Weitere Entscheidungen unten: BGH, 07.07.1997 | OLG Koblenz, 11.07.1997

Rechtsprechung
   BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3266
BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97 (https://dejure.org/1997,3266)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1997 - 2 StR 386/97 (https://dejure.org/1997,3266)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97 (https://dejure.org/1997,3266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einweisung in eine psychiatrische Anstalt - Bezeichnung der Rüge als Sachrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 18
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99

    Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung im Adhäsionsverfahren;

    Sie muss aber zweifelsfrei erhoben werden; die Revisionseinlegung allein, ebenso die Beschränkung auf bestimmte Beschwerdepunkte - hier auf das Adhäsionsverfahren - (vgl. BGH NStZ 81, 298; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 11) kann nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373179 - bzw. 29. Oktober 1980 - 4 StR 560180 - BGH NJW 1991, 710; BGH NStZ 1991, 597; BGH NStZ-RR 1998, 18; Löwe/Rosenberg a.a.O. Rdnr. 68 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.).".
  • BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05

    Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (ungenügende

    Allein die erklärte Beschränkung auf das Strafmaß kann auch nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden, denn die den Inhalt der Sachrüge ausmachende - schlüssige - Behauptung, daß auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92 - und vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96 - BGH NStZ-RR 1998, 18; BGH NStZ 2000, 388 jeweils m.w.N.).".
  • BGH, 31.08.2005 - 2 StR 359/05

    Unzulässige Revisionseinlegung (fehlende Rüge)

    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird" (vgl. auch BGH NStZ-RR 1998, 18).
  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09

    Unzulässige Revision

    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. auch BGH NStZ 1991, 597; NStZ-RR 1998, 18; Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05 und vom 31. August 2005 - 2 StR 359/05).
  • BGH, 01.08.2013 - 2 StR 242/13

    Unzulässige Revision; Auslegung

    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2009 - 2 StR 496/09; Beschluss vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05; Beschluss vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 325/12

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Daran fehlt es, wenn - wie hier - lediglich der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18) und jede weitere Begründung fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 1988 - 4 StR 149/88, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 1).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - 2a Ss OWi 29/01

    Begründung der Rechtsbeschwerde; Angriffe auf Beweiswürdigung

    Die Rechtsbeschwerdebegründung lässt den Willen des Betroffenen, das angefochtene Urteil wegen eines sachlich-rechtlichen Fehlers zur Nachprüfung zu stellen, nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit erkennen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 18).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1997 - 5 StR 307/97   

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https://dejure.org/1997,2895
BGH, 07.07.1997 - 5 StR 307/97 (https://dejure.org/1997,2895)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1997 - 5 StR 307/97 (https://dejure.org/1997,2895)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1997 - 5 StR 307/97 (https://dejure.org/1997,2895)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Erheblichkeit der Abwesenheit des Verteidigers bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Vertretung

  • rechtsportal.de

    StPO § 137

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 18
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Der andere Teil dieser "Bewältigungsstrategien" bestand in der Einrichtung hoher Hürden im Anwendungsbereich relativer Revisionsgründe für eine Ursächlichkeit des Formverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 3 StR 268/99 -, StV 1999, S. 585; Fezer, in: Festschrift für Otto, 2007, S. 901 ), in der Aufweichung der unbedingten Aufhebungswirkung absoluter Revisionsgründe (vgl. jüngst BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 -, BeckRS, Abs.-Nr. 4 f. m.w.N.; dazu Fezer, in: Festschrift für Otto, 2007, S. 901 ; Mehle, in: Festschrift für Dahs, 2005, S. 381 ) und in der - vor allem beim absoluten Revisionsgrund des Fehlens notwendiger Verteidigung bemühten - Figur der Verwirkung von Verfahrensrügen infolge "dysfunktionalen Verteidigerverhaltens" (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1997 - 5 StR 307/97 -, NStZ-RR 1998, S. 18; BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - 5 StR 561/97 -, NStZ 1998, S. 209; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 441/97 -, NStZ 1998, S. 267 [nicht tragend]; vgl. weiter BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - 5 StR 77/97 -, NStZ 1997, S. 451; BGH, Beschluss vom 29. August 2007 - 1 StR 387/07 -, BeckRS).
  • BGH, 06.07.2000 - 5 StR 613/99

