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   BGH, 13.11.1996 - 3 StR 482/96   

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BGH, 13.11.1996 - 3 StR 482/96 (https://dejure.org/1996,3001)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1996 - 3 StR 482/96 (https://dejure.org/1996,3001)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96 (https://dejure.org/1996,3001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des Verfalls gegen den Täter nur, wenn dieser unmittelbar aus der Tat wirtschaftlich etwas erlangt hat - Anordnung des Verfalls grundsätzlich nur gegen denjenigen, der dieVerfügungsgewalt über das Erlangte hat - Für die Anordnung des Verfalls reicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 262
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BGH, 13.11.1996 - 3 StR 482/96
    In einem solchen Fall gemeinsamer Erlangung der Verfügungsgewalt könnte der Verfall in voller Höhe gegenüber der Angeklagten ausgesprochen werden, da von Gesamtschuldnerschaft auszugehen wäre (vgl. Schäfer a.a.O. Rdn. 20; BGHSt 10, 237).
  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    In seiner Entscheidung vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96 -, NStZ-RR 1997, S. 262 hat der BGH dazu verdeutlicht, dass zunächst Feststellungen darüber zu treffen sind, inwieweit die jeweiligen Mittäter eigene Verfügungsgewalt erlangen und ob nicht ein Vertretungsfall im Sinne von § 73 Abs. 3 StGB vorliegt, bei welchem der Tatvorteil unmittelbar von einem Dritten erlangt worden ist (zur Frage, wer als Dritter in Betracht kommt, vgl. OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juni 1999, - 5 Ss 52/99-36/99I -, wistra 1999, S. 477, zu einer GmbH als Dritter, sowie die Grundsatzentscheidung des BGH vom 7. Dezember 2000 - 5 StR 336/99 -, BGHSt 45, 235-249).
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

    Auf das Erfordernis der Unmittelbarkeit hat auch der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Beschluß vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96 - abgestellt; in diesem Zusammenhang erwähnte er eine Sammelaktion für einen verbotenen Verein.
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Eine solche gesamtschuldnerische Haftung entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 1. Juni 1995 - 1 StR 181/95; Urteil vom 4. Juni 1996 - 1 StR 235/96; Beschlüsse vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; Urteil vom 29. April 2004 - 4 StR 586/03, NStZ 2005, 454, 455; Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 344/05; Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 71; Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 50/08, NStZ 2008, 623; vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85; Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, NStZ 2010, 86, 87; Beschlüsse vom 12. Mai 2009 - 4 StR 102/09, NStZ-RR 2009, 320; vom 2. Juli 2009 - 3 StR 192/09; zu § 73 Abs. 3 StGB auch Urteil vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 253).
  • BFH, 06.04.2000 - IV R 31/99

    Gesamte Einnahmen aus dem Verkauf des Kokains

    Bei einer gemeinsamen Erlangung der Verfügungsmacht kann der Verfall in voller Höhe gegen jeden der Mittäter ausgesprochen werden, da dann eine Gesamtschuldnerschaft vorliegt (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 13. November 1996 3 StR 482/96, Neue Zeitschrift für Strafrecht - Rechtsprechungsreport Strafrecht --NStZ-RR-- 1997, 262; Schäfer in Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 10. Aufl., § 73 Rdnr. 20).
  • BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21

    Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft

    Soweit sich aus einzelnen früheren Entscheidungen des Senats (vgl. zum Verfall nach der früheren Rechtslage BGH, Beschluss vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; ferner BGH, Urteil vom 10. März 2005 - 3 StR 233/04, NJW 2005, 1668; diesem vorgehend KG, Urteil vom 22. Dezember 2003 - (2) 3 StE 2/02 - 5 (1) (2/02), juris Rn. 1942; ohne weitere Ausführungen BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - 3 StR 334/18) anderes ergibt, hält er daran nicht mehr fest.
  • LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13

    Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren

    Soweit mehrere Tatbeteiligte - zeitgleich oder zeitversetzt - die wirtschaftliche (Mit-) Verfügungsgewalt an der Tatbeute ausgeübt haben (also bezogen auf ein und denselben Vermögenswert ein Verfall von Wertersatz zu Lasten mehrerer Personen in Betracht kommt), gelten zwecks Begrenzung des staatlichen Zugriffs die Grundsätze einer gesamtschuldnerischen Haftung (BGH NStZ-RR 1997, 262; NStZ 2003, 198, 199; BGH, Urteil vom 24.05.2018, 5 StR 623/17, 5 StR 624/17).

    Diese berechtigt zwar nicht zu der Schlussfolgerung, dass bei einer gemeinschaftlichen Tatbegehung die Beute ohne weiteres jedem einzelnen Beteiligten in voller Höhe als erlangt zugerechnet werden kann; vielmehr ist die Entstehung und der Umfang einer eigenen faktischen (Mit-) Verfügungsgewalt an der Tatbeute für jeden einzelnen Tatbeteiligten gesondert zu prüfen und bezogen auf die konkreten Fallumstände festzustellen (BGH NStZ-RR 1997, 262; BGH NStZ-RR 2007, 121; BGH NStZ 2008, 623; BGH NStZ 2010, 390 f. und 568 f.; BGH, Beschluss vom 12.05.2009, 4 StR 102/09, juris Rn. 5; Fischer, a.a.O., § 73 Rn. 16).

