Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1998 - 4 StR 485/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3535
BGH, 13.10.1998 - 4 StR 485/98 (https://dejure.org/1998,3535)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1998 - 4 StR 485/98 (https://dejure.org/1998,3535)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 485/98 (https://dejure.org/1998,3535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,3535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 268
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 13.10.1998 - 4 StR 485/98
    Der Tatrichter, dem sich die Frage nachträglicher Gesamtstrafenbildung stellt, muß sich deswegen jeweils in die Lage des Richters versetzen, dessen Entscheidung für eine nachträgliche Einbeziehung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4).
  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 205/97

    Zäsur durch nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Vorteil oder Nachteil für den

    Auszug aus BGH, 13.10.1998 - 4 StR 485/98
    Hat sich der Täter - wie hier - nach dem früheren Urteil erneut strafbar gemacht, so sind insoweit eine Einzelstrafe oder eine oder mehrere weitere Gesamtstrafen festzusetzen; für diese gelten dieselben Grundsätze wie für die erste Gesamtstrafenbildung (BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 1997 - 5 StR 205/97 und vom 28. Juli 1998 - 4 StR 259/98).
  • BGH, 24.11.1988 - 1 StR 566/88

    Geltung der Regeln für die Gesamtstrafenbildung bei gemeinsamer Aburteilung

    Auszug aus BGH, 13.10.1998 - 4 StR 485/98
    Der Tatrichter, dem sich die Frage nachträglicher Gesamtstrafenbildung stellt, muß sich deswegen jeweils in die Lage des Richters versetzen, dessen Entscheidung für eine nachträgliche Einbeziehung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 1 und Zäsurwirkung 1, 4).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89

    Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen

    Auszug aus BGH, 13.10.1998 - 4 StR 485/98
    Daß die in jener Sache verhängte Strafe nach dem ersten in diesem Verfahren ergangenen Urteil des Landgerichts vom 21. März 1997 vollständig vollstreckt worden ist, läßt - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - die Zäsurwirkung der früheren Verurteilung nicht entfallen (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1).
  • BGH, 28.07.1998 - 4 StR 259/98

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung ; Zäsurwirkung durch vorangegangene Urteile

    Auszug aus BGH, 13.10.1998 - 4 StR 485/98
    Hat sich der Täter - wie hier - nach dem früheren Urteil erneut strafbar gemacht, so sind insoweit eine Einzelstrafe oder eine oder mehrere weitere Gesamtstrafen festzusetzen; für diese gelten dieselben Grundsätze wie für die erste Gesamtstrafenbildung (BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 1997 - 5 StR 205/97 und vom 28. Juli 1998 - 4 StR 259/98).
  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Strafzumessungserwägungen und

    Auszug aus BGH, 13.10.1998 - 4 StR 485/98
    Allein dieses - früheste - Urteil entfaltete die für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung maßgebliche Zäsurwirkung (vgl. BGH NStZ 1998, 35).
  • BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03

    Strafaussetzung zur Bewährung (Prognosezeitpunkt bei nachträglicher

    Zwar ist Grundgedanke des § 55 StGB, daß Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so daß der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist (vgl. ua BGHSt 32, 190, 193 m.w.N.; BGH NStZ-RR 1999, 268; 2001, 368, 369).
  • BGH, 17.07.2001 - 4 StR 212/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung;

    Der Tatrichter, dem sich die Frage nachträglicher Gesamtstrafenbildung stellt, muß sich jeweils in die Lage des Richters versetzen, dessen Entscheidung für eine nachträgliche Einbeziehung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 32, 190, 193; BGH NStZ-RR 1999, 268 m.w.N.).
  • BGH, 17.06.2003 - 2 StR 105/03

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe

    Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. ua BGHSt 32, 190, 193; 33, 367, 368; BGH NStZ-RR 1999, 268; 2001, 368).
  • BGH, 06.08.2019 - 1 StR 305/19

    Doppelverwertungsverbot (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung von

    Angesichts des mehrmonatigen Zeitraums zwischen Urteil und Rechtskraft ist nicht auszuschließen, dass ein eine Sachentscheidung enthaltendes Berufungsurteil ergangen ist; ist dies der Fall, ist der Zeitpunkt der Verkündung des Berufungsurteils für die Gesamtstrafenbildung maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 25. September 2018 - 2 StR 368/18 Rn. 5 mwN und vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 485/98 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 1 Ws 624/00

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Nur wenn nach der Verurteilung wegen der zweiten Tat (durch das Landgericht) noch eine Berufungshauptverhandlung wegen der ersten Tat stattgefunden und zu einem neuen Urteil mit einer Sachentscheidung geführt hätte, wäre dort die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 Abs. 1 StGB (durch eine erstinstanzliche große Strafkammer, weil die Gesamtstrafe zwangsläufig die Strafgewalt der Berufungskammer überstiegen hätte; vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. [1999], § 328 Rdnr. 9 f) zulässig und geboten gewesen (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 268, 269).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht