Weitere Entscheidung unten: LG Saarbrücken, 28.05.2002

Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02   

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https://dejure.org/2002,3827
BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02 (https://dejure.org/2002,3827)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2002 - 1 StR 287/02 (https://dejure.org/2002,3827)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2002 - 1 StR 287/02 (https://dejure.org/2002,3827)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 334
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Anordnung der Schadenswiedergutmachung als selbständiges Zuchtmittel in der

    Denn nach den Urteilsfeststellungen ist nichts dafür ersichtlich, dass der Gewahrsam an den vom Geschädigten v.        erpressten Wertgegenständen bereits endgültig gesichert war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 1984 - 3 StR 90/84, NStZ 1984, 409; vom 27. August 2002 - 1 StR 287/02, NStZ-RR 2002, 334; vom 23. Februar 2005 - 1 StR 23/05, NStZ 2005, 387; vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NJW 2014, 871 Rn. 6; ferner MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 255 Rn. 12).
  • BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05

    Tateinheit zwischen Nötigung und schwerer räuberischer Erpressung (Abgrenzung von

    Der Angeklagte verletzte mit der Nötigung der bisher unbeteiligten, ihn verfolgenden Zeugen, deren Willensbetätigungsfreiheit ein neues Rechtsgut, jedoch um in Besitz der Beute zu bleiben (vgl. Senat 27. August 2002 - 1 StR 287/02).
  • BGH, 06.06.2012 - 5 StR 233/12

    Konkurrenzverhältnis von schwerem Raub und schwerem räuberischem Diebstahl bei

    Zudem wurde die noch vor Beendigung der räuberischen Erpressung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2002 - 1 StR 287/02, NStZ-RR 2002, 334) begangene Wegnahme des Pullovers von dem Entschluss des Angeklagten getragen, "aus der Wohnung des Ba. Wertgegenstände mitzunehmen" (UA S. 6; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1998 - 4 StR 455/98, StraFo 1999, 100, 101; vom 12. August 1992, aaO).
  • OLG Köln, 29.07.2005 - 81 Ss 11/05
    Aber auch in diesem Fall stünden die nachfolgenden Nötigungen, anders als vom Landgericht angenommen, nicht im Verhältnis der Tatmehrheit zu der vorangegangenen versuchten Erpressung, sondern im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 334).
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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 28.05.2002 - 8 Qs 108/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,28593
LG Saarbrücken, 28.05.2002 - 8 Qs 108/02 (https://dejure.org/2002,28593)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.05.2002 - 8 Qs 108/02 (https://dejure.org/2002,28593)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 8 Qs 108/02 (https://dejure.org/2002,28593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 334
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Dresden, 10.10.2016 - 3 Qs 79/16

    Strafbefehlsverfahren: Anforderungen an Einspruchsbelehrung

    Eine vollständige Belehrung erfordert indes auch den ausdrücklichen Hinweis, dass der Einspruch innerhalb der Frist bei dem Gericht eingegangen sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 04.08.1955, 2 StR 250/55, BGHSt 8, 105ff; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.01.1986, 1 Ws 384/85, NStZ 1986, 470f; LG Saarbrücken, Beschluss vom 28.05.2002, 8 Qs 108/02, zitiert nach Juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 35a RN 11; Löwe-Rosenberg, StPO, 26 Aufl., § 35a RN 22; Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 35a RN 9; Kleinknecht-Müller-Reitberger, StPO, § 35a RN 19; Münchener Kommentar, StPO, § 35a RN 17).
  • OLG Hamm, 05.02.2013 - 1 RVs 85/12

    Vermutung fehlenden Verschuldens bei mangelhafter Rechtsmittelbelehrung

    Da die Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Landgerichts Siegen vom 21.09.2012 keine Belehrung darüber enthält, dass das Rechtsmittel bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist *beim Rechtsmittelgericht (*1) eingegangen sein muss, was aber erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1955, 1526; LG Saarbrücken NStZ-RR 2002, 334 m.w.N.), wird nach § 44 Abs. 2 S. 2 StPO vermutet, dass die Versäumung der Frist unverschuldet ist.
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