Weitere Entscheidungen unten: BGH, 12.08.1997 | BGH, 02.09.1997

Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1993 - 2 StR 488/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1822
BGH, 01.12.1993 - 2 StR 488/93 (https://dejure.org/1993,1822)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1993 - 2 StR 488/93 (https://dejure.org/1993,1822)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1993 - 2 StR 488/93 (https://dejure.org/1993,1822)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1822) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 40, 53 Nr. 1; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2
    Beweisantrag: Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit - Heranziehung des Gegenteils der Beweistatsache im Urteil zur Begründung des Schuldspruchs; Geldstrafe: Verhängung neben Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisantrag - Zurückweisung wegen Bedeutungslosigkeit - Benutzung des Gegenteils - Begründung des Schuldspruchs

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 195
  • NStZ-RR 1998, 6
  • StV 1994, 356
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 04.11.2008 - 4 StR 195/08

    Schwerer Parteiverrat (dieselbe Rechtssache; tatbestandliche Handlungseinheit);

    Vielmehr ist, wenn neben der jeweiligen Einzelfreiheitsstrafe eine Geldstrafe verhängt werden soll, dies für jede Tat gesondert zu entscheiden; aus mehreren Einzelstrafen ist sodann eine Gesamtgeldstrafe zu bilden (BGHR StGB § 41 Geldstrafe 2).
  • BGH, 27.01.2010 - 2 StR 535/09

    Anforderungen an die Ablehnung des Beweisantrages auf die Einholung eines

    Wie in jenem Fall in der Ablehnung des Beweisantrags eine konkludente Zusage des Gerichts liegt, den unter Beweis gestellten Tatsachen nicht nachträglich entgegen den Gründen des Ablehnungsbeschlusses doch Bedeutung zuzumessen (vgl. BGH NStZ 1988, 38; 1994, 195; BGH StV 1997, 338; Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 244 Rdn. 56; Fischer in KK-StPO 6. Aufl. § 244 Rdn. 146; Becker in LR 26. Aufl. § 244 Rdn. 227; Eisenberg Beweisrecht der StPO, 6. Aufl. Rdn. 216 a; jeweils m.w.N.), kann die substantiiert geltend gemachte Fehlerhaftigkeit eines Sachverständigengutachtens nur dann dahinstehen, wenn es auf das Ergebnis des Gutachtens für das Beweisergebnis in keiner Richtung ankommt.
  • OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03

    Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung

    Mangels eines zulässigen Revisionsvorbringens kann deshalb dahinstehen, ob sich das Landgericht insoweit zu seiner Ablehnungsbegründung in Widerspruch gesetzt hat (vgl. hierzu bei angenommener Bedeutungslosigkeit etwa BGH NStZ 1988, 38 und BGH NStZ 1994, 195).
  • BGH, 26.01.2000 - 3 StR 410/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Im übrigen macht die Revision zu Recht geltend, das Landgericht habe sich in seinem Urteil dadurch zu dem Ablehnungsgrund der Bedeutungslosigkeit in Widerspruch gesetzt, daß es seine Entscheidung auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache gestützt hat (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 244 Rdn. 56 m. w. Nachw.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648; BGHR StPO § 244 II 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22 jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 28.10.2008 - 4 StR 120/08

    Hehlerei (Perpetuierungstheorie; Absatzhilfe; bloße Rückgewinnungshilfe);

    Damit setzt es sich mit der Ablehnungsbegründung in Widerspruch und entzieht ihr die Grundlage (BGH NStZ 1994, 195; NStZ-RR 2000, 210).
  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 429/18

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

    Das Urteil darf sich damit nicht in Widerspruch setzen und etwa einer als unerheblich bezeichneten Tatsache Bedeutung beimessen oder sich auf das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache stützen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 1991 - 4 StR 374/91, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18; Urteile vom 1. Dezember 1993 - 2 StR 488/93, NStZ 1994, 195; vom 26. Januar 2000 - 3 StR 410/99, NStZ 2000, 267, 268; vgl. zu allem auch LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 227 mwN).
  • BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Bedeutungslosigkeit

    Er muß sich dann aber an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen und darf sich im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen insbesondere nicht vom Gegenteil der Beweistatsache ausgehen (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 195; StV 1996, 648 f.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18 und 22; vgl. auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 3. Aufl. Rdn. 213 a).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96

    Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache

    Es ist in diesem Zusammenhang gesicherte Rechtsprechung, daß sich das Gericht im Urteil nicht in Widerspruch zu der Ablehnungsbegründung setzen darf (BGH NStZ 1994, 195; 1988, 38; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 56 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 430/03

    Härteausgleich bei unmöglicher nachträglicher Gesamtstrafenbildung (zusätzliche

    Daraus ergibt sich, daß das Landgericht entweder für zwei oder drei der Taten gemäß § 41 StGB eine zusätzliche Geldstrafe verhängen wollte und die Festsetzung von Einzelstrafen unterlassen oder rechtsirrig (vgl. BGHR StGB § 41 Geldstrafe 2) gemeint hat, die Geldstrafe als zusätzliche Sanktion für sämtliche abgeurteilten Taten, die jeweils der Bereicherung dienten, verhängen zu können.
  • BGH, 22.08.1996 - 5 StR 316/96

    Beweisantrag - Verwertung - Bedeutungslosigkeit

    Denn sonst weicht es von der Beurteilung jener Tatsache als bedeutungslos ab, entzieht damit der Ablehnung des Antrags die zur Rechtfertigung herangezogene Grundlage und täuscht das Vertrauen des Antragstellers, der ohne entsprechenden Hinweis auf die weiter unveränderte Beurteilung der Unerheblichkeit vertrauen darf (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Hinweispflicht 1 und Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 622; 1994, 356).
  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15

    Kein förmlicher Augenschein durch Vorhalt eines Lichtbildes im Rahmen einer

  • BGH, 19.11.1998 - 4 StR 490/98

    Wirkungen des Ausbleibens der Festsetzung von Einzelgeldstrafen neben

  • OLG Hamm, 02.07.1998 - 3 Ss 495/98

    Auslandszeugen, unzureichende Beweiswürdigung, Unerreichbarkeit von Zeugen,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.08.1997 - 4 StR 345/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3632
BGH, 12.08.1997 - 4 StR 345/97 (https://dejure.org/1997,3632)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1997 - 4 StR 345/97 (https://dejure.org/1997,3632)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97 (https://dejure.org/1997,3632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 149
  • NStZ-RR 1998, 6
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.04.1978 - 5 StR 806/77

    Zum Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsrecht - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 4 StR 345/97
    Solange nämlich die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Kronach vom 15. Januar 1992 nicht in eine neue Gesamtstrafe einbezogen werden darf, ist aus den hier verhängten Einzelstrafen beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur eine Gesamtstrafe zu bilden (vgl. BGH, Beschluß vom 24. Februar 1981 - 5 StR 36/81; BGH, Urteil vom 4. April 1978 - 5 StR 806/77).
  • BGH, 24.01.1956 - 1 StR 542/55
    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 4 StR 345/97
    Sollte die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Kronach zu einem späteren Zeitpunkt, etwa im Anschluß an ein Nachtragsersuchen, vollstreckbar werden, so sind nach § 460 StPO aus dieser Strafe und aus den im vorliegenden Verfahren festgesetzten Einzelstrafen nachträglich neue Gesamtstrafen zu bilden (vgl. BGHSt 9, 5; Vogler, IRG-K § 11 Rdn. 32, in Grützner/Pötz, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 2. Aufl.).
  • BGH, 11.09.1981 - 2 StR 249/81

    Bildung einer Gesamtstrafe aus Taten, die nicht alle Gegenstand der

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 4 StR 345/97
    Der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität verbietet es, die mangels Zustimmung der marokkanischen Behörden nicht vollstreckbare Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Kronach in eine neue Gesamtstrafe einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Februar 1997 - 3 StR 597/96; BGH NStZ 1981, 483).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 597/96

