Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 17.10.2000 - 3 Ws 1049/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 329 StPO
Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung: Irrtümlich falsche Terminsnotierung durch die im Betrieb des Angeklagten tätige Ehefrau - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzungsgesuch ; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Berufungshauptverhandlung; Termin; Ehefrau; Berufungshauptverhandlung
- Judicialis
StPO § 329 III; ; StPO § 473 VII; ; StPO § 467; ; StPO § 473 III
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versäumung des Berufungshauptverhandlungstermins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt - 5 Js 46530/99
- OLG Frankfurt, 17.10.2000 - 3 Ws 1049/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1589 (Ls.)
- NStZ-RR 2001, 85
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 06.09.1991 - 1 Ws 789/91
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2000 - 3 Ws 1049/00
Steht der Beauftragte zum Auftraggeber in einem engen und dauerhaften Verhältnis, das ein gegenseitig erprobtes Vertrauen begründet Wie das der Ehe und fehlen Anhaltspunkte, aus denen sich ausnahmsweise eine Unzuverlässigkeit des Ehegatten bei der Wahrnehmung wichtiger Angelegenheiten ergeben, so ist der Auswahlsorgfalt in aller Regel genügt und reduziert sich auch die Überwachungssorqfalt (…vgl. OLG Zweibrückern a.a.O.; BGH, NStZ 1996, 50; s. auch OLG Düsseldorf, NStZ 1992, 99). - BGH, 13.09.1995 - 3 StR 393/95
Rechtsmittelführer - Angehöriger - Auftrag - Überwachungspflicht - Fristgerechte …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2000 - 3 Ws 1049/00
Steht der Beauftragte zum Auftraggeber in einem engen und dauerhaften Verhältnis, das ein gegenseitig erprobtes Vertrauen begründet Wie das der Ehe und fehlen Anhaltspunkte, aus denen sich ausnahmsweise eine Unzuverlässigkeit des Ehegatten bei der Wahrnehmung wichtiger Angelegenheiten ergeben, so ist der Auswahlsorgfalt in aller Regel genügt und reduziert sich auch die Überwachungssorqfalt (…vgl. OLG Zweibrückern a.a.O.; BGH, NStZ 1996, 50; s. auch OLG Düsseldorf, NStZ 1992, 99). - OLG Zweibrücken, 16.08.1991 - 1 Ws 222/91
Naher Angehöriger; Einlegung von Rechtsmitteln; Auftrag; Ehemann; Angeklagter; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2000 - 3 Ws 1049/00
Es trifft ihn bei Versäumnissen und Fehlern des Beauftragten dann kein Verschulden, wenn er bei dessen Auswahl und Überwachung die Sorgfalt aufgewandt hat, die verständiger Weise von ihm erwartet und ihm zugemutet werden kann (vgl. OLG Zweibrücken, StV 1992, 360 m.z.w.Nachw. für den Fall der Beauftragung mit der Rechtsmitteleinlegung).
- OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ws 512/08
Rechtsmitteleinlegung durch Bewährungshelfer, Wiedereinsetzung
Ob etwaige Ausnahmefälle anzuerkennen sind, wenn der beauftragte Dritte sich durch seine bisherige längere Tätigkeit im Geschäftsbetrieb für den Angeklagten als gewissenhaft erwiesen hat (OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 85), braucht nicht erörtert zu werden, da ein solcher Fall ersichtlich nicht vorliegt.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.12.1999 - 2 Ss 351/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer
Gefährliche Körperverletzung; Berufungshauptverhandlung; Fehlen des Angeklagten; Ausbleiben des Angeklagten; Angemessenes Zuwarten; Revision des Angeklagten; Rüge der Verletzung formellen Rechts
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 329 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 4 § 329 Abs. 1 § 344 Abs. 2 S. 2
Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinens des Angeklagten; Dauer des Zuwartens - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen - 3 Ns 12 Js 88985/97
- OLG Frankfurt, 14.12.1999 - 2 Ss 351/99
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2001, 85
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 28.02.2012 - 2 Ss OWi 21/12
Strafprozess: Berechnung der Wartepflicht vor Einspruchsverwerfung
Soweit der Entscheidung des Senats vom 14.12.1999 - 2 Ss 351/99 (NStZ-RR 2001, 85) etwas anderes zu entnehmen sein könnte, hält er an dieser Auffassung nicht fest. - OLG Zweibrücken, 24.10.2016 - 1 OLG 1 Ss 74/16
Berufung im Strafverfahren: Wartepflicht des Berufungsgerichts bei Ausbleiben des …
Die Grundsätze eines fairen Verfahrens und die hieraus abzuleitende Fürsorgepflicht gebieten es, vor der Verwerfung des Rechtsmittels eine angemessene Zeit zuzuwarten da mit stets möglichen kleineren Verspätungen gerechnet werden muss (ganz h.M., vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 85; KG Berlin, StraFo 2013, 427; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 251; Thür.