Rechtsprechung
BGH, 05.05.1998 - 5 StR 150/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Rechtsbeugung durch Überdehnung von Strafvorschriften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 339
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 360
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 11.06.1998 - 5 StR 115/98
Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung - …
Zutreffend hat das Landgericht einen Rechtsbeugungsvorsatz nicht allein in der Anwendung des vom Angeklagten herangezogenen - objektiv rechtsstaatswidrigen - "Staatsschutzstrafrechts" gefunden (vgl. BGHSt 41, 317, 321 ff. [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94]; BGH, Beschluß vom 5. Mai 1998 - 5 StR 150/98 -).Es ist indes angesichts der weit zurückliegenden Tatzeit auf dem Höhepunkt des "Kalten Krieges" (vgl. BGHSt 41, 317, 338 [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94]; BGH, Urteil vom 5. Mai 1998 - 5 StR 150/98 -) und im Blick darauf, daß der Angeklagte bei dem Sohn den Strafvorschlag seiner Vorgesetzten noch unterschritten hatte, in Anwendung des Zweifelssatzes hinzunehmen, das Verhalten des Angeklagten insoweit aus subjektiven Gründen noch nicht als rechtsbeugerisch zu bewerten.
- BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99
Beihilfe zur Rechtsbeugung (DDR-Verfahren; Zeugen Jehovas; kalter Krieg; …
Dabei hat er überwiegend zugleich die maßgebliche Bedeutung des rechtsstaatlich gebotenen Vertrauensschutzes und des Art. 103 Abs. 2 GG hervorgehoben sowie die gebotene besondere Berücksichtigung des Zweifelsgrundsatzes (…vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 25, 30; § 339 - Vorsatz 1; BGH NStZ-RR 1998, 297, 298; 1998, 360, 361; 1999, 42, 43; BGH, Urteile vom 24. November 1998 - 5 StR 253/98 -, vom 11. Februar 1999 - 3 StR 576/98 - und vom 17. Februar 1999 - 5 StR 580/98 -). - BGH, 31.03.1999 - 5 StR 596/98
Rechtsbeugung; DDR-Justiz; Offener Brief; Gesetzesverletzung; Überdehnung
Es liegt zudem nicht fern, daß die Anwendung des Verbrechenstatbestandes unter gebotener Berücksichtigung der Betrachtungsweise eines DDR-Justizangehörigen zur Tatzeit - also in einer Hochphase des "Kalten Krieges" -, möglicherweise auch vor dem Hintergrund der vom Obersten Gericht der DDR gebilligten Verurteilung G s, aus subjektiven Gründen noch nicht als Rechtsbeugung zu bewerten wäre (vgl. BGHSt 41, 317, 322; BGH NStZ-RR 1998, 360;… vgl. andererseits BGHR StGB § 336 DDR-Recht, 14).