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   BayObLG, 27.03.2002 - 5St RR 71/02   

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https://dejure.org/2002,4890
BayObLG, 27.03.2002 - 5St RR 71/02 (https://dejure.org/2002,4890)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.2002 - 5St RR 71/02 (https://dejure.org/2002,4890)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 2002 - 5St RR 71/02 (https://dejure.org/2002,4890)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StGB § 267 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267 Abs. 1
    Zeitkarte des Verkehrsverbundes als Urkunde - Änderung des Geburtsdatums zur Einlassgewährung in Diskoteken als Urkundenfälschung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Das Ändern des Geburtsdatums auf einer Zeitkarte für die öffentlichen Nahverkehrsbetriebe

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 78 (Ls.)
  • NStZ-RR 2002, 305
  • JR 2003, 38
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 160/94

    Urkundenfälschung in Form der Identitätstäuschung durch Angabe weiterer Vornamen,

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2002 - 5St RR 71/02
    Diese Urkunde wurde durch das Ändern des Geburtsdatums verfälscht, da dadurch über die Person des Inhabers der Zeitkarte getäuscht wird (BGHSt 40, 203, 206/207).
  • BGH, 28.10.1954 - 1 StR 379/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2002 - 5St RR 71/02
    Insofern sind sie also auch ohne die Wertmarke bestimmt und geeignet im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen (BGHSt 7, 53, 57; RGSt 75, 318, jeweils zu Bezugskarten).
  • RG, 11.09.1941 - 3 D 419/41

    Die Formblätter der zweiten Reichskleiderkarte sind keine Urkunden i. S. des §

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2002 - 5St RR 71/02
    Insofern sind sie also auch ohne die Wertmarke bestimmt und geeignet im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen (BGHSt 7, 53, 57; RGSt 75, 318, jeweils zu Bezugskarten).
  • KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09

    Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen

    Bei der Beurteilung wird zu bedenken sein, dass nach der Rechtsprechung zu § 267 StGB schon beim Erschleichen einer dem Täter sonst verwehrten Zugangsberechtigung ein solches Handeln bejaht werden kann (vgl. BayObLG MDR 1980, 951 zum - bloßen - Zugang zu einer Spielbank; NStZ-RR 2002, 305, 306 zum Zutritt zu einer Diskothek).
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