  • BVerfG, 20.10.2023 - 2 BvR 499/23

    Wegen der Verletzung des Willkürverbots teilweise erfolgreiche

    Erlangen bedeutet, dass der Tatbeteiligte mindestens die faktische Verfügungsgewalt für sich über eine Sache oder ein Recht erlangt hat (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96 -, NStZ-RR 1997, S. 262).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Erlangt ist ein Gegenstand von einer Person, wenn diese selbst die faktische Verfügungsgewalt erworben hat (vgl. BGH, Beschl. v. 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; Beschl. v. 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198; Urt. v. 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, NJW 2006, 2500; Beschl. v. 13. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ-RR 2007, 121; Fischer , § 73 StGB Rn. 26 mwN).
  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

    Wie nach alter Rechtslage ist bei Bestimmung des "erlangten Etwas' nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige Verfügungsmacht über die erlangte Tatbeute hat, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen weitergibt (zum neuen Recht: BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17, juris Rn. 8; Köhler, NStZ 2017, 665, 669; zum alten Recht: BGH, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 46; vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68, 72; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 252; zur Anordnung von Wertersatzverfall in voller Höhe der vereinnahmten Geldbeträge nach § 73a StGB aF bei wirtschaftlicher Mitverfügungsgewalt von Mittätern siehe BGH, Beschlüsse vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96, NStZ-RR 1997, 262; vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199; vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93: Berücksichtigung der Weggabe der Beuteanteile an die Mittäter nur im Rahmen der Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StPO; ferner BGH, Beschluss vom 10. April 2013 - 2 StR 19/13, juris Rn. 19 (nicht tragend) unter Bezugnahme auf das Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, WM 2002, 2413).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 281/02

    Verfall (Wertlosigkeit erlangter Forderungen); Verfall von Wertersatz (Zurechnung

    In einem solchen Fall kann der Verfall von Wertersatz in voller Höhe gegenüber dem Angeklagten ausgesprochen werden, da von Gesamtschuldnerschaft auszugehen wäre (vgl. dazu auch BGH, Beschluß vom 13. November 1996 - 3 StR 482/96).
  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07

    Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung

  • BGH, 18.12.2008 - 3 StR 460/08

    Rückgewinnungshilfe (Absehen vom Verfall wegen vorrangiger Ansprüche des

  • LG Hamburg, 20.12.2017 - 615 KLs 5/16

    Betäubungsmittelhandel: Strafbarkeit wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens

  • OLG Hamm, 26.02.2013 - 1 Ws 534/12

    Anordnung eines Arrests zur Sicherung von Wertersatzverfall bei

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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96   

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BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96 (https://dejure.org/1997,3909)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1997 - 4 StR 656/96 (https://dejure.org/1997,3909)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1997 - 4 StR 656/96 (https://dejure.org/1997,3909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Annahme eines in Tatmehrheit zu einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung mittäterschaftlich begangenen Betrugs - Begründung einer Mittäterschaft durch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen - Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe anhand ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Annahme eines vollendeten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei einem absichtlich herbeigeführten Unfall - Erfordernis einer konkreten Gefährdung von Personen als Voraussetzungen eines gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr

  • rechtsportal.de

    StGB § 304, § 263

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 262
  • StV 1997, 411
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.05.1994 - 4 StR 90/94

    Einverständliche Beschädigung - Versicherungsbetrug - Parkende Fahrzeuge

    Auszug aus BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96
    Im Fall II 1 der Urteilsgründe hat das Landgericht den Angeklagten ohne Rechtsfehler wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung (§ 304 StGB) verurteilt; darüber hinaus bedarf der Schuldspruch jedoch der Änderung, weil die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte habe sich des tateinheitlich begangenen vollendeten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§§ 315 b Abs. 1 Nr. 2 [richtig: Nr. 3, vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 2; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 315 b Rdn. 5 b], Abs. 3, 315 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 StGB) schuldig gemacht, rechtlicher Prüfung nicht standhält.
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

    Auszug aus BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96
    Damit scheidet mangels konkreter Gefährdung der nicht an dem absichtlich herbeigeführten "Unfall" beteiligten Businsassin eine Verurteilung wegen vollendeten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aus; denn für eine konkrete Gefährdung anderer unbeteiligter Personen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert gibt es keine Anhaltspunkte (BGH NStZ 1992, 233 [BGH 16.01.1992 - 4 StR 509/91]; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1; vgl. auch Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 7).
  • BGH, 12.12.1990 - 4 StR 531/90

    Gefährdung lediglich der Tatteilnehmer

    Auszug aus BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96
    Damit scheidet mangels konkreter Gefährdung der nicht an dem absichtlich herbeigeführten "Unfall" beteiligten Businsassin eine Verurteilung wegen vollendeten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aus; denn für eine konkrete Gefährdung anderer unbeteiligter Personen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert gibt es keine Anhaltspunkte (BGH NStZ 1992, 233 [BGH 16.01.1992 - 4 StR 509/91]; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Gefährdung 1; vgl. auch Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 7).
  • BGH, 21.07.1998 - 4 StR 274/98
    Wenn - wie hier - durch ein absichtliches Auffahren auf ein anderes Kraftfahrzeug eine unbeteiligte Person gefährdet worden ist, kommt allein eine Strafbarkeit nach § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht (BGH NStZ 1995, 31 ; BGH, Beschluß vom 9. Januar 1997 - 4 StR 656/96; vgl. auch Tröndle aaO. § 315 b Rdn. 5 b).
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