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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97   

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BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97 (https://dejure.org/1997,1946)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1997 - 2 StR 422/97 (https://dejure.org/1997,1946)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1997 - 2 StR 422/97 (https://dejure.org/1997,1946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Beurteilung schädlicher Neigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247; JGG § 17, § 18; StGB § 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 263
  • NStZ-RR 1998, 105
  • StV 1998, 331
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.01.1993 - 3 StR 540/92

    Gewaltanwendung - Sexuelle Handlung - Tatvorbereitung - Unrechtsgehalt -

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in der zur Tatzeit geltenden Fassung des Gesetzes besteht Gesetzeseinheit in der Form der Spezialität, wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen der Vorbereitung des Beischlafs dient und keinen eigenständigen rechtlichen Unwert besitzt (BGHSt 33, 142 ff; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5, 6).
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in der zur Tatzeit geltenden Fassung des Gesetzes besteht Gesetzeseinheit in der Form der Spezialität, wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen der Vorbereitung des Beischlafs dient und keinen eigenständigen rechtlichen Unwert besitzt (BGHSt 33, 142 ff; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5, 6).
  • BGH, 08.08.1989 - 1 StR 381/89

    Strafrechtliche Beurteilung einer Freiheitsberaubung als Mittel und Zweck zur

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Die Verurteilung der Angeklagten M. und N. wegen Freiheitsberaubung muß entfallen, weil die Freiheitsberaubung hier Mittel und damit Bestandteil der Vergewaltigung war; sie ging in Art und Dauer nicht über die Verwirklichung dieses Tatbestandes hinaus (vgl. BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 3).
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Im übrigen setzt auch die konkludente Drohung durch Ausnutzung der Angst vor Gewalt eine finale Verknüpfung mit der sexuellen Handlung voraus (vgl. BGHSt 42, 107).
  • BGH, 31.03.1992 - 1 StR 7/92

    Vorübergehende Ausschließung des Angeklagten (Unterrichtungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Auf diesem Verstoß gegen § 247 Satz 4 StPO (vgl. BGHSt 38, 260 ff [BGH 25.03.1992 - 1 StR 7/92]) kann das angefochtene Urteil auch beruhen.
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88

    Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in der zur Tatzeit geltenden Fassung des Gesetzes besteht Gesetzeseinheit in der Form der Spezialität, wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen der Vorbereitung des Beischlafs dient und keinen eigenständigen rechtlichen Unwert besitzt (BGHSt 33, 142 ff; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5, 6).
  • BGH, 09.01.1958 - 4 StR 514/57

    Schädliche Neigungen I

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Zwar können bisher verborgen gebliebene schädliche Neigungen erstmals in der abzuurteilenden Tat in Erscheinung treten (vgl. BGHSt 11, 169), doch bedarf die Annahme eines solchen Falles eingehender Begründung und der sorgfältigen Darlegung, warum es sich bei dem abzuurteilenden Geschehen nicht lediglich um eine bloße Gelegenheitstat gehandelt hat.
  • BGH, 03.08.1987 - 4 StR 358/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Vergewaltigung bei Fortwirken

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Insgesamt fehlen aber ausreichende Feststellungen zu einem Fortwirken früherer Gewaltanwendung als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2, 8).
  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Auf der unzureichenden Begründung schädlicher Neigungen kann der Rechtsfolgenausspruch beruhen, zumal das Landgericht die Schwere der Schuld lediglich pauschal mit der Begehung einer nach Erwachsenenstrafrecht mit hoher Strafe bedrohten Tat begründet hat, ohne zu berücksichtigen, daß bei Jugendlichen das äußere Tatgeschehen für die Beurteilung der Schuldschwere lediglich insoweit von Bedeutung ist, als es auch Rückschlüsse auf das Maß der Schuld zuläßt (vgl. BGHSt 15, 224; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Tatumstände 2).
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 711/94

    Sexuelle Nötigung - Vergewaltigung - Versuch - Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97
    Zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in der zur Tatzeit geltenden Fassung des Gesetzes besteht Gesetzeseinheit in der Form der Spezialität, wenn die Nötigung zu sexuellen Handlungen der Vorbereitung des Beischlafs dient und keinen eigenständigen rechtlichen Unwert besitzt (BGHSt 33, 142 ff; BGHR StGB § 178 Konkurrenzen 1, 2, 4, 5, 6).
  • BGH, 02.05.1989 - 2 StR 149/89

    Anforderungen an Erläuterungen des Tatrichters in einem Jugendstrafurteil zum

  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

  • BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92

    Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des

  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 292/87

    Verhältnis von sexueller Nötigung zur versuchten Vergewaltigung - Anforderungen

  • BGH, 22.08.2017 - 1 StR 216/17

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

    Durch die (rechtsfehlerfreie) Unterrichtung soll der Angeklagte in die Lage versetzt werden, den weiteren Gang der Verhandlung sofort zu beeinflussen und noch im Zusammenhang mit der von den anderen Prozessbeteiligten gehörten Zeugenaussage Stellung zu nehmen (siehe nur BGH, Beschluss vom 24. September 1997 - 2 StR 422/97, BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 7).
  • BGH, 25.01.2018 - 5 StR 543/17

    Verhandlung ohne den Angeklagten (Unterbrechung der in Abwesenheit durchgeführten

    Denn dem Angeklagten wurde die Möglichkeit genommen, dem nach der Vernehmung der Nebenklägerin und vor seiner Unterrichtung von dieser Zeugenaussage vernommenen Zeugen K. Vorhalte zu machen oder Fragen zu stellen, wenn Widersprüche zu den bis dahin erfolgten Angaben der Nebenklägerin aufgetreten waren (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 1997 - 2 StR 422/97, NStZ 1998, 263).
  • BGH, 17.01.2001 - 1 StR 480/00

    Unterrichtungspflicht des Gerichts gegenüber dem Angeklagten über den

    Durch die alsbaldige Unterrichtung soll der Angeklagte in die Lage versetzt werden, den weiteren Gang der Verhandlung sofort zu beeinflussen (BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 7 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04

    Beweiswürdigung zum Mordvorsatz bzw. Tötungsvorsatz (Verzicht auf eine ins

    Zudem durfte die Jugendkammer nicht in erster Linie auf das Tatunrecht abstellen (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10), dem für die Beurteilung der Schuldschwere lediglich insoweit Bedeutung zukommt, als es auch Rückschlüsse auf das Maß der Schuld zuläßt (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 8 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1999 - 3 StR 212/99

    Entfernung des Angeklagten

    Durch die alsbaldige Unterrichtung soll der Angeklagte in die Lage versetzt werden, den weiteren Gang der Verhandlung sofort zu beeinflussen und noch im Zusammenhang mit der von den anderen Prozeßbeteiligten gehörten Zeugenaussage Stellung zu nehmen (BGHR StPO § 247 Satz 4 Unterrichtung 7).
  • BGH, 17.11.1998 - 4 StR 559/98

    Milderes Gesetz; Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung; Qualifiziertes

    Das festgestellte Entkleiden des Kindes "unter Festhalten" (UA 14, 15) und die Aufforderung, sich auf das Sofa zu legen, verbunden mit der Drohung, daß das Kind "sonst 'Ärger kriegen' würde" (UA 14), reicht hier nicht aus zu belegen, daß der Angeklagte gegen sein Opfer in unmittelbarem Zusammenhang mit sexuellen Handlungen Gewalt angewendet oder er es mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben bedroht hat (vgl. hierzu BGH NStZ 1992, 587; 1995, 230; StV 1998, 331, 332; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8, Gewalt 3, 4; § 178 Abs. 1 Drohung 1, Gewalt 1; Tröndle StGB 48. Aufl. § 178 Rdn. 7 f.).
  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 362/99

    Unterrichtungspflicht bei Abwesenheit von der Hauptverhandlung

    Jene Unterrichtung war - trotz der bloßen Unterbrechung der Zeugenvernehmung - vor der anderweitigen Fortführung der Beweisaufnahme in Anwesenheit des Angeklagten unerläßlich nach § 247 Satz 4 StPO (st. Rspr.; vgl. BGHSt 3, 384; 38, 260; BGHR StPO § 247 Satz 4 - Unterrichtung 2, 3, 6 und 7; BGH NStZ 1992, 346; StV 1995, 339; Widmaier NStZ 1998, 263).
  • BGH, 25.11.1998 - 3 StR 456/98

    Beruhen bei alternativer Begründung der Verhängung von Jugendstrafe; Schädliche

    Es ist nichts dafür ersichtlich, daß sich in dem Tatgeschehen bis dahin verborgen gebliebene schädliche Neigungen erstmals gezeigt hätten (vgl. BGHSt 11, 169, 170; BGHR JGG § 17 II Schädliche Neigungen 8).
  • OLG Hamm, 26.09.2003 - 3 Ss 554/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben

    Die Annahme eines solchen Falles bedarf eingehender Begründung und der sorgfältigen Darlegung, warum es sich bei dem abzuurteilenden Geschehen nicht lediglich um eine bloße Gelegenheitstat gehandelt hat (BGHR § 17 Abs. 2 JGG Schädliche Neigungen 2, 3, 8).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1997 - 4 StR 519/97   

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https://dejure.org/1997,3458
BGH, 25.11.1997 - 4 StR 519/97 (https://dejure.org/1997,3458)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1997 - 4 StR 519/97 (https://dejure.org/1997,3458)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1997 - 4 StR 519/97 (https://dejure.org/1997,3458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung formellen und sachlichen Rechts - Gemeinschaftliche Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung - Erzwingung sexueller Handlungen durch Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Erfordernis einer finalen ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 177, § 237

