Rechtsprechung
BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Beurteilung schädlicher Neigungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 263
- NStZ-RR 1998, 105
- StV 1998, 331
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17
Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen …
Durch die (rechtsfehlerfreie) Unterrichtung soll der Angeklagte in die Lage versetzt werden, den weiteren Gang der Verhandlung sofort zu beeinflussen und noch im Zusammenhang mit der von den anderen Prozessbeteiligten gehörten Zeugenaussage Stellung zu nehmen (siehe nur BGH, Beschluss vom 24. September 1997 - 2 StR 422/97, BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 7). - BGH, 25.01.2018 - 5 StR 543/17
Verhandlung ohne den Angeklagten (Unterbrechung der in Abwesenheit durchgeführten …
Denn dem Angeklagten wurde die Möglichkeit genommen, dem nach der Vernehmung der Nebenklägerin und vor seiner Unterrichtung von dieser Zeugenaussage vernommenen Zeugen K. Vorhalte zu machen oder Fragen zu stellen, wenn Widersprüche zu den bis dahin erfolgten Angaben der Nebenklägerin aufgetreten waren (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 1997 - 2 StR 422/97, NStZ 1998, 263). - BGH, 17.01.2001 - 1 StR 480/00
Unterrichtungspflicht des Gerichts gegenüber dem Angeklagten über den …
Durch die alsbaldige Unterrichtung soll der Angeklagte in die Lage versetzt werden, den weiteren Gang der Verhandlung sofort zu beeinflussen (BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 7 m.w.Nachw.).
- BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
Beweiswürdigung zum Mordvorsatz bzw. Tötungsvorsatz (Verzicht auf eine ins …
Zudem durfte die Jugendkammer nicht in erster Linie auf das Tatunrecht abstellen (…vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10), dem für die Beurteilung der Schuldschwere lediglich insoweit Bedeutung zukommt, als es auch Rückschlüsse auf das Maß der Schuld zuläßt (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 8 m.w.N.). - BGH, 23.06.1999 - 3 StR 212/99
Entfernung des Angeklagten
Durch die alsbaldige Unterrichtung soll der Angeklagte in die Lage versetzt werden, den weiteren Gang der Verhandlung sofort zu beeinflussen und noch im Zusammenhang mit der von den anderen Prozeßbeteiligten gehörten Zeugenaussage Stellung zu nehmen (BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 7). - OLG Hamm, 05.07.2006 - 3 Ss 260/06
Jugendlicher; schädliche Neigungen; erste Straftat; Feststellungen; …
Die Annahme eines solchen Falles bedarf eingehender Begründung und der sorgfältigen Darlegung, warum es sich bei dem abzuurteilenden Geschehen nicht lediglich um eine bloße Gelegenheitstat gehandelt hat (BGHR § 17 Abs. 2 JGG Schädliche Neigungen 2, 3, 8). - BGH, 17.11.1998 - 4 StR 559/98
Milderes Gesetz; Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Qualifiziertes …
Das festgestellte Entkleiden des Kindes "unter Festhalten" (UA 14, 15) und die Aufforderung, sich auf das Sofa zu legen, verbunden mit der Drohung, daß das Kind "sonst 'Ärger kriegen' würde" (UA 14), reicht hier nicht aus zu belegen, daß der Angeklagte gegen sein Opfer in unmittelbarem Zusammenhang mit sexuellen Handlungen Gewalt angewendet oder er es mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben bedroht hat (vgl. hierzu BGH NStZ 1992, 587; 1995, 230; StV 1998, 331, 332;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8, Gewalt 3, 4; § 178 Abs. 1 Drohung 1, Gewalt 1;… Tröndle StGB 48. Aufl. § 178 Rdn. 7 f.). - BGH, 28.07.1999 - 5 StR 362/99
Unterrichtungspflicht bei Abwesenheit von der Hauptverhandlung
Jene Unterrichtung war - trotz der bloßen Unterbrechung der Zeugenvernehmung - vor der anderweitigen Fortführung der Beweisaufnahme in Anwesenheit des Angeklagten unerläßlich nach § 247 Satz 4 StPO (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 384; 38, 260; BGHR StPO § 247 Satz 4 - Unterrichtung 2, 3, 6 und 7; BGH NStZ 1992, 346; StV 1995, 339; Widmaier NStZ 1998, 263). - BGH, 25.11.1998 - 3 StR 456/98
Beruhen bei alternativer Begründung der Verhängung von Jugendstrafe; Schädliche …
Es ist nichts dafür ersichtlich, daß sich in dem Tatgeschehen bis dahin verborgen gebliebene schädliche Neigungen erstmals gezeigt hätten (vgl. BGHSt 11, 169, 170; BGHR JGG § 17 II Schädliche Neigungen 8). - OLG Hamm, 26.09.2003 - 3 Ss 554/03
Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben
Die Annahme eines solchen Falles bedarf eingehender Begründung und der sorgfältigen Darlegung, warum es sich bei dem abzuurteilenden Geschehen nicht lediglich um eine bloße Gelegenheitstat gehandelt hat (BGHR § 17 Abs. 2 JGG Schädliche Neigungen 2, 3, 8).
Rechtsprechung
BGH, 25.11.1997 - 4 StR 519/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rüge der Verletzung formellen und sachlichen Rechts - Gemeinschaftliche Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung - Erzwingung sexueller Handlungen durch Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Erfordernis einer finalen ...
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 105
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02
Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere …
Allerdings geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Gleichsetzung von Gewalt und Ausnutzung der Angst vor Gewalt im Sinne einer konkludenten Drohung in der Regel ausscheidet, wenn zwischen der Gewaltanwendung und dem späteren Geschlechtsverkehr Wochen oder sogar Monate liegen (vgl. BGH NStZ 1986, 409;… BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 5; NStZ-RR 1998, 105). - BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers …
Dementsprechend hat auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB nur in Tatsituationen für gegeben angesehen, in denen das Opfer entweder bereits vom Täter grob mißhandelt worden war (BGHSt 45, 253) oder solche Mißhandlungen befürchtete (BGH NStZ-RR 1998, 105; BGH, Beschl. vom 18. November 1997 - 4 StR 546/97 - und vom 27. Juni 2001 - 5 StR 245/01). - BGH, 05.02.1998 - 4 StR 665/97
Verwerfung einer Revision
Die vom Generalbundesanwalt angeregte Änderung des Schuldspruchs ist - unabhängig davon, ob diese wegen dessen Rechtskraft überhaupt zulässig wäre (vgl. dazu BGHSt 20, 116, 121; 26, 1, 4) [BGH 24.09.1974 - 1 StR 365/74]- schon deshalb nicht veranlaßt, weil die Strafbarkeit nach § 237 StGB a. F. von dem erweiterten § 177 Abs. 1 StGB n. F. erfaßt wird (BGH, Beschluß vom 25. November 1997 - 4 StR 519/97). - BGH, 26.02.1998 - 4 StR 71/98
Begründetheit einer Revision zur Änderung eines Schuldspruchs
Die vom Generalbundesanwalt angeregte Änderung des Schuldspruchs ist nicht veranlaßt, weil die Strafbarkeit nach § 237 StGB a.F. von dem erweiterten § 177 Abs. 1 StGB n.F. erfaßt wird (BGH, Beschlüsse vom 25. November 1997 - 4 StR 519/97 und vom 5. Februar 1998 - 4 StR 665/97) und bei Beachtung des Grundsatzes strikter Alternativität (…vgl. Tröndle StGB 48. Aufl. § 2 Rdn. 9 m.w.N.) das neue Recht im konkreten Fall nicht das mildere Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB ist.