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   BGH, 04.09.1996 - 3 StR 355/96   

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https://dejure.org/1996,2320
BGH, 04.09.1996 - 3 StR 355/96 (https://dejure.org/1996,2320)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1996 - 3 StR 355/96 (https://dejure.org/1996,2320)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1996 - 3 StR 355/96 (https://dejure.org/1996,2320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 49
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz

    Auszug aus BGH, 04.09.1996 - 3 StR 355/96
    Weil der unerlaubte Besitz einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel als Verbrechen strafbar ist, treten sowohl der unerlaubte Erwerb als auch das unerlaubte Veräußern gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG demgegenüber zurück (vgl. BGH NStZ 1994, 548).

    Durch beide Handlungsalternativen wird der Auffangtatbestand des unerlaubten Besitzes - hier gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG - verdrängt (vgl. BGH NStZ 1994, 548).

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 04.09.1996 - 3 StR 355/96
    Die Weitergabe einer nicht weiter bestimmten Restmenge der 20 Gramm Kokain (25 % KHC, UA S. 9) zum Selbstkostenpreis sollte nicht der Gewinnerzielung oder Erlangung eines anderen persönlichen Vorteils dienen; sie erfüllt deshalb nicht den Begriff des Handeltreibens, sondern den des unerlaubten Veräußerns von Betäubungsmitteln (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95).
  • BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Gewerbsmäßigkeit - Konkurrenz -

    Auszug aus BGH, 04.09.1996 - 3 StR 355/96
    Deshalb kommt auch dem unerlaubten Veräußern nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG neben dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG keine selbständige rechtliche Bedeutung mehr zu (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Mai 1996 - 3 StR 361/95; BGH, Beschluß vom 21. Dezember 1995 - 1 StR 697/95).
  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Vielmehr muß sich für den Täter bei objektiver Betrachtung eigener Nutzen aus dem Umsatzgeschäft selbst ergeben, so daß der Verkauf zum Selbstkostenpreis zwar eine entgeltliche Veräußerung, aber kein Handeltreiben darstellt (st. Rspr., vgl. dazu BGH StV 1985, 235; BGH, Beschl. vom 4. September 1996 - 3 StR 355/96, BGH, Beschl. vom 15. November 2000 - 2 StR 431/00; Körner, BtMG 5. Aufl. Teil B Vorbem. Rdn. 97, Pelchen in Erbs/Kohlhaas AMG § 95 Rdn. 9).
  • VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.1589

    Polizeibeamter, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Unerlaubte Einfuhr von

    Denn Sinn und Zweck der Strafandrohung für die unerlaubte Einfuhr einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln bestehen im Vergleich zu einer geringen Menge gerade darin, dass die Vorratshaltung die abstrakte Gefahr der Weitergabe an Dritte in sich birgt (vgl. BGH, B.v. 4.9.1996 - 3 StR 355/96 - juris Rn. 5).
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen

    Außerdem träte das Vergehen des Erwerbs von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG ohnehin hinter dem Verbrechenstatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zurück (vgl. BGH NStZ 1994, 548; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 3; OLG Düsseldorf OLGSt BtMG § 29 a Nr. 2; Weber, BtMG 3. Aufl. § 29 a Rdn. 170; Rahlf in MünchKommStGB § 29a BtMG Rdn. 91).

    Der Senat neigt insoweit entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. zum Veräußern: BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 3) der Auffassung zu, dass in Fällen, wie sie hier zu beurteilen sind, die Abgabe der unterhalb des Grenzwerts zur nicht geringen Menge liegenden Betäubungsmittel - wie das Handeltreiben - zu dem Delikt der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit steht.

    Mit der Einstufung des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Verbrechen nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 9. September 1992 (BGBl I 1302, 1305) sollte der abstrakten Gefahr der Weitergabe von Betäubungsmitteln an Dritte Rechnung getragen werden, die insbesondere von einer nicht geringen Menge ausgeht (BGHSt 42, 162, 165; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 3).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2011 - 1 M 19/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums "harter Drogen"

    Der Besitz von Kokain - ohne schriftliche Erlaubnis für den Erwerb der Droge - ist strafbar (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 1 Abs. 1 BtmG und Anlage III, dort unter "andere nicht geschützte oder Trivialnamen"; vgl. auch BGH, Beschl. v. 04.09.1996 - 3 StR 355/96 -, NStZ-RR 1997, 49 - zitiert nach juris) und der Genuss hat auf die Innehabung einer Fahrerlaubnis einschneidende Auswirkungen.
  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 238/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (keine Rechtfertigung des Umgangs mit

    Da Sinn und Zweck der Strafandrohung für den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln im Vergleich zum straflosen Konsum gerade darin bestehen, dass die Vorratshaltung die abstrakte Gefahr der Weitergabe an Dritte in sich birgt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 1996 - 3 StR 355/96, NStZ-RR 1997, 49, 50), scheidet eine Rechtfertigung jedenfalls im vorliegenden Fall aus.
  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 404/01

    Erwerb; unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Der Erwerb der Eigenverbrauchsmenge wird von dem Verbrechenstatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verdrängt (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 3).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2018 - 2 Ss 12/18

    Gerechtfertigter Besitz von Cannabis nach § 34 StGB nur im Umfang des notwendigen

    Da Sinn und Zweck der Strafandrohung für den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln im Vergleich zum straflosen Konsum gerade darin bestehen, dass die Vorratshaltung die abstrakte Gefahr der Weitergabe an Dritte in sich birgt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 1996 - 3 StR 355/96, NStZ-RR 1997, 49, 50), scheidet eine Rechtfertigung jedenfalls im vorliegenden Fall aus.
  • OLG Dresden, 05.08.1999 - 1 Ss 60/99

    Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht geringer Menge -

    cc) Aus der Einfügung der Vorschrift durch das Gesetz vom 09.09.1992 (BGBl. I S. 1593) hat der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 05.07.1994 - 1 StR 304/94 (= NStZ 1994, 548 ) zu einem Fall des Erwerbs die Folgerung gezogen, dass der damit verwirklichte Tatbestand des unerlaubten Besitzes der erworbenen nicht geringen Menge nicht als bloßer (vom Erwerbstatbestand verdrängter) Auffangtatbestand erachtet werden könne, sondern selbständig zum Tragen komme (ebenso BGHSt 42, 162 [165 f]; BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 - Besitz 3).
  • BGH, 31.05.2006 - 1 StR 202/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit und Erwerb von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Hinsichtlich des Kaufs von 30 und 50 g Kokain hat die tateinheitliche Verurteilung wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln zu entfallen, weil dieser hinter dem Tatbestand 3 des Besitzes einer nicht geringen Menge zurücktritt (vgl. BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 3).
  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 184/04

    Tateinheit (Teilidentität der Handlungen); Verfall von Wertersatz (Bruttoprinzip;

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts wird der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) von dem Verbrechenstatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG) verdrängt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 3; BGH, Beschluß vom 13. Januar 2003 - 5 StR 544/02).
  • BGH, 11.05.2016 - 5 StR 146/16

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Abgrenzung zum

  • BGH, 13.01.2003 - 5 StR 544/02

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterungsmangel)

  • BGH, 09.08.2001 - 3 StR 279/01

    Fehlerhaft unterbliebene Prüfung, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer

  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 359/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BayObLG, 02.10.1997 - 4St RR 214/97

    Keine straferschwerende Berücksichtigung der Weitergabe von Rauschgift bei

  • AG Saalfeld, 11.08.2004 - 651 Js 18343/04

    Ablehnung der Eröffnung von Hauptverfahren wegen unerlaubtem Handeltreiben mit

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