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 105
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95

    Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 4 StR 519/97
    a) Soweit der Angeklagte B. der Zeugin Ko. eine erhebliche körperliche Mißhandlung androhte, um sie zur Teilnahme an einer gemeinsamen Feier zu bewegen (UA S. 14 und 15), fehlt es subjektiv und objektiv an der erforderlichen finalen Verknüpfung mit den späteren sexuellen Übergriffen (vgl. BGH, Beschluß vom 27. März 1996 - 3 StR 518/95).
  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 401/97

    Annahme einer tateinheitlichen Begehung bei Sexualdelikten - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 4 StR 519/97
    Allein die resignierende Angst und die Vorstellung der Zeugin Ko., den Angeklagten ohnehin wehrlos ausgeliefert zu sein und deshalb alles erdulden zu müssen (UA S. 16 und 19), rechtfertigt die Anwendung der §§ 177, 178 a.F. StGB genausowenig wie die Verabredung der Angeklagten, notfalls gegen den Willen der Zeugin mit ihr sexuell verkehren zu wollen (UA S. 14; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 1997 - 4 StR 401/97 - und vom 1. August 1996 - 4 StR 321/96 -).".
  • BGH, 03.08.1987 - 4 StR 358/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Vergewaltigung bei Fortwirken

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 4 StR 519/97
    b) Zwar kann eine derartige Drohung mit massiver Gewalt fortwirken und vom Täter zur Erzwingung des Beischlafs und weiterer sexueller Handlungen benutzt werden, jedoch bedarf es dann der Feststellung des Tätervorsatzes durch zumindest schlüssige Verhaltensweisen (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2, 6).
  • BGH, 01.08.1996 - 4 StR 321/96

    Verwirklichung des Tatbestandes der Vergewaltigung bei Durchführung des

    Auszug aus BGH, 25.11.1997 - 4 StR 519/97
    Allein die resignierende Angst und die Vorstellung der Zeugin Ko., den Angeklagten ohnehin wehrlos ausgeliefert zu sein und deshalb alles erdulden zu müssen (UA S. 16 und 19), rechtfertigt die Anwendung der §§ 177, 178 a.F. StGB genausowenig wie die Verabredung der Angeklagten, notfalls gegen den Willen der Zeugin mit ihr sexuell verkehren zu wollen (UA S. 14; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 1997 - 4 StR 401/97 - und vom 1. August 1996 - 4 StR 321/96 -).".
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Allerdings geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Gleichsetzung von Gewalt und Ausnutzung der Angst vor Gewalt im Sinne einer konkludenten Drohung in der Regel ausscheidet, wenn zwischen der Gewaltanwendung und dem späteren Geschlechtsverkehr Wochen oder sogar Monate liegen (vgl. BGH NStZ 1986, 409; BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 5; NStZ-RR 1998, 105).
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers

    Dementsprechend hat auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB nur in Tatsituationen für gegeben angesehen, in denen das Opfer entweder bereits vom Täter grob mißhandelt worden war (BGHSt 45, 253) oder solche Mißhandlungen befürchtete (BGH NStZ-RR 1998, 105; BGH, Beschl. vom 18. November 1997 - 4 StR 546/97 - und vom 27. Juni 2001 - 5 StR 245/01).
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 665/97

    Verwerfung einer Revision

    Die vom Generalbundesanwalt angeregte Änderung des Schuldspruchs ist - unabhängig davon, ob diese wegen dessen Rechtskraft überhaupt zulässig wäre (vgl. dazu BGHSt 20, 116, 121; 26, 1, 4) [BGH 24.09.1974 - 1 StR 365/74]- schon deshalb nicht veranlaßt, weil die Strafbarkeit nach § 237 StGB a. F. von dem erweiterten § 177 Abs. 1 StGB n. F. erfaßt wird (BGH, Beschluß vom 25. November 1997 - 4 StR 519/97).
  • BGH, 26.02.1998 - 4 StR 71/98

    Begründetheit einer Revision zur Änderung eines Schuldspruchs

    Die vom Generalbundesanwalt angeregte Änderung des Schuldspruchs ist nicht veranlaßt, weil die Strafbarkeit nach § 237 StGB a.F. von dem erweiterten § 177 Abs. 1 StGB n.F. erfaßt wird (BGH, Beschlüsse vom 25. November 1997 - 4 StR 519/97 und vom 5. Februar 1998 - 4 StR 665/97) und bei Beachtung des Grundsatzes strikter Alternativität (vgl. Tröndle StGB 48. Aufl. § 2 Rdn. 9 m.w.N.) das neue Recht im konkreten Fall nicht das mildere Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB ist.
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