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   OLG Hamm, 10.02.1998 - 3 Ws 575/97   

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OLG Hamm, 10.02.1998 - 3 Ws 575/97 (https://dejure.org/1998,2207)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.1998 - 3 Ws 575/97 (https://dejure.org/1998,2207)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 3 Ws 575/97 (https://dejure.org/1998,2207)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 221
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11

    Kosten des Strafverfahrens: Erstattungsfähigkeit der notwendigen Auslagen des

    In diesem Fall entspricht es einer im Vordringen begriffenen Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat, dass der Angeklagte trotz vollen Erfolgs des beschränkten Rechtsmittels die Kosten des Nebenklägers in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zu tragen hat, wenn die Verurteilung wegen eines Nebenklagedelikts bestehen bleibt (Senat, Beschluss vom 25. September 2007, 1 Ws 345/07, NdsRPfl 2008, 50; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 221; OLG Zweibrücken, MDR 1993, 698; OLG Köln, NStZ-RR 2009, 126; LR-Hilger, a.a.O., § 473 Rn. 76).
  • OLG Naumburg, 07.03.2002 - 1 Ws 547/01

    Kosten- und Auslagenentscheidung; Nachträglich beschränkte Berufung;

    Nach herrschender Meinung ist dagegen bei vollem Erfolg des nachträglich beschränkten Rechtsmittels § 473 Abs. 3 StPO mit der Einschränkung anwendbar, dass § 473 Abs. 1 StPO auf die in der nachträglichen Beschränkung liegende Teilrücknahme sinngemäß anzuwenden ist (KG NJW 1980, 2129, KG v. 30.05.2000 -3 Ws 198/00 -, zitiert bei Juris; OLG Celle MDR 1971, 322; NJW 1975, 400; AnwBl. 1980, 36; OLG Nürnberg AnwBl. 1971, 181; OLG Karlsruhe, Justiz 1972, 395; 1976, 213; OLG Frankfurt NJW 1974, 1670; 1979, 1515; OLG Koblenz JR 1974, 77; OLG Stuttgart MDR 1976, 73; OLG Zweibrücken JurBüro 1978, 1690; 1994, 291; OLG Köln StV 1993, 649; OLG Bremen StV 1994, 495; OLG München NStZ-RR 1997, 192; OLG Hamm MDR 1982, 778; StV 1998, 88; NStZ-RR 1998, 221; NStZ-RR 1999, 95; w. Nachw. bei Löwe/Rosenberg a. a. O., Rdn. 41).
  • OLG Celle, 05.02.2020 - 2 Ws 35/20

    Kostenentscheidung bei Erreichen eines Rechtsmittelerfolgs trotz Unwirksamkeit

    Für die Konstellation der wirksam erfolgten Beschränkung der Berufung und der Erreichung des insoweit angestrebten Ziels ist die Pflicht des Berufungsführers, die gerichtlichen und außergerichtlichen Auslagen zu tragen, die bei einer innerhalb der Berufungsbegründungsfrist abgegebenen Beschränkungserklärung vermeidbar gewesen wären, uneingeschränkt anerkannt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2014 - 4 Ws 96/14 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.1998 - 3 Ws 575/97, NStZ-RR 98, 221; OLG München, Beschluss vom 18. Dezember 1998 - 2 Ws 1119/98 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 20).
  • OLG Jena, 22.01.2010 - 1 Ws 525/09

    Kostenrecht: Notwendige Auslagen des Nebenklägers bei vollem Erfolg eines auf das

    Als Grundsatz gilt danach, dass der Verurteilte die notwendigen Auslagen der Nebenklage zu tragen hat, wovon ganz oder teilweise abgewichen werden kann, soweit es unbillig wäre, den Angeklagten damit zu belasten (OLG Celle, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 21.09.01, Az.: 1 Ws 329/01, bei juris; OLG Köln, a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221, 222; OLG Zweibrücken MDR 1993, 698; LR-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 473 Rdnr.76 unter Aufgabe der in der 24. Aufl. vertretenen Gegenauffassung).
  • OLG Stuttgart, 02.08.2002 - 5 Ws 54/02

    Strafverfahren: Zulässigkeit einer isolierten Kostenbeschwerde des Nebenklägers

    Darüber hinaus eröffnet der den Regelungen der §§ 472 Abs. 1 (der Schuldspruch wegen des Nebenklagedelikts blieb in vollem Umfang bestehen) und 473 Abs. 4 StPO gemeinsame Grundgedanke die Möglichkeit einer Auslagenentscheidung unter Billigkeitsgesichtspunkten (ebenso LR-Hilger aaO § 473 Rn. 76 ff.; KK-Franke, StPO 4. Aufl., § 473 Rn. 10; vgl. auch OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221 ff.).
  • OLG Celle, 27.06.2008 - 1 Ws 322/08

    Kostenentscheidung: Maßgeblichkeit eines Bewährungsbeschlusses bei der

    Dabei kommt es auf einen Vergleich der im Schlussvortrag des Verteidigers beantragten und vom Rechtsmittelgericht zuerkannten Milderung nicht an (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221. OLG Jena NStZ-RR 1997, 384. Meyer-Goßner a. a. O.).
  • OLG Celle, 25.09.2007 - 1 Ws 345/07

    Auslagen des Nebenklägers: Erstattungspflicht des Angeklagten, der sein

    Der Angeklagte habe grundsätzlich die Auslagen des Nebenklägers zu tragen, wovon ganz oder zum Teil abgewichen werden könne, soweit dies unbillig erscheine (OLG Zweibrücken MDR 1993, 698; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221; LR-Hilger, a. a. O. § 473 Rdnr. 76 unter Aufgabe der in der 24. Aufl. vertr. Gegenauffassung).
  • OLG Naumburg, 21.09.2001 - 1 Ws 329/01

    Kostenbeschwerde - Nebenkläger kann Kostenentscheidung ohne die Voraussetzungen

    Die Pflicht, die Auslagen des Nebenklägers zu tragen, bejaht das OLG Hamm (NStZ-RR 1998, 221).
  • KG, 30.08.2010 - 1 Ws 83/10

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Teilerfolg eines Rechtsmittels

    Ein voller Erfolg im Sinne des § 473 Abs. 3 StPO soll immer schon dann vorliegen, wenn anstelle der erstinstanzlich verhängten Freiheitsstrafe im Berufungsrechtszug auf eine Geldstrafe erkannt wird (vgl. OLG Saarbrücken StV 1990, 366; BayObLG DAR 1974, 184), das Rechtsmittel jedenfalls eine "spürbare" (vgl. KG (3. Senat), Beschluß vom 30. Mai 2000 - 3 Ws 198/00 -) oder "erhebliche" (vgl. OLG Zweibrücken MDR 1993, 698) Milderung der Sanktion bewirkt, wobei sogar die Reduzierung der Strafe um ein Viertel ausreichen (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2008, 359) und es bei der Ermittlung des Erfolgsumfanges nicht auf den Schlußantrag des Rechtsmittelführers ankommen soll (vgl. OLG Celle aaO; KG (4. Senat), Beschluß vom 28. Januar 2002 - 4 Ws 9/02 - OLG Hamm NStZ-RR 1998, 221; OLG Köln StV 1993, 649).
  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 3 Ws 108/04

    Berufung; Kostentragungspflicht; Teilerfolg; Auferlegung auf die Staatskasse;

    Der Angeklagte hat in diesem Fall hinsichtlich des zurückgenommenen Teils seines Rechtsmittels diejenigen Kosten und Auslagen zu tragen, die bei einer von vornherein, d.h. alsbald nach Urteilszustellung beschränkten Rechtsmitteleinlegung vermeidbar gewesen wären (vgl. Franke in KK, StPO, 5. Aufl., § 473 Rdnr. 6 m.w.N.; Hilger in L-R, StPO, 25. Aufl., § 473 Rdnr. 38 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 473 Rdnr. 20; Senatsbeschluss vom 10.02.1998 - 3 Ws 575/97 -, veröffentlicht in NStZ-RR 1998, 221; OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 95).
  • KG, 22.12.2014 - 161 Ss 228/14

    Entsprechende Anwendung des nur für den ersten Rechtszug konzipierten § 472 Abs.

  • OLG Rostock, 08.10.2004 - I Ws 303/04

    Einheitsstrafbarkeit für schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher

  • OLG Hamburg, 19.11.2013 - 2 Ws 56/12

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in der Berufungsinstanz einer

  • OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ws 276/04

    Kostenentscheidung; Anfechtbarkeit: nebenkläger, Berufungrechtzug;

  • OLG Hamm, 19.07.2001 - 4 Ws 137/01

    Kostenentscheidung, Auslagenentscheidung, nachträgliche Beschränkung des

  • KG, 22.12.2014 - 4 Ws 120/14

    Kosten der Nebenklage bei vollem Erfolg des beschränkten Rechtsmittels des

  • OLG Celle, 08.11.2013 - 1 Ws 468/13

    Ermittlung des Erfolgs eines Rechtsmittels durch einen Vergleich der

  • OLG Nürnberg, 31.01.2012 - 1 Ws 595/11

    Kosten bei erfolgreicher Strafmaßberufung

  • OLG Jena, 07.03.2006 - 1 Ws 59/06

    Gebühren und Kosten: Kostenverteilung bei Beschränkung der Rechtsmittels

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