Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 07.05.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.07.2003 - 1 Ws 171/03 (StrVollz)   

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OLG Celle, 03.07.2003 - 1 Ws 171/03 (StrVollz) (https://dejure.org/2003,2329)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.07.2003 - 1 Ws 171/03 (StrVollz) (https://dejure.org/2003,2329)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 1 Ws 171/03 (StrVollz) (https://dejure.org/2003,2329)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Strafvollzug: Anspruch des Strafgefangenen auf Unterbringung in einem Einzelhaftraum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch eines Strafgefangenen auf einen Einzelhaftraum; Rechtswidrigkeit von Doppelbelegungen in einem Haftraum; Unumgänglichkeit; Organisationsfrist zur Unterbringung von Strafgefangenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Strafgefangenen auf einen Einzelhaftraum; Rechtswidrigkeit von Doppelbelegungen in einem Haftraum; Unumgänglichkeit; Organisationsfrist zur Unterbringung von Strafgefangenen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 316
  • StV 2003, 567
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96

    Verfassungswidrigkeit sog. organisationshaft im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2003 - 1 Ws 171/03
    Der insoweit herangezogene Vergleich zur sogenannten "Organisationshaft" bei der Überstellung aus der Strafhaft in den Maßregelvollzug (zur Zulässigkeit s. BVerfG NStZ 1998, 77) trägt nicht:.
  • KG, 10.12.1997 - 5 Ws 327/97
    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2003 - 1 Ws 171/03
    Der Mangel an Einzelhaftplätzen darf jedoch nicht dazu herhalten, das geltende Recht und seine Intentionen zu unterlaufen (s.a. KG NStZ-RR 98, 191).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2000 - 2 Ws 337/99

    Zulässige Dauer von Organisationshaft

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2003 - 1 Ws 171/03
    Fehlende Kapazitäten im Maßregelvollzug allein rechtfertigen die Organisationshaft nicht (ebenda, s.a. OLG Brandenburg NStZ 2000, 500 und 504).
  • OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02

    Zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Verurteilter; Dauer des

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.2003 - 1 Ws 171/03
    Der rechtskräftig zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Verurteilte darf vielmehr nur so lange in einer Justizvollzugsanstalt verbleiben, wie die Vollstreckungsbehörde unter Berücksichtigung des in Haftsachen zu berücksichtigenden Beschleunigungsgebotes benötigt, um einen Platz in einer Maßregelvollzugsanstalt zu finden und den Verurteilten dorthin zu überstellen (Senatsentscheidung vom 19. August 2002 - 1 Ws 203/02; abgedruckt in NStZ-RR 2002, 349).
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 342/12

    Amtshaftung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen und/oder

    Lediglich vereinzelt waren auch mit zwei oder mehr Häftlingen belegte Zellen mit separater Toilette oder Einzelzellen Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen (vgl. etwa OLG Celle, StV 2003, 567, 568: Doppelbelegung in einem Raum von 9, 82 qm mit separater Nasszelle von 1, 42 qm kein Verstoß gegen die Menschenwürde; OLG Karlsruhe, ZfStrVo 2005, 113: Doppelbelegung in einem Raum von 9, 13 qm mit abgetrennter Nasszelle von 1, 3 qm kein Verstoß gegen die Menschenwürde; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05, BGHSt 50, 234, 240: Doppelbelegung in einem Raum von 12, 59 qm (einschließlich separatem Sanitärbereich) kein Verstoß gegen die Menschenwürde; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 155, 156: Unterbringung von drei Häftlingen in einem Raum von 11, 54 qm (einschließlich abgetrennter Toilette) als Verstoß gegen die Menschenwürde; OLG Hamm, StV 2009, 262, 264: Unterbringung von 4 Häftlingen in einem Raum von 17, 74 qm bzw. 2 Häftlingen in einem Raum von 9, 06 qm - jeweils einschließlich separater Toilette - als Verstoß gegen die Menschenwürde; das OLG Hamm ging insoweit von einem "Grenzwert" von 5 qm pro Häftling aus; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2004, 29: Einzelunterbringung in einem Raum von 6, 11 qm kein Verstoß gegen die Menschenwürde).
  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01

    Freiheit der Person (Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung in einer

    (4) Verfassungsrechtlich geboten ist es indes, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (zur restriktiven, auf das Beschleunigungsgebot und den Einzelfall abstellenden Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Dresden, NStZ 1993, S. 511 f.; Brandenburgisches OLG, StV 2001, S. 23 ff.; OLG Celle, StV 2003, S. 32 f.; OLG Celle, NStZ-RR 2003, S. 316 f.; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, S. 381 ff.).
  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08

    Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalt

    So ist teilweise (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 224 und OLG Celle NStZ-RR 2003, 316) die Belegung eines Haftraums mit zwei Gefangenen bei einer Zellengröße von 9 m² bzw. 9,82 m² mit räumlich abgetrennter Nasszelle mit Toilette und Waschbecken von 1, 3 m² bzw. 1,42 m² nur als eine Verletzung einfachen Rechts, nicht hingegen von Art. 1 Abs. 1 GG, angesehen worden.
  • BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05

    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des

    Größe und Ausstattung des Haftraums begründen hier keine durchgreifenden Bedenken, der Gefangene sei in einer seine Menschenwürde missachtenden Art untergebracht (vgl. BVerfG aaO S. 2701; BVerfG - Kammer ZfStrVo 1994, 377, 378; OLG Celle StV 2003, 567, 568).

    Die hier vorliegende Unterbringung von zwei Gefangenen in einem 12, 59 m² großen Einzelhaftraum mit Abtrennung des Sanitärbereichs begegnet demnach keinen Einwänden (vgl. auch OLG Celle StV 2003, 567, 568).

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Die Zuweisung eines Haftraumes oder Verlegung in einen anderen Haftraum hat gegenüber dem Gefangenen Regelungscharakter und stellt daher einen nach den §§ 109 ff. StVollzG anfechtbaren belastenden Verwaltungsakt dar (vgl. Senatsbeschluss vom 18.7.2003 ­ 3 W 603/03; OLG Celle, Beschluss vom 3.7.2003 ­ 1 Ws 171/03 (StrVollz), vorgesehen zur Veröffentlichung in NStZ ­ RR 2003; Calliess/Müller-Dietz a.a.O., § 109, Rdz. 12; a.A.: OLG Hamm NStZ 1989, 592 und Schwind/Böhm/Schuler, a.a.O., § 109, Rdz. 18, die ebenfalls den Maßnahmecharakter gemäss § 109 Abs. 1 StVollzG bejahen, jedoch ohne Begründung von einem Realakt ausgehen).
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05

    Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und

    Die Rechtsprechung der Fachgerichte bejaht zudem eine Menschenwürdeverletzung bei Unterschreitung der genannten Bodenflächenmaße in der Regel erst, wenn neben der geringen Haftraumgröße kumulativ eine nicht ausreichend vom übrigen Haftraum abgetrennte und gesondert entlüftete Toilette vorhanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs 54/05 -, NJW 2006, S. 306 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 StVollz -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, StV 2006, S. 706; LG Halle, Beschluss vom 8. November 2004 - 27 StVK 462/04 -, StV 2005, S. 342), während bei ausreichender Abtrennung der sanitären Anlagen auch eine gewisse Unterschreitung der sonst geforderten Mindestgröße hingenommen wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 1 Ws 171/03 StrVollz -, NStZ-RR 2003, S. 316 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 1 Ws 279/04 -, NStZ-RR 2005, S. 224).
  • OLG Hamm, 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04

    Strafgefangener; Einzelzelle, Doppelbelegung, menschenunwürdige Unterbringung;

    Die Zuweisung des doppelt belegten Haftraumes am 27. Mai und erneut am 10. zum 11. Juni 2003 stellt jeweils eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafvollzugs mit unmittelbarer Außenwirkung dar (vgl. OLG Hamm, NStZ 1989, 592; OLG Frankfurt, a.a.O. sowie NStZ-RR 2004, 29; OLG Zweibrücken a.a.O.; OLG Celle, NStZ-RR 2003, 316; Callies/Müller-Dietz, § 109 Rdn. 12; Arloth/Lückemann, § 109 Rdn. 6), wobei dahingstellt bleiben kann, ob es sich dabei um einen Verwaltungsakt (so OLG Frankfurt a.a.O.) oder um einen Realakt (so OLG Hamm NStZ 1989, 592; LG Kassel ZfStrVo 2001, 119; Schwind/Böhm-Schuler, § 109 Rdn. 18; Arloth/Lückemann, a.a.O.) handelt.

