Rechtsprechung
BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 3 StGB; § 17 Abs. 2 JGG
Minder schwerer Fall des schweren Raubes; Besondere Schuldschwere als Voraussetzung für die Verhängung einer Jugendstrafe - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Strafrahmen - Strafzumessung - Tatrichter - Gesamtwürdigung - Minder schwerer Fall - Räuberischer Angriff - Schwere räuberische Erpressung - Schuldschwere - Jugendstrafe
- Judicialis
StGB § 316 a Abs. 2; ; StGB § ... 250 Abs. 3; ; StGB § 250 Abs. 1; ; StGB § 250; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b n.F.; ; StGB § 316 a Abs. 2; ; JGG § 17 Abs. 2 Alt. 2; ; JGG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; JGG § 10 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 17 Abs. 2; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 b
Strafzumessung beim schweren Raub - Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 215
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00
Allerdings ist die Strafzumessung - und damit zunächst die Wahl des anzuwendenden Strafrahmens - grundsätzlich Sache des Tatrichters, der auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von der Tat und der Täterpersönlichkeit gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen hat (st. Rspr.; s. nur BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349).Dieses vollzieht keine exakte Richtigkeitskontrolle (BGHSt 27, 2, 3) und hat die Bewertung des Tatrichters im Zweifel hinzunehmen (BGHSt 29, 319, 320;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).
Es kann daher nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumten Spielraumes liegt (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1 und 6).
- BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00
Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist nur insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263;… BGHR JGG § 18 Abs. 2 Tatumstände 2).Auch kann der Senat dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht mit der gebotenen Sicherheit entnehmen, daß selbst dann, wenn die Schuld der Angeklagten als schwer i.S.d. § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG einzustufen wäre, die Verhängung von Jugendstrafe deshalb nicht in Betracht kommen kann, weil dies aus erzieherischen Gründen nicht erforderlich ist (vgl. BGHSt 15, 224, 225 f.; 16, 261, 263; BGH StV 1998, 332, 333).
- BGH, 30.10.1986 - 4 StR 456/86
Aufhebung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund eines …
Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00
Dieses vollzieht keine exakte Richtigkeitskontrolle (BGHSt 27, 2, 3) und hat die Bewertung des Tatrichters im Zweifel hinzunehmen (BGHSt 29, 319, 320; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1).Es kann daher nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumten Spielraumes liegt (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1 und 6).
- BGH, 01.07.1998 - 1 StR 183/98
ungeladene Schußwaffen - § 2 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 1, Abs. 2 StGB nF; objektive …
Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00
Der gegenüber dem § 250 Abs. 1 StGB a.F. mildere Regelstrafrahmen des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB n.F. wurde danach gerade auch für den Fall geschaffen, daß der Täter beim Raub oder der räuberischen Erpressung, wie hier, eine nicht funktionsfähige Schußwaffe mit sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden (vgl. BGH NJW 1998, 2914, 2915; 1998, 3130).Führt der Täter die funktionsunfähige Schußwaffe nicht nur mit sich, sondern setzt er sie, wie hier, bei der Tat zur Bedrohung des Opfers ein, kann dies bei der Bemessung der Strafe vielmehr strafschärfend zu berücksichtigen sein (vgl. BGH NJW 1998, 3130, 3131).
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00
Allerdings ist die Strafzumessung - und damit zunächst die Wahl des anzuwendenden Strafrahmens - grundsätzlich Sache des Tatrichters, der auf der Grundlage des umfassenden Eindrucks, den er in der Hauptverhandlung von der Tat und der Täterpersönlichkeit gewonnen hat, die wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände festzustellen, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen hat (st. Rspr.; s. nur BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349).Es kann daher nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumten Spielraumes liegt (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1 und 6).
- BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00
Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist nur insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263;… BGHR JGG § 18 Abs. 2 Tatumstände 2).Auch kann der Senat dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht mit der gebotenen Sicherheit entnehmen, daß selbst dann, wenn die Schuld der Angeklagten als schwer i.S.d. § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG einzustufen wäre, die Verhängung von Jugendstrafe deshalb nicht in Betracht kommen kann, weil dies aus erzieherischen Gründen nicht erforderlich ist (vgl. BGHSt 15, 224, 225 f.; 16, 261, 263; BGH StV 1998, 332, 333).
- BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88
Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00
Es kann daher nur dann eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumten Spielraumes liegt (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1 und 6). - BGH, 02.05.1989 - 2 StR 149/89
Anforderungen an Erläuterungen des Tatrichters in einem Jugendstrafurteil zum …
Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00
Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist nur insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Tatumstände 2). - BGH, 20.01.1998 - 4 StR 656/97
"Schwere der Schuld" im Jugendstrafrecht - Berücksichtigung von äusseren …
Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00
Auch kann der Senat dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe nicht mit der gebotenen Sicherheit entnehmen, daß selbst dann, wenn die Schuld der Angeklagten als schwer i.S.d. § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG einzustufen wäre, die Verhängung von Jugendstrafe deshalb nicht in Betracht kommen kann, weil dies aus erzieherischen Gründen nicht erforderlich ist (vgl. BGHSt 15, 224, 225 f.; 16, 261, 263; BGH StV 1998, 332, 333). - BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76
Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 09.08.2000 - 3 StR 176/00
Dieses vollzieht keine exakte Richtigkeitskontrolle (BGHSt 27, 2, 3) und hat die Bewertung des Tatrichters im Zweifel hinzunehmen (BGHSt 29, 319, 320;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1). - BGH, 23.04.1998 - 1 StR 180/98
Spielzeugpistolen und Schußwaffenattrappen als Werkzeuge oder Mittel i.S.d. § 250 …
- BGH, 25.01.1972 - 4 StR 541/71
Autostraßenraub in Tateinheit mit schwerem Raub und mit gefährlicher …
- BGH, 23.04.1982 - 2 StR 192/82
Jugendstrafrecht - Jugendstrafe - Schwere Schuld - Erziehungsgedanke - …
- OLG München, 11.07.2018 - 6 St 3/12
Zschäpe im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt
Darüber hinaus ist entscheidend die innere Tatseite, das heißt, inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit sowie die Tatmotivation des Jugendlichen beziehungsweise Heranwachsenden in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 215, 216; BGH NStZ 2010, 281). - BGH, 13.12.2021 - 5 StR 115/21
Landfriedensbruch durch Beteiligung an Demonstrationen im sog. schwarzen Block …
c) Rechtsfehlerhaft ist eine solche Rechtsfolgenentscheidung nur dann, wenn sie beachtliche Lücken oder Widersprüche aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 150/18, NStZ 2018, 728), mit den Wertungen der Rechtsordnung in Widerspruch steht (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 1 StR 656/94, NJW 1995, 340) oder bei der Prüfung der Schuldschwere den Unrechtsgehalt der Tat fehlerhaft erfasst, wodurch die vom Tatgericht auf dieser Grundlage gezogenen Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und das Maß der persönlichen Schuld in Zweifel zu ziehen sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215; Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155). - BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Rechtsfehlerhafte Nichtfestlegung eines Zeitraums für die Erbringung von …
c) Der 3. Strafsenat hat zunächst mehrfach die Auffassung vertreten, dass auch wegen Schwere der Schuld nur dann auf Jugendstrafe erkannt werden dürfe, wenn dies aus erzieherischen Gründen erforderlich sei (BGH, Beschluss vom 26. August 1994 - 3 StR 173/94; Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216).
- BGH, 18.07.2018 - 2 StR 150/18
Jugendstrafe (Maßstab zur Bestimmung der Schwere der Schuld)
Nach der Rechtsprechung und Teilen der Literatur kommt dem Unrecht der Tat bei der Prüfung der Schwere der Schuld im Sinne von § 17 Abs. 2 Var. 2 JGG im Allgemeinen keine selbstständige Bedeutung zu (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 225 f.; Urteil vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263; Beschluss vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, NStZ 2012, 164; Beschluss vom 22. Januar 2014 - 5 StR 555/13, NStZ-RR 2014, 119;… Eisenberg, JGG, 10. Aufl. 2018, § 17 Rn. 34 ff.;… Sonnen in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl. 2015, § 17 Rn. 22;… a.A. Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl. 2018, § 17 Rn. 27;… MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl. 2017, § 17 JGG Rn. 58 ff.).Die Jugendkammer hätte sich hier dezidiert mit dem Tatgeschehen und den Tatbeiträgen des angeklagten Heranwachsenden auseinandersetzen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216).
- BGH, 02.02.2022 - 2 StR 295/21
Revision (beschränkte Revisibilität der Verhängung von Jugendstrafen: beachtliche …
Rechtsfehlerhaft ist eine solche Rechtsfolgenentscheidung allerdings, wenn sie beachtliche Lücken oder Wertungsfehler aufweist (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 150/18, NStZ 2018, 728, 729; BGH, Urteile vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216;… vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21, juris Rn. 15 mwN). - BGH, 21.12.2007 - 2 StR 372/07
Landgericht muss Straftaten der Kölner "Bickendorf Gangsters" teilweise erneut …
Schwere und besonders schwere Brandstiftung sowie schwerer Raub sind Verbrechen, deren Begehung im Regelfall die Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld rechtfertigt (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 215; Senatsbeschluss vom 9. Juli 1997 - 2 StR 315/97; OLG Düsseldorf StraFo 2007, 475). - BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09
Schädliche Neigungen (Vorliegen bereits vor der Tat; maßgebliche Berücksichtigung …
Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist nur insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263;… BGHR JGG § 18 Abs. 2 Tatumstände 2; Senat NStZ-RR 2001, 215, 216). - BGH, 01.12.2022 - 3 StR 471/21
Zulässigkeitsanforderungen bei der Revision des Nebenklägers
Raub und Erpressung können ebenfalls die Annahme von Schuldschwere rechtfertigen (BGH, Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216; Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 291/11, NStZ 2012, 163;… Urteil vom 10. Februar 2022 - 3 StR 436/21, juris Rn. 16 ff.; vgl. andererseits BGH, Urteil vom 9. Januar 2018 - 1 StR 239/17, NStZ 2018, 659, 660). - BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14
Strafrahmenwahl bei der Verurteilung wegen Beihilfe zum Raub (Zusammentreffen von …
Dies gilt namentlich dort, wo sich die Tat, nach Erwachsenenstrafrecht beurteilt, als minder schwerer Fall darstellen würde (…BGH, Beschlüsse vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 minder schwerer Fall 3; vom 21. August 2012 - 4 StR 157/12, NStZ-RR 2013, 50, ; vom 5. Juni 2013 - 2 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 291; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409; Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216). - BGH, 09.01.2018 - 1 StR 239/17
Verhängung von Jugendstrafe (besondere Schwere der Schuld: grundsätzlich …
Zudem kann der Senat den Urteilsgründen, insbesondere den Ausführungen der Jugendkammer im Rahmen der Prüfung "schädlicher Neigungen', mit der gebotenen Sicherheit entnehmen, dass selbst dann, wenn die Schuld des Angeklagten als "schwer' i.S.d. § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG einzustufen wäre, die Verhängung von Jugendstrafe deshalb nicht in Betracht kommen kann, weil dies aus erzieherischen Gründen nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 225 f.; vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263 und vom 9. August 2000 - 3 StR 176/00, NStZ-RR 2001, 215, 216; Beschluss vom 20. Januar 1998 - 4 StR 656/97, NStZ-RR 1998, 317, 318); denn die Jugendkammer konnte bei dem Angeklagten keine "Persönlichkeits- oder Erziehungsmängel' feststellen. - LG Göttingen, 10.07.2008 - 1 KLs 11/08
Drogenabhängigkeit; Eigenhändigkeit; Einsichtsfähigkeit; Einwilligung; …
- VG Stuttgart, 16.03.2010 - 11 K 4295/09
Ausweisung wegen unerlaubter Einreise; Unrichtigkeit eines Strafurteils
- OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05
Jugendstrafe; Schwere der Schuld; Erziehungsgedanke
- OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04
Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck; …
- LG Bonn, 20.08.2008 - 22 KLs 13/08
- LG Krefeld, 29.04.2020 - 21 KLs 1/20
- BGH, 08.01.2014 - 3 StR 318/13
Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung von zum Regelbild des Tatbestandes (hier: …
- BGH, 21.07.2022 - 4 StR 177/22
Dauer der Jugendstrafe (Strafzumessung: beschränkte Revisibilität der …
- AG Rudolstadt, 06.05.2019 - 462 Js 34108/18
Jugendstrafverfahren: Anwendung von Jugendstrafrecht bei Sittlichkeitsdelikten …
- BGH, 20.07.2022 - 2 StR 34/22
Strafzumessung (beschränkte Revisibilität; Strafrahmenwahl: schwerer Raub, …
- BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der Revision als unbegründet
- LG Düsseldorf, 18.10.2011 - 7 Ks 11/11
- BGH, 30.08.2005 - 4 StR 295/05
Darstellungsmangel bei der Prüfung des minder schweren Falles beim schweren Raub …
- LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 7 Ks 12/12
Strafbarkeit bei Fußtritt gegen Kopf eines Polizeibeamten zur Befreiung einer …
- LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 7 Ks 25/12
Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im …
- BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02
- OLG Düsseldorf, 27.08.2007 - 2 Ss 92/07
Erzieherische Gründe als Voraussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe
- AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16
Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines …
- AG Rudolstadt, 05.12.2013 - 781 Js 21801/13
Jugendstrafverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht …
- OLG Zweibrücken, 24.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 44/21
Jugendstrafe: Verhängung wegen Schwere der Schuld
- LG Krefeld, 05.04.2023 - 21 KLs 24/22
- KG, 30.10.2020 - 6a OJs 1/20
Schwere der Schuld bei "Internetjihadismus"
- LG Düsseldorf, 30.10.2018 - 7 KLs 6/18
Schuldspruch wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung
- LG Krefeld, 08.11.2022 - 21 KLs 24/22
- LG Mönchengladbach, 01.09.2021 - 32 KLs 14/21
- LG Köln, 25.05.2021 - 120 KLs 20/20
- AG Rudolstadt, 04.09.2017 - 312 Js 40712/16
Mehrere Straftaten eines Jugendlichen: Strafbemessung bei Einbeziehung eines …
- AG Rudolstadt, 02.07.2013 - 110 Js 14767/12
Anwendung von Jugendstrafrecht: Mit bedingtem Schädigungsvorsatz verübter …
- KG, 30.10.2020 - (6a) 172 OJs 22/18
Zulässigkeit der Verhängung von Jugendstrafe in einem Verfahren wegen sog. …
- AG Rudolstadt, 21.02.2012 - 771 Js 32122/11
Betäubungsmittel - unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft und Beihilfe zum …