Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ws 85/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4475
OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ws 85/02 (https://dejure.org/2002,4475)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2002 - 2 Ws 85/02 (https://dejure.org/2002,4475)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2002 - 2 Ws 85/02 (https://dejure.org/2002,4475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenschaft als erkennender Richter; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch ; Befangenheitsantrag

  • Judicialis

    StPO § 28; ; StPO § 153

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 28 § 153
    Ablehnung; Rechtsmittel; erkennender Richter; Einstellung; Zustimmung; Bedingung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 238
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 579/00

    Nötigung; Beweisantrag; Bedeutungslosigkeit; Fehlerhafte Annahme der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ws 85/02
    Dieses Urteil hat der BGH auf die dagegen eingelegte Revision aufgehoben (vgl. den inzwischen veröffentlichten Beschluss des BGH vom 3. April 2001, StV 2002, 181) und die Sache zurückverwiesen.
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ws 85/02
    Schon dann steht aufgrund der erforderlichen kammerinternen Geschäftsverteilung (vgl. dazu § 21 g GVG und BGHSt 40, 168; BGH NJW 2000, 371; BVerfG NJW 1997, 1497, 1998, 743) fest, welches Mitglied der Kammer im Fall des § 76 Abs. 2 GVG zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufen ist.
  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ws 85/02
    Schon dann steht aufgrund der erforderlichen kammerinternen Geschäftsverteilung (vgl. dazu § 21 g GVG und BGHSt 40, 168; BGH NJW 2000, 371; BVerfG NJW 1997, 1497, 1998, 743) fest, welches Mitglied der Kammer im Fall des § 76 Abs. 2 GVG zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufen ist.
  • BGH, 29.09.1999 - 1 StR 460/99

    Gesetzlicher Richter; Spruchkörperinterne Geschäftsverteilung der Strafkammer des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2002 - 2 Ws 85/02
    Schon dann steht aufgrund der erforderlichen kammerinternen Geschäftsverteilung (vgl. dazu § 21 g GVG und BGHSt 40, 168; BGH NJW 2000, 371; BVerfG NJW 1997, 1497, 1998, 743) fest, welches Mitglied der Kammer im Fall des § 76 Abs. 2 GVG zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufen ist.
  • OLG Hamm, 15.08.2002 - 2 Ws 354/02

    Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Akteneinsicht, Gewährung rechtlichen

    Die Eigenschaft beginnt mit dem Erlass des Eröffnungsbeschlusses ( Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.; der Senat in NStZ-RR 2002, 238f. m.w.N. ), der vorliegend erst nach Einlegung der sofortigen Beschwerde ergangen ist.
  • OLG Hamm, 25.06.2009 - 2 Ws 172/09

    Richterablehnung im Verfahren nach §§ 109 ff StVollzG

    Mit dem "erkennenden Richter" ist der zur Mitwirkung an der Hauptverhandlung berufene Richter gemeint (Senatsbeschlüsse vom 08. November 2007 - 2 Ws 331/07 -, zitiert nach juris Rn. 8 und vom 25. April 2002 - 2 Ws 85/02 -, zitiert nach juris Rn. 9; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 28 Rn. 6 mit zahlreichen weiteren Nachweisen), der nach der kammerinternen Geschäftsverteilung an einer Hauptverhandlung in dieser Sache teilnehmen soll (Senatsbeschluss vom 25. April 2002 - 2 Ws 85/02 -, zitiert nach juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, NJW 1975, 458).
  • LG Zweibrücken, 12.07.2005 - Qs 75/05

    Keine Ablehnung des erkennenden Richters im Strafbefehlsverfahren

    Den Richter, der mit Erlass des Strafbefehls den hinreichenden Tatverdacht bejaht hat, kann ein Angeklagter mithin nicht mehr ablehnen, nicht anders als den Richter, der im allgemeinen Strafverfahren den Eröffnungsbeschluss gefasst hat (vgl. auch OLG Hamm in NStZ-RR 2002, 238).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht