Rechtsprechung
   BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,543
BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97 (https://dejure.org/1997,543)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1997 - 2 StR 140/97 (https://dejure.org/1997,543)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 2 StR 140/97 (https://dejure.org/1997,543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten - Indizien gegen die Annahme sexuellen Missbrauchs durch ein Elternteil - Prägung der Aussage des Kindes durch suggestive Einwirkungen dritter Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 16
  • StV 1997, 513
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97
    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; StV 1995, 6).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97
    In einem solchen Fall ist zudem in besonderem Maße eine "Gesamtwürdigung" aller Indizien geboten (BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2).
  • BGH, 10.12.1986 - 2 StR 614/86

    Zeuge - Beweiswürdigung - Randgeschehen

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97
    Bei der Art und Weise, in der hier vor Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen Befragungen des Kindes durch Privatpersonen und "Vorbereitungen" auf die polizeiliche Vernehmung durchgeführt wurden, war der Beweiswert der belastenden Angaben besonders kritisch zu würdigen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 1; BGH, Beschluß vom 23. August 1995 - 3 StR 163/95; Urteil vom 3. November 1993 - 2 StR 434/93).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 495/87

    Revision wegen unrechtmäßiger Ablehnung eines Beweisantrags - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97
    Selbst wenn nämlich jedes einzelne die Glaubwürdigkeit der Angaben möglicherweise in Frage stellende Indiz noch keine Bedenken gegen die den Angeklagten belastende Aussage aufkommen ließe, so kann doch eine Häufung von - jeweils, für sich erklärbaren - Fragwürdigkeiten bei einer Gesamtschau zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit eines Tatvorwurfs führen (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 3; Indizien 1, 7).
  • BGH, 23.08.1995 - 3 StR 163/95

    Information des Angeklagten - Einzelheiten der Anklage - Tochter des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97
    Bei der Art und Weise, in der hier vor Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen Befragungen des Kindes durch Privatpersonen und "Vorbereitungen" auf die polizeiliche Vernehmung durchgeführt wurden, war der Beweiswert der belastenden Angaben besonders kritisch zu würdigen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 1; BGH, Beschluß vom 23. August 1995 - 3 StR 163/95; Urteil vom 3. November 1993 - 2 StR 434/93).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97
    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; StV 1995, 6).
  • BGH, 03.07.1986 - 2 StR 98/86

    Beweiswürdigung - Zeugenaussage - Indizien - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97
    In einem solchen Fall ist zudem in besonderem Maße eine "Gesamtwürdigung" aller Indizien geboten (BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2).
  • BGH, 03.11.1993 - 2 StR 434/93

    Notwendigkeit der Eingrenzung des Tatgeschehens im Detail - Geltendmachung von

    Auszug aus BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97
    Bei der Art und Weise, in der hier vor Beginn der strafrechtlichen Ermittlungen Befragungen des Kindes durch Privatpersonen und "Vorbereitungen" auf die polizeiliche Vernehmung durchgeführt wurden, war der Beweiswert der belastenden Angaben besonders kritisch zu würdigen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, widersprüchliche 1; BGH, Beschluß vom 23. August 1995 - 3 StR 163/95; Urteil vom 3. November 1993 - 2 StR 434/93).
  • LG Regensburg, 14.08.2014 - 6 KLs 151 Js 4111/13

    Neuer Prozess gegen Gustl Mollath - Freispruch trotz Teilschuld

    Die Kammer hat alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen könnten, in ihre Überzeugungsbildung miteinbezogen und entsprechend den Maßstäben, die der Bundesgerichtshof heranzieht (BGH NStZ-RR 1998, 16 f.), die möglicherweise gegen die Zuverlässigkeit der Aussage sprechenden Umstände nicht nur einzeln und gesondert geprüft, sondern auch überprüft, ob diese in einer Gesamtschau zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit des Tatvorwurfs führen.
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Eine lückenlose Gesamtwürdigung der Indizien ist dann von besonderer Bedeutung (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2; StV 1996, 582; 1997, 513; NStZ-RR 1998, 16).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 13; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8; BGH StV 1995, 6, 7; 1997, 513; Beschl. vom 5. November 1997 - 3 StR 558/97).

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers

    Eine lückenlose Gesamtwürdigung ist dann von besonderer Bedeutung (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 1, 2; StV 1996, 582; 1997, 513; NStZ-RR 1998, 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht