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   BGH, 24.10.2000 - 5 StR 323/00   

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BGH, 24.10.2000 - 5 StR 323/00 (https://dejure.org/2000,2964)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2000 - 5 StR 323/00 (https://dejure.org/2000,2964)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00 (https://dejure.org/2000,2964)
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Zwei Schüsse

§§ 52, 53 StGB, ausnahmsweise Annahme von Tateinheit (als natürliche Handlungseinheit) bei mehreren Schüssen auf zwei Personen bei engem situativem Zusammenhang

Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Totschlag - Gefährlicher Körperverletzung - Tateinheit - Tat - Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönlicher Rechtsgüter - Hinweispflicht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1
    Natürliche Handlungseinheit bei Angriffen gegen höchstpersönliche Rechtsgüter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 82
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.02.2000 - 2 StR 615/99

    Annahme von Tateinheit

    Auszug aus BGH, 24.10.2000 - 5 StR 323/00
    Das Unrecht der Tat und die Schuld des Angeklagten worden nämlich durch die geänderte rechtliche Bewertung der Konkurrenzverhältnisse nicht berührt (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Februar 2000 - 2 StR 615/99 - m.w.N.).
  • BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand;

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff willkürlich und gekünstelt erschiene (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, NStZ 2016, 594, 595; BGH, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 StR 59/18, juris Rn. 6; Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; Urteil vom 10. Februar 2015 - 1 StR 488/14, juris Rn. 48; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit ist in derartigen Fällen dann gerechtfertigt, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich erschiene (BGH NStZ-RR 2001, 82 m.w.N.).
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00

    Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame

    Die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit ist in derartigen Fällen dann gerechtfertigt, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt erschiene (BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit Entschluß, einheitlicher 1 und 9; BGH, Beschluß vom 24. Oktober 2000 5 StR 323/00).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 262/15

    Totschlag (Vorliegen eines besonders schweren Falls: Voraussetzungen; Verhältnis

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 aaO; vgl. auch Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Allerdings kann sich eine solche Zäsur etwa auch daraus ergeben, daß der Täter nach dem ersten Schuß einen Stellungswechsel vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08

    Akkusationsprinzip; Anklagegrundsatz; prozessuale Tat; natürliche

    Durch das - der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit hier entgegenstehende (vgl. Rissingvan Saan in LK 12. Aufl. Rdn. 14 vor 52 m.w.N.) - Handeln auf Grund eines neu gefassten Entschlusses unterscheidet sich der Fall von denjenigen Sachverhalten, welche den Beschlüssen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. September 1986 (BGHR StGB vor 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 1), vom 4. Juni 1991 (BGHR StGB vor 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 5) und vom 24. Oktober 2000 (NStZ-RR 2001, 82) zugrunde lagen.
  • BGH, 10.01.2023 - AK 49/22

    Versuchter Mord (niedrige Beweggründe: Reichsbürgerideologie; Heimtücke:

    Gleiches gilt für die konkurrenzrechtliche Bewertung des versuchten Mordes zum Nachteil der 14 polizeilichen Einsatzbeamten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 262/15, NStZ 2016, 207, 208; Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284 Rn. 8; Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82), da es für die Haftfrage hierauf nicht ankommt, zumal das Konkurrenzverhältnis den Unrechts- und Schuldgehalt regelmäßig nicht berührt (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19, juris Rn. 9 mwN; vom 3. November 2021 - 3 StR 231/21, juris Rn. 18; vgl. zur Haftfrage: BGH, Beschluss vom 6. September 2022 - AK 27/22, juris Rn. 25).
  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 391/15

    Tatmehrheit (grundsätzlich Tatmehrheit bei aufeinanderfolgenden Angriffen auf

    Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden oder bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff, willkürlich und gekünstelt erschiene (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 aaO, vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 394/20

    Verurteilungen im Zusammenhang mit Erschießungen auf einer Mülldeponie nahe Tabka

    Auf der Grundlage der vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen hat sich der Angeklagte (neben der Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung) des Mordes, der Kriegsverbrechen gegen Personen sowie der Freiheitsberaubung mit Todesfolge in jeweils 19 tateinheitlichen Fällen anstatt, wie vom Oberlandesgericht gewertet, in jeweils 17 tateinheitlichen und zwei weiteren Fällen schuldig gemacht (vgl. zur Tateinheit bei höchstpersönlichen Rechtsgütern: BGH, Urteil vom 23. Mai 2012 - 5 StR 54/12, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 13 Rn. 8; Beschlüsse vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82; vom 10. Februar 2016 - 2 StR 391/15, BGHR StGB § 1 Entschluss, einheitlicher 1 Rn. 8 f.).
  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 54/12

    Versuchtes Tötungsdelikt; natürliche Handlungseinheit bei mehreren in engem

    Schießt der Täter - wie hier - innerhalb weniger Sekunden ohne jegliche zeitliche Zäsur auf mehrere Personen, so ist trotz der Beeinträchtigung höchstpersönlicher Rechtsgüter eine Tat anzunehmen; denn eine Aufspaltung in selbständige Einzeltaten erschiene wegen des engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs willkürlich und gekünstelt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 5 StR 323/00, NStZ-RR 2001, 82 mwN).
  • BGH, 19.12.2023 - 4 StR 355/23

    Freiheitsstrafe vwegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher

  • LG Bochum, 06.08.2018 - 7 Ks 9/17
  • BGH, 21.08.2012 - 2 StR 199/12

    Tateinheit (Anforderungen bei Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter;

  • BGH, 16.09.2004 - 3 StR 316/04

    Totschlag (Tateinheit bei Tötung zweier Opfer; sich überschneidende

  • LG Hildesheim, 07.05.2009 - 12 Ks 17 Js 31968/08

    Bemessung der Gesamtstrafe bei Verurteilung wegen Mordes und wegen Mordes in zwei

  • LG Köln, 15.12.2004 - 104 Ks 19/04
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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2000 - 3 StR 393/00   

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https://dejure.org/2000,3559
BGH, 18.10.2000 - 3 StR 393/00 (https://dejure.org/2000,3559)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2000 - 3 StR 393/00 (https://dejure.org/2000,3559)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2000 - 3 StR 393/00 (https://dejure.org/2000,3559)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Strafaussetzung - Bewährung - Sozialprognose - Gesamtwürdigung - Verfallsanordnung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 56 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1
    Voraussetzungen eines Verfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 82
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88

    Voraussetzungen für die Strafrahmenverschiebung nach § 31 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 18.10.2000 - 3 StR 393/00
    Diese Formulierung läßt besorgen, das Landgericht gehe davon aus, daß nicht nur ein durch die Straftat tatsächlich erlangter (vgl. BGHR StGB § 73 Gewinn 1; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 73 Rdn. 3 b; Lackner, StGB 22. Aufl. § 73 Rdn. 3), sondern auch ein Iediglich erzielbarer Vermögenszuwachs für verfallen erklärt werden kann.
  • LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20

    Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis

    Es handelte sich gerade nicht um bloße Profiterwartungen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18.10.2000 - 3 StR 393/00, juris Rn. 3; Beschluss vom 11.10.2005 - 1 StR 344/05, juris Rn. 8).
  • BGH, 21.10.2008 - 4 StR 437/08

    Minder schwerer Fall des bewaffneten und bandenmäßigen Handeltreibens mit

    Für verfallen erklärt werden kann aber nur ein durch die Straftat tatsächlich erlangter Vermögenszuwachs (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 344/05

    Verfall (Begriff des Erlangten: keine Erfassung von erzielbaren

    Unter Erlangen im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB ist zu verstehen, dass tatsächlich 'etwas' erlangt ist; nicht erfasst ist, was der Täter nur erlangen wollte; ein lediglich erzielbarer Vermögenszuwachs kann nicht für verfallen erklärt werden (BGH NStZ-RR 2001, 82 Nr. 2; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 73 Rdnr. 9 m. w. N.).
  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 85/02

    Verfall von Wertersatz; Erlangtes (tatsächlicher Zufluss); Einziehung der

    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 18. Oktober 2000 dieses Urteil im Ausspruch über den Verfall mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der für verfallen erklärte Betrag die Summe von 540 DM übersteigt, die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen und die weitergehende Revision verworfen (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 82).
  • BGH, 21.02.2002 - 5 StR 20/02

    Verfall von Wertersatz; hindernde Ansprüche des Geschädigten (rechtliche

    Diese Vorgehensweise begegnet durchgreifenden Bedenken, weil sie besorgen läßt, das Landgericht gehe davon aus, daß nicht nur ein durch die Straftaten tatsächlich erlangter, sondern auch ein lediglich erzielbarer Vermögenszuwachs für verfallen erklärt werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 82 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2021 - 3 StR 206/21

    Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (Maßgeblichkeit des

    Ohne Bedeutung ist demgegenüber, ob er noch mehr erlangen wollte oder sollte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18, juris Rn. 23; vom 21. Oktober 2008 - 4 StR 437/08, NStZ 2010, 85; vom 18. Oktober 2000 - 3 StR 393/00, NStZ-RR 2001, 82; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 73 Rn. 13, 26 mwN).
  • BGH, 02.11.2010 - 4 StR 473/10

    Verfall von Wertersatz (Erlangtes; lediglich erzielbarer Vermögenszuwachs)

    Ein lediglich erzielbarer Vermögenszuwachs kann nicht für verfallen erklärt werden (BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2000 - 3 StR 393/00, NStZ-RR 2001, 82 und vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 39); das gilt auch für den Verfall von Wertersatz (BGH, Beschluss vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.08.2000 - 1 Ss 157/00   

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https://dejure.org/2000,12404
OLG Zweibrücken, 24.08.2000 - 1 Ss 157/00 (https://dejure.org/2000,12404)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.08.2000 - 1 Ss 157/00 (https://dejure.org/2000,12404)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. August 2000 - 1 Ss 157/00 (https://dejure.org/2000,12404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tagessatzhöhe; Tagessatz; Bemessung; Geldstrafe; Erwerbstätigkeit; Nettoeinkommen

  • Judicialis

    StGB § 40 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Tagessatzhöhe; Tagessatz; Bemessung; Geldstrafe; Erwerbstätigkeit; Nettoeinkommen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 82
  • StV 2001, 347
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