Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.09.1998 - 2 Ss 284/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 104
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10
Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen); …
Die bisherigen Feststellungen legen vielmehr eine Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Abs. 3 StGB nahe, wobei für jeden Fälligkeitszeitpunkt eine Tat vorliegen würde (OLG Frankfurt/Main, wistra 2003, 236, 237; NStZ-RR 1999, 104; OLG Celle, NStZ-RR 1997, 324;… Fischer aaO § 266a Rn. 36).Bei Nichtentrichten der Beiträge an mehreren Fälligkeitsterminen liegt Tatmehrheit vor (OLG Frankfurt/Main, wistra 2003, 236, 237; NStZ-RR 1999, 104; OLG Celle, NStZ-RR 1997, 324;… Fischer aaO § 266a Rn. 36).
- BGH, 30.08.2011 - 2 StR 652/10
Inbegriffsrüge (Inbegriff der Hauptverhandlung: Protokollierung der Verlesung von …
Zwar hat das Landgericht unter zutreffender Heranziehung der Grundsätze der Rechtsfigur der omissio libera in causa (vgl. hierzu: OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 104, 105; Beckemper JZ 2003, 806, 807; Rönnau NStZ 2003, 525, 530;… Hillenkamp in FS Tiedemann 2008, S. 949, 963;… Fischer StGB 58. Aufl. § 283 Rn. 29;… LK/Tiedemann 12. Aufl. § 283 Rn. 154 sowie zu § 266a StGB: BGHSt 47, 318, 320 ff.; BGHZ 134, 304, 308 ff.) ausgeführt, dass die finanzielle Unmöglichkeit, einen Steuerberater mit der Erstellung von Bilanzen zu beauftragen, den Angeklagten nicht entlasten könne, weil er trotz sich abzeichnender Liquiditätsprobleme eingehende Mietzahlungen und sonstige Vermögenswerte nicht zur Bildung von Rücklagen, sondern zur Begleichung eigener Schulden oder Schulden der A. GmbH verwandt habe. - OLG Jena, 26.08.2011 - 1 Ss 40/11
Strafverfahrensrecht , Zwangsmaßnahmen, Identitätsfeststellung, Festnahmerecht, …
Im Vorenthalten von Arbeitsentgelten für mehrere Arbeitnehmer gegenüber unterschiedlichen Einzugsstellen sind regelmäßig rechtlich selbständige Unterlassungshandlungen zu sehen, die zueinander in Tatmehrheit stehen (siehe etwa OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 104, 105).Daran ändert sich selbst dann nichts, wenn den Handlungen ein Gesamtplan zugrunde liegt (siehe etwa BGHSt 35, 14, 18; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 104, 105; OLG Celle NStZ 1991, 554; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.06.2010, 2 Ss Bs 27/10, bei juris).
Eine solche verknüpft materiell selbständige Handlungen aber noch weniger zu einer verfahrensrechtlichen Tat, als dies ein Gesamtplan vermag (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 104, 105; OLG Celle NStZ 1991, 554).
- KG, 12.05.2016 - 161 Ss 65/16
Teilfreispruch bei selbständig angeklagter Rauschtat
Der vom Amtsgericht unterlassene und durch das Berufungsgericht nicht nachgeholte Teilfreispruch wird aus Klarstellungsgründen durch den Senat nachgeholt (zur Nachholung durch das Revisionsgericht vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 1999, 104).