    Zu diesen Gründen zählt auch eine vorübergehende Überbelegung, nicht aber eine permanente, "chronische" Überbelegung (vgl. OLG Celle StV 2003, 567; ZfStrVo 1999, 57; LG Kassel ZfStrVo 2001, 119; LG Oldenburg StV 2004, 610; Callies/Müller-Dietz, § 18 Rdn. 4; Arloth/Lückemann, § 18 Rdn. 3), wie sie in der hier betroffenen Justizvollzugsanstalt Detmold zu verzeichnen ist, was sich aus der dort geführten (Warte-) Liste der Interessenten für einen Einzelhaftraum, auf der der Betroffene Platz 25 einnahm, ergibt.

  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

    In einem Fall, in dem die Toilette abgetrennt war, hat das Oberlandesgericht Celle die Unterbringung zweier Gefangener in einem 9, 82 qm großen Haftraum nicht beanstandet; es sei nur einfaches Recht verletzt (NStZ-RR 2003, 316, 317 = StV 2003, 567), ebenso entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (ZfStrVO 2005, 113) für eine Bodenfläche von 9, 13 qm, weil den Gefangenen noch ein ausreichender Rest an Subjektivität und Intimität verbleibe.
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2005 - 1 Ws 279/04

    Strafvollzug: Rechtswidrigkeit der Mehrfachbelegung eines Haftraums;

    Ähnlicher Auffassung ist das OLG Celle im Beschluss vom 3.7.2003 (StV 2003, 567), das in einem obiter dictum die Unterbringung zweier Gefangener in einem 9, 82 qm großen Haftraum mit abgetrennter Nasszelle für mit der Menschenwürde vereinbar hielt.
  • OLG Frankfurt, 21.02.2005 - 3 Ws 1342/04

    Strafvollzug: Verstoß gegen die Menschenwürde bei zu kleinem Haftraum im Falle

    In einem obiter dictum hat das OLG Celle (NStZ-RR 2003, 316 [317 letzter Absatz der Entscheidung] ausgesprochen, bei einer Zellengröße von 9, 82 m2 mit räumlich abgetrennter Nasszelle von 1, 42 m2 stelle die Belegung des Haftraums mit zwei Gefangenen nur eine Verletzung einfachen Rechts, nicht hingegen von Art. 1 I GG dar. In seinen Entscheidungen vom 15.8.1985 (NStZ 1985, 572) und vom 2.4.1987 (StV 1988, 540) hat der Senat demgegenüber ausgeführt, dass durch die Belegung eines Haftraums, der lediglich eine Grundfläche von 11, 54 m2 aufweist, mit drei Gefangenen, die Fortbewegungsmöglichkeit und Freizeitbeschäftigung bereits derartig eingeschränkt ist, dass von einer menschenwürdigen Unterbringung nicht mehr die Rede sein kann.
  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 338/12

    Entschädigung eines Strafgefangenen wegen Vollzugs der Strafhaft in einem

  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 86/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 85/07

    Amtshaftungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen - Zelle mit

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 54/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 78/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 87/07

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 59/08

    Anspruch auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

  • KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05

    Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 77/07

    Menschenunwürdige Unterbringung in Gemeinschaftszelle ohne hinreichend

  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07
  • KG, 29.02.2008 - 2 Ws 529/07

    Strafvollzug: Doppelbelegung von Hafträumen in nach 1977 errichteten Gebäuden

  • OLG Hamm, 12.09.2008 - 11 W 62/08

    Sofortige Beschwerde in Sachen Amtspflichtsverletzung; Gemeinschaftliche

  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 362/07
  • LG Arnsberg, 08.01.2019 - 2 StVK 503/18
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9049
OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03 (https://dejure.org/2003,9049)
OLG Jena, Entscheidung vom 07.05.2003 - 1 Ws 163/03 (https://dejure.org/2003,9049)
OLG Jena, Entscheidung vom 07. Mai 2003 - 1 Ws 163/03 (https://dejure.org/2003,9049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeitskonzentration zwischen Strafvollstreckungskammer und erkennendem Gericht; Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bezüglich der Aufhebung der Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf einer Strafaussetzung bei Begehung einer Tat kurz nach Entlassung aus ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen neuer Straftaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 316 (Ls.)
  • StV 2003, 575
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18

