Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2001 - 4 StR 25/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3224
BGH, 22.02.2001 - 4 StR 25/01 (https://dejure.org/2001,3224)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2001 - 4 StR 25/01 (https://dejure.org/2001,3224)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 4 StR 25/01 (https://dejure.org/2001,3224)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3224) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b StGB; § 315 b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a StGB; § 240 StGB; § 55 StGB
    Ähnlicher ebenso gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Ermöglichung einer Straftat; Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalles; Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen; Nötigung; Härteausgleich bei vollstreckter ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingriff in den Straßenverkehr - Nötigung - Gefährliche Körperverletzung - Fahrerlaubnis - Sperrfrist - Fahrzeug - Nötigungsmittel - Zweckwidrigkeit - Mißbrauch - Härteausgleich

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a; ; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 240; ; StGB § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 315 Abs. 3 Ziff. 1 a; ; StGB § 55

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 315 Abs. 3 Nr. 1 a; StGB § 315 Abs. 3 Nr. 1 b; StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3; StGB § 315 b Abs. 3
    Rammen eines Kfz als gefährlicher Eingriff zur Herbeiführung eines Unglücksfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315 Abs. 3 Nr. 1 a
    Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff ("Pervertierung") - Voraussetzungen erfüllt

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 298
  • NZV 2001, 265
  • VersR 2001, 1126
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.1995 - 4 StR 772/94

    Werkzeug - Mittel - Schwerer Raub - PKW - Fluchtfahrzeug - Flucht -

    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 25/01
    Nach den Feststellungen hat der Angeklagte sein Fahrzeug zweckwidrig als gefährliches, gewichtig auf einen anderen Verkehrsteilnehmer einwirkendes Nötigungsmittel mißbraucht und damit einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB vorgenommen (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 4; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 315 b Rdn. 5 b, jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88

    Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs -

    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 25/01
    Kann aber eine Strafe, weil sie bereits vollstreckt ist, nicht mehr zur Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB herangezogen werden, so ist die darin liegende Härte im Rahmen der Strafzumessung auszugleichen (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 1 m.w.N.).
  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 591/91

    Zielgerichtetes auf die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls abgestelltes

    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 25/01
    Für die nach § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a StGB erforderliche Absicht reicht es aus, daß der Täter den Verkehrsunfall - und damit unter den hier gegebenen Umständen einen Unglücksfall - durch einen verkehrsfremden (verkehrsfeindlichen) Eingriff gezielt herbeigeführt hat (vgl. BGH NZV 1992, 325; NStZ 1992, 182, 183).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 22.02.2001 - 4 StR 25/01
    Für die nach § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a StGB erforderliche Absicht reicht es aus, daß der Täter den Verkehrsunfall - und damit unter den hier gegebenen Umständen einen Unglücksfall - durch einen verkehrsfremden (verkehrsfeindlichen) Eingriff gezielt herbeigeführt hat (vgl. BGH NZV 1992, 325; NStZ 1992, 182, 183).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2019 - 4 Rv 28 Ss 103/19

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen: Absicht der Erzielung einer höchstmöglichen

    So spielen für die in § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a StGB normierte Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen, weitere Ziele des Täters keine Rolle (Fischer, aaO, § 315 Rn. 22; Hecker in Schönke/Schröder, aaO, § 315 Rn. 22; Kudlich in BeckOK, aaO, § 315 Rn. 23; Heger in Lackner/Kühl, aaO, § 315 Rn. 8; König in Laufhütte u. a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl., § 315 Rn. 112; BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 4 StR 25/01, NStZ-RR 2001, 298, juris).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20

    Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem

    Auch bei anderen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches mit überschießender Innentendenz (vgl. etwa § 252, § 263 Abs. 1, § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a StGB) - bei denen die Formulierung des Absichtsmerkmals derjenigen des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB entspricht - genügt es, wenn das Absichtserfordernis nach Vorstellung des Täters notwendiges tatbestandliches Zwischenziel zur Verwirklichung weitergehender Motive bildet (vgl. Kudlich, in: v. Heintschel-Heinegg, BeckOK StGB, § 15 Rn. 19.3 ; Sternberg-Lieben/Schuster, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 15 Rn. 66; so für den § 315d StGB argumentierend: Czimek, ZJS 2020, S. 337 ; siehe auch zur Beuteerhaltungsabsicht aus § 252 StGB: BGH, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 4 StR 170/05 -, NStZ-RR 2005, S. 340 ; zur Absicht der Erlangung eines Vermögensvorteils aus § 263 StGB: BGH, Urteil vom 15. Oktober 1991 - 4 StR 420/91 -, juris, Rn. 36; zur Absicht der Herbeiführung eines Unglücksfalls § 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB: BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 4 StR 25/01 -, NStZ-RR 2001, S. 298).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 442/18

    Vorsatz (Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; bedingter

    Für die nach § 315b Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 Nr. 1a StGB erforderliche Absicht reicht es aus, dass der Täter einen Unglücksfall durch einen verkehrsfremden (verkehrsfeindlichen) Eingriff gezielt herbeigeführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 4 StR 25/01, NStZ-RR 2001, 298, 299; Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 315 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06

    Schwere Brandstiftung; Ermöglichen einer anderen Straftat

    Dies ändert an der Identität der Tathandlung indessen nichts und führt daher nicht zur Anwendung des § 315b Abs. 3 i. V. m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b StGB (BGH NStZ-RR 2001, 298).
  • LG Aachen, 13.08.2021 - 52 Ks 7/21

    Verabredung zum Mord, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, erpresserischer

    Ohne Bedeutung ist es daher, wenn der Täter - wie hier - bei der absichtlichen Herbeiführung eines Unglücksfalls ein weiter gehendes Ziel verfolgt (BGH, Beschl. v. 22.02.2001, Az. 4 StR 25/01 = NStZ-RR 2001, 298).
  • AG Rudolstadt, 11.05.2017 - 312 Js 23002/16

    Jugendstrafsache: Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts bei Gewaltakt eines

    Die Angeklagten haben ihre Fahrzeuge zweckwidrig als gefährliches, gewichtig auf einen anderen Verkehrsteilnehmer einwirkendes Nötigungsmittel mißbraucht und damit einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB vorgenommen (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht