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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.08.1999 - Ausl 164/99 - 13   

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OLG Köln, 17.08.1999 - Ausl 164/99 - 13 (https://dejure.org/1999,9767)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.08.1999 - Ausl 164/99 - 13 (https://dejure.org/1999,9767)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. August 1999 - Ausl 164/99 - 13 (https://dejure.org/1999,9767)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 29
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Celle, 14.06.2010 - 1 Ausl 7/10

    Auslieferungshaft: Erstattung notwendiger Auslagen und Haftentschädigung bei

    a) Nach ganz herrschender Rechtsprechung kommt in Auslieferungsverfahren eine Erstattung notwendiger Auslagen auf der Grundlage von §§ 467, 467a StPO in entsprechender Anwendung allenfalls dann in Betracht, wenn - entsprechend dem Erheben einer Anklage - ein Antrag auf Zulässigkeit der Auslieferung nach § 29 IRG bereits gestellt worden war (BGHSt 32, 221; OLG Koblenz, MDR 1983, 691; OLG Köln, NStZ-RR 2000, 29; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 252 und StV 2007, 151; OLG Frankfurt am Main vom 4. Oktober 2007, 2 Ausl A 53/07).
  • OLG Köln, 04.09.2009 - 6 AuslA 113/09

    Kostenentscheidung nach Aufhebung eines Auslieferungshaftbefehls

    (SenE vom 17.08.1999 - Ausl.164/99-13 - = NStZ-RR 2000, 29).
  • OLG Köln, 17.10.2008 - AuslA 127/08

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei fehlender Prognosemöglichkeit hinsichtlich

    (SenE vom 17.08.1999 - Ausl.164/99-13 - = NStZ-RR 2000, 29).
  • OLG Celle, 21.02.2022 - 2 AR (Ausl) 67/21

    Erstattung notwendiger Auslagen im Auslieferungsverfahren bei zulässiger

    Nach ganz herrschender Rechtsprechung kommt in Auslieferungsverfahren eine Erstattung notwendiger Auslagen auf der Grundlage von § 77 IRG i.V.m. §§ 467, 467a StPO in entsprechender Anwendung allenfalls in Betracht, wenn bereits ein Antrag auf Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung nach § 29 IRG gestellt worden war (BGH, Beschluss vom 17. Januar 1984 - 4 ARs 19/83, BGHSt 32, 221; OLG Celle, Beschluss vom 14.06.2010 - 1 Ausl 7/10, juris; OLG Koblenz, MDR 1983, 691; OLG Köln, NStZ-RR 2000, 29; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 252 und StV 2007, 151; OLG Frankfurt am Main vom 4. Oktober 2007, 2 Ausl A 53/07).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - 6 AuslA 110/19
    Hiernach findet eine Kostenentscheidung statt, wenn eine Entscheidung über die Unzulässigkeit der Auslieferung getroffen wird, unabhängig davon, ob die unberechtigte Verfolgung von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland oder den Behörden des ersuchenden Staates zu vertreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17.01.1984, 4 ARs 19/83, a.a.O.; BGHSt 32, 221; SenE vom 17.08.1999, Ausl 164/99 - 13 -, juris; Lagodny/Schomburg/Hackner in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 40 IRG Rn. 35 m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.12.2019 - AuslA 110/19
    Hiernach findet eine Kostenentscheidung statt, wenn eine Entscheidung über die Unzulässigkeit der Auslieferung getroffen wird, unabhängig davon, ob die unberechtigte Verfolgung von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland oder den Behörden des ersuchenden Staates zu vertreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17.01.1984, 4 ARs 19/83, a.a.O.; BGHSt 32, 221; SenE vom 17.08.1999, Ausl 164/99 - 13 -, juris; Lagodny/Schomburg/Hackner in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 40 IRG Rn. 35 m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.09.2009 - 6 AuslA 70/06

    Aufhebung der Bewilligung der Auslieferung nach Erlass eines Abwesenheitsurteils

    Für die Erstattung notwendiger Auslagen des Verfolgten ist von dem Grundsatz auszugehen, dass bei unberechtigter Antragstellung nach § 29 IRG - die hier im Ergebnis stattgefunden hat - eine Kostenerstattung stattfindet, unabhängig davon, ob die unberechtigte Verfolgung von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland oder den Behörden des ersuchenden Staates zu vertreten ist ( BGHSt 32, 221; Senat NStZ-RR 2000, 29; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner a.a.O., § 40 IRG Randnr. 35 m.w.N.) Dies muß erst recht im vorliegenden Fall gelten, in dem ein nach bereits ergangener Zulässigkeitserklärung eintretender Umstand zur Unzulässigkeit der Auslieferung führt ( Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 33 IRG Randnr. 38 m.w.N.).
  • OLG Köln, 04.09.2009 - AuslA 113/09
    (SenE vom 17.08.1999 - Ausl.164/99-13 - = NStZ-RR 2000, 29).
  • OLG Köln, 07.10.2011 - 6 AuslA 79/05

    Aufhebung der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung nach

    Für die Erstattung notwendiger Auslagen des Verfolgten ist von dem Grundsatz auszugehen, dass bei unberechtigter Antragstellung nach § 29 IRG - die hier im Ergebnis stattgefunden hat - eine Kostenerstattung stattfindet, unabhängig davon, ob die unberechtigte Verfolgung von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland oder den Behörden des ersuchenden Staates zu vertreten ist ( BGHSt 32, 221; Senat NStZ-RR 2000, 29; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner a.a.O., § 40 IRG Randnr. 35 m.w.N.) Dies muss erst recht im vorliegenden Fall gelten, in dem ein nach bereits ergangener Zulässigkeitserklärung eintretender Umstand zur Unzulässigkeit der Auslieferung führt (Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 33 IRG Randnr. 38 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.08.1998 - 1 AK 27/98   

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https://dejure.org/1998,9616
OLG Karlsruhe, 04.08.1998 - 1 AK 27/98 (https://dejure.org/1998,9616)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.08.1998 - 1 AK 27/98 (https://dejure.org/1998,9616)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. August 1998 - 1 AK 27/98 (https://dejure.org/1998,9616)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 29 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 1 AK 42/03

    Auslieferungsrecht: Weiterlieferung eines von einem Mitgliedsstaat der EU

    Auch nach neuem Recht ist eine Weiterlieferung jedoch nur dann zulässig, wenn dieser keine Auslieferungshindernisse entgegenstehen (vgl. Senat NStZ-RR 2000, 29 f.; GA 1987, 30 f.; Die Justiz 1985, 298 f.), wie sich aus Artikel 21 und 28 Abs. 3 Satz 1 b und Satz 2 des Rahmenbeschlusses über den europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 13.06.2002 ergibt.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.06.1999 - 3 Ws 266/99 (StVollzG), 3 Ws 267/99 (StVollzG)   

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https://dejure.org/1999,17399
OLG Frankfurt, 10.06.1999 - 3 Ws 266/99 (StVollzG), 3 Ws 267/99 (StVollzG) (https://dejure.org/1999,17399)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.06.1999 - 3 Ws 266/99 (StVollzG), 3 Ws 267/99 (StVollzG) (https://dejure.org/1999,17399)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - 3 Ws 266/99 (StVollzG), 3 Ws 267/99 (StVollzG) (https://dejure.org/1999,17399)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 29
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Thüringen, 21.04.1999 - 3 KO 181/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylrecht

    Der Pfarrer der Schule, der ihm daraufhin seine Hilfe angeboten habe, habe ihn, 3 KO 181/98 3 seine Frau und den jüngsten Sohn (die Kläger in den abgetrennten Verfahren 3 KO 266/99 und 3 KO 267/99) sowie seine Tochter O (die Klägerin im Verfahren 3 KO 262/98) im Pfarrhaus versteckt.

    Deren Verfahren werden unter den Aktenzeichen 3 KO 266/99 und 3 KO 267/99 fortgeführt.

  • OLG Nürnberg, 12.03.2007 - 2 Ws 52/07

    Rechtmäßigkeit der Aufnahme von Lichtbildern eines Strafgefangenen oder

    Die Aufnahme von Lichtbildern (bzw. die Anordnung hierzu) im Strafvollzug als erkennungsdienstliche Maßnahme (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG) ist grundsätzlich zulässig, wenn Fluchtgefahr besteht, wobei diese durch eine lange Vollzugsdauer - im konkreten Fall hat der Beschwerdeführer bereits 8 Jahre und 6 Monate verbüßt und befindet sich seit 20.6.2003 in der Sicherungsverwahrung - und ein nach der Tatschwere zu bemessendes besonderes Sicherungsbedürfnis indiziert sein kann, ohne dass sonstige Anzeichen erkennbar geworden sind (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 29).

    Zweck der Ermächtigung in § 86 Abs. 1 StVollzG ist allerdings die Sicherung des Vollzuges und nicht die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung der Anstalt (vgl. § 81 Abs. 2 StVollzG; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 29 m.w.N.).

  • KG, 18.12.2015 - 2 Ws 259/15

    Anhörungsrüge nach dem StVollzG; Lichtbilder von Gefangenen

    Es besteht insoweit kein besonderes einzelfallbezogenes Prüfungs- und Begründungserfordernis (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 29; Verrel in LNNV, StVollzG 6. Aufl., Abschn. M Rdn. 61; Ullenbruch in SBJL, StVollzG 6. Aufl., § 86 Rdn. 2; Arloth, StVollzG 3. Aufl., § 86 Rdn. 1 und § 86a Rdn. 2 zu den gesetzgeberischen Motiven).
  • OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 2 Ws 629/08

    Strafvollzug in Bayern: Zulässige Fertigung und Speicherung von Lichtbildern der

    Die hier hinsichtlich Art. 93 BayStVollzG im Zusammenhang mit der veranlassten Neuaufnahme von Lichtbildern nach Nr. 23 Abs. 3 VGO zu behandelnden Rechtsfragen sind bereits im Rahmen der inhaltsgleichen Vorschriften der §§ 86, 86 a StVollzG obergerichtlich geklärt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 29).
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