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   OLG Karlsruhe, 03.04.2002 - 1 Ss 13/01   

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https://dejure.org/2002,16388
OLG Karlsruhe, 03.04.2002 - 1 Ss 13/01 (https://dejure.org/2002,16388)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2002 - 1 Ss 13/01 (https://dejure.org/2002,16388)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2002 - 1 Ss 13/01 (https://dejure.org/2002,16388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 301
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94

    Urteilsgründe ; Angaben des Angeklagte; Verzicht auf die Angaben ; Rechtlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2002 - 1 Ss 13/01
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass den Urteilsgründen in der Regel zu entnehmen sein muss, ob und wie sich der Angeklagte zum Schuldvorwurf geäußert hat (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 267 Rdn. 12 m.w.N.; OLG Köln, VRS 87, 205 ff.).

    Ohne die Wiedergabe der Einlassung im Urteil ist die Beweiswürdigung im Allgemeinen nicht überprüfbar, weil unklar bleibt, ob den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt; die Einlassung muss unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eingehend gewürdigt werden (BGH, StV 1984; 64; OLG Düsseldorf 1985, 323; OLG Köln, VRS 87, 205 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO., § 267 Rdn. 12).

  • OLG Koblenz, 09.03.1989 - 1 Ss 81/89
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2002 - 1 Ss 13/01
    Erst Recht bedarf es keines Zugehörigkeitshinweises zu einer bestimmten Dienststelle (v. Bubnoff, aaO., Rdn. 14; a.A. OLG Koblenz, NStZ 1989, 268 m.abl.Bspr. Krüger, NStZ 1989, 477; 478).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss OWi 6/85
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2002 - 1 Ss 13/01
    Nur in sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen von geringer Bedeutung kann unter Umständen auf die Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten ohne Verstoß gegen die materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichtet werden (OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 323 ).
  • BGH, 17.04.1991 - 3 StR 107/91

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Anforderungen an die Überzeugung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2002 - 1 Ss 13/01
    Eine Erörterung ist aber erforderlich, wenn sie sich aufdrängt, so unter anderem bei einander widersprechenden Aussagen des einzigen - unmittelbaren - Zeugen und des Angeklagten (BGH, StV 1991, 409, 451; NStZ 1992, 347 ; OLG Köln, aaO.); steht Aussage gegen Aussage - eine derartige Fallgestaltung ist aufgrund der nicht wiedergegebenen Einlassung der Angeklagten einerseits und der Angaben insbesondere der Zeugin M., die ersichtlich den unter II des angefochtenen Urteils getroffenen Feststellungen zugrunde liegen, nicht auszuschließen, so müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigung wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
  • BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91

    Bildung der tatrichterlichen Überzeugung der Täterschaft, wenn die Aussage des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2002 - 1 Ss 13/01
    Eine Erörterung ist aber erforderlich, wenn sie sich aufdrängt, so unter anderem bei einander widersprechenden Aussagen des einzigen - unmittelbaren - Zeugen und des Angeklagten (BGH, StV 1991, 409, 451; NStZ 1992, 347 ; OLG Köln, aaO.); steht Aussage gegen Aussage - eine derartige Fallgestaltung ist aufgrund der nicht wiedergegebenen Einlassung der Angeklagten einerseits und der Angaben insbesondere der Zeugin M., die ersichtlich den unter II des angefochtenen Urteils getroffenen Feststellungen zugrunde liegen, nicht auszuschließen, so müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigung wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
  • BGH, 09.08.2016 - 3 StR 109/16

    Amtsanmaßung (ausdrücklicher oder konkludenter Hinweis auf allgemein gehaltene

    Im Gegensatz zu § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB, der die Verwendung einer dem Täter nicht zukommenden förmlichen Amtsbezeichnung erfasst, wird § 132 StGB maßgeblich durch die missbräuchliche Ausübung einer sachlich angemaßten Amtsbefugnis bestimmt, ohne dass es dabei auf die förmliche Bezeichnung oder überhaupt auf eine ausdrückliche Hervorhebung von Namen und Art des öffentlichen Amts ankommt; insbesondere bedarf es keines Zugehörigkeitshinweises zu einer bestimmten Dienststelle (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. April 2002 - 1 Ss 13/01, NStZ-RR 2002, 301, 302; LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 132 Rn. 15; S/S/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 132 Rn. 4; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 132 Rn. 6; aA OLG Koblenz, Beschluss vom 9. März 1989 - 1 Ss 81/89, NStZ 1989, 268 mit ablehnender Besprechung Krüger, NStZ 1989, 477).
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