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   BGH, 07.07.1999 - 1 StR 303/99   

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https://dejure.org/1999,5883
BGH, 07.07.1999 - 1 StR 303/99 (https://dejure.org/1999,5883)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1999 - 1 StR 303/99 (https://dejure.org/1999,5883)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 1 StR 303/99 (https://dejure.org/1999,5883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 293
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 1 StR 303/99
    Damit ist das Sitzungsprotokoll offenkundig in sich widersprüchlich, mit der Folge, daß die besondere Beweiskraft nach § 274 StPO entfällt (BGHSt 17, 220, 222; zuletzt Beschl. des Senats vom 22. Juni 1999 - 1 StR 193/99) und dem Revisionsgericht der Freibeweis eröffnet ist.
  • BGH, 19.04.1977 - 5 StR 191/77

    Verfahrensfehler bei Ausschluss der Öffentlichkeit - Anforderungen an den

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 1 StR 303/99
    Der Fall liegt also anders als bei BGH, Beschl. vom 19. April 1977 - 5 StR 191/77 -, zitiert bei KK-Engelhardt, 4. Aufl., § 274 StPO, Rdn. 10, wo sich eine derartige Lücke gerade nicht aus dem Protokoll selbst ergeben hatte.
  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 193/99

    Einführung in die Hauptverhandlung; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls;

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 1 StR 303/99
    Damit ist das Sitzungsprotokoll offenkundig in sich widersprüchlich, mit der Folge, daß die besondere Beweiskraft nach § 274 StPO entfällt (BGHSt 17, 220, 222; zuletzt Beschl. des Senats vom 22. Juni 1999 - 1 StR 193/99) und dem Revisionsgericht der Freibeweis eröffnet ist.
  • BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05

    Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen

    Die - noch nicht ergänzte - Sitzungsniederschrift ist eindeutig, sie leidet - für sich betrachtet - nicht an offensichtlichen Mängeln, ist weder unklar, erkennbar lückenhaft oder widersprüchlich (zum Wegfall der Beweiskraft bei entsprechenden Mängeln vgl. RGSt 63, 408 [410]; BGHSt 16, 306 [308]; 17, 220 [221]; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12, 16, 24, 25, 27; BGH NJW 1976, 977; NStZ 2000, 49; NStZ-RR 2000, 293; StV 1999, 639; 2004, 297; JR 1961, 508; Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 23 ff.).
  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    Die - noch nicht ergänzte - Sitzungsniederschrift ist eindeutig, sie leidet - für sich betrachtet - nicht an offensichtlichen Mängeln, ist weder unklar, erkennbar lückenhaft oder widersprüchlich (zum Wegfall der Beweiskraft bei entsprechenden Mängeln vgl. RGSt 63, 408, 410; BGHSt 16, 306, 308; 17, 220, 221; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 12, 16, 24, 25, 27; BGH NJW 1976, 977; NStZ 2000, 49; bei Kusch NStZ-RR 2000, 293; StV 1999, 639; 2004, 297; JR 1961, 508; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 274 Rdn. 23 ff.).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verjährungsfrist,

    a) Soweit in den schriftlichen Urteilsgründen (UA 40) ein Umstand (Verurteilung des Zeugen M. am 15. Mai 2017 durch das Landgericht Halle wegen Betäubungsmittelhandels zu einer Bewährungsstrafe) mitgeteilt wird, der erst nach dem verfahrensgegenständlichen Urteil eingetreten ist und deshalb weder Gegenstand der Hauptverhandlung noch der dem Urteil zugrunde liegenden Beratung gewesen sein kann, ist der Revisionsbegründung nicht zu entnehmen, dass der darin liegende Rechtsfehler als Verstoß gegen § 261 StPO gerügt werden soll (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2016 - 2 StR 433/15, NStZ 2017, 375; vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; Urteile vom 20. Oktober 1999 - 5 StR 496/99, NStZ-RR 2000, 293 (Ls); vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 444/83, Rn. 2; RG, Urteil vom 24. September 1937 - 1 D 812/36, RGSt 71, 326, 327 f.; KG, Beschluss vom 14. September 2017 - 3 Ws 282/17 - 122 Ss 144/17, SVR 2017, 438).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe

    In gleicher Weise wurde für widersprüchlich gehalten, daß nach Ausschluß der Öffentlichkeit deren Wiederherstellung nicht protokolliert, für die später erfolgte Vernehmung einer Zeugin aber die Öffentlichkeit erneut ausgeschlossen wurde (BGH NStZ-RR 2000, 293).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 167/01

    Besondere Schwere der Schuld (Revisonsrichterlicher Kontrollumfang;

    Eine bloße detaillierte Wiedergabe sämtlicher Aussageinhalte - hier unter anderem von zehn Vernehmungen des Mitangeklagten C. - ist regelmäßig nicht veranlaßt; sie kann die dem Tatrichter obliegende Darstellung der wesentlichen Entscheidungsgründe nicht ersetzen (vgl. BGH NStZ 1985, 184; 1997, 377; 1998, 51; NStZ-RR 2000, 293; vgl. auch Meyer-Goßner NStZ 1988, 532) und den Bestand des Urteils gefährden.
  • BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11

    Abfassung der Urteilsgründe und sachfremde Gründe in der Strafzumessung; keine

    Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Soweit zwei Beschwerdeführer die "inflationäre Verwendung" des Begriffs "Kumpane" rügen, ist es zwar zutreffend, dass die Begründung eines Urteils - schriftlich wie mündlich - sachlich sein soll (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 1999 - 3 StR 289/99, NStZ-RR 2000, 293).
  • OLG Celle, 09.03.2017 - 2 Ss 23/17

    Darstellung früherer Aussageinhalte bei Abstellen auf Konstanz dieser Aussagen

    Die Notwendigkeit und der Umfang der Wiedergabe von Zeugenaussagen und die Auseinandersetzung mit ihnen bestimmt sich stets nach den Umständen des Einzelfalls (vgl BGH NStZ-RR 2000, 293; 2009, 183).
  • OLG Celle, 16.09.2019 - 3 Ss 50/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung - Lückenhaftigkeit und Unzulänglichkeit

    Zwar ist eine umfängliche Wiedergabe der Zeugenaussagen und sonstigen Beweisergebnisse nicht erforderlich; eine solche kann sogar den Bestand des Urteils gefährden, wenn die Besorgnis besteht, das Tatgericht sei davon ausgegangen, eine breite Darstellung der erhobenen Beweise könne die gebotene eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (BGH NStZ-RR 2000, 293; 1998, 277; NStZ 1998, 475).
  • OLG Schleswig, 23.06.2009 - 1 Ss 92/09

    Anforderungen an die Beweiswürdigung und deren Darstellung im Strafurteil

    Nicht erforderlich, überflüssig und in aller Regel schädlich ist es, die Inhalte der Beweisaufnahme in Form einer "Beweisdokumentation" wiederzugeben (Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 267 , Rn. 12, unter Hinweis auf u.a. BGH NStZ 1985, 184 ; NStZ-RR 2000, 293).
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