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   BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97   

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https://dejure.org/1998,3534
BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97 (https://dejure.org/1998,3534)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1998 - 4 StR 527/97 (https://dejure.org/1998,3534)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 4 StR 527/97 (https://dejure.org/1998,3534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sicherheitsverwahrung bei allgemeiner Gefährlichkeit des Verdächtigen - Allgemeine Gefährlichkeit bei Wahrscheinlichkeit der Tatbegehungen in der Zukunft - Maßgeblicher Zeitpunkt der Urteilsfindung für die Erstellung einer Gefährlichkeitsprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66, § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 206
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97
    Dies läßt besorgen, daß das Landgericht nicht bedacht hat, daß für die Gefährlichkeitsprognose der Zeitpunkt der Urteilsfindung maßgeblich ist (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 m.N.) und nicht der Zeitpunkt der Entlassung aus einer sich anschließenden Strafhaft, auf den erst bei der Prüfung einer Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung nach § 67 c Abs. 1 StGB abzustellen ist.

    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf künftig sich ändernde Lebensumstände können aber die Gefährlichkeit eines Täters nicht ausräumen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 m.N.).

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97
    Allerdings wird das Geständnis dann nicht wesentlich strafmildernd berücksichtigt werden, wenn es ersichtlich nicht aus einem echten Reue- und Schuldgefühl heraus abgelegt worden ist, sondern auf "erdrückenden Beweisen" beruht (vgl. BGH NJW 1998, 86, 89) [BGH 28.08.1997 - 4 StR 240/97].
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97
    Zwar ist den für die sachlich-rechtliche Nachprüfung allein zur Verfügung stehenden Urteilsgründen (BGHSt 35, 238, 241) [BGH 17.03.1988 - 1 StR 361/87] nicht zu entnehmen, ob überhaupt ein Sachverständiger über die einen Hang ausmachenden Persönlichkeitsmerkmale des Angeklagten und die Gefährlichkeitsprognose im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB vernommen worden ist.
  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97
    Im Sinne des § 66 Abs. 1 StGB "für die Allgemeinheit gefährlich" ist ein Hangtäter, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, daß er auch in Zukunft Straftaten begehen wird und daß diese eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens darstellen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1 m.N.).
  • BGH, 04.04.1989 - 5 StR 555/88

    Anordnung der Sicherungsverwahrung ohne einen Sachverständigen über den Zustand

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97
    Die Frage, ob das Fehlen von Darlegungen zu den Äußerungen eines Sachverständigen, wie der Generalbundesanwalt meint, im Hinblick auf die zwingende Verfahrensvorschrift des § 246 a StPO (vgl. BGHR StPO § 246 a Satz 1 Sicherungsverwahrung 2; BGH bei Holtz MDR 1990, 97) einen auf die Sachrüge zu beachtenden Begründungsmangel darstellt, kann hier aber dahinstehen, da die Entscheidung des Landgerichts, von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abzusehen, schon aus anderen Gründen keinen Bestand hat.
  • BGH, 21.10.1992 - 5 StR 446/92

    Grundsätzlicher Zeitpunkt für die Annahme einer Gefährlichkeitsprognose gemäß §

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97
    Zwar muß ungeachtet dessen die Gefährlichkeit eines Täters auch dann verneint werden, wenn schon bei der Urteilsfindung mit Sicherheit angenommen werden kann, daß sie bei Ende des Vollzugs der Strafe nicht mehr bestehen wird (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 6).
  • BGH, 31.05.1988 - 1 StR 182/88

    Voraussetzung für die Anordnung von Sicherheitsverwahrung - Gesamtwürdigung des

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97
    Auch für Straftaten, die ein Hangtäter in seinem Milieu begeht, kann insoweit nichts anderes gelten als für erhebliche Straftaten zum Nachteil bestimmter Einzelpersonen im "sozialen Nahbereich" (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 2; Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 148; zu der gleich gelagerten Problematik bei § 63 StGB: BGHSt 26, 321, 323; BGH NStZ 1995, 610).
  • BGH, 06.04.1976 - 1 StR 847/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97
    Auch für Straftaten, die ein Hangtäter in seinem Milieu begeht, kann insoweit nichts anderes gelten als für erhebliche Straftaten zum Nachteil bestimmter Einzelpersonen im "sozialen Nahbereich" (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 2; Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 148; zu der gleich gelagerten Problematik bei § 63 StGB: BGHSt 26, 321, 323; BGH NStZ 1995, 610).
  • BGH, 05.05.1995 - 2 StE 1/94

    Absehen von Anhörung - Recht auf Gehör - Vollstreckungsfragen - Absehungsgründe

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 527/97
    Auch für Straftaten, die ein Hangtäter in seinem Milieu begeht, kann insoweit nichts anderes gelten als für erhebliche Straftaten zum Nachteil bestimmter Einzelpersonen im "sozialen Nahbereich" (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 2; Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 148; zu der gleich gelagerten Problematik bei § 63 StGB: BGHSt 26, 321, 323; BGH NStZ 1995, 610).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    (4) Nach der Rechtsprechung der Strafgerichte kann sich die Verhängung von Sicherungsverwahrung bei der Strafzumessung mildernd auswirken (vgl. BGH, NStZ-RR 2002, S. 38 f.; BGH, NJW 1999, S. 3723 ; BGH, NStZ-RR 1998, S. 206 ; BGH, NJW 1980, S. 1055 ; BGH, NStE § 66 Nr. 9, Nr. 13; BGHR § 66 Abs. 1 StGB Gefährlichkeit 1; BGHR § 66 Abs. 1 StGB Hang 3 u. 5).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Täters sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Urteilsfindung entscheidend (st.Rspr, BGHSt 24, 160, 164; BGH NStZ-RR 1998, 206).

    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf sich ändernde Lebensumstände können die Gefährlichkeit eines Täters jedoch nicht ausräumen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 206).

    Für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Täters sind aber die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Urteilsfindung entscheidend (st.Rspr., BGHSt 24, 160, 164; BGH NStZ-RR 1998, 206).

    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf sich ändernde Lebensumstände können die Gefährlichkeit eines Täters jedoch nicht ausräumen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 206; Urteil vom 7. November 2000 - 1 StR 377/00).

  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

    Im Zeitpunkt des Urteilserlasses noch ungewisse positive Veränderungen und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug können indes nicht genügen (vgl. BGH, Urteile vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511, vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6, und vom 22. Januar 1998 - 4 StR 527/97, NStZ-RR 1998, 206).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01
    Für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Täters sind aber die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Urteilsfindung entscheidend (st.Rspr., BGHSt 24, 160, 164; BGH NStZ-RR 1998, 206).

    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf sich ändernde Lebensumstände können die Gefährlichkeit eines Täters jedoch nicht ausräumen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 206; Urteil vom 7. November 2000 - 1 StR 377/00).

  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf sich ändernde Umstände können die Gefährlichkeit jedoch nicht ausräumen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 3; BGH, NStZ 2002, 535; NStZ-RR 1998, 206; BGH, Urteil vom 7. November 2000 - 1 StR 377/00; Urteil vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01).
  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Ablehnung eines

    c) Die aufgeworfene Frage, ob das Fehlen von Darlegungen zu den Äußerungen eines Sachverständigen im Hinblick auf die zwingende Verfahrensvorschrift des § 415 Abs. 5 StPO (BGH StV 1999, 470; vgl. zur vergleichbaren Vorschrift des § 246a StPO: BGHR StPO § 246a Satz 1 Sicherungsverwahrung 2, BGH bei Holtz MDR 1990, 97, NStZ-RR 1998, 206) einen auf die Sachrüge zu beachtenden Begründungsmangel darstellt, kann hier dahinstehen.
  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Die Erwägung, es bestehe eine "minimale Hoffnung" auf eine Haltungsänderung des Angeklagten nach Verbüßung der Strafe ist auch deshalb rechtsfehlerhaft, weil die "bloße Hoffnung" auf künftig sich ändernde Lebensumstände die Gefährlichkeit eines Täters nicht ausräumen kann (vgl. BGH NStZ 1990, 334, 335; BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 527/97).
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