Rechtsprechung
BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 3 StGB; § 15 StGB; § 16 StGB
Betrug; Vermögensschaden; Konkret schadensgleiche Vermögensgefährdung (Zug um Zug Leistung; Nachweis im Urteil); Wirtschaftlicher Vermögensgefährdung; Leistungsverweigerungsrecht; Darlehensvertrag; Vermögensvergleich (Ansprüche gegen Dritte / Gesellschafter); Begriff der ... - HRR Strafrecht
§ 263 StGB
Betrug (Vermögensschaden: Eingehungsbetrug; Ausreichung eines Darlehens: Sicherheiten und Gesamtsaldierung; Anforderungen an den Schädigungsvorsatz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Betrug - Vorverurteilung - Bankgarantievertrag - Vermögensgefährung - Vermögensschaden - Kreditbetrug - Kreditsicherheit
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 263; ; StGB § 3; ; StGB § 7 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1
Vermögensschaden und Vorsatz beim Eingehungsbetrug (Darlehen) - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00
- OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 (s) Sbd VII-252/02
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 328
- StV 2002, 133
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01
Untreue durch Kreditvergabe
Dazu genügt freilich bereits seine Kenntnis der die Vermögensgefährdung begründenden Umstände und das Wissen, daß die Forderung nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben nicht als gleichwertig angesehen wird, mag er selbst sie auch anders bewerten (BGH wistra 1993, 265;… vgl. auch BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 2; BGH, Beschluß vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00 ). - BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17
Vermögensschaden beim Betrug (notarieller Kaufvertrag; zahlungsunfähiger / …
Das Leistungsverweigerungsrecht sichert die in ihrer Bonität beeinträchtigte Gegenforderung (vgl. BGH…, Urteil vom 26. November 1964 - 1 StR 471/64, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, NStZ-RR 2001, 328, 329). - BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
Bundesgerichthof bestätigt Verurteilung wegen Geldwäsche in der Variante des …
Denn dessen Wissenselement setzt in Fällen der vorliegenden Art - Kompensation durch Sicherheiten - voraus, dass der Täter im Zeitpunkt der Vermögensverfügung die Minderwertigkeit des Anspruchs der Anleger wegen wertloser Sicherheiten gekannt oder wenigstens für möglich gehalten hat (vgl. BGH StraFo 2009, 342 f.; NStZ-RR 2001, 328, 330 m.w.N.).
- BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15
Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines …
Der Schädigungsvorsatz entfällt auch nicht deshalb, weil der Täter beabsichtigt, hofft oder glaubt, einen endgültigen Vermögensschaden abwenden zu können (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, NStZ-RR 2001, 328, 330). - BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00
Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung
In derartigen Fällen führt der Vertragsabschluß nämlich noch keinen Vermögensschaden oder eine diesem gleichstehende Vermögensgefährdung herbei; vielmehr sichert das Leistungsverweigerungsrecht des Getäuschten den in seiner Werthaltigkeit beeinträchtigten Gegenanspruch (ständ. Rechtspr., vgl. z.B. BGH, Urteile vom 2. März 1994 - 2 StR 620/93 - NJW 1994, 1745, 1746; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94 - StV 1995, 255; vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 - NStZ 1998, 85 und vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00 - NStZ-RR 2001, 328, 329). - BGH, 13.04.2012 - 5 StR 442/11
Schadensberechnung beim täuschungsbedingt gewährtem Kreditbetrug und …
Deshalb hat die Rechtsprechung schon immer einen Vermögensschaden dann verneint, wenn der Rückzahlungsanspruch aufgrund der Vermögenslage des Darlehensnehmers oder sonstiger Umstände, die den Gläubiger vor einem Verlust seines Geldes schützen, wirtschaftlich gesichert ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2009 - 3 StR 475/08, wistra 2009, 350; vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, StV 2002, 133). - BGH, 09.02.2005 - 4 StR 539/04
Betrug (regelmäßig keine schadensgleiche Vermögensgefährdung bei Vertragsschluss, …
In solchen Fällen liegt in dem Vertragsschluß regelmäßig noch keine schadensgleiche Vermögensgefährdung (st. Rspr.; BGH StV 1999, 24; wistra 2001, 423 m.w.N.). - BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19
Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit, …
Die Voraussetzungen eines Eingehungsbetrugs liegen aber nicht vor, soweit eine Verpflichtung nur zur Zug-um-Zug-Leistung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97, NStZ 1998, 85; Beschlüsse vom 6. März 2018 - 3 StR 552/17, NStZ 2018, 713; vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, NStZ-RR 2001, 328, 329;… vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94, BGHR § 263 Abs. 1 StGB Vermögensschaden 46; jeweils mwN). - BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05
Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung
Gleichwohl kann es nach gefestigter Rechtsprechung am Merkmal eines Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung durch ausreichende Sicherheiten ausgeglichen wird, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken und es dem Gläubiger ermöglichen, sich ohne Schwierigkeiten wegen seiner Forderung zu befriedigen (vgl. BGHSt 15, 24, 27; BGH wistra 1992, 142; 1993, 265; 1994, 110, 111; 1995, 28 und 222, 223; NStZ-RR 2001, 328, 329; StV 1995, 254, 255; 1997, 416, 417; 2000, 478, 479;… Lackner LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 217;… Tiedemann LK 11. Aufl. § 263 Rdn. 212; jew. m.w.N.). - LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11
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Wer solchermaßen mit der Möglichkeit eines Totalverlustes des täuschungsbedingt eingebrachten Vermögens des Tatopfers rechnet, andererseits aber nach außen - hier in gemeinschaftlichem Zusammenwirken und einem gemeinsamen Tatplan folgend - diese Gefährdung der eingebrachten Vermögenswerte billigt, handelt mit Schädigungsvorsatz, unabhängig davon, ob er hofft, es werde letzten Endes alles gut gehen und das Risiko werde sich nicht realisieren (BGH NStZ-RR 2001, 328, 330; NStZ 2003, 264). - BGH, 30.06.2021 - 1 StR 177/21
- OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 Ws 459/10
Deliktscharakter des Betrugs; Voraussetzungen für die Annahme eines …
- BGH, 20.01.2009 - 1 StR 705/08
Tatort im Inland (Zurechnung des Verhaltens von Mittätern: …
- BGH, 05.05.2009 - 3 StR 475/08
Betrug (Täuschung über das Bestehen, den Wert oder die Verwertbarkeit einer …
- OLG Brandenburg, 19.08.2010 - 12 W 27/10
Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussicht einer Rechtsverteidigung
- LG Arnsberg, 17.07.2013 - 6 KLs 1/13
Untreue, Kreditentscheidung, Bankvorstand
- OLG München, 22.10.2008 - 5St RR 109/08
Versuchter Betrug: Kauf eines PKW trotz des Wissens, diesen nicht bezahlen zu …
- LG Münster, 11.10.2013 - 7 KLs 14/12
Minderer Wert des Darlehensrückzahlungsanspruchs gegenüber der hingegebenen …
Rechtsprechung
BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 142 Abs. 1 Nr. 2 StGB-DDR; § 131 Abs. 1 StGB-DDR; § 150 Abs. 1 StGB-DDR; Art. 315a Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 EGStGB; §§ 78 ff. StGB; § 78c Abs. 3 Satz 1 StGB; § 174 StGB
Meerane; Kinderheim; Verletzung von Erziehungspflichten; Freiheitsberaubung; Sexueller Mißbrauch eines Jugendlichen; Verfolgungsverjährung von DDR-Taten - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verfolgungsverjährung - DDR - Revision - Aufklärungsrüge - Verletzung von Erziehungspflichten - Freiheitsberaubung - Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
- Judicialis
StGB §§ 78 ff.; ; StGB § 78c Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78c Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 78b Abs. 3; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de
Absolute Verjährung bei DDR-Straftaten
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nomos.de
, S. 50 (Leitsatz und Auszüge)
§§ 82 Abs. 1 Nr. 2 u. 3, 131 Abs. 1, 142 Abs. 1, 150 Abs. 1 StGB/DDR; §§ 78 Abs. 3 Nr. 4, 78 b Abs. 3, 78 c Abs. 3 Satz 2 u. 3 StGB; Art. 315a EGStGB
In DDR begangene Straftaten/Verletzung von Erziehungspflichten/Freiheitsberaubung/sexueller Missbrauch/Verjährung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 328
- NJ 2001, 493 (Ls.)
- NJ 2004, 432
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16
Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das …
Die Ablaufhemmung des § 78b Abs. 3 StGB wird deshalb nicht nur durch ein Sachurteil, sondern auch durch ein Prozessurteil bewirkt (Senat, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00, BGHSt 46, 159; BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00, NStZ-RR 2001, 328).b) Die verjährungshemmende Wirkung des § 78b Abs. 3 StGB wird deshalb auch durch ein Einstellungsurteil ausgelöst, das - wie hier das auf Verfahrenseinstellung wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit lautende Prozessurteil - das Verfahren zwar förmlich beendet, aber die Strafklage nicht verbraucht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1962 - 4 StR 194/62, BGHSt 18, 1, 5; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00, NStZ-RR 2001, 328).
- BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01
Wegen möglicherweise eingetretener absoluter Verfolgungsverjährung Aussetzung der …
gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00 -. - BVerfG, 03.10.2001 - 2 BvR 1198/01
Vollständig aufhebende und zurückverweisende Revisionsentscheidung als …
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau L ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Reinhard Lochmann und Koll., Talstraße 5, 08371 Glauchau - gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2001 - 5 StR 606/00 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Präsidentin Limbach und die Richter Hassemer, Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 3. Oktober 2001 einstimmig beschlossen:. - BGH, 01.07.2003 - 4 StR 75/03
Strafverfolgungsverjährung von in der DDR begangenen Taten (Berechnungsgrundlage)
Selbst wenn davon auszugehen ist, daß die Verfolgungsverjährung durch Art. 1 des 2. Verjährungsgesetzes vom 27. September 1993 (BGBl I S. 1657) bis zum 31. Dezember 1997 hinausgeschoben wurde (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 328) und aufgrund der Regelung in § 78 b Abs. 1 Nr. 1 StGB durch das am 30. Juni 1994 in Kraft getretene 30. Strafrechtsänderungsgesetz vom 23. Juni 1994 (BGBl I S. 1310) die Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Tatopfers ruhte (vgl. BGHSt 47, 245, 247 f.), ist Strafverfolgungsverjährung eingetreten, denn die Geschädigte wurde am 20. Februar 1997 18 Jahre alt und die erste verjährungsunterbrechende Maßnahme erfolgte erst am 2. Mai 2002, somit später als fünf Jahre nach dem 18. Geburtstag des Tatopfers.