Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1998 - 5 StR 572/98   

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BGH, 11.11.1998 - 5 StR 572/98 (https://dejure.org/1998,4290)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1998 - 5 StR 572/98 (https://dejure.org/1998,4290)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1998 - 5 StR 572/98 (https://dejure.org/1998,4290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anordung des Vorwegvollzugs der Hälfte der Freiheitsstrafe vor Vollzug der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 67 Abs. 3; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 7
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91

    Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 572/98
    Die Anordung des Vorwegvollzugs der Hälfte der Freiheitsstrafe vor Vollzug der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist rechtsfehlerfrei (vgl. zur Anrechnung der Untersuchungshaft auf den vorwegzuvollziehenden Teil der Freiheitsstrafe: BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 8); allerdings muß der im Blick auf § 67 Abs. 3 StGB getroffene Zusatz "mindestens" entfallen (vgl. Hanack in LK 11. Aufl. § 67 Rdn. 45 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.1997 - 5 StR 603/97

    Zulässigkeit der Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs einer Maßregel

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 572/98
    Ferner hat der Tatrichter auf die vom Sachverständigen angegebene voraussichtliche Dauer einer erfolgversprechenden Therapie Bedacht genommen (vgl. zu alledem BGH, Beschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 603/97 - unter Hinweis auf Tröndle, StGB 48. Aufl. § 67 Rdn. 3a m.w.N.).
  • BGH, 19.01.1998 - 5 StR 728/97

    Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs im Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 11.11.1998 - 5 StR 572/98
    5 StR 572/98 (alt: 5 StR 728/97).
  • BGH, 04.06.2003 - 5 StR 217/03

    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe (Maßregel; Zweidrittelzeitpunkt;

    Dies auch vor dem Hintergrund, daß die Zeit des Vollzugs der Maßregel auf die Strafe angerechnet wird (§ 67 Abs. 4 Satz 1 StGB) und es deshalb ausreichen würde, so viel Freiheitsstrafe vorweg zu vollziehen, daß ihre Dauer mit der - vom Sachverständigen einzuschätzenden - voraussichtlichen Dauer des Maßregelvollzugs zwei Drittel der Strafe ausmachen (vgl. BGH, Beschl. vom 22. September 1992 - 1 StR 632/92 - Senatsbeschluß in BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 15 m. w. N.).".
  • BGH, 30.05.2000 - 4 StR 54/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung des Vorwegvollzuges

    Auch die Notwendigkeit des Abweichens von der Vollzugsreihenfolge (§ 67 Abs. 2 StGB) ist unter den gegebenen Umständen ausreichend begründet (vgl. hierzu BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3, 8, 15).
  • BGH, 29.08.2000 - 5 StR 364/00

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Bezüglich der Höhe einbezogener Freiheitsstrafe

    Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, im Rahmen der Entscheidung gemäß § 67 Abs. 2 StGB, bei der er das Schlechterstellungsverbot aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten hat, auch dem Angeklagten günstigere Vollstreckungsregelungen zu erwägen (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 5, 7, 8, 15).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 01.10.1999 - 5/29 Qs 19/99, 5-29 Qs 19/99   

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LG Frankfurt/Main, 01.10.1999 - 5/29 Qs 19/99, 5-29 Qs 19/99 (https://dejure.org/1999,11572)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01.10.1999 - 5/29 Qs 19/99, 5-29 Qs 19/99 (https://dejure.org/1999,11572)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 5/29 Qs 19/99, 5-29 Qs 19/99 (https://dejure.org/1999,11572)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 7
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1979 - 5 StR 805/78
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.10.1999 - 29 Qs 19/99
    Während insbesondere die obergerichtliche Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 27.2.1979 - 5 StR 805/78; OLG Frankfurt a. M., NStZ 1994, 187), zum Teil aber auch die Instanzgerichte (LG Passau, Beschl. v. 8.10.1997 - 1 Qs 174197), jedenfalls im Verkehr mit kaufmännisch gewandten Personen unter Hinweis auf den bei genauerem Durchlesen ohne weiteres erkennbaren Angebotscharakter und die regelmäßig auf der Rückseite der Schreiben abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Versuch einer Täuschungshandlung verneinen, wird die zitierte Rechtsprechung im.

    Eben hierauf stellt auch der BGH in dem vorstehend zitierten Beschluss vom 27.2.1979 (5 StR 805/78) ab, wonach das Merkmal der Täuschung nicht ohne weiteres dadurch erfüllt wird, dass die Empfänger der Schreiben das Angebot missverstehen können und der Täter sich diesen Umstand planmäßig zunutze gemacht hat.

