Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.04.2002

Rechtsprechung
   BGH, 23.04.2002 - 1 StR 95/02   

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https://dejure.org/2002,4313
BGH, 23.04.2002 - 1 StR 95/02 (https://dejure.org/2002,4313)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2002 - 1 StR 95/02 (https://dejure.org/2002,4313)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2002 - 1 StR 95/02 (https://dejure.org/2002,4313)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Körperverletzung - Bedrohung - Vorsatz - Tateinheit - Sachrüge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177; ; StGB § 240; ; StGB § 241; ; StGB § 177 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1 § 177 Abs. 1 § 240 Abs. 1 § 241
    Konkurrenzen zwischen sexueller Nötigung, Nötigung und Bedrohung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 25/98

    Tateinheit im Rahmen einer mehrfachen Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - 1 StR 95/02
    Gleiches gilt für das Verhältnis von Nötigung zu sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung (BGH NStZ-RR 1996, 227 = BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 12; BGH, Beschl. vom 8. April 1998 - 3 StR 25/98).
  • BGH, 21.09.1993 - 1 StR 510/93

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - 1 StR 95/02
    Der Tatbestand der Bedrohung (§ 241 StGB) tritt hinter den der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung (§ 177 StGB) zurück, wenn das Opfer zur Durchführung der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung mit dem Tode bedroht wird (BGH bei Holtz MDR 1979, 281; BGH, Beschl. vom 21. September 1993 - 1 StR 510/93; Träger/Schluckebier in LK 11. Aufl. § 241 Rdn. 27).
  • BGH, 15.02.1996 - 1 StR 32/96

    Änderung eines Schuldspruchs - Verurteilung wegen tateinheitlich begangener

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - 1 StR 95/02
    Gleiches gilt für das Verhältnis von Nötigung zu sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung (BGH NStZ-RR 1996, 227 = BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 12; BGH, Beschl. vom 8. April 1998 - 3 StR 25/98).
  • BGH, 28.06.2012 - I ZR 35/11

    Hi Hotel

    Der Konsumtion unterfallen mit abgegoltene Begleit-, Vor- oder Nachtaten, deren Unrechts- und Schuldgehalt durch die Bestrafung der Haupttat ausgeglichen ist, etwa weil die Tatbestandsverwirklichung der Begleittat regelmäßige Folge der Haupttat ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 2 StR 146/55, BGHSt 8, 54; Beschluss vom 23. April 2002 - 1 StR 95/02, NStZ-RR 2002, 235; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., Vorbem. §§ 52 ff. Rn. 104 und 124 ff.).
  • BGH, 28.06.2012 - I ZR 1/11

    Parfumflakon II

    Der Konsumtion unterfallen mit abgegoltene Begleit-, Vor- oder Nachtaten, deren Unrechts- und Schuldgehalt durch die Bestrafung der Haupttat ausgeglichen ist, etwa weil die Tatbestandsverwirklichung der Begleittat regelmäßige Folge der Haupttat ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 2 StR 146/55, BGHSt 8, 54; Beschluss vom 23. April 2002 - 1 StR 95/02, NStZ-RR 2002, 235; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., Vorbem. §§ 52 ff. Rn. 104 und 124 ff.).
  • BGH, 02.07.2019 - 2 StR 130/19

    Konkurrenzen (Bedrohung; Nötigung; Vergewaltigung)

    aa) Der Tatbestand der Bedrohung (§ 241 StGB) tritt hinter denjenigen der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177 StGB) zurück, wenn das Opfer zur Durchführung der sexuellen Handlungen mit dem Tode bedroht wird (vgl. zu § 177 StGB aF BGH, Beschluss vom 23. April 2002 - 1 StR 95/02, NStZ-RR 2002, 235 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.2002 - 1 StR 62/02   

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https://dejure.org/2002,4299
BGH, 03.04.2002 - 1 StR 62/02 (https://dejure.org/2002,4299)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2002 - 1 StR 62/02 (https://dejure.org/2002,4299)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2002 - 1 StR 62/02 (https://dejure.org/2002,4299)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 235
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.2001 - 1 StR 182/01

    Geiselnahme; Sich bemächtigen; Strafrahmenmilderung; Lebensbereich

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 1 StR 62/02
    Der Senat hat diese Revision durch Beschluß vom 31. Mai 2001 (1 StR 182/01) hinsichtlich des Schuldspruchs verworfen, jedoch den Ausspruch über die wegen Geiselnahme verhängte Einzelstrafe und über die Gesamtstrafe mit den Feststellungen aufgehoben (NJW 2001, 2895).

    Die Strafkammer hat von der Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 239b Abs. 2, 239a Abs. 4, 49 Abs. 1 StGB Gebrauch gemacht, die nicht ausgeschlossen ist, wenn der Täter die Geisel zwar freigelassen, aber dabei nicht freiwillig gehandelt hat (Senat NJW 2001, 2895, 2896 m. w. N.).

  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 339/01

    Unzulässige Bezugnahme auf ein aufgehobenes Urteil

    Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 1 StR 62/02
    Entgegen der Auffassung der Revision mußte die Strafkammer diese Feststellungen weder wiederholen noch hierauf Bezug nehmen (BGH, Beschluß vom 19. September 2001 - 3 StR 339/01 m. w. N.).
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