Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss OWi 812/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Bußgeldbescheid, Wirksamkeit des Bußgeldbescheids, fehlerhafte Tatzeitangabe, Verfahrenshindernis, Abgrenzungsfunktion, Begrenzungsfunktion, hinreichende Konkretisierung der Tat
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besetzen des Bußgeldsenats mit drei Richtern bei Verhängung einer nicht vermögensrechtlichen Nebenfolge
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
OWiG § 66 Abs. 1 Nr. 3
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 08.04.1998 - 93 OWi 102/98
- OLG Hamm, 15.07.1998 - 2 Ss OWi 812/98
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 372
Wird zitiert von ... (10)
- OLG Hamm, 03.03.2005 - 2 Ss OWi 407/04
Bußgeldbescheid; Wirksamkeit, Mängel, schwerwiegende; Namen; Tat; Identifizierung
Entscheidend ist insoweit, dass der Bußgeldbescheid nur bei Vorliegen schwerwiegender Mängel unwirksam ist (vgl. insoweit u.a. OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; DAR 1999, 371 = MDR 1999, 1063 = VRS 97, 182 = zfs 2000, 127; VA 2000, 51; Beschl. v. 14. Juni 2004, 2 Ss OWi 335/04, VA 2004, 197).Bei Zustellung des Bußgeldbescheides wusste er somit, dass er wegen dieser Vorfälle in Anspruch genommen wurde, so dass eine Verwechslungsgefahr nicht bestand (vgl. dazu OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43 für falsche Tatzeitangabe bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG).
- OLG Hamm, 23.05.2005 - 2 Ss OWi 295/05
Rotlichtverstoß; Fahrverbot; Augenblicksversagen; Verjährung
Fehler und Ungenauigkeiten bei der Bezeichnung der Tat stellen die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion nicht in Frage, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass ihre Individualität und Unterscheidbarkeit von anderen Taten gewahrt ist (vgl. auch Senat NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; DAR 1999, 371 = VRS 97, 182 = zfs 2000, 127; DAR 2002, 227 = VD 2002, 199 (Ls.) = NZV 2002, 283).Wenn der Betroffene unmittelbar am Tatort von einem Polizeibeamten auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht worden ist, wird sich bei sonst zutreffender und vollständiger Sachdarstellung ein Mangel wie der vorliegende für ihn als offensichtlicher Irrtum erkennen lassen (vgl. OLG Hamm VRS 49, 128, 129; NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43).
- OLG Hamm, 15.06.2007 - 1 Ss OWi 324/07
Falsche Behörde und falscher Tatort führen trotzdem nicht zur Unwirksamkeit eines …
Fehler und Ungenauigkeiten bei der Bezeichnung der Tat stellen die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion nicht in Frage, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass die Individualität und Unterscheidbarkeit von anderen Taten gewahrt ist (OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.1998 - 2 Ss 812/98 - NStZ-RR 1998, 372 f.).
- OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99
Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)
Zur Unwirksamkeit führen demgemäß nur Unzulänglichkeiten, die sich darauf nachteilig auswirken (…BGH a.a.O.;… Rieß a.a.O. § 207 Rz. 56 m. w. Nachw.), wenn also die Aufgabe, den Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht von anderen denkbaren Tatvorwürfen abzugrenzen und damit auch den Umfang der Rechtskraft zu bestimmen, nicht erfüllt wird (BGHSt 23, 336, 338 ff. = NJW 1970, 2222; BayObLG NZV 1998, 515 = VRS 96, 45; VRS 88, 58; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; VRS 92, 36).Dabei kann die erforderliche Konkretisierung auch mit Hilfe des Akteninhalts gewonnen werden (BayObLG NZV 1998, 515 = VRS 96, 45 m. w. Nachw.; VRS 88, 58, 60 m. w. Nachw.; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43;… Göhler a.a.O. § 66 Rdnr. 39a).
- OLG Hamm, 07.01.2002 - 2 Ss OWi 1129/01
Wirksamkeit des Bußgeldbescheides; Verfahrensgrundlage; falsche Tatortangabe bei …
Ebensowenig wie die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids als Verfahrensgrundlage durch eine fehlerhafte Tatzeitangabe dann nicht in Frage gestellt wird, wenn der Betroffene diesen Irrtum als offensichtlich erkennen konnte und eine Verwechslungsgefahr nicht besteht (vgl. bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG Senatsbeschluss vom 15. Juli 1998 in 2 Ss OWi 812/98 = NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43 m.w.N. ferner Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 66 Rdnr. 42), und wie auch das Fehlen von Angaben über Ort und Strecke der Tatbegehung im Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen dann kein Verfahrenshindernis darstellt, wenn bei mehreren Verkehrsverstößen die einzelnen Verstöße durch den Zeitraum, in dem sie begangen worden sein sollen, im Bußgeldbescheid beschrieben werden (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 1996 in 2 Ss OWi 128/96 = VRS 92, 36;… Göhler, a.a.O., Rdnr. 43 m.w.N.), liegt ein Verfahrenshindernis auch dann nicht vor, wenn - wie hier - bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasergerät Riegl LR 90-235/P bei zutreffender Angabe der Tatzeit als Tatort fälschlicherweise der Standort des Messgerätes und nicht der tatsächliche Messpunkt (Auftreffen des Laserstrahls auf das zu messende Fahrzeug) im Bußgeldbescheid genannt ist. - OLG Hamm, 21.05.1999 - 2 Ss OWi 468/99
Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, fehlerhafte Angabe des Tatzeitpunktes, Tatzeit, …
klar und eindeutig erkennbar ist, um welchen Vorgang es sich bei der im Bußgeldbescheid bezeichneten Tat handeln soll (vgl. u.a. Beschluß des Senats NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43 m.w.N.; siehe insbes. auch OLG Düsseldorf DAR 1980, 184; OLG Köln NStZ 1982, 123;… Göhler, a.a.O., § 66 OWiG Rdn. 42 m.w.N.). - OLG Hamm, 14.05.2003 - 2 Ss OWi 221/03
Bußgeldbescheid; Abgrenzungsfunktion; Informationsfunktuion; Unterscheidbarkeit …
Fehler und Ungenauigkeiten bei der Bezeichnung der Tat stellen die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion nicht in Frage, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass ihre Individualität und Unterscheidbarkeit von anderen Taten gewahrt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juli 1998 in 2 Ss OWi 812/98). - OLG Hamm, 15.01.2007 - 1 Ss OWi 877/06
Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Tilgungsreife, Beweisverwertungsverbot
Gleiches gilt dann, wenn die zeitliche Fehlbezeichnung auf einem auch aus der Sicht des Betroffenen offensichtlichen Irrtum beruht, wobei zur Klärung dieser Frage über den Inhalt des Bußgeldbescheids hinaus auch der Akteninhalt herangezogen werden kann (vgl. OLG Hamm, VRS 49, 128; DAR 1999, 371; NStZ-RR 1998, 372; so auch OLG Karlsruhe, VRS 62, 278). - OLG Hamm, 08.04.1999 - 2 Ss 1425/98
Berücksichtigung des Zwecks des Verlesungsgebots der Anklage im Strafverfahren; …
Zur Information des Angeklagten ist die genaue Uhrzeit der Tat nicht erforderlich (zur entsprechenden Rechtslage hinsichtlich der Wirksamkeit eines Bußgeldbescheides bei fehlerhafter Tatzeitangabe Senat vgl. in NStZ-RR 1998, 372). - OLG Düsseldorf, 27.12.2018 - 2 RBs 257/18
Entstehung Verfahrenshindernis vor einer Urteilsverkündung
Dabei kann für die erforderliche Konkretisierung auch der Akteninhalt herangezogen werden (vgl. statt vieler: BayObLG NZV 1994, 448; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372; OLG Köln NZV 2000, 97; KG Berlin VRS 127, 81).