Rechtsprechung
BayObLG, 07.11.2001 - 4St RR 114/01, 4St RR 114/2001 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StPO § 206a; ; StPO § 318; ; WaffG § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a Buchst. a; ; WaffG § 53 Abs. 3 Nr. 1 a; ; WaffG § 53 Abs. 3 Nr. 2; ; WaffG § 53 Abs. 3 Nr. 3; ; StGB § 46
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Berufungsbeschränkung bei unerlaubtem Besitz von Schusswaffen - Strafzumessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schusswaffe; Funktionsfähigkeit; Straferschwerende Berücksichtigung; Verstoß gegen das WaffenG; Revision
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 89
- BayObLGSt 2001, 147
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.03.1997 - 1 StR 800/96
Voraussetzungen einer waffenrechtlichen Dauerstraftat - Abkoppelung des …
Auszug aus BayObLG, 07.11.2001 - 4St RR 114/01
Insoweit liegt eine tateinheitliche waffenrechtliche Dauerstraftat vor, deren Bindeglied der gleichzeitige Besitz mehrerer Waffen ist (BGH NStZ 1997, 446). - BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die …
Auszug aus BayObLG, 07.11.2001 - 4St RR 114/01
Dieser wurde vom Amtsgericht jedoch nicht ausreichend festgestellt, weil es ersichtlich davon ausging, das kurz vor der Hauptverhandlung entdeckte Waffenlager unterliege nicht seiner Kognitionspflicht (vgl. hierzu BGHSt 25, 72/76;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 264 Rn. 9). - BGH, 20.02.1997 - 4 StR 641/96
Voraussetzungen des strafbefreienden Rückritts von der versuchten Anstiftung - …
Auszug aus BayObLG, 07.11.2001 - 4St RR 114/01
Auch wenn es sich hierbei um Waffen verschiedener rechtlicher Kategorien gehandelt hat, so stellt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dieses Verhalten nur einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar (BGH NStZ-RR 1997, 260 m. w. N.). - BayObLG, 21.03.1977 - RReg. 4 St 40/77
Fortsetzung einer Dauerstraftat nach Verurteilung im ersten Rechtszug
Auszug aus BayObLG, 07.11.2001 - 4St RR 114/01
Insoweit ist Strafklageverbrauch eingetreten (vgl. hierzu BayObLGSt 1977, 39/40). - BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99
"Geringe Menge" Heroin
Auszug aus BayObLG, 07.11.2001 - 4St RR 114/01
Aus diesem Grund ist vom Revisionsgericht, falls das Berufungsgericht wegen der von den Berufungsführern erklärten Berufungsbeschränkung sich nur mit einzelnen Teilen des Ersturteils befasst hat, auch nachzuprüfen, ob und inwieweit die Berufung rechtswirksam auf diese Teile beschränkt ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLGSt 1999, 99/100 und 1968, 94/95 m. w. N.).
- OLG Celle, 20.10.2003 - 22 Ss 139/03
Wirksamkeit einer Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch; …
Das Revisionsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob das Berufungsgericht zu Recht von einer wirksamen Berufungsbeschränkung ausgegangen ist (vgl. z. B. BGHSt 27, 70, 72; BayObLG wistra 1992, 279, 280; BayObLG NStZ-RR 2002, 89, 90).Dies gilt jedoch dann nicht, wenn Schuldspruch und Strafzumessung so miteinander verknüpft sind, dass eine getrennte Überprüfung nicht möglich wäre, ohne den nicht angefochtenen Teil mit zu berühren (BGHSt 33, 59; BGH NJW 1996, 2663, 2664; BayObLG NStZ-RR 2002, 89, 90).