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   BGH, 18.11.1997 - 4 StR 542/97   

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BGH, 18.11.1997 - 4 StR 542/97 (https://dejure.org/1997,2868)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1997 - 4 StR 542/97 (https://dejure.org/1997,2868)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1997 - 4 StR 542/97 (https://dejure.org/1997,2868)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln - Vorsätzliches Herbeiführen einer Gefährdung - Strafschärfende Berücksichtigung gleichartiger Vorstrafen - Vorsatz bezüglich der Teilnahme am Straßenverkehr in alkoholisiertem Zustand - Einziehung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29; StGB § 315c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 150
  • NZV 1998, 211
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BayObLG, 22.07.2020 - 207 StRR 245/20

    Erfordernis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen konkreter Gefahr und den

    Vielmehr setzt Vorsatz in diesem Sinne voraus, dass dem Angeklagten die Kenntnis der Umstände, die einen konkreten Gefahrenerfolg als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, anzulasten ist (so für die gleichgelagerte Fragestellung bei § 315c Abs. 1 StGB BGH, Beschluss vom 18. November 2017, 4 StR 542/97, NStZ-RR 1998, 150, juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12

    Fahrlässige Tötung: Erfolgszurechnung an mittelbaren Verursacher

    Damit bleibt die Tat gemäß § 11 Abs. 2 StGB eine Vorsatztat, die in der Urteilsformel als solche zu bezeichnen ist (BGH NStZ-RR 1998, 150).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Dies bedeutet in subjektiver Hinsicht, dass der Täter nur dann mit dem erforderlichen zumindest bedingten Gefährdungsvorsatz handelt, wenn er über die allgemeine Gefährlichkeit des Alleinrennens hinaus auch die Umstände kennt, die den in Rede stehenden Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und er sich mit dem Eintritt dieser Gefahrenlage zumindest abfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15 Rn. 10; Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 365/14 Rn. 3; Beschluss vom 18. November 1997 - 4 StR 542/97, NStZ-RR 1998, 150; Beschluss vom 22. August 1995 - 4 StR 456/95, BGHR StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a Vorsatz 2; Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 591/91 Rn. 9; Urteil vom 24. Juli 1975 - 4 StR 165/75, BGHSt 26, 176, 179; Urteil vom 15. Dezember 1967 - 4 StR 441/67, BGHSt 22, 67, 73 ff.; LK-StGB/König, 13. Aufl., § 315 Rn. 101 und § 315c Rn. 191 mwN).
  • AG Ahaus, 20.06.2016 - 2 Ds 58/16

    Sorgfaltspflichtverletzung durch Überfahren des Sperrstreifens mit dem Fahrzeug

    Dabei schließt das Bewusstsein der Selbstgefährdung den Vorsatz nicht aus, denn wer darauf vertraut, den Schaden vermeiden zu können, kann durchaus mit einer Gefahr für sich und andere einverstanden sein (Fischer, a.a.O., § 315 c Rn. 18 a, NStZ-RR 98, 150; m.w.N).
  • OLG Hamm, 21.04.2022 - 5 RVs 42/22

    Begriff der Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 StGB ; Geringfügige

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Täter die Umstände kennen und billigend in Kauf nehmen muss, die einen konkreten Schadenseintritt als nahe liegende Möglichkeit erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 150; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 315 Rdn. 18).
  • BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Hindernis bereiten; ähnlich

    b) Die Begründung, mit der das Landgericht auf Grundlage der getroffenen Feststellungen nicht nur in den Fällen, in denen es tatsächlich zu Verletzungen beim Unfallgegner (Fälle II.1.5 und II.5.8) bzw. beim nicht tatbeteiligten Beifahrer (Fall II.4.5 - vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 18. November 1997 - 4 StR 542/97, NStZ-RR 1998, 150) gekommen ist, sondern in allen Fällen eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen angenommen hat, ist jedoch nicht frei von Rechtsfehlern.
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98

    Abgrenzung zwischen unerlaubtem Handeln mit Betäubungsmitteln und Beihilfe zum

    a) Abgabe im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt ohne rechtsgeschäftliche Grundlage und ohne Gegenleistung an einen Dritten, der über das Betäubungsmittel frei verfügen kann (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15; BGH NStZ-RR 1998, 150; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1995 - 4 StR 570/95; Körner aaO § 29 Rdn. 656, 670; vgl. aber zum Begriff der Abgabe in § 29 a Abs. 1 BtMG BGH NStZ 1996, 604; 1997, 89, 90).
  • OLG Hamm, 13.12.2006 - 3 Ss 473/06

    Entziehung; Fahrerlaubnis; ausländische Fahrerlaubnis; Maßregel

    Die vergessene Einziehungsanordnung konnte durch den Senat, wie geschehen, nachgeholt werden (vgl. BGH NZV 98, 211, Beschluss vom 15.01.1999 - 2 StR 602/98 -).
  • OLG Koblenz, 29.03.2001 - 1 Ss 319/00

    Absehen vom Fahrverbot, Berufungsbeschränkung, Beschränkung des Rechtsmittels,

    Die vorsätzliche Herbeiführung der Gefahr muss sich nicht nur auf eine abstrakte, sondern eine konkrete Gefahrensituation beziehen (BGH DAR 1998, 241; Tröndle/Fischer a.a.0., § 315 c Rdnr. 18 m.w.N.).
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   OLG Hamm, 09.10.1997 - 2 Ss OWi 1195/97   

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https://dejure.org/1997,5577
OLG Hamm, 09.10.1997 - 2 Ss OWi 1195/97 (https://dejure.org/1997,5577)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.1997 - 2 Ss OWi 1195/97 (https://dejure.org/1997,5577)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 1997 - 2 Ss OWi 1195/97 (https://dejure.org/1997,5577)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 531
  • NStZ-RR 1998, 150
  • NZV 1998, 213
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