    Bewährungswiderruf bei noch nicht rechtskräftiger Entscheidung

    Allerdings ist ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zulässig, wenn der Betroffene die neue Straftat vor einem Richter glaubhaft gestanden hat, das Geständnis nicht ersichtlich von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht widerrufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 - juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 7. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, StV 2010, 311; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f, Rn. 7).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    Allerdings ist ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zulässig, wenn der Betroffene die neue Straftat vor einem Richter glaubhaft gestanden hat, das Geständnis nicht ersichtlich von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht widerrufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 - juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 7. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, StV 2010, 311; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f, Rn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04

    Widerruf der Strafrestaussetzung wegen erneuter Straftatbegehung:

    Ist aber ein Widerruf nicht mehr möglich, wie dies im Falle einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung der Fall ist (vgl. OLG Jena StV 2003, 575, das die Zulässigkeit des Widerrufes im Falle der unbeschränkten Berufung offen gelassen hat; OLG Hamm, StV 2004, 83f), und der Verurteilte daher an dieses Geständnis gebunden, widerspricht die Unschuldsvermutung nicht dem Widerruf, denn der Schuldspruch ist damit rechtskräftig geworden.
  • KG, 08.07.2004 - 1 AR 615/04

    Bewährungswiderruf wegen neuer Straftatbegehung

    Ihre Berücksichtigung als Widerrufsgrund hindert es folglich nicht, daß sie noch nicht rechtskräftig abgeurteilt ist, sofern sich das Widerrufsgericht die Überzeugung von der Schuld des Täters verschafft hat (vgl. BVerfG aaO. und StV 1996, 163; EGMR StV 2003, 82 mit Anmerkung Pauly = StraFo 2003, 49 = NJW 2004, 43 und StV 1992, 282; OLG Jena NStZ-RR 2003, 316; HansOLG NStZ 1992, 130; KG NStZ-RR 2001, 136, 137 und StV 1988, 26; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 56f Rdn. 9; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl., § 56f Rdnrn. 4 - 7 m. weit.
  • OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 Ws 463/03

    Kein Widerruf der Strafaussetzung allein aufgrund des Einräumens weiterer

    Ob die genannte Entscheidung verbindlich in diesem Sinne zu verstehen ist, erscheint zur Zeit in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte noch nicht eindeutig geklärt (vgl. hierzu etwa die Entscheidungen des Thüringischen Oberlandesgerichts Jena vom 7. Mai 2003 und des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Juli 2003, beide StV 2003, 575).
  • OLG Jena, 17.10.2006 - 1 Ws 332/06

    Widerruf der Strafaussetzung

    Der Senat geht in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass ein Widerruf wegen einer in der Bewährungszeit begangenen Straftat regelmäßig eine rechtskräftige Verurteilung voraussetzt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.03.2003, 1 Ws 100/03 sowie vom 07.05.2003, 1 Ws 163/03 ).
  • OLG Hamburg, 27.04.2010 - 2 Ws 59/10

    Bewährungsaufsicht: Sachlich zuständiges Gericht bei Einbeziehung einer teilweise

    Ist die Vollstreckung der (neuen) Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, endet nach allgemeiner Ansicht die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer mit Rechtskraft der Gesamtstrafenentscheidung (vgl. OLG Jena in NStZ-RR 2003, 316 -Leitsatz-; Appl in KK-StPO, 6. Aufl., § 460 Rdn. 32 a, § 462 a Rdn. 13, jeweils m.w.N.; siehe auch BGHSt 54, 13 und BGH in NStZ 1997, 100).
  • OLG Jena, 29.10.2009 - 1 Ws 414/09

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung vor rechtskräftiger

    Für einen Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat vor deren rechtskräftiger Aburteilung bleibt nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3.10.2002 (StV 2003, 82 ff.) nur noch in Ausnahmefällen, nämlich soweit die Unschuldsvermutung nicht entgegensteht, Raum (Senatsbeschluss vom 7.5.2003, 1 Ws 163/03, StV 2003, 575).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 84-IV-03
    Die am 8. Dezember 2003 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Haftbefehl des Landgerichts Dresden vom 11. September 2003 (1 Ks 414 Js 41484/93) und den Beschwerdebeschluß des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. September 2003 (1 Ws 163/03).
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