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   BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96   

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BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96 (https://dejure.org/1996,1485)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1996 - 4 StR 109/96 (https://dejure.org/1996,1485)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96 (https://dejure.org/1996,1485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess - Notwehrprovokation - Einsatz lebensgefährliches Mittel - Trutzwehr bzw. Schutzwehr - Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit infolge Alkoholkonsums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32, § 33, § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 65
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 256, 257; 27, 336, 338; 39, 374, 378, 379; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3; BGH NStZ-RR 1996, 130; BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95) darf ein Täter, der durch ein sozialethisch zu beanstandendes Vorverhalten einen Angriff auf sich schuldhaft provoziert hat, auch wenn er ihn nicht in Rechnung gestellt haben sollte oder gar beabsichtigt hat, nicht bedenkenlos von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen und sofort ein lebensgefährliches Mittel einsetzen.

    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe nur in Ausnahmefällen in Betracht; er darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (vgl. BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verhältnismäßigkeit 2; Verteidigung 6; BGH NStZ 1996, 29).

    Ist dem Angreifer die Existenz der Waffe unbekannt, so ist vom Verteidiger regelmäßig zu verlangen, daß er die Verwendung der Waffe androht und einen weniger gefährlichen Waffengebrauch versucht, ehe er die Waffe lebensgefährdend einsetzt (BGHSt 26, 143, 146; 256, 258; BGHR § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2; § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 7; Verhältnismäßigkeit 2; Verteidigung 1).

  • BGH, 25.08.1992 - 5 StR 266/92

    Voraussetzungen der Notwehr - Voraussetzungen für eine Entschuldigung nach § 33

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96
    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe nur in Ausnahmefällen in Betracht; er darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (vgl. BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verhältnismäßigkeit 2; Verteidigung 6; BGH NStZ 1996, 29).

    Die Überschreitung der Grenzen der Notwehr aus Angst ("Furcht" im Sinne des § 33 StGB) ist entschuldigt, wenn bei dem Täter ein durch das Gefühl des Bedrohtseins verursachter psychischer Ausnahmezustand mit einem solchen Störungsgrad vorliegt, daß er das Geschehen nur noch in erheblich reduziertem Maße verarbeiten kann (vgl. BGHR StGB § 33 Furcht 2; BGH NStZ 1995, 76, 77; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 33 Rdn. 3; Müller-Christmann JuS 1994, 649, 651).

  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 256, 257; 27, 336, 338; 39, 374, 378, 379; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3; BGH NStZ-RR 1996, 130; BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95) darf ein Täter, der durch ein sozialethisch zu beanstandendes Vorverhalten einen Angriff auf sich schuldhaft provoziert hat, auch wenn er ihn nicht in Rechnung gestellt haben sollte oder gar beabsichtigt hat, nicht bedenkenlos von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen und sofort ein lebensgefährliches Mittel einsetzen.

    Steht fremde Hilfe - auch privater Art - zur Verfügung, so hat er auf sie zurückzugreifen (BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95).

  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96
    Die Revision macht zu Recht geltend, daß diese Würdigung des Landgerichts der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs widerspricht (vgl. nur BGHSt 37, 231, 234 ff m.w.N.).

    Danach ist der Tatrichter grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu errechnen (BGHSt 37, 231, 239; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22, 23); denn nach gesicherter wissenschaftlicher Erfahrung liegt bei einer Blutalkoholkonzentration ab etwa 2%o - einem Wert, der beim Angeklagten zur Tatzeit vorgelegen haben kann - eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB nahe (BGHSt 37, 231, 234, 244; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 30).

  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 65/95

    Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Alkohol - Rauschtat - Trunkenheit -

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96
    Allein aus dem Leistungsverhalten des Angeklagten durfte die Jugendkammer - unter Beachtung des Zweifelssatzes - nicht auf die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten schließen (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 31; BGH, Beschluß vom 28. Februar 1996 - 2 StR 581/95).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96
    Danach ist der Tatrichter grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu errechnen (BGHSt 37, 231, 239; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22, 23); denn nach gesicherter wissenschaftlicher Erfahrung liegt bei einer Blutalkoholkonzentration ab etwa 2%o - einem Wert, der beim Angeklagten zur Tatzeit vorgelegen haben kann - eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB nahe (BGHSt 37, 231, 234, 244; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 30).
  • BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93

    Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage;

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 256, 257; 27, 336, 338; 39, 374, 378, 379; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 3; BGH NStZ-RR 1996, 130; BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95) darf ein Täter, der durch ein sozialethisch zu beanstandendes Vorverhalten einen Angriff auf sich schuldhaft provoziert hat, auch wenn er ihn nicht in Rechnung gestellt haben sollte oder gar beabsichtigt hat, nicht bedenkenlos von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen und sofort ein lebensgefährliches Mittel einsetzen.
  • BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90

