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   BGH, 02.02.1999 - 5 StR 651/98   

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https://dejure.org/1999,4222
BGH, 02.02.1999 - 5 StR 651/98 (https://dejure.org/1999,4222)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1999 - 5 StR 651/98 (https://dejure.org/1999,4222)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - 5 StR 651/98 (https://dejure.org/1999,4222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Keine tateinheitliche sexuelle Nötigung bei begangener Vergewaltigung; Voraussetzungen des minder schweren Fall i.S.d. § 177 Abs. 5 Hs. 2 StGB

  • Judicialis

    StGB § 177; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 5 2. Halbs.; ; StGB § 178

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 293
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 5 StR 651/98
    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98 f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1, 5, 6).
  • BGH, 02.08.1989 - 2 StR 310/89

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 5 StR 651/98
    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98 f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1, 5, 6).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 5 StR 651/98
    Im Ergebnis hat die Staatsanwaltschaft dadurch das Rechtsmittel auf den Einzelstrafausspruch wegen "Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung" (drei Jahre Freiheitsstrafe) und den Gesamtstrafausspruch beschränkt (vgl. auch BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; BGH, Beschluß vom 23. November 1998 - 5 StR 579/98 -).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 5 StR 651/98
    Für die bis zum Inkrafttreten des 33. StrÄndG gebotene Annahme zweier tateinheitlich verübter Verbrechen bei einheitlich gewaltsamer Durchsetzung des Beischlafs (§ 177 StGB a.F.) und anderer sexueller Handlungen (§ 178 StGB a.F.) ist nach der Neufassung des § 177 StGB kein Raum mehr (vgl. auch BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 10).
  • BGH, 23.11.1998 - 5 StR 579/98

    Minder schwerer Fall einer schweren räuberischen Erpressung

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 5 StR 651/98
    Im Ergebnis hat die Staatsanwaltschaft dadurch das Rechtsmittel auf den Einzelstrafausspruch wegen "Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung" (drei Jahre Freiheitsstrafe) und den Gesamtstrafausspruch beschränkt (vgl. auch BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; BGH, Beschluß vom 23. November 1998 - 5 StR 579/98 -).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 101/90

    Strafbemessung: Minder schwerer Fall der Vergewaltigung bei vorausgegangenem

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 5 StR 651/98
    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98 f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1, 5, 6).
  • BGH, 07.10.1987 - 2 StR 446/87

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Annahme eines minder schwerden

    Auszug aus BGH, 02.02.1999 - 5 StR 651/98
    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98 f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1, 5, 6).
  • BGH, 27.08.2003 - 2 StR 287/03

    Verminderte Schuldfähigkeit; vertypter Milderungsgrund; sexuelle Nötigung;

    Soweit der Generalbundesanwalt insoweit auf die Entscheidungen BGH NStZ 1999, 186 f. und BGH NStZ-RR 1999, 293 f. hingewiesen hat, betrafen diese jeweils andere Fallgestaltungen.
  • BayObLG, 19.04.2001 - 4St RR 51/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bestimmung und Wahl des Strafrahmens bei minder

    Bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben in nicht geringer Menge ist vom Tatrichter im Rahmen der Strafzumessung zunächst im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall nach 29a Abs. 2 BtMG vorliegt (so die ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ-RR 1999, 293/294; Körner BtMG 5. Aufl. 29a Rn. 135, 30 Rn. 135 m. w. N.).
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