Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.10.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 29.10.1998 - 5St RR 167/98   

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BayObLG, 29.10.1998 - 5St RR 167/98 (https://dejure.org/1998,7061)
BayObLG, Entscheidung vom 29.10.1998 - 5St RR 167/98 (https://dejure.org/1998,7061)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 5St RR 167/98 (https://dejure.org/1998,7061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 29; StGB § 348
    Falschbeurkundung im Amt durch den TÜV-Prüfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erteilung der TÜV-Plakette trotz schwerer Fahrzeugmängel

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 79
  • NZV 1999, 179
  • BayObLGSt 1998, 183
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1974 - 1 StR 295/74

    Eintrag eines später liegenden Termins für die Anmeldung zur nächsten

    Auszug aus BayObLG, 29.10.1998 - 5St RR 167/98
    Soweit die Staatsanwaltschaft unter Bezugnahme auf BGHSt 26, 9 ff. meint, der Tatbestand des § 348 Abs. 1 StGB sei erfüllt, weil im Kraftfahrzeugschein ein unrichtiger Termin für die nächste Hauptuntersuchung eingetragen sei, geht sie von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen aus.
  • BGH, 16.08.2018 - 1 StR 172/18

    Falschbeurkundung im Amt (Begriff der öffentlichen Urkunde: Reichweite der

    bb) Die HU-Prüfplakette stellt in Verbindung mit dem amtlich zugelassenen Kennzeichen und der entsprechenden Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine (zusammengesetzte) öffentliche Urkunde dar (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 31 Ss 30/11, NJW 2011, 2983, 2984; BayObLG, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 5 St RR 167/98, BayObLGSt 1998, 183; Zieschang in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 348 Rn. 20), wobei die Reichweite der erhöhten Beweiskraft der HU-Prüfplakette in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur nicht einheitlich gesehen wird (vgl. zum Meinungsstand Puppe/Schumann in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl., § 348 Rn. 21).

    Die Gegenansicht, durch Erteilung der HU-Prüfplakette werde mit Beweiswirkung für und gegen jedermann nur der Nachweis des Termins der nächsten Hauptuntersuchung erbracht (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 2. Juli 2015 - (2) 53 Ss 38/15 (35/15), 2 Ws 81/15, juris Rn. 14 ff.; BayObLG, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 5 St RR 167/98, BayObLGSt 1998, 183 f.; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 348 Rn. 6a; Zieschang in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 348 Rn. 20), überzeugt vor dem Hintergrund der ausdrücklichen Bestimmung des Urkundeninhalts in der StVZO nicht.

    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht diese Gesetzesänderung mit der Begründung für unmaßgeblich erklärt, dass es schon immer Sinn und Zweck der HU-Plakette gewesen sei, die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs zu bescheinigen (vgl. BayObLG, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 5 St RR 167/98, BayObLGSt 1998, 183, 184), wird die Bedeutung der Gesetzesänderung verkannt.

    Entgegen der Meinung des Bayerischen Obersten Landesgerichts handelt es sich schließlich bei der Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit eines Kraftfahrzeugs auch nicht lediglich um ein der Beurkundung nicht fähiges Werturteil (vgl. BayObLG, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 5 St RR 167/98, BayObLGSt 1998, 183, 184), sondern um durch Nummer 1.2 Anlage VIII zur StVZO hinreichend klar bestimmte Tatsachen (vgl. Puppe/Schumann in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl., § 348 Rn. 21).

  • OLG Hamburg, 24.04.2013 - 1-78/12

    Falschbeurkundung im Amt: Erstellung unrichtiger TÜV-Untersuchungsberichte im

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts erfüllt die Erstellung unrichtiger TÜV-Untersuchungsberichte im Rahmen von Kraftfahrzeughauptuntersuchungen - wie die Generalstaatsanwaltschaft und die Verteidigung zutreffend und in Übereinstimmung mit der bisher einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung und herrschenden Meinung (vgl. etwa OLG Hamm, MDR 1974, 857; BayObLG, NStZ 1999, 575, 576 mit zust. Anm. Puppe; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 348 Rn. 6a; Cramer/Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 348 Rn. 8; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 29 StVZO Rn. 27; Klinger, DS 2007, 219, 221 - beck-online; a. A. nur Köhler, SVR 2008, 372 ff.) ausgeführt haben - nach wie vor nicht den Straftatbestand der Falschbeurkundung im Amt nach § 348 Abs. 1 StGB.

    Der Senat hat vorliegend nicht über die - vom Landgericht und Teilen des Schrifttums (vgl. Puppe, NStZ 1999, 576 f.; Köhler, SVR 2008, 372 ff.; Vock NJ 2012, 276, 279) bejahte - Frage zu entscheiden, ob der Prüfplakette als öffentlicher Urkunde im Sinne des § 348 Abs. 1 StGB über die Beurkundung der Fälligkeit des nächsten Hauptuntersuchungstermins (so OLG Hamm, MDR 1974, 857; OLG Köln, JR 1979, 255, 256; BayObLG, NStZ 1999, 575, 576; so auch zum grundsätzlichen Gedankeninhalt einer Prüfplakette OLG Karlsruhe, DAR 2002, 229; OLG Celle, NJW 2011, 2983 f.) hinaus auch öffentlicher Glaube hinsichtlich der technischen Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs im Sinne der Anlagen VIII, VIIIa zu § 29 Abs. 3 StVZO (in der zur Tatzeit maßgeblichen Fassung) zukommt.

  • AG Waldbröl, 19.07.2005 - 4 Ds 385/05

    Übermalen des KFZ-Kennzeichens mit rosafarbenem Nagellack: Urkundenfälschung

    1. Die Prüfplaketten nach § 29 11 1 Nr. 1 StVZO und § 47 a III 1 StVZO sind in Verbindung mit den amtlichen Kennzeichen zusammengesetzte (öffentliche) Urkunden (für die Prüfplakette nach § 29 II 1 Nr. 1 StVZO bereits: OLG Karlsruhe, DAR 2002, 229; BayObLG, DAR 1966, 26; NStZ 1999, 575 = NZV 1999, 179).
  • AG Waldbröl, 19.07.2005 - 114 Js 480/04

    Vorliegen einer Urkundenfälschung durch Übermalen amtlicher Prüfplaketten an

    3a St 62/65">3a St 62/65, DAR 1966, 26; Bayerisches Oberstes Landesgerjcht, Urteil vom 29. Oktober 1988, Az: 5 St RR 167/98, NZV 1999, 179).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1998 - 3 StR 267/98   

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https://dejure.org/1998,3348
BGH, 22.10.1998 - 3 StR 267/98 (https://dejure.org/1998,3348)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1998 - 3 StR 267/98 (https://dejure.org/1998,3348)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 3 StR 267/98 (https://dejure.org/1998,3348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 79
  • StV 1999, 137
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 559/97

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - 3 StR 267/98
    Es genügt nämlich nicht den Anforderungen, die an die Feststellung der Anzahl der Einzeltaten bei Serienstraftaten zu stellen sind (vgl. dazu BGH StV 1998, 472; BGH NStZ 1994, 352 und 1994, 393).

    Wie der Senat in seiner Entscheidung in StV 1998, 472 näher dargelegt hat, darf der Tatrichter bei nur wenigen konkretisierten Taten die Anzahl der weiteren (nicht konkretisierten) Fälle nicht ohne Angabe von Anhaltspunkten schätzen, die belegen, daß eine geringere Anzahl von Taten ausgeschlossen ist.

  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 118/94

    Sexueller Mißbrauch - Fortgesetzte Handlung - Individualisierte Tathandlung

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - 3 StR 267/98
    Es genügt nämlich nicht den Anforderungen, die an die Feststellung der Anzahl der Einzeltaten bei Serienstraftaten zu stellen sind (vgl. dazu BGH StV 1998, 472; BGH NStZ 1994, 352 und 1994, 393).
  • BGH, 25.03.1994 - 3 StR 18/94

    Anforderungen - Feststellungen - Serienstraftat

    Auszug aus BGH, 22.10.1998 - 3 StR 267/98
    Es genügt nämlich nicht den Anforderungen, die an die Feststellung der Anzahl der Einzeltaten bei Serienstraftaten zu stellen sind (vgl. dazu BGH StV 1998, 472; BGH NStZ 1994, 352 und 1994, 393).
  • BGH, 05.05.1999 - 3 StR 153/99

    Gebot der Konkretisierung und Individualisierung bei der Anklageschrift

    Sie haben sich im übrigen auf das Urteil auch insofern ausgewirkt, als die Urteilsfeststellungen, was die angenommene Tathäufigkeit angeht, selbst nicht den Grundsätzen über die Konkretisierung von Einzeltaten voll gerecht werden, die der Senat in seiner Vergewaltigungen betreffenden, aber für Taten der vorliegenden Art entsprechend geltenden Entscheidung in BGHSt 42, 107 aufgestellt hat (vgl. auch BGH StV 1999, 137; StV 1998, 472).

    Jedenfalls bei komplex ausgestalteten Deliktstatbeständen wie dem der sexuellen Nötigung läßt eine solche der Schätzung gleichkommende Ermittlung der Zahl der Einzeltaten es nicht selten zweifelhaft erscheinen, ob der Tatrichter die Überzeugung von der Tatbestandsverwirklichung in allen Fällen wirklich erlangt hat (BGH StV 1999, 137; StV 1998, 492).

  • BGH, 25.06.1999 - 3 StR 222/99

    Vergewaltigung; Sexueller Mißbrauch von Kindern

    Eine willkürliche Schätzung (vgl. BGHR StGB § 176 Serienstraftaten 8; BGH NStZ-RR 1999, 79) liegt darin nicht.
  • BGH, 20.06.2001 - 3 StR 166/01

    Individualisierung einzelner Taten in den Urteilsgründen bei in Serie begangenen

    Ist eine Individualisierung einzelner Taten mangels Besonderheiten im Tatbild oder der Tatumstände nicht möglich, sind zumindest die Anknüpfungspunkte zu bezeichnen, anhand derer der Tatrichter den Tatzeitraum eingrenzt und auf die sich seine Überzeugung von der Mindestzahl und der Begehungsweise der Mißbrauchstaten des Angeklagten in diesem Zeitraum gründet (vgl. BGH NStZ 1998, 208; NStZ-RR 1999, 79).
  • OLG München, 30.01.2006 - 5St RR 206/05

    Umgrenzungsfunktion des Anklagesatzes - Feststellung von Einzeltaten -

    Nach ständiger Rechtsprechung reicht deshalb die bloße Schätzung der Anzahl durch das Tatopfer ohne nähere Kriterien als Grundlage für die Feststellung von Einzeltaten nicht aus (BGH NStZ-RR 1999, 79, NStZ 1998, 208; vgl. auch BGHSt 42, 107/109 f.; BGH NStZ 1994, 352; 1994, 393).
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