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   BGH, 11.04.2002 - 4 StR 585/01   

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BGH, 11.04.2002 - 4 StR 585/01 (https://dejure.org/2002,3271)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2002 - 4 StR 585/01 (https://dejure.org/2002,3271)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01 (https://dejure.org/2002,3271)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 243
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.09.1993 - 2 StR 361/93

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht einer versuchten Vergewaltigung oder einer

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - 4 StR 585/01
    Vielmehr berechtigen nur vernünftige Zweifel, die reale Anknüpfungspunkte haben, den Tatrichter zu Unterstellungen zu Gunsten der Angeklagten (vgl. BGH aa0; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 18, 22).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - 4 StR 585/01
    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Grundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist (BGHR StPO § 261 Vermutung 11).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - 4 StR 585/01
    aa) Soweit das Landgericht jedes dieser Indizien einzeln in seiner Beweisbedeutung untersucht hat und dabei zu dem Ergebnis gelangt ist, dass auch eine die Angeklagte nicht belastende Deutung möglich erscheint, lässt diese Vorgehensweise besorgen, dass die Strafkammer den Zweifelsgrundsatz rechtsfehlerhaft schon auf einzelne Indiztatsachen angewandt und sich so den Blick dafür verstellt hat, dass mehrdeutige Indizien mit der ihnen zukommenden Ungewissheit in die erforderliche Gesamtwürdigung einzustellen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 24).
  • BGH, 27.08.1992 - 1 StR 555/92

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erforderlichkeit eines eigenhändigen Verbringens

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - 4 StR 585/01
    Vielmehr berechtigen nur vernünftige Zweifel, die reale Anknüpfungspunkte haben, den Tatrichter zu Unterstellungen zu Gunsten der Angeklagten (vgl. BGH aa0; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 18, 22).
  • BGH, 08.09.1989 - 2 StR 392/89

    Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags - Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 11.04.2002 - 4 StR 585/01
    In einem solchen Fall ist von der für sie günstigsten Möglichkeit auszugehen, die nach den gesamten Umständen in Betracht kommt (vgl. BGH StV 1990, 9).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Andererseits ist er in diesem Zusammenhang auch durch den Zweifelssatz nicht gehalten, zu Gunsten des Täters Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - 5 StR 253/07, NStZ 2008, 575 mwN) oder auf die sich der Angeklagte selbst nicht berufen hat (Senatsurteile vom 12. Januar 2012 - 4 StR 499/11, Tz. 5 mwN; Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243).
  • BGH, 11.04.2013 - 5 StR 261/12

    Freispruch im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter aufgehoben, gegen

    Die Urteilsgründe müssen daher erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Grundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist (BGH, Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243 mwN; 50 vgl. ferner BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12, NStZ-RR 2013, 117).
  • BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11

    BGH hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

    Durch die Aufhebung des Urteils wird die Entscheidung über die Entschädigungspflicht für die erlittene Durchsuchungsmaßnahme gegenstandslos (vgl. BGH, Urteile vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01; vom 22. März 2002 - 2 StR 569/01; vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00 mwN).
  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02

    Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

    Die Urteilsgründe müssen insbesondere erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Grundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist (BGH NStZ-RR 2002, 243).
  • LG Köln, 30.04.2020 - 112 KLs 6/19

    Boxer Felix Sturm soll wegen Steuerhinterziehung drei Jahre in Haft

    Vielmehr berechtigen nur vernünftige Zweifel, die reale Anknüpfungspunkte haben, den Tatrichter zu Unterstellungen zu Gunsten der Angeklagten (BGH, Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01 -, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 177/12

    Beweiswürdigung (richterliche Überzeugung)

    Dabei haben solche Zweifel außer Betracht zu bleiben, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer theoretischen Möglichkeit gründen (BGH, Urteil vom 1. September 1993 - 2 StR 361/93, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 22; vgl. Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243).

    Alternative, für den Angeklagten günstige Geschehensabläufe sind erst dann bedeutsam, wenn für ihr Vorliegen konkrete Anhaltspunkte erbracht sind und sie deshalb nach den gesamten Umständen als möglich in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ 2002, 243; Beschluss vom 8. September 1989 - 2 StR 392/89, BGHR StGB § 213 Beweiswürdigung 1).

