Rechtsprechung
BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; § 263 Abs. 3 StGB a.F.
Betrug; Täuschung über die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungsbereitschaft; Stoffgleichheit; Vermögensschaden (Sicherheiten); Milderes Gesetz; Besonders schwerer Fall des Betruges; Gewerbsmäßigkeit - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Betrug - Stoffgleichheit - Darlehen - Gewerbsmäßigkeit des Handelns - Einzelstrafe - Schuldspruch
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 263 Abs. 3 a.F.; ; StGB § 263 Abs. 3 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1
Stoffgleichheit beim Betrug - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 650
- NStZ-RR 2002, 10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.02.2001 - 2 StR 509/00
Kein besonders schwerer Fall des Betruges, wenn geringwertige Sache vorliegt
Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01
Bei der Prüfung, ob das neue Recht milder ist als das Tatzeitrecht, hätte das Landgericht zunächst erörtern müssen, ob nach dem früheren Recht überhaupt - nicht benannte - besonders schwere Fälle im Sinne des § 263 Abs. 3 StGB a.F. vorliegen (vgl. BGH, Beschl. vom 28. Februar 2001 - 2 StR 509/00 und vom 10. Mai 2001 - 3 StR 96/01). - BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87
Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges
Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01
Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit anzustellen (vgl. BGHR StGB § 263 III Gesamtwürdigung 1 und 2). - BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen …
Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01
Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit anzustellen (vgl. BGHR StGB § 263 III Gesamtwürdigung 1 und 2). - BGH, 10.05.2001 - 3 StR 96/01
Besonders schwerer Fall der Untreue (des Betruges); Herbeiführen eines …
Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01
Bei der Prüfung, ob das neue Recht milder ist als das Tatzeitrecht, hätte das Landgericht zunächst erörtern müssen, ob nach dem früheren Recht überhaupt - nicht benannte - besonders schwere Fälle im Sinne des § 263 Abs. 3 StGB a.F. vorliegen (vgl. BGH, Beschl. vom 28. Februar 2001 - 2 StR 509/00 und vom 10. Mai 2001 - 3 StR 96/01).
- BGH, 04.10.2001 - 4 StR 390/01
Milderes Gesetz (Untreue, besonders schwerer Fall, Gesamtwürdigung); Grundsatz …
Maßgebend ist danach, ob nach früherem Recht überhaupt - nicht benannte - besonders schwere Fälle im Sinne des § 266 Abs. 2 StGB a.F. vorliegen (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01 m.w.N.), da anderenfalls § 266 Abs. 1 StGB a.F. als das mildeste Gesetz anzuwenden ist.In die gebotene Gesamtwürdigung aller für die Strafzumessung wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände (…BGHR StGB § 266 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1, 2;… vgl. auch BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 2; BGH, Beschluß vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01) hätte das Landgericht vielmehr die zahlreichen bei der Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe angeführten Milderungsgründe (UA 30/31) einbeziehen müssen, die gegen die Annahme eines unbenannten besonders schweren Falles sprechen.
- BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04
Betrug (Versuch; Vollendung); milderes Recht; rechtsstaatswidrige …
Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vorzunehmen (…BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 1 und 2; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 650). - BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04 Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vorzunehmen (…BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 1 und 2; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 650).
Rechtsprechung
KG, 29.06.2001 - (3) 1 Ss 410/00 (35/01) |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 111
Öffentliche Aufforderung zur Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem Kosovokonflikt
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99
Meinungsäußerung "Babycaust"
Auszug aus KG, 29.06.2001 - 1 Ss 410/00
Für die Ermittlung des Aussageinhaltes von Flugblättern oder wie hier Plakaten ist demzufolge darauf abzustellen, wie die Erklärung von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird [vgl. BGH NJW 2000, 3421].Dies gilt erst recht dann, wenn der Äu- ßernde keine eigennützige Ziele verfolgt, sondern sein Beitrag dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit besonders berührenden Frage dienst [vgl. BGH NJW 2000, 3421, 3422].
- BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
"Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche …
Auszug aus KG, 29.06.2001 - 1 Ss 410/00
Erforderlich ist vielmehr eine darüber hinausgehende bewusstfinale Einwirkung auf andere mit dem ziel, in ihnen den Entschluss zu bestimmten strafbaren Handlungen hervorzurufen [vgl. BGHSt 28, 312, 314; BGHSt 31, 16, 22; BGHSt 32, 310, 311, KG StV 1981, 525].Als tatbestandlich sind damit nur solche Bekundungen anzusehen, die den Eindruck der Ernstlichkeit erwecken, d.h. der Auffordernde muss nach dem Gesamtzusammenhang seiner Erklärung zumindest damit rechnen, seine Äußerung werde vom Leser als zweckgerichtete Aufforderung zur Begehung bestimmter Straftaten verstanden [vgl. BGHSt 32, 310 ff.].
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84
Schubart
Auszug aus KG, 29.06.2001 - 1 Ss 410/00
Denn Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, weshalb angesichts der heutigen Reizüberflutung einprägsame, teilweise überpointierte Formulierungen hinzunehmen sind [vgl. BverfGE 82, 236, 267].
- BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79
Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der …
Auszug aus KG, 29.06.2001 - 1 Ss 410/00
Erforderlich ist vielmehr eine darüber hinausgehende bewusstfinale Einwirkung auf andere mit dem ziel, in ihnen den Entschluss zu bestimmten strafbaren Handlungen hervorzurufen [vgl. BGHSt 28, 312, 314; BGHSt 31, 16, 22; BGHSt 32, 310, 311, KG StV 1981, 525]. - BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82
Hans-Christian Ströbele
Auszug aus KG, 29.06.2001 - 1 Ss 410/00
Erforderlich ist vielmehr eine darüber hinausgehende bewusstfinale Einwirkung auf andere mit dem ziel, in ihnen den Entschluss zu bestimmten strafbaren Handlungen hervorzurufen [vgl. BGHSt 28, 312, 314; BGHSt 31, 16, 22; BGHSt 32, 310, 311, KG StV 1981, 525]. - OLG Karlsruhe, 12.02.1993 - 3 Ss 99/92
Aufforderung; Straftat; Wehrdienst; Verweigerung; Desertieren
Auszug aus KG, 29.06.2001 - 1 Ss 410/00
In der Aufforderung muss daher der Wunsch nach Realisierung des angesonnenen kriminellen Verhaltens deutlich werden, sie muss Appellcharakter haben [vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389, 390].
- OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09
Aufforderung zur Begehung von Straftaten, tatsächliche Feststellungen, …
Die Auslegung einer Erklärung hat sich dabei nicht nur auf einzelne Formulierungen zu beschränken, sondern der Inhalt der Erklärung ist unter Heranziehung des gesamten Kontextes, in dem sie steht, und vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen, sozialen und politischen Geschehens, in dem sie abgegeben worden ist, zu ermitteln (vgl. KG, NStZ-RR 2002, 10 f.). - OLG Hamm, 05.07.2005 - 2 Ss 120/05
Auslegung einer Erklärung; öffentliches Auffordern zur Straftaten, subjektiver …
Die Auslegung der Erklärung hat das Landgericht hierbei nicht nur auf einzelne Formulierungen oder Aspekte beschränkt, sondern den Inhalt der Erklärung unter Heranziehung des gesamten Kontexts, in dem sie steht, und vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen, sozialen und politischen Geschehens, in dem sie abgegeben worden ist, ermittelt (vgl. dazu KG, NStZ-RR 2002, 10, 11). - OLG Koblenz, 28.09.2005 - 1 Ss 215/05 Unter einer Aufforderung im Sinne des § 111 StGB ist jede - auch konkludente - über ein bloßes Befürworten hinausgehende Äußerung zu verstehen, die den Willen des Täters zu erkennen gibt, von dem Aufgeforderten ein bestimmt bezeichnetes kriminelles Tun oder Unterlassen zu verlangen (vgl. KG NStZ-RR 2002, 10; NJW 2001, 2896; OLG Köln NJW 1988, 1102, 1103; LG Koblenz NJW 1988, 1609; so bereits auch RGSt 46, 411;… Eser in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. § 111 Rdnr.3;… Lackner/Kühl, StGB, 25. Aufl. § 111 Rdnr.3;… Rogall GA 1979, 14, 16 m. w. N.).
Zur Abgrenzung einer so verstandenen Aufforderung von einer Erklärung, eine Straftat sei "begrüßenswert, notwendig oder unvermeidbar" (vgl. BGHSt 32, 310, 311), als zwar für das friedliche Zusammenleben keineswegs gedeihliche, aber nach der Streichung des früheren § 88a StGB (vgl. BGHSt 28, 312, 314) straflose Äußerung (vgl. Horn/Wolters in SK-StPO, 63. Lfg. [März 2005] § 111 Rdnr.14a,b) ist eine darüber hinausgehende bewusst-finale Einwirkung auf andere Personen mit dem Ziel erforderlich, in ihnen den Entschluss zu bestimmten strafbaren Handlungen hervorzurufen (BGHSt 28, 312, 314; 31, 16, 22; 32, 310, 311; KG NStZ-RR 2002, 10).