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   BGH, 05.05.1998 - 5 StR 150/98   

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https://dejure.org/1998,3633
BGH, 05.05.1998 - 5 StR 150/98 (https://dejure.org/1998,3633)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1998 - 5 StR 150/98 (https://dejure.org/1998,3633)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1998 - 5 StR 150/98 (https://dejure.org/1998,3633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 360
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1996 - 5 StR 232/96

    Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Bestrafung von Richtern und

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 5 StR 150/98
    Ferner kann offenbleiben, ob die Annahme eines Rechtsbeugungsvorsatzes auch deshalb in Zweifel gezogen werden müßte, weil es nicht ganz fernliegend erscheint, daß die weitere Behandlung der Verfolgten schon bei Anklageerhebung justizintern abgestimmt war und eine Entscheidung, die weitere Verfolgung der jungen Mädchen auf eine kurzfristige Verlängerung ihrer Untersuchungshaft zu beschränken, der Annahme direkten Rechtsbeugungsvorsatzes entgegenstünde (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Recht 25; BGH, Beschluß vom 19. Februar 1998 - 5 StR 711/97).
  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 5 StR 150/98
    Zutreffend hat das Landgericht einen Rechtsbeugungsvorsatz nicht allein in der Anwendung des von der Angeklagten herangezogenen - objektiv rechtsstaatswidrigen - "Staatsschutzrechts" gefunden (vgl. BGHSt 41, 317, 321 ff.).
  • BGH, 19.02.1998 - 5 StR 711/97

    Verurteilung eines ehemaligen DDR-Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 05.05.1998 - 5 StR 150/98
    Ferner kann offenbleiben, ob die Annahme eines Rechtsbeugungsvorsatzes auch deshalb in Zweifel gezogen werden müßte, weil es nicht ganz fernliegend erscheint, daß die weitere Behandlung der Verfolgten schon bei Anklageerhebung justizintern abgestimmt war und eine Entscheidung, die weitere Verfolgung der jungen Mädchen auf eine kurzfristige Verlängerung ihrer Untersuchungshaft zu beschränken, der Annahme direkten Rechtsbeugungsvorsatzes entgegenstünde (vgl. BGHR StGB § 336 DDR-Recht 25; BGH, Beschluß vom 19. Februar 1998 - 5 StR 711/97).
  • BGH, 11.06.1998 - 5 StR 115/98

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung -

    Zutreffend hat das Landgericht einen Rechtsbeugungsvorsatz nicht allein in der Anwendung des vom Angeklagten herangezogenen - objektiv rechtsstaatswidrigen - "Staatsschutzstrafrechts" gefunden (vgl. BGHSt 41, 317, 321 ff. [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94]; BGH, Beschluß vom 5. Mai 1998 - 5 StR 150/98 -).

    Es ist indes angesichts der weit zurückliegenden Tatzeit auf dem Höhepunkt des "Kalten Krieges" (vgl. BGHSt 41, 317, 338 [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94]; BGH, Urteil vom 5. Mai 1998 - 5 StR 150/98 -) und im Blick darauf, daß der Angeklagte bei dem Sohn den Strafvorschlag seiner Vorgesetzten noch unterschritten hatte, in Anwendung des Zweifelssatzes hinzunehmen, das Verhalten des Angeklagten insoweit aus subjektiven Gründen noch nicht als rechtsbeugerisch zu bewerten.

  • BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99

    Beihilfe zur Rechtsbeugung (DDR-Verfahren; Zeugen Jehovas; kalter Krieg;

    Dabei hat er überwiegend zugleich die maßgebliche Bedeutung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes und des Art. 103 Abs. 2 GG hervorgehoben sowie die gebotene besondere Berücksichtigung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 25, 30; § 339 - Vorsatz 1; BGH NStZ-RR 1998, 297, 298; 1998, 360, 361; 1999, 42, 43; BGH, Urteile vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 -, vom 11. Februar 1999 - 3 StR 576/98 - und vom 17. Februar 1999 - 5 StR 580/98 -).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 596/98

    Rechtsbeugung; DDR-Justiz; Offener Brief; Gesetzesverletzung; Überdehnung

    Es liegt zudem nicht fern, daß die Anwendung des Verbrechenstatbestandes unter gebotener Berücksichtigung der Betrachtungsweise eines DDR-Justizangehörigen zur Tatzeit - also in einer Hochphase des "Kalten Krieges" -, möglicherweise auch vor dem Hintergrund der vom Obersten Gericht der DDR gebilligten Verurteilung G s, aus subjektiven Gründen noch nicht als Rechtsbeugung zu bewerten wäre (vgl. BGHSt 41, 317, 322; BGH NStZ-RR 1998, 360; vgl. andererseits BGHR StGB § 336 DDR-Recht, 14).
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