    Verurteilung von Bernauer Polizisten wegen Mißhandlung vietnamesischer Häftlinge

    Inwieweit sie bereits wegen Verwirkung unzulässig sind, weil die beanstandete karge Verfahrensgestaltung an einem Verhandlungstag gerade auf Wunsch eines Verteidigers und mit Rücksicht auf dessen Terminsschwierigkeiten erfolgte (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Verteidiger 3; BGH NStZ 1997, 451; BGH, Beschluß vom 25. Februar 2000 - 2 StR 514/99 -), bedarf keiner näheren Klärung; denn es ist in keinem Fall dargetan, daß es an einer ausreichenden Sachverhandlung gefehlt hätte.
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07

    Wirksamkeit der Zustellung eines Bußgeldbescheids an einen trotz lediglich

    Es kann deshalb auch aus den äußeren Umständen auf ein Verteidigerverhältnis geschlossen werden (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 18; KK-Laufhütte, StPO, 5. Aufl., vor § 137 Rdn. 3; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., vor § 137 Rdn. 9 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 15.01.2007 - Ss OWi 731/06

    Bußgeldbescheid; Zustellung; Verfolgungsverjährung; Vollmacht; Verteidiger;

    Es kann deshalb auch aus den äußeren Umständen auf ein Verteidigerverhältnis geschlossen werden (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 18; KK-Laufhütte, StPO, 5. Aufl., vor § 137 Rdnr. 3; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., vor § 137 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 08.04.2008 - 1 Ss 51/08

    Verfolgungsverjährung für Verkehrsordnungswidrigkeit: Unterbrechung bei

    Es kann deshalb auch aus den äußeren Umständen auf ein Verteidigerverhältnis geschlossen werden (BGH NStZ-RR 1998, 18).
  • OLG Köln, 17.08.2004 - Ss 259/04
    Für den Nachweis des Verteidigerverhältnisses genügt die Anzeige des Beschuldigten oder Verteidigers, insbesondere auch das gemeinsame Auftreten in der Hauptverhandlung, wie es hier in Bezug auf Rechtsanwalt Q. der Fall war (BGH NStZ-RR 1998, 18; Meyer-Goßner, StPO, 47 Aufl., vor § 137 Rn 9).
  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Dies könnte dazu führen, die Verfahrensrüge als verwirkt anzusehen (vgl. BGH NStZ 1997, 451; BGH, Beschl. vom 7. Juli 1997 - 5 StR 307/97; Basdorf, StV 1997, 488, 492).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97   

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https://dejure.org/1997,4498
OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97 (https://dejure.org/1997,4498)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.07.1997 - 1 Ws 313/97 (https://dejure.org/1997,4498)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Juli 1997 - 1 Ws 313/97 (https://dejure.org/1997,4498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 18
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Die Staatsanwaltschaft betreibt nunmehr im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (NJW 1995, 1141 ), nach dem die bisherige Auslegung der Strafgerichte zur Nötigungsalternative der Gewalt bei Sitzblockaden nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß §§ 79 Abs. 1 BVerfGG , 359 ff StPO ., Sie hält das Landgericht Trier für örtlich und sachlich zuständig und hat dort beantragt,.

    Der Wiederaufnahmegrund findet vorliegend seine Stütze in dem Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom 10. Januar 1995 (NJW 1995, 1141, 1142), in dem die von den Strafgerichten bei Verurteilungen wegen Nötigung durch Sitzblockaden in ständiger Rechtsprechung (BGHSt 23, 46, 54) vorgenommene erweiternde Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Gewalt" in § 240 Abs. 1 StGB für nicht vereinbar mit dem Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG erklärt worden ist, soweit auch die mit geringem körperlichen Kraftaufwand erzielte Auslösung eines psychisch determinierten Prozesses beim Opfer davon erfaßt sein soll.

    Zuzugeben ist dem Landgericht, daß von den genannten früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für die Strafgerichte eine bindende Wirkung ausgegangen ist, auch wenn das Bundesverfassungsgericht selbst der Auffassung ist, die Verfassungsmäßigkeit der in Rede stehenden Auslegung sei damals wegen Gleichheit der Richterstimmen unentschieden, die Rechtsfrage mithin streitig geblieben (BVerfG NJW 1995, 1141, 1142;,so auch LG Trier, 2. Strafkammer NStZ-RR 1997 174, 175).

  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10. Januar 1995 entgegen früherer Rechtsprechung festgestellte Verfassungswidrigkeit der erweiternden Auslegung des Gewaltbegriffs war daher vom Zeitpunkt der Entscheidung an (insoweit richtig: ex nunc) von den Fachgerichten verbindlich zu beachten (vgl. BVerfGE 72, 119, 121; BGH NStZ 1995, 541 jeweils m.w.N.).

    Eine Verurteilung des Angeklagten unabhängig von der verfassungswidrigen Auslegung wäre auch nicht auf Grundlage der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20. Juli 1995 (NStZ 1995, 541 ) zur Ausübung von "Gewalt" bei Straßenblockaden vertretenden Auffassung möglich gewesen.

  • BGH, 28.11.1996 - StB 13/96

    Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (verfassungsrechtliches

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Sie wird auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht geteilt, die sogar eine analoge Anwendung des § 79 Abs. 1 BVerfGG auf solche Fälle zugelassen hat, die mit einer verfassungskonformen Auslegung vergleichbar sind (BGH NStZ 1997, 140 ; NStZ 1997, 142 zur Wiederaufnahme zugunsten verurteilter MfS-Agenten).

    Niemand soll gezwungen sein, den Makel einer Bestrafung auf sich ruhen zu lassen, die auf einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage beruht (BVerfGE 12, 338, 340; BGH NStZ 1997, 140 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 24.06.1996 - 1 Ws 313/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Eine getrennte Entscheidung über die Zulässigkeit und Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags ist daher nicht erforderlich (OLG Koblenz NJW 1996, 3351, 3353 m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (NJW 1996, 3351 ; NSTZ-RR 1997, 111, 112) schafft diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen Wiederaufnahmegrund im Sinne der genannten Vorschrift, auch wenn die darin ausgesprochene Verfassungswidrigkeit der Auslegung nicht den Inhalt der Strafvorschrift selbst, sondern lediglich die Auslegungsmethode zum Gewaltbegriff betrifft.

  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Das Gericht kann seine in einer früheren Entscheidung vertretene Rechtsauffassung aufgeben, auch soweit sie für die damalige Entscheidung tragend war (BVerfGE 4, 31, 38 f; 77, 84, 103 f; 78, 320, 328 f).
  • BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62

    Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Die Prüfung der Erheblichkeit eines Wiederaufnahmegrunds ist vom Standpunkt des erkennenden Gerichts, d.h. desjenigen Richters, der den Angeklagten rechtskräftig verurteilt hatte, vorzunehmen, so daß andere Bewertungen und Rechtsauffassungen als die des ersten Richters nicht herangezogen werden können (BGHSt 18, 225, 226 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Das Gericht kann seine in einer früheren Entscheidung vertretene Rechtsauffassung aufgeben, auch soweit sie für die damalige Entscheidung tragend war (BVerfGE 4, 31, 38 f; 77, 84, 103 f; 78, 320, 328 f).
  • OLG München, 20.11.1996 - 3 Ws 722/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Diese Feststellungen tragen auch nicht ansatzweise die Annahme, der Angeklagte habe angehaltene Fahrzeuge als Hindernis für eine weitere Straßenblockade einsetzen wollen oder dies billigend in Kauf genommen (so OLG München NStZ-RR 1997, 174 ).
  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 10. Januar 1995 entgegen früherer Rechtsprechung festgestellte Verfassungswidrigkeit der erweiternden Auslegung des Gewaltbegriffs war daher vom Zeitpunkt der Entscheidung an (insoweit richtig: ex nunc) von den Fachgerichten verbindlich zu beachten (vgl. BVerfGE 72, 119, 121; BGH NStZ 1995, 541 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.07.1997 - 1 Ws 313/97
    Das Gericht kann seine in einer früheren Entscheidung vertretene Rechtsauffassung aufgeben, auch soweit sie für die damalige Entscheidung tragend war (BVerfGE 4, 31, 38 f; 77, 84, 103 f; 78, 320, 328 f).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 242/86

    General Bastian

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69

    Laepple

  • BVerfG, 10.05.1961 - 2 BvR 55/61

    Begriff der "neuen Tatsachen" i.S. der innerdeutschen Rechtshilfe

  • BGH, 28.11.1996 - StB 12/96

    Strafzumessung beim Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • BGH, 23.01.1985 - 2 ARs 6/85

    Revisionsentscheidung als Beschluß - Wiederaufnahmeantrag - Zuständigkeit -

  • OLG Koblenz, 12.02.1996 - 1 Ws 71/96

    Nötigung durch Sitzblockade; Wiederaufnahmeantrag gegen ein im Revisionsverfahren

  • OLG Frankfurt, 11.07.2006 - 3 Ws 652/06

    Wiederaufnahmeverfahren: Zuständiges Gericht nach Berufungsbeschränkung im

    Mithin ist in einem solchen Falle das zur Entscheidung über die Wiederaufnahme berufene Gericht gleicher sachlicher Zuständigkeit ebenfalls ein Amtsgericht (OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, 18; 1997, 111; OLG Oldenburg, StV 1992, 102; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 140a GVG Rn 6; Schmidt, in: KK-StPO, 5. Aufl., § 140a GVG Rn 5; Gössel, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 367 Rn 8 - jew. mwN).
  • OLG Brandenburg, 02.10.2019 - 1 (Str) Sa 2/19
    Auch schon vor Einführung der Vorschrift durch Artikel 2 Nr. 32 des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts vom 9. Dezember 1974 (BGBl. I, 3393, 3533) war das Gericht zuständig, das über den angegriffenen Schuldspruch zuletzt in tatsächlicher Hinsicht entschieden hatte, also gegebenenfalls das Berufungsgericht des Ursprungsverfahrens (RGSt 77, 283, OLG Düsseldorf JMBL NRW 1997, 259, 261; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 18 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 14.08.1997 - 1 Ws 421/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (NJW 1996, 3351 , NStZ-RR 1997, 111, 112, Beschluß vom 11.07.1997 -1 Ws 313/97-) schafft diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen Wiederaufnahmegrund im Sinne der genannten Vorschrift, auch wenn die darin ausgesprochene Verfassungswidrigkeit nicht den Inhalt der Strafvorschrift selbst, sondern lediglich deren Auslegung betrifft.
  • OLG Brandenburg, 02.10.2019 - 1 (Str) Sa 4/19
    Auch schon vor Einführung der Vorschrift durch Artikel 2 Nr. 32 des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts vom 9. Dezember 1974 (BGBl. I, 3393, 3533) war das Gericht zuständig, das über den angegriffenen Schuldspruch zuletzt in tatsächlicher Hinsicht entschieden hatte, also gegebenenfalls das Berufungsgericht des Ursprungsverfahrens (RGSt 77, 283, OLG Düsseldorf JMBL NRW 1997, 259, 261; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 18 m. w. N.).
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