Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 12.03.1998 - 1 Ws 120/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 60 StGB; § 313 Abs. 1 StPO; § 322a StPO
Vorliegen einer Annahmeberufung bei Absehen von einer Strafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen einer Annahmeberufung bei Absehen von einer Strafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1998, 370 (Ls.)
- NStZ-RR 1998, 309
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 27.01.2006 - 4 Ws 18/06
Berufung: Zulässigkeit der Berufung bei Absehen von einer Bestrafung
Der Beschluss des OLG Oldenburg vom 12. März 1998 (NStZ-RR 1998, 309) steht dem nicht entgegen.
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 09.06.1998 - 1 Ss (OWi) 34 B/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rücknahme eines Einspruches gegen einen Bußgeldbescheid; Ermächtigung des Verteidigers zur Rücknahme eines Einspruchs durch mündliche Erklärung
- rechtsportal.de
StPO § 302 Abs. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Cottbus - 76 OWi 406/97
- OLG Brandenburg, 09.06.1998 - 1 Ss (OWi) 34 B/98
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 309
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89
Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1998 - 1 Ss OWi 34 B/98
Diese Erklärung war wirksam, da die Ermächtigung des Verteidigers zu derartigen Erklärungen, wie auch schon seine Bestellung (BGHSt 36, 259), keiner besonderen Form bedarf (…BGHR StPO § 302 Abs. 2 StPO Rücknahme 6). - RG, 23.03.1944 - 2 D 23/44
1. Der Nachweis, daß der Verteidiger ermächtigt gewesen sei, das Rechtsmittel …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.1998 - 1 Ss OWi 34 B/98
Es kann auf sich beruhen, ob der vom Reichsgericht (RGSt. 77, 368) vertretenen Ansicht zuzustimmen ist, mit dem öffentlichen Interesse an der Sicherstellung des Strafverfahrens und dem Ansehen einer gerichtlichen Entscheidung sei es unvereinbar, wenn sie nachträglich dadurch außer Kraft gesetzt werden könnte, daß die Ermächtigung des Angeklagten zur Zurücknahme des Rechtsmittels noch erbracht würde, nachdem eine Entscheidung des Rechtsmittelgerichtes erlassen worden und nach außen wirksam geworden ist.
- OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15
Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des …
Da die vorgenommene Beschränkung aus anderen Gründen unwirksam war, bedurfte es seitens des Senats keiner entsprechenden Abklärung, die auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren möglich ist (OLG Brandenburg NStZ-RR 1998, 309). - OLG Hamm, 03.11.2004 - 2 Ss OWi 688/04
Vollmacht; Nachweis, Wirksamkeit
Da die Entscheidung des Tatrichters im Rechtsmittelzug nachprüfbar ist, ist nicht ersichtlich, warum die Frage nach der Wirksamkeit und dem Nachweis einer früher erklärten Rechtsmittelrücknahme von der Überprüfung ausgenommen werden soll (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 09. Juni 1998 , NStZ-RR 1998, 309; vgl. auch Beschluss des BayObLG vom 14. Januar 2004, NJW 2004, 1263).