Rechtsprechung
   BGH, 29.08.2002 - 3 StR 287/02   

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BGH, 29.08.2002 - 3 StR 287/02 (https://dejure.org/2002,3781)
BGH, Entscheidung vom 29.08.2002 - 3 StR 287/02 (https://dejure.org/2002,3781)
BGH, Entscheidung vom 29. August 2002 - 3 StR 287/02 (https://dejure.org/2002,3781)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 73 d StGB; § 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Verfall ("aus der Tat erlangt" iSd § 73 StGB); erweiterter Verfall (verfassungskonforme Auslegung, Anforderungen an die Darlegung der Herkunft aus rechtswidrigen Taten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 366
  • StV 2003, 160
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

    Auszug aus BGH, 29.08.2002 - 3 StR 287/02
    Das Urteil wird jedoch den erhöhten Anforderungen nicht gerecht, die bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung des § 73 d StGB an den Nachweis der Herkunft von deliktsverdächtigen Vermögensgegenständen zu stellen sind (dazu BGHSt 40, 371 ff.).
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 29.08.2002 - 3 StR 287/02
    Im übrigen setzt eine Verfallsanordnung nach § 73 d StGB voraus, daß der Angeklagte Eigentümer des Geldes wurde oder ein zivilrechtlich unwirksamer Erwerbsakt im Sinne des § 73 d Abs. 1 Satz 2 StGB vorliegt (vgl. BGHSt 31, 145, 148; Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl. § 73 d Rdn. 7; Eser aaO Rdn. 12, 13).
  • BGH, 10.02.1998 - 4 StR 4/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 29.08.2002 - 3 StR 287/02
    Danach kommt die Anordnung des erweiterten Verfalls nur dann in Betracht, wenn der Tatrichter aufgrund erschöpfender Beweiserhebung und -würdigung die uneingeschränkte Überzeugung gewonnen hat, daß der Angeklagte die von der Anordnung erfaßten Gegenstände aus rechtswidrigen Taten erlangt hat, ohne daß diese selbst im einzelnen festgestellt werden müßten (BGH aaO; BGH NStZ-RR 1998, 297).
  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Als erlangtes Etwas kommen alle Vermögenswerte in Betracht, die dem Täter als Gegenleistung für die Tatbegehung oder aufgrund der Tatbegehung zufließen (BGH NStZ-RR 2002, 366, 367).
  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 162/22

    Verurteilung eines Düsseldorfer Arztes wegen Aufklärungsfehlern bei

    Erforderlich ist nur, dass es nicht bloß gelegentlich einer Straftat, sondern als Gegenleistung für die Tatbegehung erlangt wird (BGH, Beschluss vom 29. August 2002 - 3 StR 287/02, NStZ-RR 2002, 366; Schönke/Schröder/Eser/Schuster, 30. Aufl. 2019, StGB § 73 Rn. 10).
  • BGH, 28.07.2004 - 2 StR 209/04

    Verfall (Erlangen); erweiterter Verfall (tatrichterliche Überzeugung); Einziehung

    Den erhöhten Anforderungen an den Nachweis der Herkunft von deliktsverdächtigen Vermögensgegenständen wird das Landgericht weder durch die allgemeine Feststellung, der Angeklagte habe aus Betäubungsmittelgeschäften stammende Gelder eingesammelt und aufbewahrt (UA Bl. 4), noch durch den nicht näher begründeten Hinweis, das Geld sei durch eine Straftat erlangt (UA Bl. 13), gerechtfertigt (vgl. BGH StV 2003, 160).
  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 242/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beihilfe; Verfall)

    Der kurzfristige Besitz des Gehilfen, der das Entgelt aus dem Rauschgiftgeschäft unverzüglich an den Verkäufer weiterleiten soll, reicht grundsätzlich nicht aus, um das Geld als an ihn zugeflossen anzusehen (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 366).
  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 486/15

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des erweiterten Wertersatzverfalls beim Handeltreiben

    Dies genügt den aufgezeigten Anforderungen, die an die Darlegung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung zu stellen sind, nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2002 - 3 StR 287/02, NStZ-RR 2002, 366, 367; vom 28. Juli 2004 - 2 StR 209/04, NStZ-RR 2004, 347).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 2 Ss 26/06

    Strafrechtlicher Verfall: Dirnenlohn einer illegal in Deutschland aufhältigen

    "Für die Tat" ist nicht erlangt, was der Täter nur gelegentlich einer Straftat, nicht als Gegenleistung für die Tatbegehung erhält (BGH StV 2003, 160).
  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Als erlangtes Etwas kommen alle Vermögenswerte in Betracht, die dem Täter als Gegenleistung für die Tatbegehung oder aufgrund der Tatbegehung zufließen (BGH NStZ-RR 2002, 366, 367).
  • BGH, 05.07.2018 - 5 StR 176/18

    Tenorierung bei Verwirklichung mehrerer Diebstahlsqualifikationen; konkrete

    Er teilt im Übrigen die vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vertretene Auffassung, dass mit der von der Revision angegriffenen Umschreibung der Herkunft des sichergestellten Geldes aus "illegalen Geschäften" des mit Betäubungsmitteln handelnden Angeklagten, der über kein legales Einkommen verfügte und dessen Aufenthalt in Deutschland nur den Zweck hatte, Einbrüche zu begehen (UA S. 36), nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe - anders als in dem vom 3. Strafsenat entschiedenen Fall (BGH, Beschluss vom 29. August 2002 - 3 StR 287/02, NStZ-RR 2002, 366) - hinreichend deutlich ein zivil- oder ordnungsrechtliches Fehlverhalten nicht thematisiert wird.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 757-760/02, 3 Ws 757/02, 3 Ws 758/02, 3 Ws 759/02, 3 Ws 760/02   

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https://dejure.org/2002,5283
OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 757-760/02, 3 Ws 757/02, 3 Ws 758/02, 3 Ws 759/02, 3 Ws 760/02 (https://dejure.org/2002,5283)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.08.2002 - 3 Ws 757-760/02, 3 Ws 757/02, 3 Ws 758/02, 3 Ws 759/02, 3 Ws 760/02 (https://dejure.org/2002,5283)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. August 2002 - 3 Ws 757-760/02, 3 Ws 757/02, 3 Ws 758/02, 3 Ws 759/02, 3 Ws 760/02 (https://dejure.org/2002,5283)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 56b Abs 2 S 1 Nr 2 StGB, § 56b Abs 2 S 1 Nr 3 StGB, § 56b Abs 2 S 1 Nr 4 StGB, § 57f Abs 3 StGB
    Bewährungswiderruf und nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Nichtanrechnung erfüllter Auflagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs trotz gewährter Bewährung durch das zuletzt entscheidende Gericht ; Ungünstige Sozialprognose; Anrechnung von Leistungen zur Erfüllung von Auflagen auf eine Strafe

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 56b Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 3, 4 § 57f Abs. 3
    Anrechnung erbrachter Arbeitsleistungen bei der Gesamtstrafenbildung und dem Bewährungsbeschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 366
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 07.05.1986 - 515 Qs 11/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 757/02
    Soweit der Verurteilte in Sachen 206 Js 7541/01 ( StA Gießen ) möglicherweise Leistungen zur Erfüllung von Auflagen erbracht hat - hierauf lassen eine fernmündlche Mitteilung des Bewährungshelfers sowie die Urteilsgründe in Sachen 503 Js 7260/01 schließen - können diese nicht auf die Strafe angerechnet werden, da sie aus einem Verfahren herrühren bzw. sich auf eine Strafe beziehen, die später durch Einbeziehung in eine Gesamtstrafe ihre Eigenständigkeit verloren haben und in der neuen Gesamtstrafenentscheidung bzw. dem neuen Bewährungsbeschluss nicht im Tenor ausdrücklich wiederholt oder übernommen worden sind (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ 1991, 358 f., LG Berlin, JR 1987, 217 f.).
  • OLG Stuttgart, 26.02.2008 - 1 Ws 46/08

    Widerruf einer Strafaussetzung wegen neuer Straffälligkeit: Positive

    Bereits aus diesem Grund kann allein aus der Unterbringungsanordnung des Amtsgerichts S. nicht der Schluss gezogen werden, dass jetzt - im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerrufsantrag - die Sozialprognose des Verurteilten im Sinne des § 56 StGB günstig ist (so auch OLG Nürnberg, NStZ-RR 2002, 366 im ähnlich gelagerten Fall, dass sowohl in der neuen als auch in der ursprünglichen Verurteilung Freiheitsstrafe und Unterbringung angeordnet wurden), selbst die (hier nicht offensichtliche) Therapiebereitschaft reicht hierfür nicht aus (OLG Hamburg, NStZ-RR 2005, 222).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 758/02

    Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs trotz gewährter Bewährung durch das

    3 Ws 757/02 3 Ws 758/02 3 Ws 759/02 3 Ws 760/02.
  • OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 760/02

    Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs trotz gewährter Bewährung durch das

    3 Ws 757/02 3 Ws 758/02 3 Ws 759/02 3 Ws 760/02.
  • OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 759/02

    Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs trotz gewährter Bewährung durch das

    3 Ws 757/02 3 Ws 758/02 3 Ws 759/02 3 Ws 760/02.
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   OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 760/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12466
OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 760/02 (https://dejure.org/2002,12466)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.08.2002 - 3 Ws 760/02 (https://dejure.org/2002,12466)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. August 2002 - 3 Ws 760/02 (https://dejure.org/2002,12466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs trotz gewährter Bewährung durch das zuletzt entscheidende Gericht ; Ungünstige Sozialprognose; Anrechnung von Leistungen zur Erfüllung von Auflagen auf eine Strafe

  • Judicialis

    StPO § 473 I

  • rechtsportal.de

    StPO § 473 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 366
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 757/02

    Bewährungswiderruf und nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Nichtanrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 760/02
    3 Ws 757/02 3 Ws 758/02 3 Ws 759/02 3 Ws 760/02.
  • LG Berlin, 07.05.1986 - 515 Qs 11/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 760/02
    Soweit der Verurteilte in Sachen 206 Js 7541/01 ( StA Gießen ) möglicherweise Leistungen zur Erfüllung von Auflagen erbracht hat - hierauf lassen eine fernmündlche Mitteilung des Bewährungshelfers sowie die Urteilsgründe in Sachen 503 Js 7260/01 schließen - können diese nicht auf die Strafe angerechnet werden, da sie aus einem Verfahren herrühren bzw. sich auf eine Strafe beziehen, die später durch Einbeziehung in eine Gesamtstrafe ihre Eigenständigkeit verloren haben und in der neuen Gesamtstrafenentscheidung bzw. dem neuen Bewährungsbeschluss nicht im Tenor ausdrücklich wiederholt oder übernommen worden sind (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ 1991, 358 f., LG Berlin, JR 1987, 217 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 758/02   

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https://dejure.org/2002,14233
OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 758/02 (https://dejure.org/2002,14233)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.08.2002 - 3 Ws 758/02 (https://dejure.org/2002,14233)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. August 2002 - 3 Ws 758/02 (https://dejure.org/2002,14233)
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  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs trotz gewährter Bewährung durch das zuletzt entscheidende Gericht ; Ungünstige Sozialprognose; Anrechnung von Leistungen zur Erfüllung von Auflagen auf eine Strafe

  • Judicialis

    StPO § 473 I

  • rechtsportal.de

    StPO § 473 Abs. 1

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Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 366
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 757/02

    Bewährungswiderruf und nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Nichtanrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 758/02
    3 Ws 757/02 3 Ws 758/02 3 Ws 759/02 3 Ws 760/02.
  • LG Berlin, 07.05.1986 - 515 Qs 11/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 758/02
    Soweit der Verurteilte in Sachen 206 Js 7541/01 ( StA Gießen ) möglicherweise Leistungen zur Erfüllung von Auflagen erbracht hat - hierauf lassen eine fernmündlche Mitteilung des Bewährungshelfers sowie die Urteilsgründe in Sachen 503 Js 7260/01 schließen - können diese nicht auf die Strafe angerechnet werden, da sie aus einem Verfahren herrühren bzw. sich auf eine Strafe beziehen, die später durch Einbeziehung in eine Gesamtstrafe ihre Eigenständigkeit verloren haben und in der neuen Gesamtstrafenentscheidung bzw. dem neuen Bewährungsbeschluss nicht im Tenor ausdrücklich wiederholt oder übernommen worden sind (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ 1991, 358 f., LG Berlin, JR 1987, 217 f.).
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   OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 759/02   

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https://dejure.org/2002,12818
OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 759/02 (https://dejure.org/2002,12818)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.08.2002 - 3 Ws 759/02 (https://dejure.org/2002,12818)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. August 2002 - 3 Ws 759/02 (https://dejure.org/2002,12818)
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  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs trotz gewährter Bewährung durch das zuletzt entscheidende Gericht ; Ungünstige Sozialprognose; Anrechnung von Leistungen zur Erfüllung von Auflagen auf eine Strafe

  • Judicialis

    StPO § 473 I

  • rechtsportal.de

    StPO § 473 Abs. 1

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  • NStZ-RR 2002, 366
 
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  • OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 757/02

    Bewährungswiderruf und nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Nichtanrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 759/02
    3 Ws 757/02 3 Ws 758/02 3 Ws 759/02 3 Ws 760/02.
  • LG Berlin, 07.05.1986 - 515 Qs 11/86
    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 759/02
    Soweit der Verurteilte in Sachen 206 Js 7541/01 ( StA Gießen ) möglicherweise Leistungen zur Erfüllung von Auflagen erbracht hat - hierauf lassen eine fernmündlche Mitteilung des Bewährungshelfers sowie die Urteilsgründe in Sachen 503 Js 7260/01 schließen - können diese nicht auf die Strafe angerechnet werden, da sie aus einem Verfahren herrühren bzw. sich auf eine Strafe beziehen, die später durch Einbeziehung in eine Gesamtstrafe ihre Eigenständigkeit verloren haben und in der neuen Gesamtstrafenentscheidung bzw. dem neuen Bewährungsbeschluss nicht im Tenor ausdrücklich wiederholt oder übernommen worden sind (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ 1991, 358 f., LG Berlin, JR 1987, 217 f.).
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