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   OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ausl. 86/02, 3 Ausl 86/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7509
OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ausl. 86/02, 3 Ausl 86/02 (https://dejure.org/2003,7509)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.02.2003 - 3 Ausl. 86/02, 3 Ausl 86/02 (https://dejure.org/2003,7509)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - 3 Ausl. 86/02, 3 Ausl 86/02 (https://dejure.org/2003,7509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EU-AuslÜbk Art. 10; EuAlÜbk Art. 14; IRG § 11
    Auslieferung, unmittelbarer Geschäftsweg, Spezialitätsgrundsatz, Bestimmtheit der Tat im Auslieferungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzulässigkeit der Auslieferung bei Fehlen einer hinreichend bestimmten Tat im prozessualen Sinne

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Auslieferung; Auslieferungsersuchen aufgrund bestimmter Tat in prozessualem Sinn; Beachtung des Spezialitätsgrundsatzes; Auslieferungsverkehr mit der Republik Österreich ; Unmittelbarer Geschäftsweg ; Anforderung von Unterlagen bei jeweiligen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 276
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ausl 86/02
    Auch unabhängig von der Frage der Tateinheit oder -mehrheit ist bei Serientaten anerkannt, dass die Einzeltaten so konkret und individualisiert umschrieben werden, dass sich hieraus die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Deliktstatbestandes jeweils nachprüfbar ergibt (BGHSt 40, 138 [159, 161]).

    Nur wenn eine Individualisierung der Einzeltaten nach Tatzeit, Tatort und Geschehensablauf auf unüberwindbare Schwierigkeiten stößt, genügt es, einen bestimmten Tatzeitraum, die Grundzüge der Art und Weise der Tatbegehung und eine (Höchst-) Zahl der einzelnen Taten anzugeben (BGHSt 40, 138 [161] und 44 [46 f.]).

  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 595/93

    Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung im Bereich des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ausl 86/02
    Tateinheit kraft Fortsetzungszusammenhanges gibt es bei Abgabendelikten nicht mehr (BGHSt 40, 195); eine tatbestandliche Bewertungseinheit ist nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 1347/08

    Auslieferung in die USA zum Zweck der Strafverfolgung; Willkürverbot;

    86/02 -, NStZ-RR 2003, S. 276 ; Lagodny/Schomburg/Hackner, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl. 2006, § 10 Rn. 3; vgl. ferner die Beschlüsse des OLG Karlsruhe vom 10. Dezember 1979 - 2 AK 5/79 -, Eser/Lagodny/Wilkitzki , Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl. 1993 - im Folgenden: E/L/W, S. 165 ; des OLG Düsseldorf vom 11. Januar 1980 - 4 Ausl (A) 349/79 -, E/L/W, S. 170 , des OLG Karlsruhe vom 20. Januar 1981 - 2 AK 3/80 -, E/L/W, S. 204 , des OLG München vom 6. Juli 1981 - 1 Ausl 23/81 -, E/L/W, S. 215 ; des OLG Stuttgart vom 14. Juni 1982 - 3 Ausl.
  • OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 1 Ausl 64/14

    Europäischer Haftbefehl: Ermöglichung einer Schlüssigkeitsprüfung durch den

    Die Folge hiervon ist, dass eine Auslieferung im Grundsatz nur "tatscharf" für zulässig erklärt werden kann (OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 276; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, IRG § 10 Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2012 - 1 AK 19/12

    Internationale Rechtshilfe: Anforderungen an die Tatbeschreibung in einem

    Aus den Auslieferungsunterlagen muss sich danach ergeben, wer die Tat wann, wo und unter welchen näheren Gegebenheiten begangen hat, denn nur dann ist die Einhaltung des Grundsatzes der Spezialität gesichert und gewährleistet, dass der Verfolgte nur wegen der Tat oder der Taten verfolgt werden darf, wegen derer die Auslieferung bewilligt worden ist (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 276; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., IRG § 10 Rn. 3; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2008, 2 BvR 1347/08).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01

    Oberlandesgericht erklärt Auslieferung nach Bulgarien zur Vollstreckung eines

    Ohne Individualisierung und Konkretisierung der Einzeltaten und der hierdurch verursachten Einzelschäden (hierzu Senat, Beschl. v. 14. Februar 2003 - 3 Ausl. 86/02) kommt das Bezirksgericht G. zur Feststellung eines Gesamtschadens von 15.678,28 Lewa.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19

    Sachaufklärung im Auslieferungsverfahren durch Einholung einer Erklärung des

    Aus den Auslieferungsunterlagen muss sich danach ergeben, wer die Tat wann, wo und unter welchen näheren Gegebenheiten begangen hat, denn nur dann ist die Einhaltung des Grundsatzes der Spezialität gesichert und gewährleistet, dass der Verfolgte nur wegen der Tat oder der Taten verfolgt werden darf, wegen derer die Auslieferung bewilligt worden ist (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 08.11.2012, 1 AK 19/12, abgedruckt bei juris; OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 276; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., IRG § 10 Rn. 3; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2008, 2 BvR 1347/08).
  • OLG Köln, 24.10.2003 - Ausl 202/02

    Ergänzungen zum dem Auslieferungsverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt durch

    Die Sachverhaltsschilderung darf sich nämlich nicht in der bloßen Wiedergabe einer tatbestandlichen Umschreibung erschöpfen; vielmehr sind Zeit und Ort der Tatbegehung so genau wie möglich anzugeben ( vgl. OLG Düsseldorf vom 4. Februar 2003 - III -4Ausl(A) 1/03 - 49/03 III; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 276; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 10 Rdnr. 7 m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.10.2003 - Ausl 36/03

    Zulässigkeit einer Erweiterung des vorgegebenen Sachverhalts in einem Haftbefehl;

    Die Sachverhaltsschilderung darf sich nämlich nicht in der bloßen Wiedergabe einer tatbestandlichen Umschreibung erschöpfen; vielmehr sind Zeit und Ort der Tatbegehung so genau wie möglich anzugeben ( vgl. OLG Düsseldorf vom 4. Februar 2003 - III -4Ausl(A) 1/03 - 49/03 III; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 276; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 10 Rdnr. 7 m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.10.2003 - Ausl 202/03
    Die Sachverhaltsschilderung darf sich nämlich nicht in der bloßen Wiedergabe einer tatbestandlichen Umschreibung erschöpfen; vielmehr sind Zeit und Ort der Tatbegehung so genau wie möglich anzugeben ( vgl. OLG Düsseldorf vom 4. Februar 2003 - III -4Ausl(A) 1/03 - 49/03 III; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 276; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 10 Rdnr. 7 m.w.N.).
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