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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.09.1999 - 5 Ss (OWi) 145/98 - (OWi) 117/98 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7308
OLG Düsseldorf, 02.09.1999 - 5 Ss (OWi) 145/98 - (OWi) 117/98 I (https://dejure.org/1999,7308)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.1999 - 5 Ss (OWi) 145/98 - (OWi) 117/98 I (https://dejure.org/1999,7308)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 1999 - 5 Ss (OWi) 145/98 - (OWi) 117/98 I (https://dejure.org/1999,7308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen entgegen Schwarzarbeitsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 54
  • BauR 2000, 747
  • ZfBR 2000, 41
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1998 - 13 A 2441/97

    Lebensmittelrecht: Begriff der Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1999 - 5 Ss OWi 145/98
    Bei Werkleistungen ist in erster Linie auf den Umfang des erstellten Werkes oder dessen Wert abzustellen (vgl. dazu OLG Düsseldorf - 3. Senat für Bußgeldsachen - GewArch 1998, 478 m. w. N; ferner Erbs/Kohlhaas/ Ambs, Strafrechtliche Nebengesetze, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit , § 1 Rdnrn. 30 und 31).
  • OVG Niedersachsen, 16.07.1998 - 8 L 2611/98

    Eintragungspflicht für Trockenbauarbeiten; Handwerk; Trockenbauarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1999 - 5 Ss OWi 145/98
    Sie sind vielmehr als wesentliche Teiltätigkeiten dem Kernbereich des Stukkateurhandwerks zuzurechnen, das u. a. die Zubereitung und Montage von leichten Fertigteilen im Innen- und Außenbereich umfaßt (vgl. NdS OVG GewArch 1998, 381).
  • OLG Hamm, 08.03.2013 - 11 U 71/11

    Amtshaftung wegen der Erwirkung und des Vollzuges eines Durchsuchungsbeschlusses

    Bei Werkleistungen ist in erster Linie auf den Umfang des erstellten Werkes oder dessen Wert abzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2.9. 1999 - 5 Ss (OWi) 145/98 (OWi) 117/98 I, Tz. 17 + 18 zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 22.11.2002 - 222 Ss 64/02

    Ordnungswidrigkeit bei einem Verstoß gegen die Vorschriften der Beauftragung mit

    Insbesondere bleibt offen, welche Ausbildung bzw. fachliche Qualifikationen die fachgerechte Ausführung der Arbeiten erforderte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.1999, NStZ-RR 2000, S. 54f.).
  • OLG Celle, 26.07.2001 - 322 Ss 133/01

    Abgrenzung; Auftraggeber; Bauunternehmen; Bauunternehmer; Bundesrepublik

    Eine Ordnungswidrigkeit nach § 2 Abs. 1 SchwArbG kann nur vorsätzlich begangen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 1997 - 2 Ss (OWi) 289/96 - OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 54).
  • OLG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ss OW 887/05
    Durch die Beschränkung auf den Umfang der Leistungen soll nach der Absicht des Gesetzgebers sichergestellt werden, dass untergeordnete und/oder kleinere Leistungen nicht erfasst werden (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 54, 55, mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 01.02.2000 - 4 Ss OWi 1352/99

    Schwarzarbeit, Aufhebung, Eintragung in der Handwerksrolle, Anbieten von

    Allerdings wird zu beachten sein, dass das Fehlen der Eintragung in der Handwerksrolle Tatbestandsmerkmal ist und ein Irrtum hierüber einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum darstellt (vergl. hierzu auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000/54).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.05.1998 - Ws 307/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6371
OLG Nürnberg, 07.05.1998 - Ws 307/98 (https://dejure.org/1998,6371)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.05.1998 - Ws 307/98 (https://dejure.org/1998,6371)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - Ws 307/98 (https://dejure.org/1998,6371)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzteneigenschaft als Voraussetzung für ein Klageerzwingungsverfahren; Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzteneigenschaft; Schutzbereich des Tatbestandes der Strafvereitelung; Begründung einer Verletzteneigenschaft durch ausschließlich gemeinschaftsbezogene ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 700 Js 74922/96
  • OLG Nürnberg, 07.05.1998 - Ws 307/98

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 54 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 06.04.1999 - 2 Ws 152/99

    Antrag auf Ausschluss eines Verteidigers von einem Verfahren aufgrund des

    Die Entscheidung über die Ausschließung kann deshalb ungeachtet der Bestimmung des § 138 d Abs. 1 StPO ohne mündliche Verhandlung getroffen werden ( vgl. SenE v. 19.6.1998 - 2 Ws 307/98 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 138 c Rn. 1 m.w.N.).

