Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2000 - 4 StR 425/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4035
BGH, 09.11.2000 - 4 StR 425/00 (https://dejure.org/2000,4035)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2000 - 4 StR 425/00 (https://dejure.org/2000,4035)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2000 - 4 StR 425/00 (https://dejure.org/2000,4035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 266
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 10.07.2013 - 1 StR 278/13

    Beschränkung der Revision gegen ein ausschließlich Zuchtmittel anordnendes Urteil

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an eine zulässige Revision des Nebenklägers anerkannt, dass ein auf vollständige Aufhebung des angefochtenen Urteils gerichteter Revisionsantrag nicht ohne Weiteres den gesetzlichen Zulässigkeitsanforderungen genügt (BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 1998 - 1 StR 247/98, bei Kusch NStZ-RR 1999, 33, 39; vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00, bei Becker NStZ-RR 2001, 257, 266 f.; vom 8. Oktober 2002 - 4 StR 360/02, StraFo 2003, 15; siehe auch BGH, Beschluss vom 11. März 2004 - 3 StR 493/03, bei Becker NStZ-RR 2005, 257, 262).
  • BGH, 22.11.2022 - 4 StR 388/22

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Sie haben es versäumt, innerhalb der Revisionsbegründungsfrist klarzustellen, dass sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs wegen einer Gesetzesverletzung anfechten, die zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2011 - 3 StR 46/11 Rn. 3; Beschluss vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00 Rn. 2; Beschluss vom 22. Mai 2000 - 5 StR 129/00 Rn. 1).
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 118/21

    Beweiswürdigung (Zeugenaussage: teilweises Glauben des Zeugen, Notwendigkeit

    Da der Senat sich sachlich mit dem Rechtsmittel der Nebenklägerin nicht zu befassen hat, ist er zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde, mit der sie sich gegen die unterbliebene Entscheidung über die Auslagen der Nebenklage wendet, nicht berufen (BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2009 - 3 StR 592/08, NStZ-RR 2009, 253 und vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00 mwN).
  • BGH, 05.11.2002 - 5 StR 447/02

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Hinsichtlich der Verurteilung der Angeklagten B haben die Nebenklägerinnen es versäumt, innerhalb der sich bis zum Ablauf des 8. Juli 2002 erstreckenden Revisionsbegründungsfrist klarzustellen, daß sie das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs wegen einer Gesetzesverletzung anfechten, die zum Anschluß als Nebenkläger berechtigt (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 5; BGH, Beschl. vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00).

    Bei der Angabe des Zieles der Revision eines Nebenklägers handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung für das Rechtsmittel (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 3 und 5; BGH, Beschl. vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00), die innerhalb der Revisionsbegründungsfrist erfüllt werden muß (vgl. BGH, Beschl. vom 30. April 1998 - 4 StR 124/98 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21

    Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung;

    Es besteht daher die Verpflichtung des Nebenklägers, spätestens in der Revisionsbegründung deutlich zu machen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, namentlich dass das Urteil wegen einer zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Gesetzesverletzung angefochten werde (BGH, Beschl. v. 14.01.1992 - 4 StR 629/91 = BeckRS 1992, 31080949; BGH, Beschl. v. 09.01.2000 - 4 StR 425/00 - juris; BGH StraFo 2014, 79; vgl. auch: BGH, Beschl. v. 15.12.2016 - 3 StR 417/16 - juris).
  • BGH, 27.01.2009 - 3 StR 592/08

    Unzulässige Revision der Nebenklage (fehlender Vortrag eines rechtmäßigen

    Da sich der Senat hiernach mit der Revision sachlich nicht zu befassen hat, fehlt ihm als Revisionsgericht die Zuständigkeit für eine Entscheidung über die von der Nebenklägerin weiterhin eingelegte sofortige Beschwerde, mit der sie sich gegen die unterbliebene Entscheidung über die Auslagen der Nebenklage im Urteil des Landgerichts wendet (vgl. BGH, Beschl. vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00 m. w. N.).
  • BGH, 30.09.2003 - 4 StR 315/03

    Verwerfung der Revision als unzulässig (Verfahrensrüge; Darlegungsanforderungen

    Da sich der Senat mit der Revision sachlich nicht zu befassen hat, fehlt ihm die Zuständigkeit für eine Entscheidung über die vom Angeklagten eingelegte sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils (vgl. BGHR StPO § 464 Abs. 3 Zuständigkeit 2; BGH, Beschlüsse vom 4. April 1985 - 5 StR 224/85 - und vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00; Franke in KK 5. Aufl. § 464 Rdn. 13).
  • OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 Ss 590/02

    Nebenkläger, Revision, Begründung, erforderlicher Umfang

    Es besteht daher die Verpflichtung des Nebenklägers, spätestens in der Revisionsbegründung deutlich zu machen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, namentlich dass das Urteil wegen einer zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Gesetzesverletzung angefochten werde (BGH NStZ-RR 2001, 266 bei Becker, BGH, Beschluss vom 17.11.1999 - 1 StR 469/99, bei http://www.caselaw.de; BGH NStZ 1999, 259; NStZ 1997, 97; BGH DAR 1994, 193 bei Nehm; BGH StV 1992, 456).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 19/01

    Mord; Totschlag; Erschöpfende Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei inneren

    Zwar wurde innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (vgl. BGH, Beschl. vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00 -) nur die allgemeine Sachrüge erhoben, aufgrund einer Gesamtschau des Verfahrensgeschehens ist die Revision der Nebenkläger hier zulässig (vgl. BGH StV 2000, 702; BGH, Beschl. vom 8. Dezember 1999 - 1 StR 571/99 -).
  • BGH, 06.03.2001 - 4 StR 505/00

    Unzulässige Revision des Nebenklägers; Gesetzesverletzung (Darlegung)

    Daß die Vertreter der Nebenkläger in der Hauptverhandlung beantragt hatten, den Angeklagten wegen versuchten Totschlags zu verurteilen, ändert daran nichts (Senatsbeschluß vom 9. November 2000 - 4 StR 425/00).
  • BGH, 23.01.2001 - 5 StR 2/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage; Gesetzesverletzung

  • BGH, 04.08.2011 - 2 StR 297/11

    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • BGH, 09.12.2014 - 2 StR 470/14

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

  • BGH, 27.02.2018 - 4 StR 489/17

    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • OLG Hamm, 09.08.2005 - 1 Ss 332/05

    Nebenkläger; Revision; Begründung der Revision; Ziel der Revision; Sachrüge

  • OLG Köln, 24.10.2006 - 82 Ss 79/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht