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   OLG Karlsruhe, 29.08.2000 - 3 Ws 153/00   

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OLG Karlsruhe, 29.08.2000 - 3 Ws 153/00 (https://dejure.org/2000,5095)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.08.2000 - 3 Ws 153/00 (https://dejure.org/2000,5095)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. August 2000 - 3 Ws 153/00 (https://dejure.org/2000,5095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; Lebenslange Sperrfrist ; Tatsachen; Aussetzung des Strafrestes; Sozialprognose; Eignungsprognose

  • Judicialis

    StGB § 69; ; StGB § 69 a Abs. 1; ; StGB § 69 a Abs. 7; ; StGB § 57 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 § 69 a Abs. 1, Abs. 7 § 57 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mannheim - StVK 18-R-139/00
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2000 - 3 Ws 153/00

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 54
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 28.08.1991 - 3 Ws 283/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2000 - 3 Ws 153/00
    Auch im Falle der Anordnung einer lebenslangen Sperrfrist nach § 69 a Abs. 1 Satz 2 StGB kommt eine Anwendung von § 69 a Abs. 7 StGB grundsätzlich in Betracht (vgl. etwa OLG München NJW 1981, 2424; OLG Düsseldorf VRS 63, 273; NZV 1991, 477).

    Ob es sich hierbei um erhebliche neue Tatsachen handeln muß, ist streitig (bejahend: OLG Hamm, NJW 1955, 514 L; OLG Karlsruhe NJW 1960, 587 L; OLG Koblenz VRS 71, 27; dagegen OLG Köln NJW 1960, 2255-9 OLG Düsseldorf NStE Nr. 7 zu § 69 a StGB = NZV 1991, 477).

    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem der Entscheidung des OLG Düsseldorf NZV 1991, 477 zugrundeliegenden Sachverhalt.

  • OLG Düsseldorf, 29.04.1982 - 1 Ws 884/81

    Fahrerlaubnis; Sperrfrist; Erteilung der Fahrerlaubnis; Abkürzung; Aufhebung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2000 - 3 Ws 153/00
    Auch im Falle der Anordnung einer lebenslangen Sperrfrist nach § 69 a Abs. 1 Satz 2 StGB kommt eine Anwendung von § 69 a Abs. 7 StGB grundsätzlich in Betracht (vgl. etwa OLG München NJW 1981, 2424; OLG Düsseldorf VRS 63, 273; NZV 1991, 477).

    Bei der Entscheidung über die Abkürzung der Sperrfrist bzw. die Aufhebung der Sperre müssen alle im Zeitpunkt der Entscheidung bekannten Tatsachen berücksichtigt werden, die dafür oder dagegen sprechen, dass der Verurteilte sich in Zukunft wieder verantwortungsbewußt im Straßenverkehr verhalten und keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr bilden wird (OLG Köln NJW 1961, 2255; OLG Düsseldorf VRS 63, 273).

    Die Strafvollstreckungskammer hat vielmehr alle im Zeitpunkt ihrer Entscheidung bekannten Tatsachen berücksichtigt, die dafür oder dagegen sprechen, dass der Verurteilte sich in Zukunft wieder verantwortungsbewußt im Straßenverkehr verhalten wird, und die den Schluss zulassen, die Entwicklung des Verurteilten sei anders verlaufen, als es der erkennende Richter angenommen hatte (OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf VRS 63, 273).

  • OLG München, 10.07.1981 - 1 Ws 542/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.08.2000 - 3 Ws 153/00
    Auch im Falle der Anordnung einer lebenslangen Sperrfrist nach § 69 a Abs. 1 Satz 2 StGB kommt eine Anwendung von § 69 a Abs. 7 StGB grundsätzlich in Betracht (vgl. etwa OLG München NJW 1981, 2424; OLG Düsseldorf VRS 63, 273; NZV 1991, 477).
  • AG Kehl, 21.03.2014 - 2 Cs 206 Js 15342/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Voraussetzungen für eine vorzeitige Aufhebung der

    § 69a Abs. 7 StGB ermöglicht sogar die Aufhebung einer lebenslang angeordneten Sperre (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2002, 54).
  • OLG Celle, 27.11.2008 - 2 Ws 362/08

    Zulässigkeit einer nicht zu einer sofortigen Aufhebung der Sperre für die

    Zwar ist anerkannt, dass auch im Falle der Anordnung einer lebenslangen Sperrfrist nach § 69 a Abs. 1 Satz 2 StGB die Aufhebung der Sperre nach § 69 a Abs. 7 StGB erfolgen kann (siehe nur OLG Karlsruhe NStZ-RR 2002, 54 f. = VRS 101, 430 ff.).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2010 - 3 Ws 1152/10

    Urteilszustellung im Strafverfahren: Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde im

    Allein durch die schlichte Erklärung des Verurteilten, er habe die Sendung erst am 11.10.2010 erhalten, ist dieser Gegenbeweis jedenfalls nicht geführt (vgl. Senat, Beschl. v. 15.02.2000 -3 Ws 153/00 und v. 08.06.2000 -3 Ws 243/00; s. auch Senat, NJW 1996, 3159).
  • LG Oldenburg, 11.08.2020 - 2 Qs 290/20

    Aufhebung Sperrfrist - Therapie durch Fachpsychologen für Verkehrspsychologie

    Es genügt, wenn aufgrund einer Gesamtwürdigung Umstände vorliegen, die unter Berücksichtigung der Feststellungen, die der Anordnung der Maßregel zugrunde liegen, eine Teilnahme des Verurteilten am Kraftverkehr - vorbehaltlich der anschließenden Prüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde - wieder verantwortbar erscheinen lassen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 29.08.2000 - 3 Ws 153/00, NStZ-RR 2002, 54; MüKoStGB/Athing/von Heintschel-Heinegg, 3. Aufl. 2016, § 69a StGB Rn. 52).
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