Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.04.1996

Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1996 - 2 StR 455/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4935
BGH, 02.10.1996 - 2 StR 455/96 (https://dejure.org/1996,4935)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1996 - 2 StR 455/96 (https://dejure.org/1996,4935)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1996 - 2 StR 455/96 (https://dejure.org/1996,4935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 34
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 455/96
    Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 231, 234 f.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 31, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 455/96
    Das Landgericht durfte demgemäß nicht allein auf das Leistungsverhalten des Angeklagten abstellen, da die erhaltene Fähigkeit, klar und folgerichtig zu denken, der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen braucht (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6 und 11).
  • BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90

    Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 455/96
    Dabei war der Anteil des Angeklagten an dem gemeinsamen mit einem Arbeitskollegen getrunkenen aufgesetzten Schnaps zu seinen Gunsten zu schätzen, wenn seine Anhörung - gegebenenfalls die seines Arbeitskollegen als Zeugen - dazu genauere Erkenntnisse nicht brachte (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 23).
  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit -

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 455/96
    Dem Blutalkoholgehalt kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Prüfung, ob die Schuld des Täters zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, gewichtige Indizwirkung zu (st. Rspr.; vgl. BGHSt 37, 231, 234 f.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 31, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 455/96
    Das Landgericht durfte demgemäß nicht allein auf das Leistungsverhalten des Angeklagten abstellen, da die erhaltene Fähigkeit, klar und folgerichtig zu denken, der Annahme einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen braucht (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6 und 11).
  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige

    Auszug aus BGH, 02.10.1996 - 2 StR 455/96
    Möglicherweise hätte diese Berechnung (zur Methode siehe BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 2; § 21 Blutalkoholkonzentration 12) Werte erbracht, die für eine erhebliche Einschränkung des Hemmungsvermögens zu den jeweiligen Tatzeiten sprechen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3068
BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96 (https://dejure.org/1996,3068)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1996 - 3 StR 95/96 (https://dejure.org/1996,3068)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1996 - 3 StR 95/96 (https://dejure.org/1996,3068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichend konkrete Aussicht - Behandlungserfolg - Therapieunwilliger Angeklagter - Notwendigkeit der Behandlung

  • rechtsportal.de

    StGB § 64

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 34
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96
    Dem steht auch nicht die Entscheidung des BVerfG vom 16.3.1996 (BVerfGE 91, 1 = NStZ 1994, 578 = NVwZ 1995, 1077 [VG Augsburg 26.07.1995 - 4 S 917/95]) entgegen.

    Diesen Maßstäben steht auch nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1996 (BVerfGE 91, 1 ff.) entgegen, mit der die Anforderungen an den Grad der Erfolgsaussicht wesentlich erhöht worden sind.

    Eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg kann danach grundsätzlich auch bei einem zunächst therapieunwilligen Angeklagten bestehen, sofern er erwarten läßt, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (BVerfGE 91, 1, 30).

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96
    Der im übrigen rechtsfehlerfrei getroffene Strafausspruch ist ebenfalls aufzuheben, da nicht auszuschließen ist, daß bei Anordnung der Unterbringung auf eine niedrigere Strafe erkannt worden wäre (vgl. BGHSt 37, 5, 10).
  • BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93

    Unterbringung - Revision - Ablehnung - Rechtsfehler - Therapie -

    Auszug aus BGH, 26.04.1996 - 3 StR 95/96
    Mangelnde Einsicht und Therapiebereitschaft können allerdings ein Indiz dafür sein, daß eine Unterbringung keine Erfolgsaussicht aufweist, doch sind in die vorzunehmende Prüfung alle maßgeblichen Umstände einzubeziehen (BGHR StGB § 64 II Aussichtslosigkeit 4).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Therapiebereitschaft ist jedoch keine unabdingbare Voraussetzung für die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht (BGH NStZ-RR 1997, 34, 35).
  • BGH, 14.06.2017 - 3 StR 97/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei notwendiger