  • LG Bochum, 23.03.1999 - 10 KLs 35 Js 354/98
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.10.1999 - 29 Qs 19/99
    Dementsprechend hat das LG Bochum (10 KLs 35 Js 354/98) in seinem Urteil vom 23.3.1999, rechtskräftig seit diesem Tage, in einem Fall, in dem von anderen Beschuldigten exakt die in dem vorliegenden Fall verwendeten Formulare gebraucht worden sind, eine Täuschungshandlung angenommen und hierbei folgende Gesichtspunkte herausgestellt:.
  • OLG Frankfurt, 17.08.1994 - 2 Ws 129/94
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 01.10.1999 - 29 Qs 19/99
    Schrifttum (eingehend Mahnkopf/Sonnberg, NStZ 1997, 187f.; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 263 Rdnr. 7) unter Hinweis auf die tendenziell verbraucherfreundliche jüngere Rechtsprechung in Zivilsachen (Nachw. hierzu Finanztest Nr. 1011999, S. 51-53) und auf das gerade in jüngerer Zeit zu verzeichnende massenhafte Anschwellen derart dubioser Angebote als ungenügend empfunden und eine nochmalige Überprüfung angeregt.
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Doch hat er dabei auf die Umstände des Einzelfalls ("nicht ohne weiteres") abgestellt, und zwar entscheidungserheblich darauf, daß sich das Angebot an im geschäftlichen Verkehr erfahrene Adressaten ("ersichtlich überwiegend Kaufleute") richtete (ebenso in der weiteren bisher veröffentlichten Rechtsprechung: OLG Frankfurt NStZ 1997, 187 m. krit. Anm. Mahnkopf/Sonnberg; LG Frankfurt NStZ-RR 2000, 7, 8; zust. Cramer aaO Rdn. 16c a.E.).
  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

    2004, 326; vgl. aber auch LG Frankfurt/Main NStZ-RR 2000, 7).
  • OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 2 Ws 106/01

    Betrug: Täuschung durch Versendung von als Rechnung gekennzeichneten Angeboten

    Dies gilt auch für im Geschäftsverkehr erfahrene Adressaten, insbesondere Kaufleute (ebenso Mahnkopf/Sonnberg, NStZ 1997, 187 f.; Garbe, NJW 1999, 2868, 2870 m.w.N. vgl. auch BGH, NJW 1995, 1361, 1362; WRP 1998, 383 ff. zu § 1 UWG; anders noch OLG Frankfurt a.M., Beschlüsse vom 17.8.1994 ­ 2 Ws 129/94 ­ und vom 22.11.1994 ­ 2 Ws 175/94 ­; a.M. auch LG Frankfurt a.M., NStZ-RR 2000, 7, 8)).
  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 (s) Sbd. 6/01

    Pauschvergütung, Wahlverteidigerhöchstgebühr, gesetzliche Gebühr, Erlass eines

    Die im vorliegenden Verfahren zur Entscheidung anstehende Rechtsfrage der Strafbarkeit so genannter Insertionsofferten war umstritten, demgemäss hat der ehemalige Angeklagte eine auf die bis dahin veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH NStZ 1997, 186; OLG Frankfurt NStZ 1997, 187; LG Frankfurt NStZ-RR 2000, 7, 8) gestützte Freispruchverteidigung betrieben.
  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 (s) Sbd 6-157/01

    besonders schwierige Sache; Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung;

    Die im vorliegenden Verfahren zur Entscheidung anstehende Rechtsfrage der Strafbarkeit so genannter Insertionsofferten war umstritten, demgemäss hat der ehemalige Angeklagte eine auf die bis dahin veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH NStZ 1997, 186; OLG Frankfurt NStZ 1997, 187 ; LG Frankfurt NStZ-RR 2000, 7, 8) gestützte Freispruchverteidigung betrieben.
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 27.04.1999 - Ws 123/99   

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https://dejure.org/1999,17397
OLG Braunschweig, 27.04.1999 - Ws 123/99 (https://dejure.org/1999,17397)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27.04.1999 - Ws 123/99 (https://dejure.org/1999,17397)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27. April 1999 - Ws 123/99 (https://dejure.org/1999,17397)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 7 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Stuttgart, 11.05.2001 - 3 Ws 100/01

    Anrechnung der vorweg vollzogenen Maßregel

    Streitig ist, ob diese Anrechnung auf die ersten zwei Drittel der Strafe erfolgt mit der Wirkung, dass der anrechnungsfähige Zeitrahmen für die Maßregel verkürzt wird (vgl. OLGe Düsseldorf, Hamm und Frankfurt a.a.O.; OLG Zweibrücken NStZ 1996, 357 = StV 1997, 478, OLG Braunschweig NStZ-RR 2000, 7 [nur LS]) oder ob die Anrechnung im letzten Drittel erfolgt, was regelmäßig zu einer erhöhten Anrechnungsfähigkeit der Maßregel auf der einen Seite, zu einer Reduzierung des Restdrittels auf der anderen Seite führen wird (OLG Düsseldorf StV 1996, 47; LG Wuppertal StV 1996, 329 [330]; OLG Zweibrücken NStZ 2001, 54 [55] -- das diese Rechtsmeinung als herrschende bezeichnet --).

    Der Senat hält in Zuordnung der oben II. 3) dargelegten Gesichtspunkte die Absetzung der Zeit der Untersuchungshaft von dem die Anrechnungsfähigkeit der Maßregel bestimmenden 2/3-Zeitraum des § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB für geboten (vgl. auch OLG Zweibrücken, NStZ 1996, 357 = StV 1997, 478; OLG Braunschweig, NStZ-RR 2000, 7).

  • OLG Zweibrücken, 22.06.2006 - 1 Ws 217/06

    Anrechnung von Untersuchungshaft und sog. Organisationshaft auf die neben der

    Der Senat hält an seiner in der Entscheidung vom 14. März 1996 - 1 Ws 96/96 (NStZ 1996, 357 = StV 1997, 478) aufgestellten Rechtsprechung fest, die auch sonst höchstrichterlich überwiegend vertreten wird (vgl Aufstellung bei MK-Maier StGB § 67 Rn. 22 Fußn. 30; ebenso OLG Köln Beschluss vom 6. Januar 2006 - 2 Ws 619/05 - zitiert nach juris; OLG Braunschweig Beschluss vom 27. April 1999 - Ws 123/99 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf MDR 1997, 85).
  • OLG Braunschweig, 29.05.2013 - 1 Ws 108/13

    Reihenfolge der Anrechnung von Untersuchungs- und Organisationshaft bei

    Sodann ist nach § 67 Abs. 4 StGB die Zeit des Vollzugs der Maßregel bis zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt zu berücksichtigen und schließlich das Restdrittel der Strafe um etwaige Organisationshaft zu kürzen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1999, Ws 123/99, juris, NStZ-RR 2000, 7 [Ls.]).
  • OLG Braunschweig, 17.01.2014 - 1 Ws 400/13

    Erfordernis einer Entscheidungskonzentration nach § 454b StPO wegen mehrerer zu

    Sodann ist nach § 67 Abs. 4 StGB die Zeit des Vollzugs der Maßregel bis zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt zu berücksichtigen und schließlich das Restdrittel der Strafe nur um etwaige Organisationshaft zu kürzen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1999, Ws 123/99, juris, NStZ-RR 2000, 7 [Ls.], OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.05.2013, 1 Ws 108/13, juris = NdsRpfl 2014, 30 m.w.N.).
  • OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06

    Widerruf der Strafaussetzung

    Die zuletzt genannte Auffassung hat zur Folge, dass für die Anrechnung des Maßregelvollzugs gem. § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB nur noch ein um die Dauer der Untersuchungshaft vermindertes 2/3-Kontingent zur Verfügung steht ( OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.04.1999, Ws 123/99 bei Juris; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat, NStZ-RR 1997, 25; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 380; OLG Hamm NStZ 1997, 54 und NStZ-RR 1996, 381; OLG Köln Strafo 2006, 120; OLG des Landes Sachsen-Anhalt , Beschluss vom 20.11.2000, 1 Ws 534/00 bei Juris; OLG Nürnberg, ZfStRVo 1998, 368; OLG Stuttgart Justiz 2002, 63, zitiert nach Juris; OLG Zweibrücken, StV 1997, 478 und Beschuss vom 22.06.2006, 1 Ws 217/06, 1 VAS 13/06 bei Juris; zu den Argumenten der vertretenen Auffassungen siehe Uhlenbruch NStZ 2000, 287, 291).
  • OLG Koblenz, 03.09.2001 - 1 Ws 1005/01

    Anrechnung, Freiheitsstrafe, Maßregelvollzug, Organisationshaft, Unterbringung,

    Erst danach ist gemäß § 67 Abs. 4 S. 1 StGB der Maßregelvollzug auf die verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen, wobei für diese Anrechnung nur noch der durch die frühere Untersuchungshaft noch nicht erledigte Rest von zwei Dritteln der erkannten Freiheitsstrafe zur Verfügung steht (OLG Zweibrücken NStZ 96, 357 = StV 97, 478; OLG Frankfurt NStZ-RR 96, 380; OLG Hamm, 2. Strafsenat NStZ-RR 96, 381 = StV 97, 481; OLG Hamm, 3. Strafsenat - 3 Ws 167/96 - OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat - 2 Ws 127, 128 und 332/96 - OLG Nürnberg NStZ-RR 97, 265; OLG Braunschweig NStZ-RR 2000, 7).
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