    Erforderlich ist eine in sich geschlossene, auch die Beweismittel angebende Darstellung der Tatsachen, aus denen sich ein die Ausschließung nach § 138 a StPO rechtfertigendes Verhalten des Verteidigers ergibt; dabei darf auf andere Schriftstücke nicht lediglich Bezug genommen werden (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 50 = wistra 1999, 117; SenE v. 19.6.1998 - 2 Ws 307/98 - Kleinknecht/Meyer-Goßner , § 138 c StPO Rn. 9 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 5 Ws 16/02

    Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft des Antragstellers bei behaupteter

    Deswegen sind Opfer der Vortaten als nur mittelbar Betroffene nicht als Verletzte im Sinne von § 172 Abs. 1 StPO anzusehen (so auch OLG Düsseldorf VRS 83, 430; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 279; OLG Nürnberg NStZ-RR 2000, 54; OLG Dresden Beschluss vom 30.9.1996 - 1 Ws 186/96 -, zitiert nach "juris").
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.07.1999 - 1 Ss (OWi) 60 B/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11322
OLG Brandenburg, 29.07.1999 - 1 Ss (OWi) 60 B/99 (https://dejure.org/1999,11322)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.07.1999 - 1 Ss (OWi) 60 B/99 (https://dejure.org/1999,11322)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juli 1999 - 1 Ss (OWi) 60 B/99 (https://dejure.org/1999,11322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften; Hinweispflichten des Gerichts in einem Bußgeldverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Fehlende Angabe der Schuldform im Bußgeldbescheid; erforderlicher Hinweis des Gerichts auf Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts bei Verurteilung wegen Vorsatzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 54 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 09.09.2005 - 3 Ss OWi 191/05

    OWi-Verfahren - Rechtlicher Hinweis

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95, 96; BGH, StV 1994, 232; OLG Hamm, NJW 1980, 1587, BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 179; OLG Brandenburg DAR 2000, 40; OLG Stuttgart DAR 1989, 392; SK-Schlüchter StPO (Mai 1995) § 265 Rn 35 u 52; Pfeiffer StPO 2. Aufl § 265 Rn 8 a.E.) oder ob es ausreicht, wenn der Betroffene oder der Verteidiger durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung unterrichtet wird, was auch im Wege des Freibeweises ermittelbar sein soll (so bei Veränderung der Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5; OLG Frankfurt StV 1985, 224; weitergehend Göhler OWiG 13, Aufl § 71 Rn. 50 a.E; OLG Düsseldorf NZV 1994, 204 unter unzutreffender Bezugnahme auf OLG Frankfurt StV 1985, aaO).
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 3 Ss OWi 191/05

    Fahrverbot; Verhängung; rechtlicher Hinweis; Begründung der

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob der Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 und 2 StPO zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung gehört, deren Beachtung nach § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (BGHSt 23, 95, 96; BGH, StV 1994, 232; OLG Hamm, NJW 1980, 1587, BGH bei Dallinger MDR 1970, 198; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 179; OLG Brandenburg DAR 2000, 40; OLG Stuttgart DAR 1989, 392; SKSchlüchter StPO (Mai 1995) § 265 Rn 35 u 52; Pfeiffer StPO 2. Aufl § 265 Rn 8 a.E.) oder ob es ausreicht, wenn der Betroffene oder der Verteidiger durch den Gang der Hauptverhandlung über die Veränderung unterrichtet wird, was auch im Wege des Freibeweises ermittelbar sein soll (so bei Veränderung der Sachlage nach § 265 Abs. 4 StPO BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 5; OLG Frankfurt StV 1985, 224; weitergehend Göhler OWiG 13, Aufl § 71 Rn. 50 a.E; OLG Düsseldorf NZV 1994, 204 unter unzutreffender Bezugnahme auf OLG Frankfurt StV 1985, aa0).
  • OLG Braunschweig, 05.03.2002 - 2 Ss (BZ) 6/02

    Bußgeldverfahren: Beweiskraft des Protokolls bezüglich Verletzung der

    Denn bei diesem Hinweis handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit i.S.d. § 273 StPO, deren Einhaltung gemäß § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (OLG Brandenburg DAR 2000, 40, 41; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG, 2. Aufl., § 71 Rdnr.104 a.E.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 273 Rdnr.7).
  • OLG Braunschweig, 05.03.2002 - 2 Ss BZ 6/02

    Beurkundung; Hauptverhandlung; Wesentliche Förmlichkeit; Bußgeldbescheid;

    Denn bei diesem Hinweis handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit i. S. d. § 273 StPO, deren Einhaltung gemäß § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden kann (OLG Brandenburg DAR 2000, 40, 41 [OLG Brandenburg 29.07.1999 - 1 Ss OWi 60B/99] ; Senge in Karlsruher Kommentar, OWiG, 2. Aufl. , § 71 Rdnr. 104 a. E. ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O. , § 273 Rdnr. 7).
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