Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 25.02.1999

Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1540
BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99 (https://dejure.org/1999,1540)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1999 - 3 StR 110/99 (https://dejure.org/1999,1540)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99 (https://dejure.org/1999,1540)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1540) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

  • Wolters Kluwer

    Ähnlichkeiten in der Tatbegehung; Anthropometrische Untersuchung des Angeklagten; Körpermaß-Merkmalmuster; Einbeziehung eines Gutachtens in die Beweiswürdigung

  • Judicialis

    StPO § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Anwendung des Zweifelssatzes bei Indizien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 45 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99
    Sie hat ferner nicht die erforderliche Gesamtbewertung aller be- und entlastenden Beweisanzeichen mit dem ihnen jeweils zukommenden Beweiswert vorgenommen und dabei offensichtlich nicht bedacht, daß diese Indizien, auch wenn sie -einzeln für sich betrachtet - nicht zum Nachweis der Täterschaft ausreichen, doch in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (st. Rspr. vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 170/96

    Psychose - Eifersuchtswahn - Schizophrenie - Persönlichkeitsstörung - Anordnung

    Auszug aus BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99
    Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich dabei nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (BGHR StPO § 261 Sachverständiger 6).
  • BGH, 25.11.1998 - 3 StR 334/98

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Zweifelssatz

    Auszug aus BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99
    Dabei hat der Tatrichter zu beachten, daß der Zweifelssatz nicht auf das einzelne Indiz, sondern erst bei der abschließenden Gewinnung der Überzeugung aufgrund der gesamten Beweissituation anzuwenden ist (BGH NStZ 1999, 205, 206).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - DL 16 S 3361/08

    Schwerwiegendes Dienstvergehen eines Polizeibeamten - Entfernung aus dem Dienst

    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (vgl. BGH, Urteil vom 30.03.2004 - 1 StR 354/03 -, NStZ-RR 2004, 238, 239; Urteil vom 12.09.2001 - 2 StR 172/01 -, NStZ 2002, 48; Urteil vom 17.01.2001 - 2 StR 437/00 -, NStZ 2001, 491; Urteil vom 26.05.1999 - 3 StR 110/99 -, juris RdNr. 5).
  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

    Es ist deshalb zu besorgen, dass die Kammer nicht hinreichend bedacht hat, dass diese wichtigen Indizien, auch wenn sie sie - einzeln für sich betrachtet - nicht zum Nachweis der Täterschaft für ausreichend zu erachten vermochte, doch mit ihrem verbleibenden erheblichen Beweiswert in der Gesamtheit aller belastenden Indizien dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln könnten (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 20 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.2009 - 1 StR 491/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf der Mitwirkung an einem

    Diese Vorgehensweise legt die Annahme nahe, dass das Landgericht den Zweifelsgrundsatz rechtsfehlerhaft schon auf einzelne Indiztatsachen angewandt und so den Blick dafür verloren hat, dass auch Indizien, die einzeln nebeneinander stehen, aber jeweils für sich einen Hinweis auf die Täterschaft des Angeklagten enthalten, in ihrer Gesamtheit die Überzeugung des Tatrichters von dessen Schuld begründen können (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 45).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich alleine zum Nachweis der Täterschaft der Angeklagten ausreichen würde, besteht aber die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit sowie mit den nachfolgenden Geschehnissen dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 45).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Ein solches standardisiertes Verfahren ist aber ein anthropologisches Vergleichsgutachten, bei dem anhand von Lichtbildern der Raumüberwachungskamera eine bestimmbare Zahl deskriptiver morphologischer Merkmale (z.B. Nasenfurche, Nasenkrümmung etc.) oder von Körpermaßen des Täters herausgearbeitet und mit den entsprechenden Merkmalen des Tatverdächtigen verglichen werden (vgl. BGH NStZ 1991, 596; BGH, Urt. vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99), nicht.

    Dem Urteil ist nicht zu entnehmen, auf welches biostatistische Vergleichsmaterial sich die Wahrscheinlichkeitsberechnung stützt (vgl. zu dem Problem der Merkmalshäufigkeit und zur Berechnung Knußmann, NStZ 1991, 175, 176; zum gleichgelagerten Problem bei der DNA-Analyse BGHSt 38, 320; BGHR StPO § 261 Identifizierung 11), d.h. ob dieses Vergleichsmaterial im Hinblick auf die Bevölkerungsabgrenzung, die Größe des Probandenkreises und das wegen der Akzeleration der Bevölkerung bedeutsame Alter der Untersuchung repräsentativ ist, also das Vorkommen des einzelnen Merkmals in der männlichen Bevölkerung zur Tatzeit zutreffend widerspiegelt, oder ob es sich nur um mehr oder weniger genaue, den Beweiswert der Wahrscheinlichkeitsaussage relativierende Anhaltswerte handelt (vgl. BGH, Urt. vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99; Standards für die anthropologische ldentifikation lebender Personen auf Grund von Bilddokumenten NStZ 1999, 230, Knußmann aa0 177).

  • BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08

    Unbegründete Befangenheitsanträge gegen vorbefasste Mitglieder des 1. Strafsenats

    Es ist deshalb zu besorgen, dass die Kammer nicht hinreichend bedacht hat, dass diese wichtigen Indizien, auch wenn sie sie - einzeln für sich betrachtet - nicht zum Nachweis der Täterschaft für ausreichend zu erachten vermochte, doch mit ihrem verbleibenden erheblichen Beweiswert in der Gesamtheit aller belastenden Indizien dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln könnten (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 20 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, daß sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH NStZ-RR 2000, 45).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).
  • BGH, 02.11.2023 - 3 StR 249/23

    Freispruch eines Angeklagten vom Vorwurf u.a. des schweren sexuellen Missbrauchs

    bb) Zudem ist eine erforderliche Gesamtbewertung aller Beweisanzeichen mit dem ihnen jeweils zukommenden Beweiswert vorzunehmen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; vom 11. Oktober 2016 - 5 StR 181/16, NStZ 2017, 600, 601; vom 15. Dezember 2021 - 3 StR 441/20, StV 2022, 486 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich

    Aus den Urteilsgründen muss sich auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 1983, 133; 2002, 48; BGH NStZ-RR 2000, 45; 2004, 238).

    Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Indizien anzuwenden; er kann erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen kommen (vgl. BGHSt 49, 112, 122 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; BGH NStZ 2001, 609; NStZ-RR 2004, 238, 239; Urt. vom 9. Mai 2006 - 1 StR 37/06).

  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 454/09

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Steuerhinterziehung (maßgebliche

  • OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Darstellung eines

  • BGH, 09.05.2006 - 1 StR 37/06

    Aufklärungsrüge (Abgrenzung von der Rüge der mangelnden Verwertung eines in die

  • BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Umfang der

  • BVerfG, 14.11.2017 - 2 BvR 1096/17

    Durchsuchung einer Wohnung (Wohnungsgrundrecht; Ermittlungsverfahren wegen

  • BGH, 14.01.2009 - 2 StR 516/08

    BGH hebt Freisprüche in BSE-Tierfettverfahren auf

  • BGH, 18.03.2009 - 1 StR 549/08

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (mangelnde Gesamtwürdigung und

  • BGH, 11.10.2016 - 5 StR 181/16

    Strafverfahren wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion: Erfordernis der

  • BGH, 29.08.2007 - 2 StR 284/07

    Freispruch vom Vorwurf des Mordes und der versuchten Strafvereitelung aufgehoben

  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 200/01

    Indizien tragen nicht bei Mord-Verurteilung

  • BGH, 07.11.2012 - 5 StR 322/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen an die für die

  • BGH, 15.09.2016 - 4 StR 351/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller

  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

  • BGH, 18.08.2015 - 5 StR 78/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (Umfang der

  • BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20

    Vorläufige Dienstenthebung einer Soldatin und vorläufiges Uniformtrageverbot;

  • BGH, 15.01.2004 - 3 StR 352/03

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Indizienbeweis; Zweifelssatz; Aussage gegen

  • BGH, 23.05.2001 - 3 StR 17/01

    Unzureichende Beweiswürdigung; Schwere Brandstiftung

  • BGH, 16.03.2005 - 2 StR 487/04

    Zweifelssatz (Beweisregel; Entscheidungsregel); Beweiswürdigung;

  • LG Aachen, 28.08.2018 - 65 KLs 9/18
  • OLG Zweibrücken, 04.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 17/18

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Erfordernis einer Gesamtwürdigung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.02.1999 - 3 Ws 128/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15794
OLG Frankfurt, 25.02.1999 - 3 Ws 128/99 (https://dejure.org/1999,15794)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.02.1999 - 3 Ws 128/99 (https://dejure.org/1999,15794)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 3 Ws 128/99 (https://dejure.org/1999,15794)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,15794) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 16.09.2005 - 2 Ws 336/05

    Unzulässige Einziehung eines Grundstücks als Tatmittel

    Es muß sich um "Werkzeuge" handeln, die die Tat gefördert haben und fördern sollten (vgl. BGHSt 10, 28; OLG Düsseldorf, NJW 92, 3050 und NJW 93, 1485; OLG Frankfurt NStZ-RR 00, 45; Schönke/Schröder-Eser, a.a.O., § 74 Rn 9a f; Tröndle/Fischer, a.a.O. § 74 Rn 6).
  • OLG Jena, 27.07.2004 - 1 Ws 234/04

    Anordnung einer Durchsuchung wegen Verdachts der Bestechung; Durchsuchung von

    Demgegenüber hat gemäß § 111b Abs. 3 Satz 1 StPO die Aufrechterhaltung einer (bestehenden) Sicherungsmaßnahme über sechs Monate hinaus grundsätzlich dringende Gründe, also ein hohes Maß der Wahrscheinlichkeit für die endgültige Anordnung des Verfalls von Wertersatz zur Voraussetzung (OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 45 ; KK-Nack, a.a.O., § 111 b Rn. 8); allerdings gewährt § 111b Abs. 3 Satz 2 StPO ein dreimonatiges Moratorium in Fällen, in denen die sechsmonatige Frist des § 111b Abs. 3 Satz 1 StPO wegen der besonderen Schwierigkeit oder des besonderen Umfangs der Ermittlungen oder wegen eines anderen wichtigen Grundes nicht ausgereicht hat, um dringende Gründe im Sinne des § 111b Abs. 3 Satz 1 StPO darzutun.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht