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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1911/99   

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https://dejure.org/1999,5200
BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1911/99 (https://dejure.org/1999,5200)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.1999 - 2 BvR 1911/99 (https://dejure.org/1999,5200)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 2 BvR 1911/99 (https://dejure.org/1999,5200)
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Fehlende Prognosebegründung

§§ 33, 33a StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Begründungserfordernis bei einer Entscheidung nach § 81g StPO

Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 110
  • StV 2000, 113
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1911/99
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn sie hat - derzeit - keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1911/99
    § 33a StPO ist so auszulegen, dass er jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlussverfahren erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 [250]).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Verfassungsbeschwerden, wegen eines (noch) nicht eingelegten Antrags nach § 33a StPO "derzeit unzulässig" seien (vgl. BVerfGK 4, 112, 113; NStZ-RR 2000, 110; NJW 2003, 1513; NStZ-RR 2003, 338; Beschlüsse vom 8. März 1994 - 2 BvR 477/94 -, juris Rn. 1, und vom 8. April 2004 - 2 BvR 578/04 -, juris Rn. 6; s. auch: NVwZ 2003, 859, 860; NVwZ 2002, 848, zu § 80 Abs. 7 VwGO):.
  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 1324/03

    Zu den Anforderungen an die gerichtliche Entscheidung über die Fortdauer von

    Dieser Weg steht ihm, da der Antrag nach § 33a StPO nicht fristgebunden ist, nach wie vor offen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1999 - 2 BvR 1911/99 -, NStZ-RR 2000, S. 110).
  • BVerfG, 04.06.2003 - 2 BvR 693/03

    Nichterschöpfung des Rechtswegs im Bußgeldverfahren mangels Erhebung der

    Dieser Weg steht ihm, da der Antrag nach § 33a StPO nicht fristgebunden ist, nach wie vor offen (BVerfG, NStZ-RR 2000, S. 110).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.07.1999 - 5 StR 325/99   

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https://dejure.org/1999,5052
BGH, 28.07.1999 - 5 StR 325/99 (https://dejure.org/1999,5052)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1999 - 5 StR 325/99 (https://dejure.org/1999,5052)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 5 StR 325/99 (https://dejure.org/1999,5052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 1 BZRG; § 30a BtMG;
    Verletzung eines gesetzlichen Beweisverwertungsverbots; Unerlaubtes Handeltreiben in nicht geringer Menge;

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - Strafzumessung - Vorverurteilung - Strafbefehl - Beweisverwertungsverbot - Tilgungsfrist - Freiheitsstrafe - Strafarrest - Jugendstrafe - Beihilfe - Täterschaft

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; BZRG § 51 Abs. 1; ; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; BZRG § 36; ; BZRG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 51 Abs. 1; StGB § 46 Abs. 2
    Verwertungsverbot bei tilgungsreifer Vorstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 110 (Ls.)
  • StV 1999, 639
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1982 - 4 StR 174/82

    Beginn der Tilgungsfrist im Lichte des Verwertungsverbots

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - 5 StR 325/99
    Dementsprechend greift das Verwertungsverbot gemäß § 51 BZRG auch dann ein, wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, wohl aber vor Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist (BGH NStZ 1983, 30; Granderath ZRP 1985, 319, 320 m.w.N.).".
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2020 - 1 S 3000/19

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen strafrechtlicher Verurteilungen;

    Zur Begründung dieses Einwands macht der Antragsteller geltend, in späteren Entscheidungen sei der Bundesgerichtshof "eindeutig und unmissverständlich" davon ausgegangen, dass das Verwertungsverbot aus § 51 Abs. 1 BZRG auch dann eingreife, "wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, aber vor Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist " (BGH, Beschl. v. 22.12.2015 - 2 StR 207/15 - NStZ-RR 2016, 120, v. 28.07.1999 - 5 StR 325/99 - StV 1999, 639, und v. 29.04.1982 - 4 StR 174/82 - NStZ 1983, 30; Hervorhebung durch den Antragsteller in der Beschwerdebegründung).

    Diese Frage hat der Bundesgerichtshof verneint (vgl. BGH, Beschl. v. 22.12.2015, a.a.O., v. 28.07.1999, a.a.O., und v. 29.04.1982, a.a.O.).

  • OLG Köln, 04.04.2000 - Ss 76/00

    Ergänzung eines Schuldspruches im Revisionsurteil; Fahrlässige Gefährdung des

    Dem stimmt der Senat zu (vgl. a. SenE v. 21.12.1999 - Ss 583/99 B - SenE v. 03.03.2000 - Ss 87/00 B - BGH NStZ-RR 2000, 110 L. [zu § 51 BZRG]).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.11.1999 - 2St RR 190/99   

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https://dejure.org/1999,4218
BayObLG, 03.11.1999 - 2St RR 190/99 (https://dejure.org/1999,4218)
BayObLG, Entscheidung vom 03.11.1999 - 2St RR 190/99 (https://dejure.org/1999,4218)
BayObLG, Entscheidung vom 03. November 1999 - 2St RR 190/99 (https://dejure.org/1999,4218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Begründungsfrist; Zustellung; Verschulden

  • Judicialis

    StPO § 145 a Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 7

  • rechtsportal.de

    StPO § 44 Satz 1, § 145a Abs. 3 Satz 2
    Wiedereinsetzung und Mitverschulden des Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 110
  • NZV 2000, 380
  • StV 2000, 407
  • BayObLGSt 1999, 157
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 28.07.1992 - 2 ObOWi 198/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Frist; Versäumung; Antrag; Zulassung;

    Auszug aus BayObLG, 03.11.1999 - 2St RR 190/99
    Er durfte folglich darauf vertrauen, daß die Begründung der Revision innerhalb der gesetzlichen Frist auch ohne sein Zutun erfolgen werde (vgl. BayObLGSt 1975, 150; 1992, 79/80), zumal er aufgrund der ihm erteilten Rechtsmittelbelehrung (Bl. 146 R d.A.) wußte, daß er selbst die Revision nicht wirksam begründen durfte, dies vielmehr nur zu Protokoll der Geschäftsstelle oder durch den Verteidiger oder einen Rechtsanwalt zu geschehen hatte.
  • OLG Bremen, 20.09.2019 - 1 Ws 67/19

    Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Straftat vor

    In der Regel darf der Betroffene darauf vertrauen, dass der Verteidiger die nach § 145a Abs. 3 S. 2 StPO unabhängig vom Vorliegen einer Vollmacht vorgeschriebene Mitteilung erhalten hat und danach von sich aus alles Erforderliche innerhalb der gesetzlichen Frist veranlassen, sich notfalls auch bei ihm nach dem Datum der Zustellung erkundigen werde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 03.11.1999 - 2St RR 190/99 - juris Rn. 7, NStZ-RR 2000, 110; OLG Köln, Beschluss vom 29.10.2001 - Ss 437/01 Z - juris Rn. 10, VRS 101, 373).
  • OLG Köln, 29.10.2001 - Ss 437/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Zustellungen an den Beschuldigten selbst sind vielmehr wirksam und setzen die Rechtsmittelfristen in Lauf (BayObLG NStZ-RR 2000, 110 = DAR 2000, 78 L.; SenE v. 16.06.2000 - Ss 202/00 Z - SenE v. 27.02.2001 - Ss 17/01 Z - SenE v. 30.04.2001 - Ss 159/01 Z - vgl. a. SenE v. 12.09.2000 - Ss 345/00 Z - = VRS 100, 186 [187]; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 145 a Rdnr. 6 m. w. Nachw.).

    Vielmehr durfte er darauf vertrauen, dass der Verteidiger die Mitteilung der Gerichts gemäß § 145 a Abs. 3 S. 2 StPO erhalten und danach von sich aus alles Erforderliche wegen der Rechtsbeschwerdebegründung innerhalb der gesetzlichen Frist veranlassen, sich notfalls auch bei ihm nach dem Datum der Zustellung erkundigen werde (OLG Hamm VRS 47, 272 [273]; BayObLG NStZ-RR 2000, 110 = DAR 2000, 78 L. = VRS 98, 195 = StV 2000, 407 = NZV 2000, 380; BayObLGSt 1981, 193 [194] = VRS 62, 197 = MDR 1982, 774; BayObLGSt 1975, 150 [152] = JZ 1976, 185 = VRS 50, 292 [294]; SenE v. 12.09.2000 - Ss 345/00 Z - = VRS 100, 186 [187]; SenE v. 24.11.2000 - Ss 342/00 Z -).

  • OLG Köln, 25.01.2002 - Ss 16/02

    Fahrverbot - Beschränkung der Rechtsbeschwerde und Augenblicksversagen

    Zustellungen an den Betroffenen selbst sind vielmehr wirksam und setzen die Rechtsmittelfristen in Lauf (BayObLG NStZ-RR 2000, 110; SenE v. 29.10.2001 - Ss 437/01 (Z)).

    Versäumt der mit der Durchführung des Rechtsmittels beauftragte Verteidiger die Rechtsmittelbegründungsfrist, weil er ohne weiteres davon ausgeht, das Urteil sei dem Angeklagten an dem selben Tag zugestellt worden, an dem er unter formloser Übersendung einer Urteilsabschrift von der Zustellung unterrichtet wurde, liegt grundsätzlich kein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes Mitverschulden des Betroffenen darin, dass er den Verteidiger nicht vom Zeitpunkt der Zustellung des Urteils an sich in Kenntnis gesetzt und von sich auch sonst nichts unternommen hat, um auf die Wahrung der Frist hinzuwirken (BayObLG NZV 2000, 380 = VRS 98, 195, SenE v. 29.10.2001 - Ss 437/01).

  • KG, 16.03.2015 - 161 Ss 20/15

    Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als von

    Dies gilt umso mehr, als der Verteidiger das Rechtsmittel bereits rechtzeitig eingelegt hatte (dazu vgl. OLG Köln VRS 126, 199; BayObLGSt 1999, 157) und auch der Zeitablauf bis zur Kenntniserlangung vom Verwerfungsbeschluss - die Frist war zu diesem Zeitpunkt gerade erst um etwa drei Wochen überschritten - noch kein Verstreichen der Frist nahe legte (dazu vgl. HansOLG Hamburg MDR 1974, 248; Maul, a.a.O., § 44 Rdn. 31).
  • LG Köln, 10.03.2022 - 109 Qs 15/21

    Wiedereinsetzung, Vertrauen Auskunft Rechtsanwalt

    Ein Angeklagter darf sich grundsätzlich und bei fehlenden gegenteiligen Anhaltspunkten darauf verlassen, dass ein Verteidiger von Entscheidungen gegen ihn unterrichtet wird und dieser die notwendigen Schritte dagegen einleiten wird (s. zB BayObLG, Beschluss v. 03.11.1999, NStZ-RR 2000, 110).
  • OLG Jena, 16.05.2007 - 1 Ws 156/07

    Wiedereinsetzung

    Eine eigene Obliegenheit des Mandanten, seinen Verteidiger rechtzeitig von sich aus über die an ihn selbst bewirkte Zustellung zu informieren, besteht grundsätzlich nicht, weshalb ihm ein Mitverschulden nicht angelastet werden kann (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2000, 110).
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