Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.05.2000

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00 OWiG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1649
OLG Frankfurt, 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00 OWiG (https://dejure.org/2000,1649)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.07.2000 - 2 Ws (B) 316/00 OWiG (https://dejure.org/2000,1649)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 2 Ws (B) 316/00 OWiG (https://dejure.org/2000,1649)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 79 Abs 6 OWiG, § 25 Abs 1 StVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft; Rechtsfolgenausspruch; Rotlichtverstoß; Fahrverbot; Abstrakte Gefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 312
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

    Selbst die erforderliche Aufnahme eines Kredits zur Bestreitung der anfallenden Kosten kann für sich genommen kein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen (OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2000, 312, 313).
  • AG Gelnhausen, 30.10.2013 - 44 OWi 2255 Js 14481/13

    Absehen vom Fahrverbot wegen Augenblicksversagen oder besonderer Härte (hier

    Berufliche Nachteile auch schwerwiegenderer Art sind mit einem Fahrverbot nicht nur in Ausnahmefällen, sondern sehr häufig verbunden (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

    Nach der (Neu-)Regelung in § 25 Abs. 2 a StVG, wonach ein verhängtes Fahrverbot maximal vier Monate seit Eintritt der Rechtskraft aufgeschoben werden kann, ist bei der Frage, ob und inwieweit wirtschaftliche Nachteile für die Beurteilung der Angemessenheit und Vertretbarkeit eines Fahrverbots überhaupt von Bedeutung sind, ein noch strengerer Maßstab als in der Vergangenheit anzulegen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von zwei Monaten bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83; Beschluss vom 04.12.2001, NStZ-RR 2002, 88, 89; Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

  • AG Gelnhausen, 05.09.2012 - 44 OWi

    Erforderlichkeit eines anthropologischen Sachverständigengutachtens bei

    Berufliche Nachteile auch schwerwiegenderer Art sind mit einem Fahrverbot nicht nur in Ausnahmefällen, sondern sehr häufig verbunden (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

    Nach der (Neu-)Regelung in § 25 Abs. 2 a StVG, wonach ein verhängtes Fahrverbot maximal vier Monate seit Eintritt der Rechtskraft aufgeschoben werden kann, ist bei der Frage, ob und inwieweit wirtschaftliche Nachteile für die Beurteilung der Angemessenheit und Vertretbarkeit eines Fahrverbots überhaupt von Bedeutung sind, ein noch strengerer Maßstab als in der Vergangenheit anzulegen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

    Im Hinblick auf die verhältnismäßig kurze Dauer des Fahrverbots von zwei Monat bewegen sich eventuelle finanzielle Belastungen ohnehin in einem überschaubaren und grundsätzlich zumutbaren Rahmen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.10.2001, DAR 2002, 83; Beschluss vom 04.12.2001, NStZ-RR 2002, 88, 89; Beschluss vom 12.07.2000, NStZ-RR 2000, 312, 313).

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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2000 - 1 StR 146/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3468
BGH, 02.05.2000 - 1 StR 146/00 (https://dejure.org/2000,3468)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2000 - 1 StR 146/00 (https://dejure.org/2000,3468)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2000 - 1 StR 146/00 (https://dejure.org/2000,3468)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 27 StGB; § 52 StGB
    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abgrenzung Täterschaft und Beihilfe

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 312
  • StV 2000, 620
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (st. Rspr. vgl.: BGHSt 29, 18, 20; BGH NStZ 1984, 180; StV 2000, 620; 2002, 468; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Identifizierung 6; Vermutung 4 und 1; Überzeugungsbildung 26; im einzelnen vgl. Nack StV 2002, 510 ff.; 558 ff.; Schäfer StV 1995, 147 ff. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 111/15

    Trunkenheit im Verkehr (Fahrunsicherheit aufgrund von Alkoholkonsum: Indizwirkung

    Trifft, wie hier, täterschaftlicher Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tateinheitlich zusammen, entfällt die Strafmilderung wegen Beihilfe (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 1 StR 146/00, NStZ-RR 2000, 312).
  • LG Bonn, 03.07.2009 - 23 KLs 14/09
    Aus der Bestellung der Betäubungsmittel für den Angeklagten P folgt noch keine täterschaftliche Beteiligung, zumal es an der für diese erforderliche Eigennützigkeit (vgl. BGH, Beschl. v. 2.5.2000 - 1 StR 146/00, NStZ-RR 2000, 312) seines Tuns fehlt.
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