    Verfolgung und Aburteilung einer Tat sowie die Vollstreckung einer Strafe bei

    Auszug aus BGH, 12.08.1997 - 4 StR 345/97
    Der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität verbietet es, die mangels Zustimmung der marokkanischen Behörden nicht vollstreckbare Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Kronach in eine neue Gesamtstrafe einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Februar 1997 - 3 StR 597/96; BGH NStZ 1981, 483).
  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Vergleichbare Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof auch schon für den Fall mangelnder Gesamtstrafenfähigkeit aufgrund auslieferungsrechtlicher Spezialität getroffen (BGHR StGB § 55 I Einbeziehung 7; BGH, Beschl. vom 24. Februar 1981 - 5 StR 36/81; BGH, Urt. vom 4. April 1978 - 5 StR 806/77).
  • BGH, 25.06.2014 - 1 StR 218/14

    Europäischer Haftbefehl (Einbeziehung von anderen als im Haftbefehl genannten

    Eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe darf nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, NStZ 1998, 149 mwN; vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178; aA - ohne nähere Begründung - Hackner in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., IRG § 83h Rn. 7 aE).

    Da die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Rosenheim nicht vollstreckbar und damit (derzeit) nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden kann, entfaltet sie keine Zäsurwirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, NStZ 1998, 149 mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 5 StR 58/06, StraFo 2006, 246).

    Sollte die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Rosenheim zu einem späteren Zeitpunkt, etwa nach einem Nachtragsersuchen an die Republik Irland, vollstreckbar werden, so wären gemäß § 460 StPO aus dieser Strafe und aus den im hiesigen Verfahren festgesetzten Einzelstrafen (unter Auflösung der Gesamtstrafe) nachträglich neue Gesamtstrafen zu bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, NStZ 1998, 149 sowie vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100).

  • BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11

    Rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtfreiheitsstrafe; Europäischer Haftbefehl

    a) Der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität - Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, § 83h IRG - verbietet es grundsätzlich, die mangels Zustimmung der bulgarischen Behörden nicht vollstreckbare Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Herford in eine neue Gesamtstrafe einzubeziehen (Senat, Beschluss vom 12. August 1997, 4 StR 345/97 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. April 2004, 3 StR 115/04).

    Im Falle einer nachträglichen Zustimmung Bulgariens zur Vollstreckung des Urteils des Amtsgerichts Herford wird - ebenfalls gemäß § 460 StPO - nachträglich eine neue Gesamtstrafe zu bilden sein (Senat, Beschluss vom 12. August 1997, 4 StR 345/97).".

  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 457/14

    Recht des Beschuldigten, in einer ihm verständlichen Sprache über die Anklage

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift ausgeführt hat, wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer für die Angeklagte F. nunmehr eine einheitliche Gesamtstrafe zu bilden haben, nachdem - die auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls erfolgte Auslieferungsbewilligung bezog sich zunächst lediglich auf die Fälle 1, 8 und 9 der Anklage - einem Nachtragsersuchen für die Fälle 2, 4 und 5 der Anklage von dem Cour d'Appell de Basse Terre rechtskräftig stattgegeben worden ist, wodurch ein diesbezügliches Vollstreckungshindernis entfallen ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 7; Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, BGHR IRG § 83h Abs. 2 Nr. 3 Spezialität 1).
  • BGH, 27.01.2014 - 4 StR 499/13

    Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung von Taten eines Ausgelieferten, die nicht

    Der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität verbietet es, die Einzelgeldstrafen aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Dresden mangels Zustimmung der spanischen Behörden in eine neue zu vollstreckende Gesamtfreiheitsstrafe einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178; vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 7 jeweils mwN).

    Solange die Strafen aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 17. August 2010 nicht in eine neue Gesamtstrafe einbezogen werden dürfen, ist aus allen hier verhängten Einzelstrafen eine Gesamtstrafe zu bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 7; vom 24. Februar 1981 - 5 StR 36/81; BGH, Urteil vom 4. April 1978 - 5 StR 806/77).

  • BGH, 17.12.2014 - 4 StR 486/14

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (nachträgliche Bildung einer Gesamtgeldstrafe:

    Die (sachliche) Richtigkeit dieser Entscheidung hat das neu entscheidende Gericht grundsätzlich nicht zu prüfen (vgl. SSW-StGB/Eschelbach, 2. Aufl., § 55 Rn. 14 f.; Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 4 jeweils mwN; zur früheren Verurteilung trotz eines entgegenstehenden Verfahrenshindernisses auch: BGH, Urteil vom 11. November 1955 - 1 StR 409/55, BGHSt 8, 269, 271; Urteil vom 10. August 1982 - 5 StR 412/82, wistra 1982, 227, 228; anders bei einer auch der Gesamtstrafenbildung als solcher entgegenstehenden Verfahrensvoraussetzung: BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, NStZ-RR 1998, 6).
  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 58/06

    Nachträgliche Gesamtstrafbildung (Zäsur und Härteausgleich)

    Die Bestrafung vom 10. Juni 1999 entfaltete, da sie nicht mehr einbeziehungsfähig war, auch - letztlich nicht anders als eine vollstreckte Strafe - keine Zäsurwirkung mehr (vgl. dazu BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 7; § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 02.09.1997 - 5 StR 323/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4641
BGH, 02.09.1997 - 5 StR 323/97 (https://dejure.org/1997,4641)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1997 - 5 StR 323/97 (https://dejure.org/1997,4641)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1997 - 5 StR 323/97 (https://dejure.org/1997,4641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit gefährlicher Körperverletzung - Aufhebung der Anordnung der Sicherungsverwahrung - Anforderungen an die Begründung des Maßregelausspruchs - Gesamtwürdigung zur Begründung der Annahme eines Hanges zu ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 66

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 6
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.1967 - 5 StR 264/67
    Auszug aus BGH, 02.09.1997 - 5 StR 323/97
    Unerläßlich ist insbesondere ein symptomatischer Zusammenhang zwischen der abgeurteilten Tat und den die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB begründenden Taten, durch den die Gefährlichkeit des in der Sicherungsverwahrung unterzubringenden Angeklagten zu belegen ist (vgl. BGHSt 21, 263; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 66 Rdn. 17; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 66 Rdn. 30).
  • BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20

    Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten; eingeschliffener innerer

    (1) Unter dem symptomatischen Zusammenhang zwischen den Anlass- und Symptomtaten (zum Begriff s. BGH, Urteil vom 2. September 1997 - 5 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 6, 7; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 31 mwN) ist zu verstehen, dass sämtliche Taten Symptomcharakter zeigen, also kennzeichnend für den Hang im beschriebenen Sinne (und die Gefährlichkeit des Täters) sind.
  • BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08

    Sicherungsverwahrung (Gesamtwürdigung bei verschiedenen Symptomtaten)

    Handelt es sich bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538).

    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07; Fischer, StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 29).

  • BGH, 27.07.2023 - 3 StR 509/22

    Maßgeblichkeit der Schädlichkeit der Einwirkung auf den Körper des Opfers im

    a) Unter dem symptomatischen Zusammenhang zwischen der Anlasstat und den die formellen Unterbringungsvoraussetzungen begründenden Taten (s. BGH, Urteil vom 2. September 1997 - 5 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 6, 7; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 31 mwN) ist zu verstehen, dass sämtliche Taten Symptomcharakter zeigen, also kennzeichnend für einen Hang im Sinne eines eingeschliffenen inneren Zustandes und die Gefährlichkeit des Täters sind.
  • BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 5; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 66 Rdn. 19).
  • BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98

    Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung

    a) Der neue Tatrichter wird bei der neuerlichen Prüfung, ob die materiellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung gegeben sind, auch zu prüfen haben, ob ein symptomatischer Zusammenhang (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 6; Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 161, 162) zwischen der abgeurteilten Tat und den die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB begründenden Taten besteht.
  • BGH, 10.11.2011 - 4 StR 417/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Entscheidung des

    Vielmehr müssen die Urteilsgründe im Zusammenhang mit der Darstellung des Werdegangs des Täters eine eingehende Mitteilung der Einzelheiten seiner Vortaten und ihrer Genese enthalten (BGH aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. September 1997 - 5 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 6 Tz. 5, 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht