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   BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00   

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BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00 (https://dejure.org/2000,2688)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2000 - 3 StR 156/00 (https://dejure.org/2000,2688)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 3 StR 156/00 (https://dejure.org/2000,2688)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    §§ 323a; 16 Abs. 1; 24 Abs. 1 StGB
    Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln bei der versuchten Rauschtat

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des vorsätzlichen Vollrausches; Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und Fahrlässigkeit; Rücktritt von im Rausch begangenem versuchten Totschlag; Schuldfähigkeit von Betrunkenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 323 a
    Vorsatz und Rauschtat beim Vollrausch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 15
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • OLG Braunschweig, 04.07.2014 - 1 Ss 36/14

    Strafbarkeit bei Rauschtat: Anforderungen an die Feststellung eines Vollrauschs

    Vorsätzlich handelt nur, wer es zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass er sich durch den Konsum des Rauschmittels in einen besonders schweren, die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit erheblich vermindernden Rausch versetzt (BGH, Beschluss vom 28.06.2000, 3 StR 156/00; juris, Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2010, III 1 RVs 25/10; juris, Rn. 24; Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 323 a Rn. 9 m.w.N.).

    Die Kammer hätte deshalb die Milderung des Strafrahmens erwägen müssen (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 17.10.1991, 4 StR 465/91, juris, Rn. 7; BGH, NStZ-RR 1996, 290; BGH, Urteil vom 28.06.2000, 3 StR 156/00, juris, Rn. 14; Münchner Kommentar/Geisler, § 323 a StGB, Rn. 80).

  • KG, 04.05.2017 - 121 Ss 42/17

    Revision im Strafverfahren wegen einer Rauschtat: Prüfung einer wirksamen

    Der zumindest erforderliche bedingte Vorsatz ist gegeben, wenn es der Täter bei dem Genuss von Rauschmitteln für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass er sich dadurch in einen Rauschzustand versetzt, der seine Einsichtsfähigkeit oder sein Hemmungsvermögen jedenfalls erheblich vermindert, wenn nicht ganz ausschließt (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 15 - juris Rdn. 8; OLG Hamm a.a.O. - juris Rdn. 14; OLG Jena a.a.O. - juris Rdn. 16; OLG Braunschweig a.a.O. - juris Rdn. 8; Senat, Beschlüsse vom 7. Februar 2017 - [5] 121 Ss 4/17 [3/17] - und 20. Januar 2016 - [5] 161 Ss 270/15 [56/15] -).
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 3 RVs 30/16

    Vollrausch Vorsatz Mindestfeststellungen

    Der zumindest erforderliche bedingte Vorsatz ist gegeben, wenn es der Täter bei dem Genuss von Rauschmitteln für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass er sich dadurch in einen Rauschzustand versetzt, der seine Einsichtsfähigkeit oder sein Hemmungsvermögen jedenfalls erheblich vermindert, wenn nicht ganz ausschließt (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1989 - 2 StR 684/88, juris, und Urteil vom 28. Juni 2000 - 3 StR 156/00, juris, Rdnr. 8; Senat, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 Ss 135/07, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 2000 - 4 Ss 615/00, juris, Rdnr. 8).

    Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass bei Alkoholgenuss in einer Menge, die - wie hier - zu einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 3, 4 o/oo führt, stets auf die vorsätzliche Herbeiführung eines Rauschzustandes durch den Täter geschlossen werden kann (BGH, Urteil vom 28. Juni 2000 - 3 StR 156/00, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 2000 - 4 Ss 615/00, juris; Senat, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 Ss 135/07, juris).

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

    Nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung kann die Aussetzung des Strafrestes "verantwortet werden" im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Erfolg spricht (eine reale Chance); eine Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung, also eine Unwahrscheinlichkeit neuer Straftaten (sie müssen nicht unbedingt einschlägig sein vgl. BGH, U.v. 28.06.2000 - 3 StR 156/00 - NStZ-RR 2001, 15, juris Rn. 18 sowie BayObLG, U.v. 05.09.2002 - 5 St RR 224/2002 - NStZ-RR 2003, 105, juris Rn. 9 f.) oder eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Bewährung in Freiheit wird nicht gefordert (Stree/Kinzig, a.a.O., § 57 Rn. 11 ff., Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 57 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

    Nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung kann die Aussetzung des Strafrestes "verantwortet werden" im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Erfolg spricht (eine reale Chance); eine Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung, also eine Unwahrscheinlichkeit neuer Straftaten (sie müssen nicht unbedingt einschlägig sein vgl. BGH, U.v. 28.06.2000 - 3 StR 156/00 - NStZ-RR 2001, 15, juris Rn. 18 sowie BayObLG, U.v. 05.09.2002 - 5 St RR 224/2002 - NStZ-RR 2003, 105, juris Rn. 9 f.) oder eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Bewährung in Freiheit wird nicht gefordert (Stree/Kinzig, a.a.O., § 57 Rn. 11 ff., Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 57 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 ZB 16.186

    Ausweisung eines nigerianischen Straftäters - Freiheitsstrafe wegen sexuellen

    Die Nichtaussetzung eines Strafrests bedeutet jedoch, dass im Rahmen der Strafvollstreckung nicht einmal von derjenigen "gewissen Wahrscheinlichkeit" eines Resozialisierungserfolgs (nur) in der Bewährungszeit ausgegangen worden ist, die für eine Strafrestaussetzung erforderlich wäre (nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung kann die Aussetzung des Strafrestes "verantwortet werden" im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit, eine "reale Chance" für den Erfolg spricht; eine Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung, also eine Unwahrscheinlichkeit neuer Straftaten muss demgegenüber nicht unbedingt einschlägig sein vgl. BGH, U.v. 28.06.2000 - 3 StR 156/00 - NStZ-RR 2001, 15, juris Rn. 18 sowie BayObLG, U.v. 05.09.2002 - 5 St RR 224/2002 - NStZ-RR 2003, 105, juris Rn. 9 ff.; eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Bewährung in Freiheit wird nicht gefordert, vgl. Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 57 Rn. 14 ff. und Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 57 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09

    Strafzumessung; allgemeine Anforderungen; Widerruf von Strafaussetzung

    Umgekehrt kommt eine Strafaussetzung nicht in Betracht, wenn - ausschließlich - andersartige Straftaten als die Anlasstat zu erwarten sind (BGH, NStZ-RR 2001, 15, 16; OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 2 - 39/08 (REV)- 1 Ss 107/08 - zitiert nach juris Rn. 17 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 08.12.2005 - 2 Ss 442/05

    Vollrausch; tatsächliche Feststellungen; Vorsatz; Fahrlässigkeit; Rauschtat;

    Zwar darf bei einem Vollrausch nach § 323 a StGB die im Rausch begangene Tat als solche dem Täter nicht vorgeworfen werden, weil er insoweit ohne Schuld gehandelt hat, jedoch dürfen die tatbezogenen Merkmale der Rauschtat, wie Art, Umfang, Schwere und Gefährlichkeit oder Folgen dieser Tat bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden (BGH NStZ-RR 2001, 15; NStZ 1993, 32; Beschl. des hiesigen 3. Strafsenats vom 14. Dezember 2004, 3 Ss 408/04 ).
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung bezüglich eines die Ausweisung u.a.

    Nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung kann die Aussetzung des Strafrestes "verantwortet werden" im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Erfolg spricht (eine reale Chance); eine Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung, also eine Unwahrscheinlichkeit neuer Straftaten (sie müssen nicht unbedingt einschlägig sein vgl. BGH, U.v. 28.06.2000 - 3 StR 156/00 - NStZ-RR 2001, 15, juris Rn. 18 sowie BayObLG, U.v. 05.09.2002 - 5. St RR 224/2002 - NStZ-RR 2003, 105, juris Rn. 9 f.) oder eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Bewährung in Freiheit wird nicht gefordert (vgl. Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 57 Rn. 11 ff., Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 57 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CS 16.2376

    Kein Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen

    Nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung kann die Aussetzung des Strafrestes "verantwortet werden" im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit, eine "reale Chance" für den Erfolg spricht; eine Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung, also eine Unwahrscheinlichkeit neuer Straftaten muss demgegenüber nicht unbedingt gegeben sein vgl. BGH, U.v. 28.06.2000 - 3 StR 156/00 - NStZ-RR 2001, 15, juris Rn. 18 sowie BayObLG, U.v. 05.09.2002 - 5 St RR 224/2002 - NStZ-RR 2003, 105, juris Rn. 9 ff.; eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Bewährung in Freiheit wird nicht gefordert, vgl. Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 57 Rn. 14 ff. und Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 57 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 16.12.2004 - 3 Ss 493/04

    Schuldunfähigkeit; hohe Blutalkoholkonzentration; Erfahrungssatz; Vollrausch;

  • BGH, 08.12.2021 - 2 StR 391/21

    Vollrausch (Eventualvorsatz: Beweiswürdigung, Vorhersehbarkeit der Schwere des

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

  • VGH Bayern, 10.07.2017 - 19 ZB 15.1916

    Verlustfeststellung hinsichtlich eines polnischen Straftäters

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 19 CS 18.1704

    Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis, Beschwerde, Bescheid, Abschiebungsverbot,

  • OLG Hamburg, 23.06.2008 - 2-39/08

    Notwendige Verteidigung: Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwere

  • OLG Hamm, 14.12.2004 - 3 Ss 408/04

    Vollrausch; tatsächliche Feststellungen; Vorsatz; Fahrlässigkeit; Rauschtat;

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 27/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

  • OLG Brandenburg, 12.11.2008 - 1 Ss 82/08

    Vollrausch: Rauschzustand im Sinne von § 323a Abs. 1 StGB durch Hinzutreten einer

  • KG, 28.01.2022 - 5-44/21
  • KG, 28.01.2022 - 121 Ss 116/21

    Erörterung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB bei Straftaten nach § 114

  • OLG Jena, 22.08.2007 - 1 Ss 136/07

    Vollrausch

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