    Vorsätzliche Tötung oder Handeln in Notwehr - Einsatz des Messers als

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96
    Die Erwägung des Landgerichts, daß der konkret erfolgte Einsatz des Messers über das Maß zulässiger Verteidigung hinausging, ist daher unter den festgestellten Umständen aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 7).
  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95

    Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB,

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96
    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe nur in Ausnahmefällen in Betracht; er darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (vgl. BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verhältnismäßigkeit 2; Verteidigung 6; BGH NStZ 1996, 29).
  • BGH, 21.06.1994 - 4 StR 279/94

    BAK - Hemmungsvermögen - Kontrolliertes Verhalten

    Auszug aus BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96
    Danach ist der Tatrichter grundsätzlich verpflichtet, die Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu errechnen (BGHSt 37, 231, 239; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22, 23); denn nach gesicherter wissenschaftlicher Erfahrung liegt bei einer Blutalkoholkonzentration ab etwa 2%o - einem Wert, der beim Angeklagten zur Tatzeit vorgelegen haben kann - eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB nahe (BGHSt 37, 231, 234, 244; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 30).
  • BGH, 28.02.1996 - 2 StR 581/95

    Voraussetzungen für die Annahme des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) im Hinblick auf

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

  • BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90

    Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben

  • BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92

    Kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines

  • BGH, 01.12.1987 - 1 StR 582/87

    Grenzen der Verteidigung gegen einen schuldhaft provozierten Angriff - Zulässige

  • BGH, 16.08.1994 - 1 StR 244/94

    Kollosion von Notwehrlage, Abwehrwillen und Erforderlichkeit der Maßnahme -

  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

  • BGH, 03.06.2015 - 2 StR 473/14

    Notwehr (Gebotenheit der Notwehrhandlung: Einschränkung des Notwehrrechts bei

    Die Überschreitung der Grenzen der Notwehr aus Furcht ist entschuldigt, wenn bei dem Täter ein durch das Gefühl des Bedrohtseins verursachter psychischer Ausnahmezustand mit einem solchen Störungsgrad vorliegt, dass er das Geschehen nur noch in erheblich reduziertem Maße verarbeiten kann (BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96, NStZ-RR 1997, 65 f. mwN).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Dabei wird zu beachten sein, dass eine Exkulpierung nach dieser Vorschrift nur zu rechtfertigen ist, wenn sich der Angeklagte aufgrund der Bedrohung durch die Nebenkläger in einem psychischen Ausnahmezustand mit einem Störungsgrad befunden hat, der eine erhebliche Reduzierung seiner Fähigkeit das Geschehen zu verarbeiten zur Folge hatte (BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96, NStZ-RR 1997, 65, 66; Urteil vom 16. August 1994 - 1 StR 244/94, NStZ 1995, 76, 77; Urteil vom 25. August 1992 - 5 StR 266/92, BGHR StGB § 33 Furcht 2; vgl. Beschluss vom 21. März 2001 - 1 StR 48/01, NStZ 2001, 591, 593; Perron in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 33 Rn. 3; Matt/Renzikowski/Engländer, § 33 Rn. 10; MünchKomm-StGB/Erb, 2. Aufl., § 33 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 48/01

    Notwehrlage; Fahrlässige Verletzung des Angreifers; Erforderlichkeit;

    Zwar ist nicht schon jedes Angstgefühl als Furcht im Sinne des § 33 StGB zu beurteilen; vielmehr muß durch das Gefühl des Bedrohtseins die Fähigkeit, das Geschehen zu verarbeiten und ihm angemessen zu begegnen erheblich reduziert sein (vgl. BGHR StGB § 33 Furcht 2, 4; BGH NStZ-RR 1997, 65).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Beweiswürdigung und rechtliche Bewertung des Landgerichts dazu, daß der Angeklagte entgegen seiner Einlassung nicht in Notwehr gehandelt hat, sind von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 65 m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.03.2014 - 1 StR 630/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe nur in Ausnahmefällen in Betracht; er darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96, NStZ-RR 1997, 65 mwN; zur Notwehreinschränkung bei Angriffsprovokation umfassend Fasten, Die Grenzen der Notwehr im Wandel der Zeit, 2011, S. 151 ff. mwN).

    Die Überschreitung der Grenzen der Notwehr aus Furcht ist entschuldigt, wenn bei dem Täter ein durch das Gefühl des Bedrohtseins verursachter psychischer Ausnahmezustand mit einem solchen Störungsgrad vorliegt, dass er das Geschehen nur noch in erheblich reduziertem Maße verarbeiten kann (BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96, NStZ-RR 1997, 65 f. mwN).

  • BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15

    Notwehr (Gebotenheit: Notwehrprovokation, gestuftes Notwehrrecht, persönliches

    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe nur in Ausnahmefällen in Betracht; er darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGH aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96, NStZ-RR 1997, 65 mwN; zur Rechtsprechung zur Notwehrprovokation vgl. auch BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13, Rn. 28, NStZ 2014, 147 mwN und vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100 f.; zur Notwehreinschränkung bei Angriffsprovokation umfassend Fasten, Die Grenzen der Notwehr im Wandel der Zeit, 2011, 151 ff. mwN).
  • BGH, 25.05.2022 - 4 StR 36/22

    Erlaubnistatbestandsirrtum (Voraussetzungen; Unterbringungsanordnung in einem

    Allerdings erfüllt nicht schon "jedes Angstgefühl" das Merkmal der Furcht im Sinne des § 33 StGB; vielmehr muss ein durch das Gefühl des Bedrohtseins verursachter Störungsgrad vorliegen, bei dem der Täter das Geschehen nur noch in erheblich reduziertem Maße verarbeiten kann (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 ? 4 StR 109/96 Rn. 12; Beschluss vom 9. Oktober 1998 ? 2 StR 443/98, NStZ?RR 1999, 264; Urteil vom 3. Juni 2015 ? 2 StR 473/14 Rn. 21).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Spätere Entscheidungen des 4. Strafsenats haben diesen Standpunkt bestätigt, zum Beispiel Beschl. v. 22. November 1990 - 4 StR 431/90 - (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 22), Urt. v. 14. März 1991 - 4 StR 84/91 - (BGHR aaO. 24), Beschl. v. 9. April 1991 - 4 StR 120/91-, Beschl. v. 13. September 1991 - 4 StR 380/91 - (BGHR aaO. 25), Beschl. v. 9. Januar 1992 - 4 StR 615/91 - (StV 1992, 317), Beschl. v. 18. August 1992 - 4 StR 332/92 - (StV 1993, 466 f.), Urt. v. 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93 - (StV 1993, 519), Beschl. v. 21. Juni 1994 - 4 StR 279/94 - (BGHR aaO. 30), Beschl. v. 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96-, Beschl. v. 18. Juni 1996 - 4 StR 263/96.
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 130/97

    Verwertung einer Aussage aus der polizeilichen Vernehmung - Verwertungsverbot bei

    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe aber nur in Ausnahmefällen in Betracht; er darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGHSt 26, 143, 146; 42, 97, 100 m.w.N.; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 12 und 13; BGH NStZ 1994, 581; 1996, 29 [BGH 11.09.1995 - 4 StR 294/95]; BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96 = NStZ-RR 1997, 65 und Urteil vom 6. Februar 1997 - 5 StR 589/96).
  • BGH, 07.12.2016 - 4 StR 473/16

    Teilaufhebung der Feststellungen im Adhäsionsausspruch

    Im Übrigen beruht die Verurteilung des Angeklagten nicht auf einem etwaigen Verstoß gegen § 265 Abs. 1 StPO (vgl. zur Beruhensprüfung BGH, Urteile vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96; und vom 25. März 1992 - 3 StR 519/91; Beschlüsse vom 14. Januar 2010 - 1 StR 587/09, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 9; und vom 14. Juni 2016 - 3 StR 196/16).
  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 441/08

    Schwere Brandstiftung (konkrete Gefahr für die Gesundheit eines Menschen;

  • BayObLG, 02.02.2001 - 5St RR 20/01

    Inhaltliche Beschränkung der Berufung

  • BGH, 06.02.1997 - 5 StR 589/96

    Anwendungsbereich des § 33 Strafgesetzbuch (StGB) - Schlag mit einem Handbeil auf

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

  • BayObLG, 15.08.2023 - 203 StRR 317/23

    Anforderungen an die BAK-Rückrechnung bei Nachtrunkbehauptung

  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 280/97

    Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem

  • BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96

    Fehlende Blutentnahme - Trinkmengenangabe des Angeklageten - Kritische Prüfung

  • BGH, 03.12.1996 - 4 ARs 6/96

    Verminderte Schuldfähigkeit infolge Alkoholkonsums - Erhebliche Verminderung der

  • OLG Hamm, 16.11.2006 - 4 Ss 506/06

    Berufung; Beschränkung; Schuldfähigkeit; unterlassene Prüfung

  • BayObLG, 14.09.2000 - 5St RR 154/00

    Bestimmung der höchstmöglichen BAK zur Tatzeit; Prüfung der Schuldfähigkeit

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