Rechtsprechung
BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Versagung der rückwirkenden Gewährung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit der Versagung einer auf den Zeitpunkt der Antragstellung rückwirkende Prozeßkostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 03.05.1993 - III KLs 13/93
- LG Duisburg, 30.06.1995 - III KLs 46 Js 1663/92
- BVerfG, 11.10.1996 - 2 BvR 1777/95
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 69
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 08.05.2008 - 3 StR 48/08
Nebenklage (Anschlusserklärung; Beiordnung eines Rechtsanwalts)
Die Antragstellerin hatte wegen des verspäteten Eingangs ihres Antrages beim Bundesgerichtshof auch nicht rechtzeitig alles ihrerseits für die Bestellung Erforderliche getan, so dass ihrem Antrag auch nicht ausnahmsweise nachträglich stattzugeben war (vgl. BVerfG NStZ-RR 1997, 69). - OLG Celle, 04.08.2015 - 2 Ws 111/15
Nebenklage: Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung …
Soweit eine Ausnahme von dem Grundsatz der Unzulässigkeit einer rückwirkenden Beiordnung eines anwaltlichen Beistandes oder der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der Rechtsprechung dann in Betracht kommt, wenn der Antrag nicht rechtzeitig beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. BVerfGE v. 11.10.1996, 2 BvR 1777/95;… BGH aaO; OLG Köln Beschl. v. 01.10.1999, 2 Ws 528/99;… KK-Senge aaO), führt dies zu keiner abweichenden Beurteilung der Zulässigkeit der Beschwerde. - BGH, 13.10.2010 - 5 StR 179/10
Prozesskostenhilfe für den Adhäsionskläger (Bewilligung jeweils nur für eine …
Eine auf den Zeitpunkt der Antragstellung rückwirkende Entscheidung kommt jedoch in Betracht, wenn der Antrag nicht rechtzeitig beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (vgl. BVerfG NStZ-RR 1997, 69; BGH NJW 1985, 921;… Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. § 397a Rdn. 15).
- OLG Celle, 08.05.2012 - 2 Ws 119/12
Bestellung eines Nebenklägerbeistands: Anfechtbarkeit eines trotz Vorliegens der …
Sie konnte hier auch mit Rückwirkung erfolgen, weil bereits das Amtsgericht den Antrag der Nebenklägerin falsch und das Landgericht den im Berufungsverfahren gestellten (zweiten) Antrag nicht zeitnah beschieden hat (vgl. für den Bereich der Prozesskostenhilfe BVerfG NStZ-RR 1997, 69; BGH NStZ-RR 2008, 255). - OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 Ws 90/17
Zulässigkeit der nachträglichen Beiordnung eines Nebenklägers bei rechtzeitiger …
Vorliegend ist nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen allerdings von einer Ausnahme von diesem Grundsatz auszugehen, denn der von der Nebenklägerin bereits am 15.09.2015 gestellte Antrag ist durch die Kammer nicht rechtzeitig beschieden worden und die Antragstellerin hatte mit ihrem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe getan (vgl. BVerfGE v. 11.10.1996, 2 BvR 1777/95; OLG Köln, Beschluss vom 01.10.1999, 2 Ws 528/99; OLG Celle, Beschluss vom 04.08.2015, 2 Ws 111/15). - LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16
Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde, …
- OLG Hamm, 03.07.2003 - 2 Ws 97/03
Nebenklage, Anschluss, nachträgliche Entscheidung; Verzögerung im Justizablauf
Hier hat die Antragstellerin aber bereits alles für die Bestellung des Beistandes und die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan, so dass bei ordnungsgemäßer Sachbehandlung rechtzeitig mit dem Eröffnungsbeschluss vom 28. August 2002 durch das Gericht hätte entschieden werden können und somit - wie auch im Fall der Geschädigten D. - eine rückwirkende Entscheidung möglich ist (vgl. BVerfG NStZ-RR 1997, 69, zitiert auch bei Meyer-Goßner, a. a. O., § 397 a Rdnr. 15). - LG Stuttgart, 18.07.2008 - 7 Qs 64/08
Pflichtverteidigung: Rückwirkende Beiordnung zum Pflichtverteidiger
Zudem ist in der Rechtsprechung für die vergleichbaren Konstellationen der Beiordnung eines anwaltlichen Verletztenbeistandes (§ 397a Abs. 1 S. 2 StPO) sowie bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe und Beiordnung eines Anwaltes gem. § 397 Abs. 2 StPO - zumindest seit einer hierzu ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ-RR 1997, 69) - anerkannt, dass die Vollziehung der Beiordnung bzw. die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch noch nach Beendigung des Verfahrens bzw. für bereits abgeschlossene Verfahrensabschnitte wirksam erfolgen kann und dabei allein darauf abgestellt wird, ob dem Gericht rechtzeitig ein bescheidungsreifer Beiordnungsantrag vorgelegen hatte (…LG Bremen aaO;… Meyer-Goßner 51. Auflage § 397a Rdn. 15 mwN). - KG, 25.02.2008 - 2 BJs 58/06
Rückwirkende Beiordnung eines Zeugenbeistands
Konsequent wird daher bei der auf die Prozesskostenhilfe abhebenden Vorschrift des § 397a Abs. 2 StPO die rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Korrektur eines gerichtlichen Versäumnisses zugelassen (vgl. dazu BVerfG NStZ-RR 1997, 69 zu § 397a StPO a.F.;… Meyer-Goßner aaO, Rdn. 15 zu § 397a m.w.Nachw.). - OLG Köln, 01.10.1999 - 2 Ws 528/99 Was die Bewilligung von Prozesskostenhilfe betrifft, ist anerkannt, dass sie ausnahmsweise dann rückwirkend bewilligt werden kann, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (BVerfG NStZ-RR 1997, 69, 70; BGH NJW 1985, 921, 922; BGH NJW 1982, 446).
- AG Kempten, 27.08.2019 - 12 Gs 1887/19
Pflicht zur unverzüglichen Beiordnung eines Verteidigers
- LG Frankenthal, 19.07.2017 - 2 Qs 186/17
Notwendige Verteidigung: Statthaftigkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung nach …
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.11.1996 - 3 Ws 789/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 203 Abs. 2 Nr. 2
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 69