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   BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96   

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https://dejure.org/1996,1713
BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96 (https://dejure.org/1996,1713)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1996 - 1 StR 247/96 (https://dejure.org/1996,1713)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96 (https://dejure.org/1996,1713)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 57a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB; § 261 StPO; § 354 Abs. 2 S. 1 StPO
    Unzureichende Beweiswürdigung; Vermutung; Sachverständigengutachten (widersprüchliche Gutachten; Bemühung um Aufklärung der Widersprüche); Begriff der Heimtücke (Mitleidstötung; objektiv nachvollziehbare Wertung; Beendigung schwersten Leidens); "Pistazieneis-Fall I"

  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmale - Schwerstkranke - Besonders schwere Schuld - Heimtücke - Aussetzung - Aufklärungspflicht - Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Giftmordes aufgehoben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 42
  • StV 1997, 62
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96
    Heimtücke wäre dagegen dann zu bejahen, wenn der Täter das Leben seines Opfers (unter Ausnutzung von dessen Arg- und Wehrlosigkeit) nach eigenen Wertmaßstäben selbstherrlich gezielt verkürzt hätte, wobei allein er bestimmt, daß er es "durch eine von niemandem erbetene Tötung" zur Vermeidung künftigen Siechtums beendet (BGH StV 1991, 347).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann trotz der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit die Annahme von Heimtücke i.S.d. § 211 StGB entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen wurde, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (vgl. BGHSt 9, 385 ; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH StV 1991, 347; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 48 m.w.Nachw. in Fußn. 62).

    Heimtücke wäre dagegen dann zu bejahen, wenn - wie hier - der Täter das Leben seines Opfers (unter Ausnutzung von dessen Arg- und Wehrlosigkeit) nach eigenen Wertmaßstäben selbstherrlich gezielt verkürzt hätte, wobei allein er bestimmt, daß er es "durch eine von niemandem erbetene Tötung" zur Vermeidung künftigen Siechtums beendet (BGH StV 1991, 347).

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann trotz der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit die Annahme von Heimtücke i.S.d. § 211 StGB entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen wurde, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (vgl. BGHSt 9, 385 ; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH StV 1991, 347; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 48 m.w.Nachw. in Fußn. 62).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann trotz der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit die Annahme von Heimtücke i.S.d. § 211 StGB entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen wurde, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (vgl. BGHSt 9, 385 ; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH StV 1991, 347; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 48 m.w.Nachw. in Fußn. 62).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann trotz der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit die Annahme von Heimtücke i.S.d. § 211 StGB entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen wurde, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (vgl. BGHSt 9, 385 ; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH StV 1991, 347; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 48 m.w.Nachw. in Fußn. 62).
  • BGH, 27.09.1977 - 1 StR 470/77

    Heimtückische Tötung des eigenen Kindes - Handeln aufgrund einer innewohnenden

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann trotz der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit die Annahme von Heimtücke i.S.d. § 211 StGB entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen wurde, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (vgl. BGHSt 9, 385 ; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH StV 1991, 347; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 48 m.w.Nachw. in Fußn. 62).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 728/95

    Betäubungsmittelhandel - Arbeitnehmerverhältnis - Eigennutz

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96
    Seine Feststellungen dürfen sich aber nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, daß sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen, sei es auch schwerwiegenden Verdacht begründen (st. Rspr., vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 9. Juli 1996 - 1 StR 728/95; w. Nachw. b. Hürxthal in KK 3. Aufl. § 261 Rdn. 41).
  • BGH, 07.06.1989 - 2 StR 217/89

    Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke durch Ersticken mit einem

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann trotz der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit die Annahme von Heimtücke i.S.d. § 211 StGB entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen wurde, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (vgl. BGHSt 9, 385 ; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH StV 1991, 347; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 48 m.w.Nachw. in Fußn. 62).
  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann trotz der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit die Annahme von Heimtücke i.S.d. § 211 StGB entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen wurde, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (vgl. BGHSt 9, 385 ; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH StV 1991, 347; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 48 m.w.Nachw. in Fußn. 62).
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 128/19

    Voraussetzungen des Heimtückemordes bei vermeintlicher Tötung zum Besten des

    a) Ein solcher Ausnahmefall kann vorliegen, wenn die Tötung in einer Situation geschieht, in der das Opfer zu einer autonomen Willensbildung selbst nicht in der Lage ist und der Täter zu seinem vermeintlich Besten zu handeln glaubt (unmündige Kinder: BGH, Urteil vom 7. Juni 1989 - 2 StR 217/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; vgl. auch Urteil vom 10. März 2006 18 19 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338; Todkranke oder Sterbende: BGH, Urteil vom 8. Mai 1991 - 3 StR 467/90, BGHSt 37, 376, 377; vgl. auch BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 5 StR 525/07, StV 2009, 524 m. Anm. Neumann; Urteile vom 15. November 1996 - 3 StR 79/96, BGHSt 42, 301, 305; vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96, NStZ-RR 1997, 42; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93).

    Mitleid kann die Annahme eines Heimtückemordes dabei allerdings nur ausschließen, wenn es sich aus einer objektiv nachvollziehbaren Wertung ableitet, die der Vermeidung schwersten Leidens den Vorrang gibt (BGH, Urteile vom 8. Mai 1991 - 3 StR 467/90, aaO, 377 f.; Urteil vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96, aaO; vgl. zum anzulegenden strengen Maßstab auch Kutzer, NStZ 1994, 110, 111).

  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Nach Aufhebung einer früheren Verurteilung durch Senatsurteil vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96 - (StV 1997, 62 f.) und Zurückverweisung der Sache hat das Landgericht die Angeklagte erneut wegen Mordes an ihrer sieben Jahre alten Nichte Anna B. zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

    Der Senat hat dazu in seinem Urteil vom 31. Juli 1996 - 1 StR 274/96 [richtig: 1 StR 247/96 - d. Red.] - ausgeführt: "Hatten aber mehrere Personen ohne (feststellbares) Motiv die Möglichkeit zur Vergiftung, so sind an jede die gleichen Prüfungsanforderungen zu stellen." Das Tatgericht legt gleichwohl in einseitiger Weise verschiedene Maßstäbe an die Prüfung der Täterschaft der Eltern des Tatopfers einerseits und der Angeklagten andererseits an.

  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07

    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot;

    Dabei geht der Bundesgerichtshof bei seinen Anforderungen an die Beweiswürdigung weiterhin davon aus, dass grundsätzlich die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nur möglich, nicht aber zwingend sein müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96 -, NStZ-RR 1997, S. 42 ; Urteil vom 28. Januar 1998 - 3 StR 575/96 -, NJW 1998, S. 1234 ; Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 100/97 -, NJW 1998, S. 2753 ).

    Seine Feststellungen dürfen sich aber nicht so sehr von einer festen Tatsachengrundlage entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind, die nicht mehr als einen, sei es auch schwerwiegenden Verdacht begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 1996 - 4 StR 442/95 -, NStZ-RR 1996, S. 202; Beschluss vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96 -, NStZ-RR 1997, S. 42 ).

  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    Getroffene Feststellungen sind erst dann rechtsfehlerhaft, wenn sie sich von einer festen Tatsachengrundlage sehr entfernen, dass sie letztlich bloße Vermutungen sind (BGH, Urteil vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96, NStZ-RR 1997, 42, 43) und deshalb keine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit mehr für ihre Richtigkeit besteht (BGH, Urteil vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564).
  • BGH, 17.09.2009 - 4 StR 174/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Abstützung des Urteils auf möglicherweise

    Der vom Landgericht aus der für erwiesen erachteten Tatbeteiligung des Angeklagten im Fall II. 3. der Urteilsgründe und seiner Beteiligung an der nicht verfahrensgegenständlichen Tat gezogene Schluss auf seine Tatbeteiligung auch in den Fällen II. 1. und 2. der Urteilsgründe entfernt sich unter den hier gegebenen Umständen mithin so sehr von einer festen Tatsachengrundlage, dass er sich letztlich als bloße Vermutung erweist (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 42, 43; BGHR StPO § 261 Vermutung 11; Meyer-Goßner aaO § 261 Rdn. 2, jew. m.w.N.).
  • LG Aschaffenburg, 12.05.2016 - Ks 104 Js 5210/15

    Hochschwangere getötet: Rebeccas Mörder muss lebenslang in Haft

    Aus diesem Grund können auch Gesichtspunkte, auf die sich überhaupt erst die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe stützen lässt, für sich genommen eine besonders schwere Schuld nicht begründen (BGH, Beschluss vom 31.07.1996 - 1 StR 247/96 -, NStZ-RR 1997, 42 (44); Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Auflage, 2014, § 57a, Rn. 5).
  • BGH, 07.10.2015 - 4 StR 327/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung aller Beweise; Anforderungen an

    Werden diese Grundsätze beachtet, kann der Tatrichter die Überzeugung von der Täterschaft eines Angeklagten auch dann rechtsfehlerfrei gewinnen, wenn die Tat als solche kaum verständlich und das Motiv des Täters nicht feststellbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96, NStZ-RR 1997, 42, 43).
  • BGH, 18.11.1997 - 1 StR 520/97

    Teilerfolg der Revision einer Krankenschwester gegen die Verurteilung wegen

    Angesichts der besonderen Schwere des ihr gemachten Vorwurfs wäre eine entsprechende Verteidigung möglich gewesen, auch wenn man berücksichtigt, daß in Fällen der vorliegenden Art eine die Heimtücke prägende feindselige Willensrichtung des Täters nur dann entfällt, wenn seine Motivation sich aus einer objektiv nachvollziebaren Wertung ableitet, die der Beendigung schwersten Leidens den Vorrang gibt gegenüber dem grundsätzlich gebotenen Lebensschutz (BGH NStZ-RR 1997, 42, 43 sowie NStZ 1992, 34, 35).
  • OLG Koblenz, 01.12.2004 - 1 Ss 307/04

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei Vergewaltigungsvorwurf: Nichteinlassung des

    Zwar kann der Tatrichter die Überzeugung von der Täterschaft eines Angeklagten auch dann rechtsfehlerfrei gewinnen, wenn die Tat als solche kaum verständlich und ein Motiv des Täters nicht feststellbar ist (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 14).
  • BGH, 16.10.1998 - 3 StR 411/98

    Inbrandsetzen eines menschenleeren Firmengebäudes zur Nachtzeit; Anzünden eines

    Zwar ist es dem Tatgericht rechtlich unbenommen, sich die Überzeugung von der Täterschaft eines Angeklagten auch dann zu bilden, wenn ein Tatmotiv nicht feststellbar oder wenig plausibel ist (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 14) und Einzelheiten der Tatausführung ungeklärt sind, es sich aber trotzdem sicher ist, daß der Angeklagte den tatbestandlichen Erfolg auf die eine oder andere mögliche und vom Gericht selbst gesehene und erwogene Weise herbeigeführt hat.
  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 508/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe, Mitteilung der

  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss 508/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe, Mitteilung der

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