    Ob der Schluss von einem Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, lässt sich aber nur aufgrund einer - vom Landgericht hier nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgebenden Umstände beurteilen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 1996 - 3 StR 95/96, NStZ-RR 1997, 34, 35; vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203; vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, juris Rn. 5).
  • BGH, 15.12.2009 - 3 StR 516/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (kompromisslos ablehnenden Haltung des

    Ob der Schluss von einem Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, lässt sich aber nur aufgrund einer - vom Landgericht hier nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände beurteilen (BGH NStZ-RR 1997, 34; NJW 2000, 3015, 3016; Beschl. vom 24. März 2005 - 3 StR 71/05; Fischer, StGB 57. Aufl. § 64 Rdn. 20 m. w. N.).

    Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug kann es gerade auch sein, die Therapiebereitschaft beim Angeklagten überhaupt erst zu wecken (BGH R&P 2008, 55; NStZ-RR 1997, 34).

  • BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Therapiewille; Aussicht auf Erfolg);

    Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug kann es vielmehr gerade sein, die Therapiebereitschaft beim Angeklagten erst zu wecken (BGH NStZ-RR 1997, 34 f.).
  • BGH, 24.03.2005 - 3 StR 71/05

    Hang zum Betäubungsmittelmissbrauch (Neigung; physische Abhängigkeit);

    Ob aber der Schluß vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, läßt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller insoweit maßgeblichen Umstände (dazu BGH NStZ-RR 1997, 34; 1996, 85; 1996, 163) beurteilen.
  • BGH, 16.04.2002 - 3 StR 74/02

    Anordnung der Sicherungsverwahrung anstatt einer Unterbringung in einer

    Diese Beurteilung des sachverständig beratenen Tatrichters läßt angesichts des jahrzehntelangen intensiven - und auch in Zeiten der Strafvollstreckung nicht unterbrochenen - Konsums harter Drogen und der vom Angeklagten mehrfach gegenüber dem Sachverständigen und der Strafkammer erklärten entschiedenen Ablehnung einer Therapie sowie seiner Ankündigung, auch bei Methadon-Substitution nicht auf den Beikonsum von Drogen zu verzichten, keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 34).
  • BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96

    Totschlag - Alkoholvergiftung - Züchtigung

    Hierbei wird zu beachten sein, daß eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg grundsätzlich auch bei einem zunächst therapieunwilligen Angeklagten bestehen kann, sofern dieser erwarten läßt, er werde sich im Maßregelvollzug nach einer gewissen Anpassungszeit der Notwendigkeit der Behandlung öffnen und an ihr mitwirken (BGH, Beschluß vom 26. April 1996 - 3 StR 95/96; vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. Mai 1996 - 2 StR 16/96).
  • OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11

    Voraussetzungen für den Abbruch einer Entwöhnungstherapie

    Anders als bei der Anordnung einer Therapie als Weisung im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. dort § 56 c Abs. 3 StGB ) ist nämlich die Therapieeinwilligung des Straftäters - also seine artikulierte Therapiebereitschaft - nicht Voraussetzung für die Anordnung seiner Unterbringung im Maßregelvollzug, sofern nur nach einer gewissen Anpassungszeit eine Öffnung des Untergebrachten für die Therapie und seiner Mitarbeit an dieser zu erwarten ist (BGH NStZ-RR 1997, 34 ).
  • BGH, 09.10.1997 - 3 StR 422/97

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

    Abgesehen davon, daß schon die Mitwirkung in einem Methadonprogramm und frühere allein unternommene Versuche, die Abhängigkeit von harten Drogen zu überwinden, Indizien dafür sein können, daß der Angeklagte einer Drogentherapie jedenfalls nicht ablehnend gegenübersteht, hat das Landgericht außer acht gelassen, daß das Fehlen eines (ernsthaften) Therapiewillens für sich die Unterbringung nach § 64 StGB nicht ohne weiteres hindert (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 163 und 1997, 34; BGH NStZ 1996, 274).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht