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen

    Der Beschwerdeführer muß dann für jede Rüge ausreichend darlegen, daß er gerade durch die fehlende Aktenein sicht an einer ordnungsgemäßen Begründung gehindert war (vgl. BGH, Beschl. v. 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97; v. 13. Februar 2002 - 2 StR 523/01 und v. 3. April 2002 - 2 StR 75/02 jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 05.02.2003 - 3 Ss 696/02

    Eingriff in den Straßenverkehr; Widerstand; Polizeisperre; Konkurrenzen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bilden in sogenannten Polizeifluchtfällen alle Gesetzesverletzungen, die ein Täter im Verlaufe einer einzigen ununterbrochenen Fluchtfahrt begeht, nur eine Tat im Sinne des § 52 StGB (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1 und § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; Beschlüsse vom 06. Mai 1997 und 08. Juli 1997 - 4 StR 152/97 und 4 StR 271/07 - u.a.m.).
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 379/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der

  • KG, 20.10.2000 - 1 Ss 177/00
  • OLG Hamm, 20.04.1999 - 4 Ss OWi 98/99

    Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, beharrliche Pflichtverletzung,

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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96   

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https://dejure.org/1997,3264
BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96 (https://dejure.org/1997,3264)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1997 - 2 StR 561/96 (https://dejure.org/1997,3264)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 2 StR 561/96 (https://dejure.org/1997,3264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 302 (Ls.)
  • StV 1997, 566
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Im Hinblick auf § 264 Abs. 1 StPO ist das Gericht auch ohne entsprechenden Antrag zur Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile und Gesetzesverletzungen verpflichtet, wenn dem Angeklagten die Gesetzesverletzung, auf welche die Verfolgung beschränkt worden ist, nicht nachgewiesen werden kann und das Gericht andernfalls zu einem Freispruch gelangen würde (BGH NJW 1989, 2481, 2482; BGH, Urteil v. 19.02.1997, Az.: 2 StR 561/96 = BeckRS 1997, 31120058; BGH, Urteil v. 07.06.2006, Az.: 2 StR 72/06 = BeckRS 2006, 07798 Rn. 15).

    Der Teilfreispruch war ohne förmliche Wiedereinbeziehung nach § 154a Abs. 3 S. 1 StPO auf die ausgeschiedenen Korruptions-, Betrugs- und Untreuevorwürfe zu erstrecken, soweit die betreffenden Delikte durch die Annahme von Spenden in den Jahren 2011 bis 2014 und das Bewirken unrichtiger Angaben in den Rechenschaftsberichten der SPD für diese Jahre begangen worden sein sollen, da das Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme die Beurteilung zulässt, dass der Angeklagte W im Falle einer Wiedereinbeziehung der besagten Tatteile und Gesetzesverletzungen auch insoweit freizusprechen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1997, Az.: 2 StR 561/96 = BeckRS 1997, 31120058; BGH, Urteil vom 07.06.2006, Az.: 2 StR 72/06 = BeckRS 2006, 07798 Rn. 15).

  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 321/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; Gesamtmenge;

    Das Urteil des 2. Strafsenats vom 19. Februar 1997 (2 StR 561/96, BGHR StPO § 154a Abs. 3 Wiedereinbeziehung 4) lässt die Beachtlichkeit eines Verstoßes gegen § 154a Abs. 3 StPO auf die allgemeine Sachrüge ausdrücklich dahinstehen.
  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Im Hinblick auf § 264 Abs. 1 StPO ist das Gericht auch ohne entsprechenden Antrag zur Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile und Gesetzesverletzungen verpflichtet, wenn dem Angeklagten die Gesetzesverletzung, auf welche die Verfolgung beschränkt worden ist, nicht nachgewiesen werden kann und das Gericht andernfalls zu einem Freispruch gelangen würde (BGH NJW 1989, 2481, 2482; BGH, Urteil v. 19.02.1997, Az.: 2 StR 561/96 = BeckRS 1997, 31120058; BGH, Urteil v. 07.06.2006, Az.: 2 StR 72/06 = BeckRS 2006, 07798 Rn. 15).

    Der Teilfreispruch war ohne förmliche Wiedereinbeziehung nach § 154a Abs. 3 S. 1 StPO auf die ausgeschiedenen Korruptions-, Betrugs- und Untreuevorwürfe zu erstrecken, soweit die betreffenden Delikte durch die Annahme von Spenden in den Jahren 2011 bis 2014 und das Bewirken unrichtiger Angaben in den Rechenschaftsberichten der SPD für diese Jahre begangen worden sein sollen, da das Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme die Beurteilung zulässt, dass der Angeklagte W im Falle einer Wiedereinbeziehung der besagten Tatteile und Gesetzesverletzungen auch insoweit freizusprechen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1997, Az.: 2 StR 561/96 = BeckRS 1997, 31120058; BGH, Urteil vom 07.06.2006, Az.: 2 StR 72/06 = BeckRS 2006, 07798 Rn. 15).

  • BGH, 07.06.2006 - 2 StR 72/06

    Verabredung zu einem Verbrechen; Aufklärungspflicht (Rügeanforderungen);

    Das gilt jedoch nicht, wenn die Beweislage die Beurteilung zulässt, dass im Falle der Wiedereinbeziehung der Angeklagte auch von dem Vorwurf, der den ausgeschiedenen Tatteil betrifft, freizusprechen gewesen wäre; aufgrund einer solchen Beurteilung kann der Tatrichter von der förmlichen Wiedereinbeziehung des ausgeschiedenen Tatteils absehen (Senatsurteil vom 30. Januar 1991 - 2 StR 428/90 - ; BGH wistra 1989, 309; StV 1997, 566).
  • OLG Jena, 19.12.2003 - 1 Ss 217/03

    Strafverfahren, Berufung, Berufungsbeschränkung

    Einer formellen Wiederaufnahme dieses tatbestandlichen Vorwurfs bedurfte es jedoch im Falle des Freispruchs im ganzen nicht (vgl. BGH, StV 97, 566).".
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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3326
BGH, 28.04.1997 - 5 StR 629/96 (https://dejure.org/1997,3326)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1997 - 5 StR 629/96 (https://dejure.org/1997,3326)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1997 - 5 StR 629/96 (https://dejure.org/1997,3326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit des Zeugen - Anforderungen an das Vorliegen eines echten Beweisantrages - Abgrenzung zum Beweisermittlungsantrag - Ungeeignetheit des ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 244

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 302
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 16.09.1997 - 5 StR 440/97

    Unvereinbarkeit von Wahrunterstellungen mit den die Verurteilung tragenden

    Ob die letztgenannte - sehr weitgehende und pauschale - Beweisbehauptung, was der Generalbundesanwalt verneint (vgl. aber BGH, Urteil vom 28. April 1997 - 5 StR 629/96 -), den an einen Beweisantrag gestellten Konkretisierungsanforderungen genügte, ist dabei angesichts der erfolgten Wahrunterstellung hier unerheblich (vgl. BGHSt 40, 169, 185) [BGH 09.05.1994 - 5 StR 354/93].
  • BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    In Erwägung zu ziehen ist eine etwaige anderweitige Rechtshängigkeit dieser Tat in demjenigen Verfahren, in dem der Senat durch Urteil vom 28. April 1997 - 5 StR 629/96 - entschieden hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3292
BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97 (https://dejure.org/1997,3292)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1997 - 1 StR 152/97 (https://dejure.org/1997,3292)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1997 - 1 StR 152/97 (https://dejure.org/1997,3292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils wegen Verstosses gegen die Entscheidungspflicht des Gerichts bezüglich der Vereidigung von Zeugen

  • rechtsportal.de

    StPO § 238, § 59, § 337

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 302
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97

    Unterlassene Vereidigung, Beruhen, Rüge, Aussage habe anderen Inhalt gehabt,

    Bei dieser Sachlage steht es der Zulässigkeit der Rüge auch nicht entgegen, dass der Beschwerdeführer es unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts über die Vereidigung der Nebenklägerin herbeizuführen (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt BGH, NStZ-RR 1997, 302; grundlegend BGH, NStZ 1984, 371, 372 m.w.N.).

    Die Verletzung des § 59 StPO führt nicht in jedem Fall zu einer Aufhebung des Urteils; vielmehr ist dies eine Frage des Einzelfalls (BGH, NStZ-RR 1997, 302).

    Das Urteil beruht dann nicht auf dem Verfahrensmangel, wenn das Revisionsgericht ausschließen kann, dass der Zeuge, wäre er vereidigt worden, andere, zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung führende Angaben gemacht hätte (BGH, NStZ-RR 1997, 302 m.w.N.).

    Angesichts der Eindeutigkeit des von der Kammer im Übrigen gewonnenen Beweisergebnisses i.V.m. der durchgängigen Aussagekonstanz der Nebenklägerin im Hinblick auf das Kerngeschehen der Tat liegt hier einer der auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Ausnahmefälle (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 302 unter Hinweis auf z.T. nicht veröffentlichte Rechtsprechung des BGH; BGH, NStZ 1986, 1999, 2001; BGH, NStZ 1986, 323; BGHR § 59 S.1 StPO, Entscheidung, fehlende 4 - Urteil vom 06.08.1987 - 4 StR 333/87; BGH, NJW 1990, 2633, 2634; vgl. auch bereits OLG Hamm, JMBl. NW 1983, 223, 225) vor, in dem das Beruhen des Urteils auf dem Verstoß gegen § 59 S.1 StPO deshalb ausgeschlossen werden kann, weil die Möglichkeit der Beeinflussung der Sachentscheidung des Tatrichters durch den Verfahrensverstoß rein theoretisch ist (so BGHR, § 59 S.1 StPO, Entscheidung, fehlende 4, Urteil vom 06.08.1987 4 StR 333/87).

  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 284/05

    Entscheidung über Vereidigung (Unterlassen; wesentliche Förmlichkeit: Divergenz

    Dies wurde beispielsweise angenommen, wenn die Beweisfrage, zu der sich der zu Unrecht nicht vereidigte Zeuge geäußert hatte, von geringer Bedeutung für die Entscheidung war oder wenn das übrige Beweisergebnis bereits eindeutig war (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2004 - 4 StR 193/04; BGH NStZ-RR 1997, 302 m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2003 - 4 StR 194/03

    Vereidigungsverbot bei Verdacht der Falschaussage in einer früheren

    Der Zulässigkeit der Rüge steht nicht entgegen, daß es der Beschwerdeführer unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts über die Vereidigungsfrage herbeizuführen (vgl. BGH StV 1992, 146; NStZ-RR 1997, 302).
  • BGH, 06.07.2004 - 4 StR 193/04

    Unterbliebene Entscheidung über die Vereidigung (entbehrlicher

    Dies wird beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Beweisfrage, zu der sich der zu Unrecht nicht vereidigte Zeuge geäußert hat, von geringer Bedeutung für die Entscheidung ist oder wenn das übrige Beweisergebnis bereits eindeutig ist (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 302 m.w.N.).
  • OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05

    Zeugenvereidigung: Revisionsrüge wegen unterbliebener Entscheidung über die

    Unter diesen Umständen steht der Zulässigkeit der erhobenen Rüge nicht entgegen, dass der Angeklagte es unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts zur Vereidigung der Zeugen herbeizuführen (BGH NStZ-RR 1997, 302).

    Zwar hat die Rechtsprechung im Einzelfall Ausnahmen von der aufgezeigten Regel anerkannt (vgl. insbesondere BGH NStZ-RR 1997, 302 m. w. N.; auch BGH NStZ-RR 1999, 48 f.; NJW 1995, 1686; NJW 1986, 1999, 2000; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 363 f.).

  • BGH, 30.09.1998 - 1 StR 509/98

    Hilfsbeweisantrag auf Erholung eines Sachverständigengutachtens zur

    Ob ein solcher Verfahrensverstoß zu einer Aufhebung des Urteils führt, ist eine Frage des Einzelfalles (BGH NStZ-RR 1997, 302).
  • KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
    Das Revisionsgericht kennt den Gang und den Inhalt der Vernehmungen im einzelnen nicht und hat daher i. d. R. keinen Anhaltspunkt, das Beruhen der Entscheidung auf dem mangelhaften Teil der Vernehmung mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen (vgl. BGH a. a. O.; BGH NStZ-RR 1997, 302).

    Sind die gegen das Beruhen des Urteils auf einem Verfahrensfehler sprechenden Umstände Besonderheiten des Verfahrensverlaufs zuzuschreiben, so kann das im Einzelfall das Erfordernis auslösen, daß die Revisionsbegründung diesen Eigenheiten durch deren vollständige Schilderung Rechnung tragen muß, weil sie sonst dem Senat entgegen § 344 Abs. 2 S.2 StPO nicht diejenigen Tatsachen vermittelt, die er zur Beurteilung der Beruhensfrage benötigt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 302: Kuckein in KK-StPO. a. a. O.).

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