    Sollten insoweit keine sicheren Feststellungen getroffen werden können, sind allerdings auch hier Unterstellungen zugunsten des Angeklagten nur gerechtfertigt, wenn es dafür reale Anknüpfungspunkte gibt (BGH, Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ 2002, 243).

  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines

    Beweisanzeichen können nämlich in einer Gesamtschau wegen ihrer Häufung und gegenseitigen Durchdringung die Überzeugung von der Richtigkeit eines Vorwurfs begründen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, NJW 2002, 2188; vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243; vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238; vom 24. Februar 2015 - 5 StR 621/14 jeweils mwN).
  • BGH, 03.07.2014 - 4 StR 137/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Schweigen des

    Macht der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch, darf ihm kein Nachteil daraus entstehen, dass er deshalb nicht in der Lage ist, zum Vorliegen einer Notwehrsituation vorzutragen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 177/12, NStZ-RR 2013, 117, 119; Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243 mwN).

    Für ihn vorteilhafte Geschehensabläufe sind vielmehr erst dann bedeutsam, wenn für ihr Vorliegen reale Anhaltspunkte erbracht sind und sie deshalb nach den gesamten Umständen als möglich in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 20; Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147; Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, NStZ-RR 2002, 243 mwN).

  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 160/12

    Über den "Westparkmörder" ist neu zu befinden

    Durch die Aufhebung des Urteils wird der Ausspruch über die Entschädigungspflicht ebenso gegenstandslos wie die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft (vgl. hierzu u.a. BGH, Urteil vom 11. April 2002 - 4 StR 585/01, BGH, Urteil vom 22. März 2002 - 2 StR 569/01 und BGH, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00 mwN).
  • BGH, 20.05.2009 - 2 StR 576/08

    Messerattacke vor Pizzeria in Stromberg muss neu verhandelt werden

    Unterstellungen zugunsten eines Angeklagten sind vielmehr nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter hierfür reale Anknüpfungspunkte hat (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 243; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 18).
  • BGH, 17.03.2005 - 4 StR 581/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung des Wiedererkennens bei eingeschränkter

  • BGH, 29.04.2015 - 2 StR 14/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines

  • BGH, 17.08.2016 - 2 StR 562/15

    Besonders schwerer Raub (Begriff der schweren körperlichen Misshandlung);

  • BGH, 07.11.2013 - 5 StR 487/13

    Anrechnung des Aufenthalts in einer "Jugendgerichtlichen Unterbringung" (JGU) auf

  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 48/22

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung; Fehlender Nachweis einer Täterschaft bzgl.

  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 431/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2004 - 5 Ss 2/04

    Strafbarkeit des Insiderhandels bei Kenntnis von den Verkaufsverhandlungen eines

  • OLG Dresden, 25.01.2010 - 2 Ss 448/09

    Anforderungen an einen Freispruch wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr

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   BGH, 20.02.2002 - 3 StR 1/02   

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BGH, 20.02.2002 - 3 StR 1/02 (https://dejure.org/2002,7197)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2002 - 3 StR 1/02 (https://dejure.org/2002,7197)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 3 StR 1/02 (https://dejure.org/2002,7197)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 243 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 104/99

    Verfahrenseinstellung; Unterschlagung; Begriff der schriftlichen Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 20.02.2002 - 3 StR 1/02
    heranziehen, soweit deren Inhalt für die Überzeugungsbildung nach dem Ergebnis der Beratung wesentlich ist (BGH NStZ-RR 1999, 272 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15

    Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines

    Das Landgericht hat zwar die Einlassungen der Angeklagten, die die Tatvorwürfe bestritten haben, nicht zusammenfassend dargestellt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 3 StR 1/02, NStZ-RR 2002, 243).
  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07

    Beweiswürdigung; Mitteilung; Einlassung

    Eine entsprechende Erörterung und Würdigung ist dann notwendig, wenn das Revisionsgericht nur aufgrund dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und Erfahrungssätze richtig angewendet worden sind (Senatsbeschluss vom 06.09.2007, 3 Ss 262/07; BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 2002, 243; OLG Hamm Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02; KG Beschluss v. 09.10.2000 - (3) 1 Ss 154/00 - 53/00).
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