Rechtsprechung
BGH, 08.12.1998 - 4 StR 584/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Kampfhund als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F - Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision aufgrund mangelnden Rechtsfehlers - Kampfhund als gefährliches Werkzeug
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 357; ; StGB n.F. § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 2 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 174 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01
Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug; …
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat eine ähnliche Differenzierung zu Recht auch nicht bei der Verwendung anderer objektiv gefährlicher Werkzeuge (vgl. etwa BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 1 (Messer) - BGH NStZ-RR 1999, 174 (Kampfhund)) vorgenommen. - BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02
Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges; …
bb) Dasselbe gilt für den Einsatz von an sich ungefährlichen Gegenständen als Stichwerkzeug (Kugelschreiber an den Hals gedrückt: BGH, Beschluß vom 15. Februar 2001 - 3 StR 6/01 - Vorhalten einer Injektionsspritze, deren Nadel auf das Opfer gerichtet war: BGH, Beschluß vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01 -) und für sonstige Mittel (Kampfhund: BGH, Beschluß vom 8. Dezember 1998 - 4 StR 584/98 = NStZ-RR 1999, 174; Mitschleifen im Auto: BGH, Urteil vom 30. Mai 2000 - 4 StR 90/00 = NStZ 2000, 530; Treten mit beschuhten Füßen: BGH, Beschluß vom 28. November 2000 - 4 StR 474/00 -). - BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08
Vergewaltigung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges; Beweiswürdigung …
Der bei der Tat eingesetzte Wach- und Zwingerhund stellt nach den getroffenen Feststellungen zur konkreten Art seines Einsatzes ein gefährliches Werkzeug dar (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 174 zum Einsatz eines Kampfhundes).
Rechtsprechung
BayObLG, 20.01.1999 - 2St RR 249/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Minder schwerer Fall des Meineids wegen Aussagenotstandes trotz Zeugnisverweigerungsrechts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 174
- BayObLGSt 1999, 19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.06.1980 - 1 StR 36/80
Möglichkeit der Berufung auf Aussagenotstand zur Abwendung einer drohenden Gefahr …
Auszug aus BayObLG, 20.01.1999 - 2St RR 249/98
Mit § 157 Abs. 1 StGB berücksichtigt das Gesetz durch Anerkennung eines besonderen Strafmilderungsgrundes eine besondere Zwangslage, in der sich Beweispersonen bei Erfüllung der ihnen im öffentlichen Interesse auferlegten Zeugenpflichten befinden, wenn sie durch wahrheitsgemäße Aussage sich selbst oder einen Angehörigen belasten müßten (BGHSt 1, 22/28; 29, 298/299).Zwar kann - wie das Landgericht im Ansatz richtig erkannt hat - das Ausmaß der Gefahr im Sinne von § 157 Abs. 1 StGB für die Anwendung dieser Vorschrift von Bedeutung sein, weil der Tatrichter bei der Ausübung seines Ermessens zu berücksichtigen hat, daß ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Gewicht der Falschaussage und dem erstrebten Rechtsvorteil besteht (BGHSt 29, 298/300).
- BGH, 15.12.1993 - 4 StR 702/93
Meineid: minder schwerer Fall bei Vorliegen eines Vereidigungsverbots - …
Auszug aus BayObLG, 20.01.1999 - 2St RR 249/98
§ 157 Abs. 1 StGB nimmt allein auf ein bestimmtes Handlungsmotiv Rücksicht; auf die objektiv bestehende Möglichkeit, die beschworene Falschaussage zu vermeiden, kommt es nicht an (vgl. BGH StV 1995, 250 ;… Tröndle § 157 Rn. 8 m.w.N.).In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Aussagenotstand nicht mit der Begründung abgelehnt werden darf, der Meineid hätte wegen der Möglichkeit der Auskunftsverweigerung nach § 55 StPO vermieden werden können (BGH StV 1995, 250 ; OLG Düsseldorf'StV 1993, 423 ).
- BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
Auszug aus BayObLG, 20.01.1999 - 2St RR 249/98
Mit § 157 Abs. 1 StGB berücksichtigt das Gesetz durch Anerkennung eines besonderen Strafmilderungsgrundes eine besondere Zwangslage, in der sich Beweispersonen bei Erfüllung der ihnen im öffentlichen Interesse auferlegten Zeugenpflichten befinden, wenn sie durch wahrheitsgemäße Aussage sich selbst oder einen Angehörigen belasten müßten (BGHSt 1, 22/28; 29, 298/299). - OLG Düsseldorf, 16.02.1993 - 2 Ss 11/93
Aussagenotstand; Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen; Belehrung; Gründe für …
Auszug aus BayObLG, 20.01.1999 - 2St RR 249/98
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Aussagenotstand nicht mit der Begründung abgelehnt werden darf, der Meineid hätte wegen der Möglichkeit der Auskunftsverweigerung nach § 55 StPO vermieden werden können (BGH StV 1995, 250 ; OLG Düsseldorf'StV 1993, 423 ).