Rechtsprechung
BGH, 16.05.2000 - 4 StR 89/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 249 Abs. 1 StGB; § 252 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Wegnahme mit Nötigungsmitteln im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB; Schwerer räuberischer Diebstahl; Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Raub - Gewalt - Finalzusammenhang - Nötigungsmittel - Wegnahme - Vollendung - Räuberischer Diebstahl
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 252; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 242 Abs. 1, § 249 Abs. 1
Vollendung der Wegnahme - Finalität der Gewaltanwendung beim Raub
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 41
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07
Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer; …
Messer, die nicht ohnehin als Angriffs- oder Verteidigungsmittel konstruiert sind und wie etwa Spring-, Fall-, Faust- oder Faltmesser zu den Waffen im technischen Sinne gehören, erfüllen nach ständiger Rechtsprechung, von der abzuweichen kein Anlass besteht, regelmäßig die Voraussetzungen eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB (vgl. BGH NStZ 1999, 136; NStZ-RR 2001, 41;… BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 1; BGH NStZ-RR 2006, 12, 13 für den Fall eines Klappmessers). - BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01
Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug; …
Dieser zutreffenden objektiven Bestimmung des gefährlichen Werkzeugs folgt auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Fällen, in denen der Täter mit dem Einsatz eines Messers droht; dieses wird in ständiger Rechtsprechung als abstrakt "gefährliches" Werkzeug angesehen, dessen drohender Einsatz ohne weiteres § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB unterfällt (vgl. etwa BGH NStZ 1999, 136; NStZ-RR 2001, 41;… BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 1; vgl. auch BayObLG NJW 1999, 2535 f.; OLG Hamm NJW 2000, 351 f.). - BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 5/02
Anfrageverfahren; schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges; …
b) Als generell, also stets "gefährliche Werkzeuge" - sofern sie nicht schon dem Waffenbegriff unterfallen - hat der Bundesgerichtshof insbesondere Messer eingestuft (BGH…, Beschluß vom 17. Juni 1998 - 1 StR 270/98 = BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 1; BGH, Urteil vom 26. November 1998 4 StR 457/98 = NStZ 1999, 136; BGH, Beschluß vom 16. Mai 2000 - 4 StR 89/00 = NStZ-RR 2001, 41).
- OLG Schleswig, 16.06.2003 - 1 Ss 41/03
Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1 a StGB
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof ohne nähere Begründung ein Teppichmesser als gefährliches Werkzeug qualifiziert (BGH NStZ-RR 2001, 41) und hat auch der Gesetzgeber ein Tapetenmesser - das technisch einem Teppichmesser sehr ähnlich sein dürfte - als Beispiel für ein gefährliches Werkzeug in Betracht gezogen (…BT-Drucks. 13/9064, S. 18). - BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle …
Hierfür genügt, daß der Täter das gefährliche Werkzeug bei der Tat als Drohmittel einsetzt (BGH StV 1998, 487; BGH, Beschluß vom 16. Mai 2000 - 4 StR 89/00, jeweils zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB). - BGH, 03.05.2002 - 2 StR 133/02
Schwerer räuberischer Diebstahl (Tenorierung); (fahrlässige) Körperverletzung …
Ebenso wie die Verweisung in § 255 StGB zu einer schweren räuberischen Erpressung führen kann, ist über §§ 252, 250 StGB die Begehung eines schweren räuberischen Diebstahls möglich und wird im Urteilstenor ausgesprochen (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 16. Mai 2000 - 4 StR 89/00; BGH StV 1985, 13 ff; auch Senatsurteil vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86). - BGH, 30.11.2000 - 4 StR 493/00
Schwerer Raub; Verwendung einer Waffe; Gefährliches Werkzeug; …
Allerdings steht einer Anwendung des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB nicht bereits entgegen, daß die bei den beiden Taten eingesetzte Schreckschußpistole (noch) nicht durchgeladen war (vgl. BGHSt 45, 249, 251; BGH, Beschlüsse vom 9. November 1999 - 1 StR 501/99 und vom 16. Mai 2000 - 4 StR 89/00). - OLG Köln, 16.10.2007 - 82 Ss 154/07
Messer als gefährliches Werkzeug - erforderliche Feststellungen zur konkreten …
Dementsprechend sind Messer in der Rechtsprechung sowohl zu § 250 StGB als auch zu § 244 StGB bisher durchgängig als gefährliche Werkzeuge angesehen worden (vgl. nur BGH NStZ-RR 2005, 340 ff., BGH NStZ-RR 2001, 41; BayObLG NStZ-RR 2001, 202). - OLG Frankfurt, 24.03.2011 - 2 Ss 90/11
Das Tatbestandsmerkmal des "Beisichführens" im Sinne des § 244 Abs. 1 Ziff. 1 a …
6 Das Amtsgericht geht zutreffend davon aus, dass es sich bei dem Teppichmesser um ein "anderes gefährliches Werkzeug" i. S. des § 244 Abs. 1 Ziff. 1 a StGB handelt (…vgl. Fischer, StGB, 58. Auflage, § 244 Rdnr. 18; BGH NStZ-RR 2001, 41). - OLG Hamm, 05.02.2004 - 1 Ss 28/04
Diebstahl mit Waffen; Taschenmesser; Gebrauchsbereitschaft; Beisichführen
Messer, auch soweit sie nicht als Spring-, Fall- oder Faustmesser als Waffe im technischen Sinne gelten und damit dem Anwendungsbereich des Waffengesetzes unterfallen, sind von der Rechtsprechung bislang durchweg als (abstrakt) gefährliche Werkzeuge i.S.d. §§ 244 Abs. 1 Nr. 1 a), 250 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB angesehen worden (vgl. BGH NStZ 1999, 136; NStZ-RR 2001, 41;… BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 1; BayObLG NJW 1999, 2535; OLG Hamm NJW 2000, 3510; für kleinere Taschenmesser verneinend BayObLG NStZ-RR 2001, 202; für Taschenmesser zuletzt offengelassen von BGH NStZ-RR 2003, 12). - BGH, 05.08.2010 - 2 StR 335/10
Vorliegen eines Rechtsfehlers bei Nichtanwendung von § 250 Abs. 2 Nr. 1 …
Rechtsprechung
BGH, 06.09.2000 - 3 StR 326/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB
Merkmal des Vermögensschadens beim Betrug - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Betrug - Vermögensschaden - Täuschung - Einzelstrafen - Gesamtstrafe
- Judicialis
- rechtsportal.de
StGB § 263 Abs. 1
Vermögensschaden beim Grundstückserwerb - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 41
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu …
Die Vorschrift des § 263 StGB schützt dabei weder das bloße Affektionsinteresse noch die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 - 4 StR 331/94, NStZ 1995, 134;… Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 263 Rn. 2;… Zieschang in Park, Kapitalmarktstrafrecht, 3. Aufl., § 263 StGB Rn. 61;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 263 Rn. 146), noch die Wahrheit im Geschäftsverkehr (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2000 - 3 StR 326/00, NStZ-RR 2001, 41;… Fischer, aaO), sondern allein das Vermögen. - BGH, 16.06.2016 - 1 StR 20/16
Betrug (Vermögensschaden: keine grundsätzliche Beschränkung der Zurechnung von …
Dabei schützt die Vorschrift des § 263 StGB weder das bloße Affektionsinteresse noch die wirtschaftliche Dispositionsfreiheit noch die Wahrheit im Geschäftsverkehr (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2000 - 3 StR 326/00, NStZ-RR 2001, 41), sondern allein das Vermögen. - BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur …
Zur Bestimmung der für die Strafzumessung bestimmenden Höhe des dem Geschädigten tatsächlich verbleibenden Schadens als verschuldete Auswirkung der Tat (§ 46 Abs. 2 StGB) ist auch in Fällen eines subjektiven Schadenseinschlags der in dem Erlangten verkörperte Gegenwert zu berücksichtigen, den der Geschädigte mit zumutbarem Einsatz realisieren kann (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 420/08, NStZ 2009, 150; BGH, Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10; BGH, Urteil vom 7. März 2006 - 1 StR 385/05, NStZ-RR 2006, 206; BGH, Beschluss vom 6. September 2000 - 3 StR 326/00, NStZ-RR 2001, 41; BGH, Beschluss vom 6. Juni 2000 - 1 StR 161/00, NStZ-RR 2000, 331).
- OLG Düsseldorf, 30.01.2018 - 24 U 65/17
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Fehlt es an einer solchen Verwendbarkeit, so ist schon allein darin eine Vermögensschädigung zu erblicken, selbst wenn der Verkehrswert der Gegenleistung der Leistung des Getäuschten entspricht (vgl. BGH…, Beschluss vom 16.08.1961 - 4 StR 166/61 -, juris, Rn. 12f.; BGH…, Beschluss vom 09.03.1999 - 1 StR 50/99 -, juris, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 06.09.2000 - 3 StR 326/00 - juris, Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 27.06.2012 - 2 StR 79/12 -, juris, Rn. 7). - OLG Köln, 15.08.2013 - 18 U 5/13
Bericht des Verrichtungsgehilfen
Denn § 263 Abs. 1 StGB schützt nicht die Dispositionsfreiheit des Getäuschten, sondern sanktioniert als Vermögensstraftat nur die vermögensschädigende Täuschung, deren Voraussetzungen durch einen objektiven Vergleich der Vermögenswerte vor und nach der Vermögensverfügung zu bestimmen sind (BGH, Beschl. v. 06.09.2000 - 3 StR 326/00, NStZ-RR 2001, 41; BGH, Beschl. v. 06.06.2000 - 1 StR 161/00, NStZ-RR 2000, 331).Allein diese Abweichung begründet aber nach den Grundsätzen des sog. subjektiven Schadenseinschlages einen Vermögensschaden des Klägers im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB (…so schon Senat, Urt. v. 15.11.2012 - 18 U 47/12;… ferner BGH, Urt. v. 07.03.2006 - 1 StR 379/05, NJW 2006, 1679 (1681); BGH, Beschl. v. 06.09.2000 - 3 StR 326/00, NStZ 2001, 41 (42)).
- OLG Köln, 25.10.2007 - 18 U 164/06
Anspruch auf Rückzahlung einer in Aktien der Beklagten angelegten Geldsumme; …
Denn § 263 Abs. 1 StGB schützt nicht die Dispositionsfreiheit des Getäuschten, sondern sanktioniert als Vermögensstraftat nur die vermögensschädigende Täuschung, deren Voraussetzungen durch einen objektiven Vergleich der Vermögenswerte vor und nach der Vermögensverfügung zu bestimmen sind (BGH NStZ-RR 2001, 41f.; BGH NStZ-RR 2000, 331f.;… Tröndle/Fischer, aaO.). - OLG Köln, 02.12.2008 - 83 Ss 90/08
Vermögensschaden bei Täuschung eines Gebrauchtwagenhändlers über den gewerblichen …
§ 263 StGB schützt nicht die Entschließungsfreiheit (Dispositionsfreiheit;… vgl. Fischer, StGB, 55. Auflage, § 263 Rn. 72, 85) oder die Wahrheit im Geschäftsverkehr (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 41). - LG Köln, 29.07.2008 - 37 O 1029/07
Anwendbarkeit der durchgreifenden Haftung auf den Geschäftsführer wegen seiner …
Da § 263 Abs. 1 StGB nicht die Dispositionsfreiheit des Getäuschten schützt, sondern als Vermögensstraftat nur die vermögensschädigende Täuschung sanktioniert (BGH NStZ-RR 2001, 41f.; BGH NStZ-RR 2000, 331f.;… Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 263 Rn. 72 und 74 jeweils m.w.N.), liegt eine strafrechtlich relevante Vermögensbeschädigung nicht schon dann vor, wenn jemand infolge eines durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums eine Vermögensverfügung getroffen hat, die er bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände nicht getroffen hätte (vgl. BGH NJW 2006, 1679, 1681 Rdnr.18 - für den Erwerb von Fondsanlagen;… Tröndle/Fischer, aaO.).