Rechtsprechung
BGH, 03.04.2002 - 3 StR 85/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 73 StGB; § 73a StGB; § 33 Abs. 2 BtMG
Verfall von Wertersatz; Erlangtes (tatsächlicher Zufluss); Einziehung der Betäubungsmittel - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das BtMG - Nicht geringe Menge - Einziehung von Rauschgift - Verfall - Erzielbarer Vermögenszuwachs
- Judicialis
StGB § 73 a; ; StGB § 73 b; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 33 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 33 Abs. 2; StGB § 73 Abs. 1
Verfall von aus der Tat erlangten BtM - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 208
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
- BGH, 18.10.2000 - 3 StR 393/00
Voraussetzungen für die Anordnung des Verfalls
Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 3 StR 85/02
Auf die Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof durch Beschluß vom 18. Oktober 2000 dieses Urteil im Ausspruch über den Verfall mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der für verfallen erklärte Betrag die Summe von 540 DM übersteigt, die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen und die weitergehende Revision verworfen (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 82).
- OLG Koblenz, 13.02.2006 - 2 Ws 98/06
Rechtsanwaltsvergütung: Tätigkeit im Zusammenhang mit der Entziehung der …
Betäubungsmittel haben nach der Rechtsprechung des Senats keinen objektiven (legalen) Gegenstandswert (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2005 - 2 Ws 834/05 - so auch: KG in JurBüro 2005, 531; sinngemäß auch BGH in NStZ-RR 2002, 208;… ebenso: Riedel/Süßbauer, RVG, 9. Aufl., § 2, Rdn 9). - KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05
Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung
Verfall des Wertersatzes ist ausgeschlossen, weil nicht ihr Besitz, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 208; NStZ-RR 2002, 118). - OLG Frankfurt, 15.11.2006 - 2 Ws 137/06
Pflichtverteidigerkosten: Einziehungsgebühr bei Einziehung von Betäubungsmitteln
Der Verfall des Wertersatzes ist ausgeschlossen, weil nicht der Besitz der Betäubungsmittel, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (vergl. dazu KG, Beschluß v. 18.07.2005, 5 Ws 256/05, abgedruckt in NStZ-RR 2005, 358 unter Bezugnahme auf BGH NStZ-RR 2002, 208; NStZ-RR 2002, 118).
- BGH, 25.11.2020 - 5 StR 435/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); Einziehung von …
Damit scheidet hinsichtlich dieses Beziehungsgegenstandes auch die ersatzweise Anordnung einer Einziehung des Wertes von Taterträgen nach § 73c StGB aus, die nur an Stelle der Einziehung nach § 73 StGB in Betracht kommt (schon zum Ausschluss einer Vermögensabschöpfung bezüglich erworbener Betäubungsmittel nach §§ 73, 73a StGB aF BGH, Beschluss vom 3. April 2002 - 3 StR 85/02, NStZ-RR 2002, 208, 209; vom 17. März 2010 - 2 StR 67/10, NStZ 2011, 100 mwN;… siehe auch Volkmer in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 33 Rn. 173; zum Geldwäscheobjekt nach alter und neuer Rechtslage vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183). - OLG Koblenz, 20.12.2005 - 2 Ws 834/05
Rechtsanwaltsvergütung: Beratung über die Einziehung beschlagnahmter Drogen
Dass Betäubungsmitteln durch die Rechtsordnung kein messbarer Wert zugeschrieben wird, ergibt sich auch aus der Überlegung, dass diese als Beziehungsgegenstände der Einziehung unterliegen und der Verfall des Wertersatzes ausgeschlossen ist, da nicht ihr Besitz, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (BGH NStZ-RR 2002, 208;… KG a. a. O.). - LG Berlin, 13.10.2006 - 536 Qs 250/06
Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung bei Einziehung und verwandten Maßnahmen, …
Verfall des Wertersatzes ist ausgeschlossen, weil nicht ihr Besitz, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (vgl. KG a.a.O., BGH, NStZ-RR 2002, 208 ; NStZ-RR 2002, 118 ). - OLG Hamm, 29.03.2007 - 3 Ws 44/07
Betäubungsmittel; Verkehrswert; Bestimmung; Festsetzung des Gegenstandswertes
Verfall des Wertersatzes ist ausgeschlossen, weil nicht ihr Besitz, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (vgl. u. a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.11.2006 - 2 Ws 137 OLG - bei www.burhoff.de; KG Beschluss vom 18.07.2005, 5 Ws 256/05, JurBüro 2005, 531 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.2005, 2 Ws 834/05, JurBüro 2006, 255; BGH, Beschluss vom 03.04.2002, 3 StR 85/02, NStZ-RR 2002, 208 f.;… Gerold/Schmidt-Madert, RVG, 17. Auflage, Nr. 4142 VV, RdNr. 9;… Riedel/Sußbauer, RVG, 9. Auflage, § 2 RdNr. 9).".
Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 29.11.2001 - Ws 1109/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsfolge der Straftat; Maßregel der Sicherung; Sicherungsverwahrung; Unterbringungsanordnung; Aussetzung der Unterbringung; Unterbringungsdauer
- Judicialis
StGB § 67 d Abs. 3; ; StGB § 67 d Abs. 3S. 1; ; StGB § 67 d Abs. 2; ; StGB § 62
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 22.01.2001 - StVK 40/89
- OLG Nürnberg, 28.02.2001 - Ws 200/01
- BVerfG, 02.05.2001 - 2 BvR 571/01
- OLG Nürnberg, 29.11.2001 - Ws 1109/01
- BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 2048/01
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 208 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 02.05.2001 - 2 BvR 571/01
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2001 - Ws 1109/01
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 02.05.2001 (2 BvR 571/01) die Verfassungsbeschwerde des Verurteilten gegen den Beschluß des Senats vom 28 02.2001 (Ws 200/01), den Beschluß des Landgerichts Regensburg vom 22.01.2001 (StVK 40/89) nicht zur Entscheidung angenommen und in den Gründen darauf hingewiesen daß die Beurteilung der verfassungsrechtlichen Frage des Verstoßes der rückwirkenden Neuregelung des § 67 d Abs. 1 StGB (i.V.m. § 2 Abs. 6 StGB) gegen Art. 103 Abs. 2 GG oder gegen Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG i.V.m. dem Rechtstaatsprinzip des Grundgesetzes offen aber im Ausgangsverfahren nur dann entscheidungserheblich ist, wenn die Fachgerichte bei erneuter Prüfung der Sache nicht zu dem Ergebnis gelangen, daß die Sicherungsverwahrung zu beenden sei. - OLG Nürnberg, 28.02.2001 - Ws 200/01
Mündliche Anhörung eines Sachverständigen bei isoliertem Verzicht nur des …
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2001 - Ws 1109/01
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 02.05.2001 (2 BvR 571/01) die Verfassungsbeschwerde des Verurteilten gegen den Beschluß des Senats vom 28 02.2001 (Ws 200/01), den Beschluß des Landgerichts Regensburg vom 22.01.2001 (StVK 40/89) nicht zur Entscheidung angenommen und in den Gründen darauf hingewiesen daß die Beurteilung der verfassungsrechtlichen Frage des Verstoßes der rückwirkenden Neuregelung des § 67 d Abs. 1 StGB (i.V.m. § 2 Abs. 6 StGB) gegen Art. 103 Abs. 2 GG oder gegen Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG i.V.m. dem Rechtstaatsprinzip des Grundgesetzes offen aber im Ausgangsverfahren nur dann entscheidungserheblich ist, wenn die Fachgerichte bei erneuter Prüfung der Sache nicht zu dem Ergebnis gelangen, daß die Sicherungsverwahrung zu beenden sei. - LG Regensburg, 16.05.2000 - StVK 190/84
Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2001 - Ws 1109/01
Entgegen den vom Verurteilten vorgebrachten verfassungsrechtlichen Einwendungen halt der Senat (vgl. auch Beschlüsse vom 12.09 2000 - Ws 623/00; vom 19.02.2001 - Ws 81/01) in Übereinstimmung mit der Strafvollstreckungskammer (vgl. auch Beschluß vom 16.05.2000 - StVK 190/84) § 57 d Abs. 3 n.F. für verfassungsgemäß.
- OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 3 Ws 281/09
Aussetzung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Erforderlichkeit der …
Die Strafvollstreckungskammer hat es versäumt, vor ihrer Entscheidung nach § 67d III StGB bzw. § 67d II StGB (vgl. zur für möglich gehaltenen Kombination beider Entscheidungen nach Ablauf der 10 Jahresfrist (OLG Nürnberg, NStZ-RR 2002, 208; OLG Koblenz, Beschl. v. 19.11.2007 - 1 Ws 141/07 - Juris; s. auch Müller-Metz, StV 2003, 42, 48) ein (ergänzendes) Sachverständigengutachten einzuholen.